Km-Angabe bei Vertragsabschluss

Hallo,

wenn ich meinen neuen Wagen versichern lasse, dann muss ich die Jahreslaufleistung angeben. Das sind bei mir geschätzt 25.000 km, die ich dann auch so angeben würde.

Was passiert denn, wenn ich anders als geplant 28 oder gar 30.000 km fahre??

39 Antworten

Täg,

zum Thema jährliche Abfrage:

Wir hatten das schon mehrfach, und es kamen von alleine vielleicht 20% zurück, der Rest hat gar nicht reagiert...
Und bei denen die anriefen oder in der Agentur vorbei gekommen sind war allgemeines unverständinss nach dem Motto: Wollt ihr mir unterstellen das ich euch anlüge? Ich melde mich schon wenn sich was ändert...

Also Ball flachhalten, jeder ist ja auch ein bissle selber für sich verantwortlich..
Und ich weiß das bei kleineren Verstößen bei uns nix nachgefordert wird, sondern im Regelfall ab dem Tag dann mehr verlangt wird...

Zitat:

Original geschrieben von MdN


Sorry, aber Du scheinst noch nicht allzulange Auto zu fahren, oder? Bis vor einigen Jahren gab's noch überhaupt kein Tarifmerkmal Wenigfahrer oder km-Klassen. Durch die Einführung (in erster Linie aus Wettbewerbsgründen) ging auch ein Beitragsverlust einher. Gerade die Versicherer wären froh, wenn es wieder so wäre wie früher. 😉

nein, ich fahre noch nicht allzu lange auto es sind erst 15 jahre LOL

aha ein beitragsverlust, das ist ja interessant, also ich muss sagen seit den 15 jahren gab es kein jahr ohne beitragserhöhung, und die versicherungen haben es immer so gut hinbekommen, das ich trotzt sinkender SF klasse fast immer noch so viel bezahle wie am anfang vor 15 jahren LOL

naja sind wahrscheinlich alles nur eingebildete sachen von mir

nur eigenartig, dass mich die versicherungen bei 2 unverschuldeten schäden jedesmal gleich mit der MWST und mit abzug von irgendwelchen posten abzocken wollten...

der anwalt konnte dann doch zum recht verhelfen....

@ schreddi , wenn du es sagst glaube ich dir natürlich, du bist natürlich wie ich schon sagte eine ausnahme.

falls ich dieses jahr unter meiner angegebenen fahrleistung bleibe werde ich das auch mal der versicherung melden, auch wenn ich keine erstattung erwarte, werde dann hier berichten.

pfeifendeckel

habe diese sch.. auch gehabt.

angabe 15tkm im jahr.dann bekahm ich nach einem jahr einen brief ihn dehm ich die km angeben solklte und beim vers vertreter unterzeichnen lassen.
bin aber in dehm jahr 21tkm gefahren.
und was kahm ne nachzahlung sollte ich machen von knappen 300€!!!!!!!

ich habe getobt wie ab normal sollte ich geld bekommen für die mehrgefahrenen km ohne unfall!!

bin bei der allianz.

calli2006

Das ist korrekt.

Habe ich auch erlebt.

Die haben ihrem Kunden ab Antragstellung rückwirkend nachberechnet.

Das find ich schon der Hammer.

Das tun selbst "wir" nicht.

Ich hatte einen Fall da ware 12 TSD angegeben und nach 8 Monaten kam es zu einem Unfall nach 36 TSD KM.

Ist nicht weiter aufgefallen.

In einem anderen Fall waren 9 TSD anggeben, bei der Vertragsänderung wurde 10 Monate später 40 TSd mehr als KM Stand angegeben.

Da rief die Vertrasabteilung bei mir an, was da los sei.

Nach Nachfrage beim Kunden konnte ich mitteilen, daß der urspünglich genannte KM Stand falsch war.ein versehen!

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Zitat:

Original geschrieben von GTI-Narr


Du solltest mal mit dem Menschen deiner Versicherung reden; ich hab's jedenfalls so von meiner (HDI) wortwörtlich gesagt bekommen; das mit den 10% und mit dem nix passieren. Es saugt sich nicht jeder alles aus den Fingern. Auch wenn's dir bis jetzt völlig unbekannt war, man lernt nie aus. Frag deine Versicherung und schreib halt dann hier, was die genau dazu sagt.

