Kleiner TDI
Hallo Zusammen,
da BMW jetzt einen X3 mit 143 PS Dieselmotor rausbringt, wird Audi ganz sicher reagieren müssen, um keine marktanteile zu verlieren. Ich bin jetzt guter Dinge, dass bei AUDI bald was passieren wird und der Q5 auch mit kleinerer Brieftasche finanzierbar wird.
Frohe Ostern
Christiane
Beste Antwort im Thema
Na und ? Schad doch nicht.
Audi Angst um Marktanteile?
Nach den aktuellen Zulassungszahlen sind es wohl vorallem DB und BMW die sich Sorgen müssen, nicht AUDI.
Das der kleine TDI des Tiguan kommt ist aber dennoch nur eine Frage der Zeit. Genauso wie das der 170PS TDI im Tiguan kommt mit Automatik.
Aber selbst wenn es den kleinen gäbe, mir wäre das zu lahm im Q5.
Den 170er braucht er schon, selbst wenn man kein Motorfreak ist.
18 Antworten
Der Beitrag von Klaus Reimers ist für mich allenfalls das Wort zum Sonntag!
Niemand hat in diesem Thema behauptet, dass die kleine Q ein Sportauto ist. Deswegen kann man mit diesem aber sportlich fahren. Warum auch nicht. Und dass ein Porsche schneller ist als ein Golf oder sonst was, war 1970 schon so. Und als ich den ersten VW-Porsche unterm Hintern hatte, war das natürlich ein schöneres Gefühl gegenüber einem "Herby" mit aufgemalter Nr. 53!
Um wieder zum eigentlichen Thema zu kommen, wenn z.B. VW für den Tiguan einen kleinen Motor (1,4l) anbietet, dann deswegen, weil es eine Käuferschicht dafür gibt.
Und Audi wird diese "Kunden" irgendwann auch ausgraben. Mann kann ja die Getriebeübersetzungen ändern, 17er Reifen u.s.w. Da geht auch ein Q5, mit 143 PS.
Als Beispiel dienen die 190er und 200er MB's mit 54 PS! Und die wurden damals auch verkauft. Da hat keiner gemeckert mit 130 auf der Autobahn zu "cruisen", wobei mir "das gemütliche Fahren" immer noch mehr aussagt, als dieses dämliche Wort cruisen.
Schöne Ostern wünsche ich.
Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
Obendrein scheinen viele nicht mehr in der Lage zu sein überholen zu können . Da helfen in einem 1800 kg schweren Auto wenig PS auch nicht weiter.
Wie wahr!
... da helfen auch manchem A6, 5er BMW oder E-Klasse > 200 PS nicht, wenn der nette Herr mit dem Hut nicht drauf drückt 🙂
Fällt mir immer wieder auf und ich denke mir, warum fahren so Leute so Autos, wenn sie eh nur 70 auf der Landstraße fahren, Berg hoch wie Berg runter ..
Klassifiziertes Denken zu Ostern:
...obendrein ist er bei 210 ( boh, wie langsam ist denn das?) abgeregelt , nehme die Mehrleistung aber als Sicherheitsreserve auf Landstraßen gerne mit....
....wenn der nette Herr mit dem Hut nicht drauf drückt .....
...warum fahren so Leute so Autos, wenn sie eh nur 70 auf der Landstraße fahren, Berg hoch wie Berg runter ...
Stellt Euch mal vor, morgen steht in der Zeitung folgendes:
Es wird bekannt gemacht, dass ab sofort Bürger mit Führerschein, in Altersklassen eingeteilt werden.
1.) Zwischen 18 und 25, wird erlaubt sich das Hirn kaputt zu fahren. Eventuelle Beerdigungskosten sind in den Fahrschul-Kosten inbegriffen. Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt die Allgemeinheit. Es ist Pflicht Stereoanlagen mit min. 500 W einzubauen, um der Allgemeinheit zu zeigen, dass diese keine Radiogeräte in Ihren eigenen Fahrzeugen benötigen. Epileptisches Kopfschütteln mit Schildmütze ist Pflicht. Zur Anhebung der jungen Lebensqualität und angepasster Verkehrsteilnahme sind entsprechende Medikamente oder Medikamenten-Ersatz einzunehmen.
