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Knöllchen, Grüne Plakette

Themenstarteram 9. Juli 2013 um 20:20

Hallo,

habe vor ein Paar Tagen ein Knöllchen bekommen.

Habe in einer Umweltzone geparkt, was ja ansich kein Problem ist, habe einen 2013er BMW dieser darf auch dahin. Den Wagen hab ich seit 1 1/2 Wochen als Leasingwagen übernommen. Die Grüne Plakette war sichtbar in der Scheibe.

Habe mich dann gewundert warum ich ein Knöllchen kriege, weil ich richtig stand. Nach einiger überlegung habe ich gesehen das die Grüne Plakette die im Auto angebracht war noch ein Düsseldorfer Kennzeichen hatte, also das vom BMW Autohaus. Meine neue lag im Handschuhfach.

Nun Ist die Frage, habe mit erschrecken gelesen das ich dafür einen Punkt kassieren kann?

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

Es war ja kein Vorsatz.

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

Nichts, Du hättest Deine Plakette die im Handschuhfach liegt anbringen müssen.

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62 Antworten
am 10. Juli 2013 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von benji83

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

1. eine plakette mit dem ehemaligen kennzeichen genuegt vollumfaenglich den gesetzlichen bestimmungen. es gibt keine vorschrift die verlangt, eine plakette mit dem aktuellen kennzeichen anzubringen. der strafzettel ist damit rechtswidrig.

2. sanktionen aufgrund einer nicht korrekten kennzeichnung von fahrzeugen in der umweltzone koennen immer nur gegen den fahrer erfolgen. ist der nicht zu ermitteln, dann wird regelmaessig dem halter das tragen der verfahrenskosten auferlegt (weniger als 20,-€). auch das ist rechtswidrig, weil sich §25a StVG ausdrücklich auf halt- und parkverstoesse bezieht.

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze

Zitat:

Original geschrieben von benji83

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

1. eine plakette mit dem ehemaligen kennzeichen genuegt vollumfaenglich den gesetzlichen bestimmungen. es gibt keine vorschrift die verlangt, eine plakette mit dem aktuellen kennzeichen anzubringen. der strafzettel ist damit rechtswidrig.

Was ich da im I Net gefunden habe widerspricht sich teilweise.

Hier mal ein Link der Deinen Post unterstreicht.

klick

Weis es jemand genau ?

Ist das hier nicht schon hier:

http://www.motor-talk.de/.../...cht-gleich-wie-kfz-kennz-t4563859.html

behandelt worden?

Wilfried

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze

Zitat:

Original geschrieben von benji83

Was kann ich tun um dies zu verhindern?

1. eine plakette mit dem ehemaligen kennzeichen genuegt vollumfaenglich den gesetzlichen bestimmungen. es gibt keine vorschrift die verlangt, eine plakette mit dem aktuellen kennzeichen anzubringen. der strafzettel ist damit rechtswidrig.

2. sanktionen aufgrund einer nicht korrekten kennzeichnung von fahrzeugen in der umweltzone koennen immer nur gegen den fahrer erfolgen. ist der nicht zu ermitteln, dann wird regelmaessig dem halter das tragen der verfahrenskosten auferlegt (weniger als 20,-€). auch das ist rechtswidrig, weil sich §25a StVG ausdrücklich auf halt- und parkverstoesse bezieht.

Jup, aber als Praktikerin sind mir 18,50 € lieber als 40 € und 1 Punkt.

 

Und das Problem sind auch Amts-Richter die statt dem Gesetzgeber zu sagen er soll mal nachbessern pauschal mal sagen "damits die Überwachungskräfte leichter haben muß natürlich das Kennzeichen aktuell sein" - ganz glasklar so interpretiere ich das nach meiner allgemeinen Lebenserfahrung und der letzten Nacht... :D

 

Wobei immerhin schon der Verweis aus der StVO auf die BIMSCHG/V verbessert wurde.