Nur weil das bei der HDI so ist, heißt das nicht, das das bei allen anderen Gesellschaften auch so ist ! Das ist ne Sache der TB´s (Tarifbestimmungen) und nix allgemein gültiges

Hi,

@golfiwolfi:
Mmmh - das scheint eigenartig. Alte Tarife sinken mit der Laufzeit wenn man nicht umstellt.
Also permanent Erhöhungen mitmachen zu müssen ist eigentlich (fast) unmöglich wenn man sich jedes Jahr ein neues Angebot einholt.

@calli:
Selbst schuld - mal ehrlich, was hast du denn erwartet wenn du drüber bist?
Aber die Argumentation ist schon nicht schlecht *lol*

Grüße
Schreddi

Re: pfeifendeckel

Zitat:

Original geschrieben von calibra2006


habe diese sch.. auch gehabt.

angabe 15tkm im jahr.dann bekahm ich nach einem jahr einen brief ihn dehm ich die km angeben solklte und beim vers vertreter unterzeichnen lassen.
bin aber in dehm jahr 21tkm gefahren.
und was kahm ne nachzahlung sollte ich machen von knappen 300€!!!!!!!

ich habe getobt wie ab normal sollte ich geld bekommen für die mehrgefahrenen km ohne unfall!!

bin bei der allianz.

calli2006

Alles klar du Träumer !

Du bezahlst Prämie für 15.000 km, fährst aber 21.000 km, die Vers. erfährt davon und du beschwerst dich das du nachzahlen mußt ?

Die Fahrleistung ist halt ein Tarifierungsmerkmal, und wenn du mehr fährst mußt du halt auch mehr zahlen, wie bei allem im Leben, mehr kost auch mehr !

Wenn die Vers. nicht nachgefragt hätte, hättste dich gefreut, haha, ich hab die Vers. verarscht... bla bla

Das sind mir echt die liebsten

In einigen Beiträgen kann man wirklich eine merkwürdige Argumentation feststellen.

Vertraglich wird eine Jahreskilometerleistung mit einem VU vereinbart, das Procedere der Nachmeldung bei KM-Über- oder Unterschreitung wird in den dem VN ausgehändigten Tarifbestimmungen, die Bestandteil des Versicherungsscheines sind, geregelt.

Insofern verstehe ich in einigen Beiträgen nicht das "Geheule" wenn der VR in Kenntnis gekommen ist, dass die KM-Klasse deutlich überschritten wurde und er, wie vertraglich verbindlich geregelt, eine Nachzahlung von seinem VN fordern darf und dieses auch tut.

Die unteren KM-Klassen sind rabattiert, bei den oberen KM-Klassen wird ein Zuschlag eingerechnet. Wie dass die einzelnen VU umsetzen ist diesen vorbehalten. Dem Wettbewerb kann sich jedoch kein VU entziehen.

Vielleicht sollte man sich besser von einer Person seines Vertrauens beraten lassen, welche vertraglichen Verpflichtungen man eingegangen ist, wenn man das, wie teilweise zu lesen ist, nicht selbst kann.

(10% KM Überschreitung – wie, wo und was, nie gehört.) Aussagen sind Aussagen, mehr nicht. Die vertraglichen Rechte und Pflichten werden bindend im Vertrag und dessen Bestandteilen geregelt und dokumentiert, nur darauf haben die Parteien einen Rechtsanspruch.

Wie verhält es sich, wenn man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km angibt, nach 6 Monaten aber bereits 9.000 km davon "verbraucht" hat. Gründe hierfür sind zB eine größere Urlaubsreise. Den Rest des Jahres würde ich mit den verbleibenden 6.000 km hinkommen.

Das hat bei der Versicherung (HUK24) keine Konsequenzen?

Danke für die Antwort.

Gruß,
Bernte

Wenn du es plausibel darstellen kannst kein Problem.
Hier passt es wenn die Urlaubsfahrt 3.000 km ausgemacht hat.

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