Knoellchen bei drei Minuten Parkzeit!
Hallo,
Folgender Sachverhalt: ich befinde mich z. Zt. mit meiner Familie im Urlaub auf Sylt. Heute Vormittag haben wir einen Ausflug nach Rantum gemacht und unser Auto auf dem Kurhausparkplatz geparkt. Auf dem Verkehrschild an der Parkplatzeinfahrt stand unter dem blauem P "60 min frei" aber auch kein Hinweis bzgl. Parkscheibe. Da wir uns in Rantum nicht auskennen, haben wir den Parkscheinautomaten auch erst nicht gesehen, dieser war auch etwas versteckt platziert (wurde durch andere parkende Autos verdeckt), so dass wir etwas suchen mussten. Als ich dann mit dem Frei-Parkschein wieder ans auto kam, klemmte ein Knoellchen an der windschutzscheibe!!! Ausgestellt um 11:21 Uhr. Auf meinem Parschein stand eine Ausstellzeit von 11:24 Uhr...bedeutet 3 Min. Unterschied. M. E. faellt dies noch in den Bereich des "Haltens", oder nicht? Habe ich mit einem Einspruch Erfolg?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von kirschv
Zitat:
Original geschrieben von kirschv
Ich denke es nicht nur: Zahl einfach und fertig! Is passiert, hak´s ab.Zitat:
Zitat knolfi:
Klar geht's hier nur um 5€ und manch einer wird denken "warum zahlt der einfach nicht und gut is..."Schönes Wochenende & viele Gruesse
kirschv
Mal gut, dass ich auf deinen Rat nicht gehört habe...denn heute hab ich's schriftlich bekommen: das Verfahren wurde eingestellt😉
Manchmal lohnt sich ein bischen Einsatz...
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Wer aussteigt, parkt. Fertig.
Äääääähhhhh, und wie bekommst Du denn den Parkschein? Dafür muß man meist das Auto verlassen, "Drive in" Automaten sind selten oder hast Du einen 2 m langen Arm? Und das kann wohl kaum strafbar sein.
Gängige Überwachungspraxis bei uns : Erst mal sehen, ob jemand am Automaten steht oder generell drei Minuten warten. Kann natürlich woanders anders sein. " Jeder der sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. " Allerdings heißt verlassen um die nächste Ecke und weg, der Gang zum Automaten gehört 100 % ig nicht dazu.🙄
Ist ja schön, dass es günstig ausgegangen ist. Ich hätte auch so gehandelt und die 5,- EUR nicht einfach gezahlt. Auch wenns nen EUR Telefongebühren und nochmal nen EUR für den Brief gekostet hätte...
Meine Erfahrung zeigt, dass wenn man ne "gute" Erklärung hat, die Behörden schon mit sich reden lassen. Ich hab ne ganze Zeit lang einige Knöllchen wegen Parken ohne Anwohner-Ausweis bekommen. Hab den einfach viel zu spät beantragt und bin dann mit dem Schein zum zuständigen Amt gefahren. Die 4 offenen Verfahren haben die sofort und anstandslos eingestellt, meine ca. 5 bezahlten Strafen hab ich jedoch nicht zurückbekommen, da man mit Bezahlung das Vergehen zugibt... Naja, immerhin! 😉
Gruß
Jan