Vorher hätte man theoretisch gar kein Kennzeichen gebraucht. Und die BIMSCHV/G kennt keine eigenen Bußgelder.

 

Solange es 1 Punkt gibt wage ich mich nicht vor nen Amtsrichter.

(und dann probiere ich mein "ich bin KatSe - alle Fahrzeuge die ich fahre sind von der Pflicht ausgenommen da mit diesen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können... bzw. sogar mit allen Fahrzeugen in Deutschland können Sonderrechte in Anspruch genommen werden...)

am 10. Juli 2013 um 10:32

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

(und dann probiere ich mein "ich bin KatSe - alle Fahrzeuge die ich fahre sind von der Pflicht ausgenommen da mit diesen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können... bzw. sogar mit allen Fahrzeugen in Deutschland können Sonderrechte in Anspruch genommen werden...)

Was ist denn eine KatSe und wie kann man sowas werden?

Klingt auf jeden Fall witzig. ;)

@Mondeo-Turnier1.8:

Zitat:

http://www.motor-talk.de/.../...errat-billigt-kompromiss-t4594807.html

[...] Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen. [...]

Das verbreitet so auch der ADAC:

Zitat:

http://www.adac.de/.../default.aspx

Was geschieht mit bestehenden Eintragungen, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden?

Taten, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 01.05.2014 gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch. Damit werden eingetragene Punkte gelöscht, die wegen einer in Zukunft nicht mehr eintragungsfähigen Tat erfasst sind (z.B. 1 Punkt für Verstoß wegen Umweltzone). Zudem reduziert sich das Register bei mehreren Eintragungen um solche Delikte, die dann nicht eintragungsfähig sind (Beispiel: Punktekonto weist aktuell 10 Punkte aus, davon 5 Punkte wegen Beleidigung und 1 Punkt wegen Umweltzone - bleiben nur noch 4 Punkte nach der alten Punktebewertung, die mit der Punktereform umgerechnet werden).

@Hugaar:

Dass man das nicht vordatieren kann, war mir klar, aber sehr guter Einwand.

Wenn er keinen Punkt hat und nichts weiter anstellt, ist doch alles gut. Wobei es sowieso nicht unbedingt zu einem Bußgeld oder Punkt kommen muss. Sollte es mit 35 € und einer Verwarnung geahndet werden, liegt kein Eintrag in Flensburg vor, dann wäre es wohl überhaupt nicht mehr von Belang.

Zitat:

Viel Wind um nichts! ;)

Erstmal abwarten, ob es überhaupt ein Bußgeld gibt. Eine Verwarnung ohne Punkte wäre wohl gänzlich belanglos in Sachen Probezeit. Wir könnten ihm jetzt natürlich raten, dass er sein Auto stehen lässt. Vielleicht läuft aber auch schon irgendwas? Wer weiß das schon.

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Unwissententheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast deinen Wagen nicht mit der dem Kennzeichen zugehöriger Plakette geparkt.

Mit der richtigen Plakette wäre das nicht passiert.

Nimm es als Lektion für richtiges "Verhalten".

Seelze 01

Naja, auch wenn das so ist, ist das aus meiner Sicht Schikaniererei und Willkür... der Wagen ist berechtig die grüne Plakette zu führen, ob das nun mit dem aktuellen Kennzeichen geschieht oder mit dem alten ändert eigentlich nichts.

Oder fällt ein Auto nach dem Besitzerwechsel in eine andere Umweltklasse ?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Oder fällt ein Auto nach dem Besitzerwechsel in eine andere Umweltklasse ?

Macht keinen Sinn über Sinn oder Unsinn der Sanktionen bei eingetragenen anderen Kennzeichen zu diskutieren, hier kann nur aufgezeigt werden was passiert.

Zu allen anderen müsstest Du dich an andere Stelle wenden.

Es spielt doch absolut keine Rolle was für eine Abgasnorm das Fahrzeug erfüllt. Und wenns Euro6 ist - egal...

