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Bundesrat verabschiedet Punktereform - Länderrat billigt Kompromiss

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Die Reform des Flensburger Punktekatalogs kann zum ersten Mai 2014 in Kraft treten. Der Bundesrat hat heute einstimmig den Kompromiss des Vermittlungsausschusses gebilligt.

Die Punktereform kann in Kraft treten. Sie passierte heute den Bundesrat Die Punktereform kann in Kraft treten. Sie passierte heute den Bundesrat Quelle: picture alliance / dpa

Berlin - Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist endgültig beschlossene Sache. Der Bundesrat billigte am Freitag einstimmig einen im Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag gefundenen Kompromiss.

Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es demnach künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird dann bei 8 statt 18 Punkten entzogen.

Verkehrsminister Ramsauer vor dem Punktetacho Verkehrsminister Ramsauer vor dem Punktetacho Quelle: picture alliance / dpa Anders als ursprünglich geplant, bleibt eine Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren. Eine Punkte-Amnestie gibt es nicht. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014.

Auf den Kompromiss hatte sich der Vermittlungsausschuss erst Ende Juni verständigt, nachdem die rot-grün dominierte Länderkammer das vom Bundestag beschlossene Gesetz gestoppt hatte. Mit dem Konzept soll das Punktesystem laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) einfacher, durchschaubarer und gerechter werden. Der Bundestag hatte die Änderungen kurz vor dem Bundestag gebilligt.

Keine Punkte mehr für leichte Ordnungswidrigkeiten

In die Datei aufgenommen werden sollen künftig überwiegend nur noch Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Dies hat auch Folgen für einen Teil der in Flensburg gespeicherten 47 Millionen Punkte.

Gelöscht werden sollen Punkte für leichtere Ordnungswidrigkeiten, etwa das Fahren in einer Umweltzone ohne Plakette, für das es bislang einen Punkt gibt. Im Gegenzug drohen teils höhere Geldbußen.

Die übrigen Punkte werden nach dem neuen System umgerechnet. So werden gefährliche Überholmanöver künftig mit einem Punkt statt mit zwei Punkten bewertet. Wer innerorts 31 bis 40 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, bekommt zwei statt drei Punkte.

Bei einem Alkohol- Vollrausch am Steuer werden drei statt der bisherigen sieben Punkte fällig. Punkte verjähren künftig jeweils getrennt, und zwar je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher verhindert jeder neue Verstoß, dass die erfassten Punkte insgesamt verschwinden.

Fahreignungsseminare

Neu konzipiert werden Fahreignungsseminare, die pädagogische und psychologische Elemente kombinieren sollen. Auf Drängen des Bundesrats werden sie inhaltlich gestrafft. Dadurch sollen sie nicht wie erwartet bis zu 600 Euro teuer sein, nachdem bisher etwa 200 Euro fällig sind. Die Seminare sollen nach fünf Jahren überprüft werden.

Zudem werden auch bestimmte nicht-sicherheitsrelevante Verstöße mit je einem Punkt in den Katalog aufgenommen, etwa Fahrerflucht nach Unfällen sowie das Zuparken von Feuerwehr- oder Rettungsausfahrten.

Gesetz für mehr Bahnwettbewerb abgelehnt

Ein Gesetz, das mehr Wettbewerb auf der Schiene gewährleisten sollte, lehnte die Länderkammer dagegen ab. Nachdem es im Vermittlungsausschuss keine Verständigung gab, fand das vom Bundestag beschlossene Gesetz am Freitag keine Mehrheit.

Vorgesehen war, dass Gebühren, die die bundeseigene Deutsche Bahn als Betreiber des Gleisnetzes von Bahnunternehmen erhebt, vorab von der Bundesnetzagentur genehmigt werden sollten. Auf Bahnhöfen sollten Bahn-Konkurrenten einen Anspruch auf Flächen zum Fahrscheinverkauf bekommen.

Im deutschen Bahnverkehr gibt es derzeit etwa 350 Mitbewerber der DB, weit überwiegend im Güter- und Regionalverkehr.

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