Knöllchen fürs Parken auf der Straße (Straßenrand) Hamburg

Guten Morgen,

Mal wieder wurden "auf" der ganzen Str. Knöllchen verteilt.

Ich parke in eine Str. ähnlich dieser, auf dem Fahrbahnrand (Beispielfoto).

Die Fahrbahn ist immer (siehe Bild 2) so komplett beparkt.
Es kommen LKW etc. vorbei, natürlich nicht fließend da eine Spur beparkt ist.
Es gibt dort und im Umfeld 0 Möglichkeit nach Feierabend anders zu parken, ist einfach alles voll.

Nach meinem Wissensstand darf dort geparkt, es gibt kein Verbotsschild, keine durchstrichene Linie...

( Jennfelder Straße als Beispiel)

Zitat:

Auf der Fahrbahn darfst Du innerorts immer parken, wenn es nicht durch Haltverbote verboten ist. Außerdem muss die verbleibende Fahrbahnbreite ausreichend sein, auch für Lkw, Busse, Rettungsfahrzeuge. Diese dürfen nicht gezwungen werden, z.B. ganz oder teilweise auf andere Straßenteile (Gehweg, Radweg ...) auszuweichen, um passieren zu können.
https://www.finanzfrage.net/g/frage/innerorts-parken-auf-der-strasse

Zitat:

Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

https://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?forum=-1&nr=20671

Vielleicht kann mich jemand aufklären, in regelmässigen Abständen werden Knölchen verteilt und wie erwähnt ist es kaum möglich woanders zu parken.
Es ist natürlich behindernd für den Verkehr wenn eine Spur entfällt, aber ist es erlaubt oder nicht?

liebe Grüße

CRO

Straßenüberblick
Beispielfoto Parken am Starßenrand
36 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Juni 2021 um 11:21:10 Uhr:


Ach so, ja da bin ich dann auch gespannt. Da tippe ich auf "Parken vor abgesenktem Bordsein". 😉
Wie gesagt: Laß uns wissen was vorgeworfen wird, ansonsten ist das hier nur Rätselraten.

Gruß Metalhead

Da tippe ich auf "Parken vor abgesenktem Bordstein - Nö
Was möglich wäre das es ab absenkendem Bordstein xxx Zentimeter frei sein müssen.
Definitiv parke ich nicht direkt am abgesenkten Bordstein sondern mit etwas Platz danach da es eine Garagenzufahrt ist.
Mir viel Heute morgen eine Lila Markierung auf paar Zentimeter vor und nach dem abgesenkten Bordstein, ich dachte mir dass eevntuell dort am abgesenkten Bordstein noch gearbeitet wird.

Wenn es wirlich der abgesenkte Bordstein ist dann wäre es krass, weil ich da immer drauf achte und paar Zentimer davor parke damit die leute ungehindert die Einfahrt nutzen können.

Danke, warten wir es mal ab.

Nur um das richtig zu verstehen: Du hast also neben einem auf dem Rand stehenden Auto geparkt? Die Autos auf dem zweiten Bild parken am Strassenrand, aber hier sind keine parkenden Fahrzeuge auf dem Rand daneben zu sehen.
Ist das Parken auf dem Seitenstreifen per Schild ausgewiesen?

Wenn Du neben dem parkenden Auto stehst, dann blockierst Du dieses und zwingst diesen unter Umständen beim Ausparken nach rechts über den Gehweg zu fahren. Demnach behindert Dein am Rand parkendes Auto jemand anderes, auch wenn die Restfahrbahnbreite gegeben ist.

m das aufzudröseln wäre es interessant zu wissen, ob und wie das Parken auf dem Rand erlaubt ist.

Zitat:

Das tue ich ja, ein Auto parkt auf dem "Gehweg" und ich daneben auf der Staße( ich dachte es wäre deutlich gewesen) die Rerstbreite sollte gegeben sein, aber gemessen hab ich es noch nicht und auch noch keinen Bescheid erhalten.

Vermutlich ist dann der Vorwurf, dass du mit deinem Parken neben dem eingezeichneten Parkplatz auf dem Seitenstreifen diesen blockierst

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Juni 2021 um 11:24:58 Uhr:


Ist das ein Gehweg oder ein Seitenstreifen, auf dem geparkt werden muss, wenn vorhanden? Das ist auf dem Bild schlecht zu erkennen. Da muss nicht extra ein Schild stehen. Neben dem Seitenstreifen auf der Fahrbahn zu parken, wäre verboten. Ganz gleich, wie breit die Straße ist.

Grüße vom Ostelch

Es war wohl vor ewigkeiten mal ein Radweg, es ist nichts gekennzeichnet, also ein Parkschild auf dem Seitenstreifen, alle Parken auf dem Seitenstreifen und dann nach Feierabend parlken die anderen Autos auf der Fahrbahn.
Es gibt dort kein Schild was nun sagt Parken auf dem Seitenstreifen oder Verbot auf der Strasse.
Ihr habt recht, auf den Bescheid warten.
Mir war nur wichtig ob das mit dem Parken auf der Strasse noch so korrekt ist, ich hatte mal gelernt wenn es dort keine Verbotschild gibt dann wäre es erlaubt wenn die Str. breit genung ist.

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Nur um jetzt wirklich sicherzugehen. Grün und rot in meiner 1a Skizze sind Fahrzeuge. Stra - die Straße, Sei - der Seitenstreifen oder wie immer man das nennen möchte und B der Bürgersteig.
Und du hast jetzt als grünes Fahrzeug ein Ticket bekommen?

