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komme mit dem digitalen tacho nicht klar..hilfe
hallo kollegen,
ich habe folgendes problem.bin noch neu in der branche und brauche eure hilfe deswegen noch ein tucken mehr.ich fahre tanwagen und habe in meinem axor ein digital tacho.
beim beladen stelle ich die uhr auf bereitschaft und nachdem ich weiter fahre habe ich auf einmal pause drinne.und wenn es dann irgendwann nach 45 minuten bereitschaft von null anfängt komme ich durcheinander bezüglich wie lange ich noch fahren darf bis ich wirklich pause machen muss usw.kann mir das jemand bitte verständlich erklären?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Beim digitalen Tacho musst Du gar nichts machen ausser wenn Du fertig bist auf Ruhezeit stellen.
Ruhezeit muss immer von Hand getätigt werden. Machst Du nichts dann bleibt der auf ARBEITSZEIT!
Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).
Zu den genauen Vorschriften kann ich nichts sagen weil ich mich nicht dran halte (halten muss).
Herr switzer

,
1. der bleibt nicht immer auf arbeitszeit
2. wenn er eingestellt ist das er automatisch auf pause umstellt muss man folgendes beachten. man fährt auf einen betriebshof, parklatz wo man pause macht, fährt man hin hält an und wenn man den motor laufen lässt wird weiter ARBEITSZEIT geschrieben!!! erst wenn man den MOTOR ABSTELLT!!! wird pause geschrieben (umrüstbare geräte mit einer speziellen typennummer)
3. hast du einen digi tacho der nicht automatisch umschaltet musst du immer per hand auf dem knopf mit der "1" drücken bis das bett piktogramm erscheint
4. wenn frühs das display dunkel ist und nichts anzeigt einfach mal mit der pfeiltaste nach unten oder oben drücken schon ist es wieder da.
5. wenn man den zündschlüssel dreht geht das licht im display an.
p.s, ich weis das ihr in der schweiz noch nicht so weit seit

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30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Zitat:
Original geschrieben von bozkurt-67
heist das ich habe eine arbeitszeit von nur 9 stunden pro tag??das geht doch nicht...ich darf 9 stunden bzw. 10 stunden fahren aber was ist dann mit den be und entladen??
Du darst 45Std. bzw. 47Std. pro Woche Arbeitszeit haben. In der Doppelwoche angeblich 90Std. und alles weitere kann ich nicht sicher sagen.
Bei den 45Std. sind alle Arbeitstätigkeiten wie aufladen, abladen, rangieren, fahren, Tankwagen befüllen gehen drin.
Wann fängst Du mal an, Dir die Tatsachen zu erlesen? Verbreitest hier einen Müll. Das hält doch keine Großmutter aus!
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Beim digitalen Tacho musst Du gar nichts machen ausser wenn Du fertig bist auf Ruhezeit stellen.
Ruhezeit muss immer von Hand getätigt werden. Machst Du nichts dann bleibt der auf ARBEITSZEIT!
Des weiteren ist befüllen Arbeitszeit (meiner Ansicht nach).
Zu den genauen Vorschriften kann ich nichts sagen weil ich mich nicht dran halte (halten muss).
Herr switzer

,
1. der bleibt nicht immer auf arbeitszeit
2. wenn er eingestellt ist das er automatisch auf pause umstellt muss man folgendes beachten. man fährt auf einen betriebshof, parklatz wo man pause macht, fährt man hin hält an und wenn man den motor laufen lässt wird weiter ARBEITSZEIT geschrieben!!! erst wenn man den MOTOR ABSTELLT!!! wird pause geschrieben (umrüstbare geräte mit einer speziellen typennummer)
3. hast du einen digi tacho der nicht automatisch umschaltet musst du immer per hand auf dem knopf mit der "1" drücken bis das bett piktogramm erscheint
4. wenn frühs das display dunkel ist und nichts anzeigt einfach mal mit der pfeiltaste nach unten oder oben drücken schon ist es wieder da.
5. wenn man den zündschlüssel dreht geht das licht im display an.
p.s, ich weis das ihr in der schweiz noch nicht so weit seit

