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Knöllchen, Grüne Plakette

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 20:20

Hallo,

habe vor ein Paar Tagen ein Knöllchen bekommen.

Habe in einer Umweltzone geparkt, was ja ansich kein Problem ist, habe einen 2013er BMW dieser darf auch dahin. Den Wagen hab ich seit 1 1/2 Wochen als Leasingwagen übernommen. Die Grüne Plakette war sichtbar in der Scheibe.

Habe mich dann gewundert warum ich ein Knöllchen kriege, weil ich richtig stand. Nach einiger überlegung habe ich gesehen das die Grüne Plakette die im Auto angebracht war noch ein Düsseldorfer Kennzeichen hatte, also das vom BMW Autohaus. Meine neue lag im Handschuhfach.

Nun Ist die Frage, habe mit erschrecken gelesen das ich dafür einen Punkt kassieren kann?

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

Es war ja kein Vorsatz.

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

Nichts, Du hättest Deine Plakette die im Handschuhfach liegt anbringen müssen.

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Themenstarteram 11. Juli 2013 um 12:35

Bin gerade unterwegs und hab den genauen Wort laut nicht dabei werde ich nachher nochmal schreiben.

Steht zumindest drin eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Sie nahmen trotz eines verkehrsverbotes zur Verminderung .........

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung würde ich auf jeden Fall mit dem Knöllchen und der Umweltplakette aus dem Handschuhfach mal beim Autohaus/ Leasinggeber aufschlagen...das Ding einfach so ohne Kommentar ins Handschuhfach zu legen, war vielleicht etwas ungeschickt... Das wäre bei Fahrzeugübernahme sicher den Wenigsten aufgefallen. Evtl. übernehmen die dann als kleine Wiedergutmachung wenigstens den Bußgeldbetrag - auch wenn es nicht viel ist, wenn der TE evtl. schon den Punkt schlucken muss. 

Zitat:

Original geschrieben von benji83

Hatte viel zu tun Sorry.

Also hab einen Bogen bekommen wo der tatvorwurf aufgeführt ist welchen ich begangen haben soll.

Dann kann man auf der Rückseite ankreuzen ob man der fahrer des Kfz war oder eine andere Person.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten und worauf im Widerspruch genau Bezug nehmen. Gibt ja anscheinend viele unterschiedliche Meinungen.

Danke aber schonmal für alle Antworten die es hier gab !

MfG

Das hört sich nach einem Anhörungsbogen an. Ich würde genau gar nichts machen und das Schreiben einfach zur Seite legen. Danach sollte eigentlich ein ein Kostentragebescheid nach § 25a StVG über 18,50 € kommen, der keine Punkte nach sich zieht.

Wenn - was auch möglich ist - ein Bußgeldbescheid kommt, ist noch nichts verloren. Die Behörde muss irgendwie nachweisen, dass Du der Fahrer warst. Dann erst kommt ein Widerspruch ins Spiel. Teurer wird es dadurch auch nicht.

Ja, wenn das ein Anhörungsbogen ist kann man den eigentlich ignorieren, sich in 3 Monaten 18,50 € zusammensparen und auf den Kostenbescheid warten. Kein Punkt...

Sollte ein Bußgeld kommen - Widerspruch einlegen.

 

Und wen der Staat gerade mal nervt und der mal nicht nur pseudo Rebell spielen will wie viele "ich fahr so schnell wie ich will" hier - der kann zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Sachbearbeiter der auf dem Bußgeldbescheid steht wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Die Anzeige muß aufgenommen werden - es ist eine Straftat. (und ja auch so passiert...)

Evtl. gibt es in dem Bundesland auch die Möglichkeit einer Onlineanzeige. Dann muß man nichtmal den PC verlassen.

am 11. Juli 2013 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und wen der Staat gerade mal nervt und der mal nicht nur pseudo Rebell spielen will wie viele "ich fahr so schnell wie ich will" hier - der kann zur nächsten Polizeidienststelle gehen und den Sachbearbeiter der auf dem Bußgeldbescheid steht wegen falscher Verdächtigung anzeigen. Die Anzeige muß aufgenommen werden - es ist eine Straftat. (und ja auch so passiert...)

Evtl. gibt es in dem Bundesland auch die Möglichkeit einer Onlineanzeige. Dann muß man nichtmal den PC verlassen.

Und wo siehst du in der Anhörung zu einer OWi eine falsche Verdächtigung i.S.d. Gesetzes?

Hier wird nach dem Verantwortlichen gesucht und eine Anhörung verschickt, mehr nicht. Es wurde eine OWi begangen und jetzt sind Ermittlungen notwendig.

