Kopfhörer auf beim Autofahren
Hallo,
weiß jemand, ob es erlaubt ist, einen (Blue Tooth-) Kopfhörer während der Fahrt zu tragen?
Wenn was passiert, hat man natürlich schlechte Karten, genauso wenn einer mit 180 Km/h über
die Autobahn fährt und es passiert ein Unfall, es ist zwar nicht verboten, 180 Km/h zu fahren,
aber im Falle des Unfalls gilt dann die Richtgeschwindigkeit.
Also: Gibt es im Bußgeldkatalog einen Eintrag, der ein Bußgeld für das Tragen von Kopfhörern
beim Autofahren vorsieht, ohne dass irgendetwas passiert ist?
Beste Antwort im Thema
Was ist denn dann als Nächstes dran. " Fahren mit Augenbinde " wer nichts hört muss auch nichts sehen.
Vielleicht liegt es daran, dass es nicht verboten ist, weil der Gesetzgeber nicht damit gerechnet hat, dass es immer mehr intelligenzgeminderte Menschen gibt.
Wozu muss man Kopfhörer während einer Autofahrt auf den Ohren haben ?
26 Antworten
Hallo,
nein gibt es nicht.
Kopfhörer tragen is nicht verboten.
Gruß
Christoph
Man muss nur die Sondersignale noch hören.
ok,
besten dank euch beiden,
ich werde aber trotzdem erst mal versuchen, mit einer freisprechanlage, an der ich auch einen usb
stick einstecken kann, vom usb stick musik zu hören.
habe versucht, mein i-phone an den aux-anschluss anzuschliessen, hat auch geklappt, leider war
die tonqualität katastrophal.
habe auch schon mal mein glück mit einem mp3-player versucht, habe dort auch alle meine
mp3-dateien übertragen, aber im auto konnte ich komischerweise nur 2 titel abspielen.
war das noch schön, als man einfach ein becker blaupunkt oder grundig radio kaufen konnte, evtl.
mit cassette und stationstasten bzw. auch in stereo oder mit sendersuchlauf,
zu bedienen war das jedenfalls alles ganz simpel
Noch einfacher als heute kann es doch gar nicht mehr gehen. Wieso Sendersuchlauf? Wieso Kassette? Alles auf den Stick und schon kann man auf jedem Autoradio die Titel abspielen.
Ich weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal mein Autoradio für FM Empfang genutzt habe. Entweder läuft ein Stream oder MP3.
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*Paragraf 23, Absatz 1 S. 1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass jeder Autofahrer dafür Sorge tragen muss, dass sein Gehör nicht durch irgendwelche Geräte beeinträchtigt wird.
*Das ist insgesamt ein wenig vage gehalten und tatsächlich ist es laut Straßenverkehrsordnung nicht verboten, einen ?Kopfhörer während der Fahrt zu tragen.
*Aber nicht alles, was nicht explizit verboten ist, sollte man unbedingt machen und das gilt auch für das Tragen von Kopfhörern, während Sie Auto fahren.
*Grundsätzlich muss die Musik so leise sein, dass Sie beispielsweise das Martinshorn oder das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer nicht überhören können.
*Werden Sie von der Polizei angehalten und den Beamten schalt die Musik entgegen, ist auf jeden Fall ein Bußgeld fällig.
*Weitaus teurer und unangenehmer kann es für Sie allerdings werden, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. In dem Fall kann es schnell passieren, dass der Unfallgegner versuchen wird, Ihnen zumindest eine Teilschuld zuzuschieben, weil Sie Kopfhörer getragen haben.
*Sollten Sie nachweislich einen Unfall verursacht haben, weil Sie aufgrund der Kopfhörer beispielsweise ein Hupen nicht gehört haben, wird es richtig teuer für Sie.
*Fazit: Möchten Sie unbedingt Kopfhörer tragen, während Sie Auto fahren, spricht rein rechtlich gesehen nichts dagegen. Empfehlenswert ist der Kopfhörer im Auto jedoch auf keinen Fall.
Also ich höre Musik auch nur noch über USB-Stick.
iPhone ist über Bluetooth verbunden zum telefonieren und als Navi, Durchsagen über Radio, Musik wird automatisch stummgeschaltet.
Ich würd's nicht mehr anders wollen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2018 um 14:08:42 Uhr:
*Fazit: Möchten Sie unbedingt Kopfhörer tragen, während Sie Auto fahren, spricht rein rechtlich gesehen nichts dagegen. Empfehlenswert ist der Kopfhörer im Auto jedoch auf keinen Fall.
Fazit: poste keine Zitate aus Quellen, an denen Du keine Rechte hast, schon gar nicht ohne Quellenangabe. Das verletzt nämlich Urheberrechte und kann dem Forenbetreiber bösen Ärger bescheren.
Das ist die Quelle: https://praxistipps.focus.de/...im-autofahren-erlaubt-oder-nicht_95913
Zitat:
Also ich höre Musik auch nur noch über USB-Stick.
Steckst du dir den Stick ins Ohr 😕
sehr komisch, eierlein, ich habe mich vor lachen kaum noch eingekriegt.
du machst deinem namen wirklich alles ehre
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 27. September 2018 um 14:00:26 Uhr:
habe versucht, mein i-phone an den aux-anschluss anzuschliessen, hat auch geklappt, leider war
die tonqualität katastrophal.
Nimm ein richtiges Handy, kein Eierfon.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 27. September 2018 um 14:23:00 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2018 um 14:08:42 Uhr:
*Fazit: Möchten Sie unbedingt Kopfhörer tragen, während Sie Auto fahren, spricht rein rechtlich gesehen nichts dagegen. Empfehlenswert ist der Kopfhörer im Auto jedoch auf keinen Fall.
Fazit: poste keine Zitate aus Quellen, an denen Du keine Rechte hast, schon gar nicht ohne Quellenangabe. Das verletzt nämlich Urheberrechte und kann dem Forenbetreiber bösen Ärger bescheren.Das ist die Quelle: https://praxistipps.focus.de/...im-autofahren-erlaubt-oder-nicht_95913
Am besten man schreibt hier gar nix mehr, einer hat immer was zu meckern.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2018 um 16:36:20 Uhr:
...
Kopiere doch einfach den Link. Geht sogar schneller. 🙂
Ab lfd Nr. 107 kann man im BKatV auch Strafen finden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BKatV.pdf
Was ist denn dann als Nächstes dran. " Fahren mit Augenbinde " wer nichts hört muss auch nichts sehen.
Vielleicht liegt es daran, dass es nicht verboten ist, weil der Gesetzgeber nicht damit gerechnet hat, dass es immer mehr intelligenzgeminderte Menschen gibt.
Wozu muss man Kopfhörer während einer Autofahrt auf den Ohren haben ?
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 27. Sep. 2018 um 20:22:24 Uhr:
Was ist denn dann als Nächstes dran. " Fahren mit Augenbinde " wer nichts hört muss auch nichts sehen.
Also sorry, das ist eine Schwachsinnsaussage, die trotzdem noch so viele Klicks bekommt?
Denn der Unterschied ist: (vollständig) Blinde dürfen naheliegenderweise nicht autofahren. Taube Personen dürfen dagegen unter bestimmten Voraussetzungen sehr wohl ein Pkw lenken. Sie sind sogar unterdurchschnittlich oft an Verkehrsunfällen beteiligt.