Bei uns in der Schweiz sind
3x9Std. + 2x10Std. erlaubt. und das ergibt bei mir 47Std.
Und als was zählst Du auf u. abladen? Als Ruhezeit?
Des weiteren habe ich nie behauptet das er tot ist bis ich die Zündung einschalte. Ich hab nur gesagt das er weg ist wenn ich längere Zeit nicht mehr komme.
Des weiteren habe ich auch nur gesagt das unser hier nicht autom. auf Ruhezeit gibt. Ich schreibe auch nicht von speziellen Typen.....
Meine Grossmutter kann das gar nicht verstehen, weil damals gabs solches Zeugs noch gar nicht. Da gabs teilweise nicht mal Autos.......
Art. 6 Abs. 2 VO (EG) 561/2006:
"Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten UND nicht dazu führen, dass dei in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird."
R 2002/15/EG:
"... a) die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht übersteigt. ..."
Bei uns ist dieser Passus in § 21 a ArbZG ratifiziert.
www.admin.ch/ch/d/sr/8/822.221.de.pdf
Seite 5 Art. 6
...................
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Bei uns in der Schweiz sind
3x9Std. + 2x10Std. erlaubt. und das ergibt bei mir 47Std.
Und Samstags können nochmal 9 Stunden dazu kommen?
4*9+2*10 gibt 56 Stunden
Zitat:
Original geschrieben von peach82
www.admin.ch/ch/d/sr/8/822.221.de.pdf
Seite 5 Art. 6
...................
Du darfst auch
Mo. 9 Stunden
Di. 10 Stunden
Mi. 9 Stunden
Do. 9 Stunden
Fr. 10 Stunden
Sa. 9 Stunden fahren
nur immer schön deine 11 stunden tägliche ruhezeit einhalten.....
innerhalb von 2 wochen aber höchstens 90 stunden
also wenn du in der 1en woche schon 52 stunden hast, darfste in der 2ten woche nurnoch 38 stunden fahren
Nicht dass ich nun als pingelig gelten wollte aber es geht in S. 5 Art 7 weiter
die 46 aus Art 6 + die 2*5 aus art 7 sind doch auch 56
Jaja und dort noch ne Ausnahme und dort noch was .....
Das ist über der Norm und muss ja ausgeglichen werden und wenn Du drüber kommst musst Du es sogar melden....
Aber eigentlich ist die Frage vom Themenstarter längst vergessen gegangen.
@peach82
Keiner spricht Dir ab, eine eigene Linie zu entwickeln. Das ist aber Deine ganz persönliche Sache. Deswegen darfst Du keine Volksverdummung starten!
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
@peach82
Keiner spricht Dir ab, eine eigene Linie zu entwickeln. Das ist aber Deine ganz persönliche Sache. Deswegen darfst Du keine Volksverdummung starten!
OK dann lasse ich Dir Deine Linie.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
@peach82
Keiner spricht Dir ab, eine eigene Linie zu entwickeln. Das ist aber Deine ganz persönliche Sache. Deswegen darfst Du keine Volksverdummung starten!
OK dann lasse ich Dir Deine Linie.
Auch nach Eurer Regelung - die sich ja an die VO (EG) 561/2006 anlehnt, darfst Du sechs Tage fahren!
Es ist - auch wenn Du das tausendfach so hinstellen willst - danach erlaubt 56 h pro Woche zu lenken. Deine 47 h passen da nirgendwo rein!
Wie Du meinst.
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
@peach82
Keiner spricht Dir ab, eine eigene Linie zu entwickeln. Das ist aber Deine ganz persönliche Sache. Deswegen darfst Du keine Volksverdummung starten!
Man beachte doch, dass die Schweiz noch auf AETR fährt (also unsere alte Regelung); von daher auch das verwirrende Nachholen der "verpassten" Ruhestunden bei verkürzter Ruhezeit (was bei uns nach der EU-Regelung entfällt):
Gegenüberstellung siehe hier unter "Tägl. Ruhezeit".
Grüsse, motorina.