Angehört werden kann nur jemand, der in den Augen der Behörden schon mal der Tat verdächtigt wird. Und ein Halter muss nicht zwangsläufig auch der Fahrer sein - da braucht es eigentlich ein wenig mehr an Fakten.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und wo siehst du in der Anhörung zu einer OWi eine falsche Verdächtigung i.S.d. Gesetzes?

Hier wird nach dem Verantwortlichen gesucht und eine Anhörung verschickt, mehr nicht. Es wurde eine OWi begangen und jetzt sind Ermittlungen notwendig.

In einem (pauschalen) Bußgeldbescheid gegen den Halter sehe ich eine falsche Verdächtigung.

Sofern der Halter nicht fahrend angetroffen wurde oder unpraktischerweise seine Abstelleigenschaft zugegeben hat.

am 12. Juli 2013 um 10:52

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und wo siehst du in der Anhörung zu einer OWi eine falsche Verdächtigung i.S.d. Gesetzes?

Hier wird nach dem Verantwortlichen gesucht und eine Anhörung verschickt, mehr nicht. Es wurde eine OWi begangen und jetzt sind Ermittlungen notwendig.

In einem (pauschalen) Bußgeldbescheid gegen den Halter sehe ich eine falsche Verdächtigung.

Sofern der Halter nicht fahrend angetroffen wurde oder unpraktischerweise seine Abstelleigenschaft zugegeben hat.

Wir sind aber noch beim Thema Anhörung des Halters!

Und wenn der Halter nicht antwortet ist er selber Schuld wenn der Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen wird, oder etwa nicht?

am 12. Juli 2013 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Danach sollte eigentlich ein ein Kostentragebescheid nach § 25a StVG über 18,50 € kommen, der keine Punkte nach sich zieht.

Die Kostentragungspflicht gibt es nur bei Halt- oder Parkverstößen. Hier wurde der Wagen zwar zufällig beim Parken kontrolliert, aber eine falsche oder fehlende Umweltplakette ist kein Halt- oder Parkverstoß.

Da gar kein bußgeldbewährter Verstoß vorliegt, könnte man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und dabei auf das schon erwähnte Urteil hinweisen. Ich würde es allerdings erst über die fehlende Fahrerfeststellung probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

In einem (pauschalen) Bußgeldbescheid gegen den Halter sehe ich eine falsche Verdächtigung.

Sofern der Halter nicht fahrend angetroffen wurde oder unpraktischerweise seine Abstelleigenschaft zugegeben hat.

Wir sind aber noch beim Thema Anhörung des Halters!

Und wenn der Halter nicht antwortet ist er selber Schuld wenn der Bußgeldbescheid gegen ihn erlassen wird, oder etwa nicht?

Wenn er einen Anhörungsbogen bekommt, ist er Beschuldigter. Und als solcher hat er unter anderem das Recht, nichts auszusagen, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entstehen darf.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Danach sollte eigentlich ein ein Kostentragebescheid nach § 25a StVG über 18,50 € kommen, der keine Punkte nach sich zieht.

Die Kostentragungspflicht gibt es nur bei Halt- oder Parkverstößen. Hier wurde der Wagen zwar zufällig beim Parken kontrolliert, aber eine falsche oder fehlende Umweltplakette ist kein Halt- oder Parkverstoß.

Da gar kein bußgeldbewährter Verstoß vorliegt, könnte man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und dabei auf das schon erwähnte Urteil hinweisen. Ich würde es allerdings erst über die fehlende Fahrerfeststellung probieren.

Es ist immer die Frage, wie die Gerichte so etwas beurteilen. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hat da einen legendären Ruf...

Bis mal der richtige kommt und das zur allgemeinen Fortbildung des Rechts weiter durchfechtet...

Der Rechtsweg in einem solchen Fall ist ausgesprochen kurz. :(

am 12. Juli 2013 um 16:35

Ruhender Verkehr, daher keine Punkte möglich. Ganz einfach.

Davon abgesehen: Pure Abzocke mal wieder. Wird Zeit das dieser Umweltzonenmist verschwindet.

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

Bis mal der richtige kommt und das zur allgemeinen Fortbildung des Rechts weiter durchfechtet...

Ja und dann?

Ein Anwalt hats schonmal geschafft, daß er die Kosten nicht tragen mußte nach §25a StVG. Sogar deswegen weils kein Verstoß im Sinne des § ist.

Was nützt es uns? Nix.

Weil ein Berliner Gericht gibt einen feuchten Kehricht auf ein Stuttgarter (oder wars Frankfurt) Gericht.

Und die Kostentragungspflicht des Halters hat sich etabliert.

Das Urteil ist auch schon älter und stammt glaube ich aus der Zeit v.d.1.U. (vor der 1. Umformulierung).

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