2.) Die Altersklasse 25 -bis 35 darf zum Zweck der Familiengründung einen Familienwagen der Klasse VAN kaufen, ist aber verpflichtet, mit maximaler Geschwindigkeit immer die linke Fahrspur zu nutzen, um schnellst möglichst den Burgerking oder McDonald zu erreichen. Bei Urlaubsfahrten darf ohne Rücksicht auf die Familie bis zu 20 Stunden am Steuer gefahren werden. Den Kindern ist der Mund zu zukleben. Die Ehefrau hat für den nötigen Proviant zu sorgen, und alles weiter zu tun, damit es dem Familienfahrer wohl ergehe. Das Auto ist keinesfalls zu verschmutzen.
3.) Die Altersklasse 35-45 darf zum Zweck des Erhalts des guten Jobs prinzipiell auf Autobahnen die Lichthupe auf der linken Fahrspur benutzen. Dazu ist ein geeignetes Fahrzeug zu leasen. Das eigene Kleinfahrzeug der Ehefrau darf nur als Beifahrer mit der Selbigen , und zum Zweck der Bevormundung im Straßenverkehr genutzt werden.
Es ist erlaubt eigene Regeln im Straßenverkehr, ungeachtet der mehrjährigen Erfahrung, aufzustellen, und diese auch anzuwenden. Verkehrsteilnehmer, die sich erlauben, Sicherheitsabstände oder angepasste Geschwindigkeiten zu beachten, werden gestikulierend und vogelzeigend bestraft.
4.) Die Altersklasse 45-55 darf sich nicht erlauben, darüber nachzudenken, ob der bisherigen verkehrliche Lebenswandel richtig war. Außerdem hat er zu entscheiden ob es noch sinnvoll ist ein Auto zu kaufen, da er unter Umständen seine Arbeit verliert, und er ja jetzt zu den teureren Arbeitnehmer gehört, die aufgrund des "Kostendrucks" eventuell entlassen werden könnten. Zur Entscheidungsfindung sollten jedenfalls alle Sparkonten und Lebensversicherungen gekündigt werden, und die heimliche Tussi mit einem Nebenjob versorgt werden.
5.) Die Altersklasse 55 - 65 hat das Recht sich mit den im Arbeitsleben unter harten Bedingungen, mühselig verdienten Groschen, zur Wirtschaftsförderung ein Premiumfahrzeug zu kaufen. Es ist aber nicht erlaubt, darüber nachdenken, ob ein ruhiges fahren auf Autobahnen zum selben Ergebnis führt, als ein schnellen fahren. Die in Anspruch genommenen Mehrzeit zwischen zwei Staus ist zu versteuern! Die Regierung denkt aber über so genannte Mehrzeitkonten nach, die auf speziellen Autobahnen in Anspruch genommen werden können.
6.) Der Altersklasse 65 bis Scheintot werden jegliche Rechte zum Autofahren genommen. Es ist verboten in einem Fahrzeug während der Fahrt einen Hut aufzusetzen und dabei die rechte Fahrspur zu nutzen. Weiter ist es verboten, mit seiner Frau im Rentenalter Wander- und Ausflugsfahrten zu unternehmen. Überhaupt ist die Lebensfreude, sofern man noch gesund und bei Verstand ist, zum Vorteil jüngerer Autofahrer einzustellen. Das Auto ist dem Enkel oder Sohn nach mehrmaligem langsam fahren auf der Autobahn oder Landstraße abzugeben. Der Hut ist für den Garten zu nutzen. Der Sohn oder Enkel hat im Gegenzug einen Gartenstuhl, für die schönen Tage zur Verfügung zu stellen, wobei der Garten auch in einem Altersheim gelegen sein kann. Der Führerschein ist abzugeben. Bei Fußgänger-Rot muss über die Straße gelaufen werden. Der betroffenen Autofahrer muss durch eine Pflichtversicherung entschädigt werden.
Diese Bekanntmachung ist, wie schon seit geraumer Zeit eh angewendet, jetzt amtlich.....
Gr. Brainmac
Zitat:
Original geschrieben von Brainmac
Klassifiziertes Denken zu Ostern:...obendrein ist er bei 210 ( boh, wie langsam ist denn das?) abgeregelt , nehme die Mehrleistung aber als Sicherheitsreserve auf Landstraßen gerne mit....
Gr. Brainmac
... hat Er meine Sig. nicht gelesen??
ansonsten : viel Schreibarbeit ( oder Strg C , Strg V ?) und netter Text.
BTT