Parksituation

Kläre doch mal bitte auf, wie das geht, wenn Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen stehen und daneben auch noch auf der Straße geparkt wird?
Sprecht ihr Euch ab, wer morgens als Erster abfährt, oder missverstehe ich da was?
Gruß jaro

Es ist richtig, dass Parken am Strassenrand grundsätzlich erlaubt ist. Aber wenn Du damit parkende Fahrzeuge blockierst, braucht es kein Verbotsschild. Denn dann behinderst Du andere. Demnach ist das Parken an diesem Rand wohl ein vielfach getätigtes Vorgehen, aber es bleibt trotzdem nicht zulässig. Die Strassenbreite ist hier nicht die Ursache, sondern die Behinderung anderer korrekt parkender Fahrzeuge.

EDIT: Für alle Interessierten - hier scheint es um das Ende der Jennfelder Straße von der Einmündung zur Ahrensburger Straße zu gehen. Genauer: Das Teilstück zwischen Ecke "Thingsberg" und "Ahrensburger Straße"

Der Radweg ist mit Farbmarkierungen als Parkstreifen umgewidmet, Beschilderung ist keine vorhanden. Der Bereich zum Gehweg ist durch weiße Poller abgegrenzt.
Demnach bleibt als möglicher Vorwurf die Behinderung der korrekt auf dem Rand parkenden Fahrzeuge.

@MichaelOA: Kannst Du hier helfen?

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 18. Juni 2021 um 11:44:32 Uhr:


Nur um jetzt wirklich sicherzugehen. Grün und rot in meiner 1a Skizze sind Fahrzeuge. Stra - die Straße, Sei - der Seitenstreifen oder wie immer man das nennen möchte und B der Bürgersteig.
Und du hast jetzt als grünes Fahrzeug ein Ticket bekommen?

Korrekt

Ich behindere kein Fahrzeug, weil ich vor der Auffahrt auf der Stasse parkte und das Fahrzeig welches neben mir parkt kann ohne Einschränkungen wegfahren, es fährt einfach die Auffahrt raus.

Nachdem ich die Strecke mal auf mit StreetView "abgefahren" bin hebe ich nur noch hilflos die Hände. Da parkt man wohl eher aus Gewohnheitsrecht "irgendwie". Richtung Ahrensburger Straße steht erst recht spät vor der Einmündung ein absolutes Halteverbot. Vorher ist nur widersprüchliches zusehen. Beschilderung gibt es keine. Teilweise gibt es verblichene weiße Seitenmarkierungen auf dem (wohl ehemaligen) Radweg(?). Teilweise ist da sogar eine verblichene Sperrfläche auf diesem "Radweg" zu sehen, auf der aber auch ein Auto steht. Dann irgendwann wird brav auf der Fahrbahn geparkt und der Fußweg(?)/Radweg(?)/Seitenstreifen(?) bleibt frei.
Da der Bordstein zu diesem Streifen recht hoch ist und es keine Beschilderung gibt, die das Parken auf diesem Streifen erlaubt, ist es wohl eigentlich verboten. Das scheint mir eine typische Situation in einem Wohngebiet zu sein, wo "pragmatisch" geparkt wird, ohne zu fragen ob es erlaubt ist.
Ein Fremder würde wohl, wenn nicht schon Autos auf dem "Seitenstreifen" stehen würden, am Bordsteinrand parken, denn das ist wohl der "Nomalfall".

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 18. Juni 2021 um 11:46:42 Uhr:


Der Radweg ist mit Farbmarkierungen als Parkstreifen umgewidmet, Beschilderung ist keine vorhanden. Der Bereich zum Gehweg ist durch weiße Poller abgegrenzt.
Demnach bleibt als möglicher Vorwurf die Behinderung der korrekt auf dem Rand parkenden Fahrzeuge.

@MichaelOA: Kannst Du hier helfen?

Du magst recht haben, aber wie gesagt das Fahrzeug kann wegfahren, es würde ob ich da stehe oder nicht den abgesenkten Kantstein runtefahren.

Oftmals ist nicht alles erlaubt, was machbar ist. Nur wil es möglich scheint, bleibt die Zulässigkeit hier etwas nebulös.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 18. Juni 2021 um 11:29:12 Uhr:


Ist das Parken auf dem Seitenstreifen per Schild ausgewiesen?

So ein Schild gibt es nicht. Wenn es ein Seitenstreifen ist, dann muss er zum Parken benutzt werden.

Ich deute das jetzt als Seitenstreifen. Früher wohl Radweg, wie hier geschrieben wurde. Jetzt eben Seitenstreifen. Es gilt §12 StVO, Abs.4, der erste Satz. "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren." Wer also den rechten Fahrbahnrand zum Parken nutzt, parkt verbotswidrig. Der Seitenstreifen (wenn es denn einer ist) muss benutzt werden.

Einfach mal abwarten was vorgeworfen wird. Dann kann man weiter sehen.

Gruß,

Micha

Wie bitte soll der Auf-dem-Seitenstreifen-Parkende in sein Auto einsteigen, wenn daneben auf der Straße der TE parkt? (bitte nicht schreiben, ich kann ja auf der Beifahrerseite einsteigen. Nein, kann und mach ich nicht)
@Ostelch , abgefahren bin ich es auch schon per Streetview und war genauso verwirrt wie Du.
Die Erklärung von Micha klingt plausibel. Man lernt nie aus, dafür ein Danke.

Beim TE handelt es sich nicht um die Straße auf dem Bild. Soll nur ein bespiell sein.
Seine Örtlichkeit sieht im Detail evtl noch etwas anders aus.

Aber links neben einem auf dem Seitenstreifen parkenden Auto zu parken, ist nicht zulässig.

Tatvorwurf wird parken in zweiter Reihe sein

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