Kom oder PKW
Ich besitze einen Kom 3,5t mit 14 Sitzen. Wenn ich 6 Sitze ausbaue ,fahre ich dann einen PKW-Kombi oder trotzdem KOM ?
Beste Antwort im Thema
Ohne zu wissen, was ein "Kom" ist, tippe ich auf "Falsches Forum".
Gruß
Stefan
(kann ja mal passieren, ist sein erster Beitrag in 18 Monaten)
21 Antworten
a) Ist doch ein Frage für ein Forum über Verkehrsrecht und nicht "Sagt´s uns" s. mein erster Beitrag
b) Ist doch nachvollziehbar, oder? habe allerdings nur die Kurzfassung gelesen.
Gruß
Stefan
(Und jetzt bitte zu machen!)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
(Und jetzt bitte zu machen!)
Schließen nicht, aber nun werde ich es mal ins Sicherheitsforum verschieben. 😉
Das Gerichtsurteil lautet übrigens:
Zitat:
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.04.1989 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 120/89 - (OWi) 50/89 I
»Können mit einem Kraftomnibus, der serienmäßig mit mehr als acht Fahrgastplätzen ausgestattet war, infolge Umbaus nur noch acht oder weniger Fahrgäste (hier: sechs Rollstuhlfahrer) befördert werden, so bedarf der Führer dieses Fahrzeugs nicht der zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.«
Hat aber keine Relevanz für den hier diskutierten Fall, da aus der Gerichtsbegründung nicht erkenntlich ist, ob neben dem Umbau auch eine Änderung der Fahrzeugart einherging.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Das Gerichtsurteil lautet übrigens:
Zitat:
Hat aber keine Relevanz für den hier diskutierten Fall, da aus der Gerichtsbegründung nicht erkenntlich ist, ob neben dem Umbau auch eine Änderung der Fahrzeugart einherging.Zitat:
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12.04.1989 - Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 120/89 - (OWi) 50/89 I
»Können mit einem Kraftomnibus, der serienmäßig mit mehr als acht Fahrgastplätzen ausgestattet war, infolge Umbaus nur noch acht oder weniger Fahrgäste (hier: sechs Rollstuhlfahrer) befördert werden, so bedarf der Führer dieses Fahrzeugs nicht der zusätzlichen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.«
Das ist die Kurzfassung. 😁
Also wenn die Sitze dauerhaft ausgebaut werden müssen die Ankerpunkte unbrauch bar gemacht werden und die Gurte sollten ebenfalls raus!
Hinzu kommt noch die zwingende Abnahme durch einen Sachverständigen, zwecks Eintragung der neuen Sitzanzahl. Da sich ggf. die Fahrzeugart ändert muss auch dies in den Papieren geändert werden.
(z.B. könnte es sich dann aufgrund von viel Laderaum um einen Lkw handeln / wird nicht automatisch zu einem Pkw immerhin sprechen wir hier von einem KOM).
@ MatrinSHL:
auch heute gibt es noch die Bezeichnung KOM, war auch keine reine DDR-Erfindung.😁
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Das Fahrzeug soll ein Kom bleiben u. wahlweise als PKW mit 8 Sitzplätzen benutzt werden.
Original geschrieben von Hugaar
Also wenn die Sitze dauerhaft ausgebaut werden müssen die Ankerpunkte unbrauch bar gemacht werden und die Gurte sollten ebenfalls raus!
Hinzu kommt noch die zwingende Abnahme durch einen Sachverständigen, zwecks Eintragung der neuen Sitzanzahl. Da sich ggf. die Fahrzeugart ändert muss auch dies in den Papieren geändert werden.
(z.B. könnte es sich dann aufgrund von viel Laderaum um einen Lkw handeln / wird nicht automatisch zu einem Pkw immerhin sprechen wir hier von einem KOM).
@ MatrinSHL:
auch heute gibt es noch die Bezeichnung KOM, war auch keine reine DDR-Erfindung.😁
Zitat:
Original geschrieben von Achtzehnx
Das Fahrzeug soll ein Kom bleiben u. wahlweise als PKW mit 8 Sitzplätzen benutzt werden.
Das funktioniert nicht. Ausser, man lässt den Typ immer ändern, was aber keine Zulassungsstelle mitmachen wird. Von daher, einmal umgebaut soll es auch dabei bleiben.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Achtzehnx
Das Fahrzeug soll ein Kom bleiben u. wahlweise als PKW mit 8 Sitzplätzen benutzt werden.
KOM = Fahrzeug zur Fahrgastbefördeurng mit mehr als 9 Sitzen
wenn weniger als 10 = Pkw
wenn mit 9 Sitzen und viel Gepäckraum (überwiegender Platz für Gepäck) = steht eine Abnahme als Lkw im Raum
Zu allem kann dir aber ein Prüfer deines Vertrauens Auskunft geben!