Knöllchen aus Dänemark Q-Park von Collectia erhalten

Hallo zusammen,

ich habe anscheinend nach vor nicht ganz 2 Jahren keine Parkscheibe im Auto sichtbar genug ausgelegt. Das Parkvergehen wird hier datiert auf dem 13.10.2020

Wirklich erinnern kann ich mich daran nicht mehr, aber allerdings könnte es sein da ich mich in meinem Dänemark Urlaub habe ins Krankenhaus fahren lassen. Dort wird man sicherlich nicht unbedingt an eine Parkscheibe gedacht haben.

Scheinbar war in Dänemark Q-Park Operations Dänemark für dieses Ticket zuständig, ob ich wirklich ein Ticket an der Scheibe hatte weiß ich nicht mehr.

Allerdings habe ich nun Post vom Eintreiber Collectia GmbH ( ein Unternehmen aus Deutschland) erhalten. Ist das so die gängige Praxis? Diese machen aus den wohl ursprünglichen 68,27€ für das Parkvergehen geschmeidige 131,10€!

Nun meine Frage, dürfen die das einfach so? Ich meine, ich habe niemals eine Mahnung oder der gleichen erhalten (ggf. hatte ich überhaupt kein Knöllchen am Auto) dies kann ich allerdings weder beweisen noch widerlegen.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht und hat einen rat? Bezahlen direkt ja oder nein? Darf Q-Park das?

gruß

120 Antworten

Genau genommen steht dort das es sich um ein Parkvergehen handelt, dies soll die Hauptforderung sein über 68,27€! Allerdings soll ja laut dieser ADAC Seite ein Parkverstoß ab 70€ kosten. Von einem Bußgeld steht in dem ganzen Schreiben nichts. Immer nur Parkvergehen oder Art des Vergehens. Als Auftraggeber wird unter Hinweispflichten die Q-Park Operations Denmark A/S genannt.

Ja, krumme Zahlen lesen sich definitiv "echter"!

Ich vermute mal das dieses Q-Park dingen ein Privates Unternehmen ist.

gruß

Viele Auslandsknöllchen kennen solche Staffelungen. Es wird nicht als Nachlass bezeichnet, aber umgekehrt wird es teurer, wenn man nicht innerhalb gewisser gestaffelter Reaktionszeiten zahlt. Das ist also noch nicht automatisch unseriös. Tja, und wir sagt man gerne auch im kaufmännischen Bereich: Ein Komma begründet! Glatte Beträge machen manchmal auch misstrauisch. 😉

Q-Park ist ein privater Betreiber (passt damit zusammen, dass du etwas in Verbindung mit einem Krankenhaus erwähntest) wahrscheinlich ähnlich, wie beim Parken auf Supermarkt-Parkplätzen. Wäre es ein Parkverstoß im öffentlichen Verkehrsraum gewesen, wäre die grenzübergreifende Vollstreckung eines regulären Bußgeldbescheids erst ab 70 EUR in Deutschland möglich und du hättest Post vom Bundesamt für Justiz (BfJ) bekommen.

NACHTRAG @pivili: Da haben sich unsere Recherchen und die Erstellung des Postings wohl zeitlich überschnitten. Immerhin kommen wir zur gleichen Einschätzung.

Ob ein Ignorieren zu Schwierigkeiten führen kann und eine Durchsetzung mit weiteren Kosten, z.B. Beantragung eines Mahnbescheids bei einem deutschen Gericht zu befürchten ist, kann ich leider nicht sagen.

Okay, wenn dies nun ein Privater Heini ist, darf der das dann überhaupt eintreiben?

gruß

Natürlich darf er es versuchen. Ob er Erfolg hat ist ne andere Frage..

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Da die Dänenkrone in Euro umgerechnet wurde ist der krumme Betrag erklärlich.

Wenn es ein privater Betreiber bzw. Absender ist würde ich das ignorieren.

Wer weiß was passiert wenn er dann mal inD in ein Q-Park-Parkhaus fährt 😁

Das sollte man natürlich im Hinterkopf haben. 🙂

Nach dem Einparken kommt der Q-Park-Inkasso-Beauftragte, schraubt die Reifen ab uns macht ein neues Angebot auf mobile.de auf.....

Es kann aber auch sein, dass rein nüschts passiert... 🙂

Sollte der TE eine RSV haben, so könnte man einen anwaltlichen Rat einholen

nein, ein RSV habe ich leider nicht. Ist nun die frage ob das reine Ignorieren ausreicht oder auf Nummer sicher einfach einen Widerspruch einlegt. Schwierige Entscheidungen. Scheinbar muss ich dann auch hier bei uns aufpassen da es hier einen deutschen Q-Park Ableger gibt.

gruß

Soweit ich weiß, gilt die grenzüberschreitende Vollstreckung nur für Behörden.
Ich habe mal was außerhalb des Verkehrs gehabt, da wollte auch ein Inkassoladen Geld aus dem Ausland einfordern. Die waren richtig penetrant und aggressiv (Wohnungsdurchsuchung angedroht sowie Verhaftung).was ist passiert? Gar nix, nur heiße Luft.
Eine Erstberatung bei einem Fachanwalt kostet aber auch nicht die Welt.

Die spannende Frage ist doch, ob zum einen die Forderung berechtigt ist und ob zum anderen die Gebühren angemessen sind.

Wenn beides stimmt kann ein inländisches Inkasso-Unternehmen die Forderung eines ausländischen Unternehmens ganz normal eintreiben. Es könnte also im nächsten Schritt ein Mahnbescheid kommen (der weitere Kosten verursacht) und dann gepfändet werden.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 28. Juni 2022 um 21:03:14 Uhr:


Soweit ich weiß, gilt die grenzüberschreitende Vollstreckung nur für Behörden.

Genau:

Vollstreckung durch das Bundesamt für Justiz bei Forderungen von Behörden.

Inkasso bei Forderungen von Privatpersonen bzw. Firmen.

Ist zwar nur ein willkürliches Ergebnis aus einer intensiv fundierten Internetrecherche, im Fachjargon googeln genannt, aber demnach könnte eine Erstberatung teuerer werden als das Ticket:

https://www.finanztip.de/anwaltskosten/

M.W. gibt es aber für ADAC-Mitglieder eine solche kostengünstige Möglichkeit.

Zitat:

@andiausnrw schrieb am 28. Juni 2022 um 20:54:06 Uhr:


nein, ein RSV habe ich leider nicht. Ist nun die frage ob das reine Ignorieren ausreicht oder auf Nummer sicher einfach einen Widerspruch einlegt. Schwierige Entscheidungen. Scheinbar muss ich dann auch hier bei uns aufpassen da es hier einen deutschen Q-Park Ableger gibt.

gruß

Kannst Du das Scheiben anonymisiert hochladen?

Q-Park ist ein international tätiges Unternehmen, welches Parkhäuser betreibt. OT, es gab mal Beteiligungsmodelle, wo man Anteile der Immobilie erwerben konnte und Q-Park als Mieter auftrat. War mir aber supekt, da bei einem vernünftigen Modell Q-Park das Gebäude selber erworben hätte.

So lange es nur diese komische Mahnung ist, passiert nichts. Kommt hingegen ein Mahnbescheid von einem deutschen Gericht, den auch ein privates Unernehmen veranlassen kann, dann solltest Du zum Anwalt gehen.

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