Evtl. findet man auch einen Amtstrichter der für einen entscheidet und gegen "die erschwerniss der Arbeit der Überwachungskräfte".

Kann man gern machen, hab ich kein Problem mit.

 

Aber wenn die Richtung wie hier eher Richtung Punktevermeidung geht - da ist die Halterhaftung das beste.

@wampe:

Such dir was aus, kannst mitmachen

http://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophenschutz

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Unwissententheit schützt vor Strafe nicht.

Du hast deinen Wagen nicht mit der dem Kennzeichen zugehöriger Plakette geparkt.

Mit der richtigen Plakette wäre das nicht passiert.

Nimm es als Lektion für richtiges "Verhalten".

Seelze 01

Naja, auch wenn das so ist, ist das aus meiner Sicht Schikaniererei und Willkür... der Wagen ist berechtig die grüne Plakette zu führen, ob das nun mit dem aktuellen Kennzeichen geschieht oder mit dem alten ändert eigentlich nichts.

Oder fällt ein Auto nach dem Besitzerwechsel in eine andere Umweltklasse ?

Da könnte man sich ja für einen alten Hobel (3er Plakette) sich eine gebrauchte Grüne Plakette vom Schrotti an die Frontscheibe kleben. Das wäre doch Missbrauch! Es hat doch nicht mit Schikanen und Willkür zu tun, wenn man die Plakette dem Kfz-Zeichen zuordnen kann, um eine gewisse Ordnung zu gewährleisten.

am 11. Juli 2013 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Es hat doch nicht mit Schikanen und Willkür zu tun, wenn man die Plakette dem Kfz-Zeichen zuordnen kann, um eine gewisse Ordnung zu gewährleisten.

aus deiner sicht mag es wuenschenswert sein, wenn man die plakette dem kfz-kennzeichen zuordnen kann. nur hat es der gesetzgeber bisher unterlassen etwas derartiges verbindlich vorzuschreiben. sanktionen zu verhaengen, ohne dass dafuer eine rechtliche grundlage existiert, das ist per definition willkuer. ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze

sanktionen zu verhaengen, ohne dass dafuer eine rechtliche grundlage existiert, das ist per definition willkuer. ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Allerdings gibt es auch kein höchstrichterliches Urteil, welches diese willkürlichen Sanktionen für rechtswidrig erklärt. Kann man hier nachlesen:

http://www.recht-hilfreich.de/.../

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 10:08

Hatte viel zu tun Sorry.

Also hab einen Bogen bekommen wo der tatvorwurf aufgeführt ist welchen ich begangen haben soll.

Dann kann man auf der Rückseite ankreuzen ob man der fahrer des Kfz war oder eine andere Person.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten und worauf im Widerspruch genau Bezug nehmen. Gibt ja anscheinend viele unterschiedliche Meinungen.

Danke aber schonmal für alle Antworten die es hier gab !

MfG

am 11. Juli 2013 um 10:27

Wie genau lautete Wort für Wort der Tatvorwurf?

Zitat:

Original geschrieben von keyser-soeze

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Es hat doch nicht mit Schikanen und Willkür zu tun, wenn man die Plakette dem Kfz-Zeichen zuordnen kann, um eine gewisse Ordnung zu gewährleisten.

aus deiner sicht mag es wuenschenswert sein, wenn man die plakette dem kfz-kennzeichen zuordnen kann. nur hat es der gesetzgeber bisher unterlassen etwas derartiges verbindlich vorzuschreiben. sanktionen zu verhaengen, ohne dass dafuer eine rechtliche grundlage existiert, das ist per definition willkuer. ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Willkür hat immer etwas mit Vorsatz zu tun! Im vorliegenden Fall hat der Gesetzgeber die Sache nicht zu Ende gedacht - mach aus Willkür > Blödheit dann sind wir beide auf einem Nenner:D

hoffe ich.

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