Kleiner Schaden am Auto und Anzeige erstattet
Hallo Zusammen,
habe vor ein paar Tagen das erste mal eine Anzeige gegen "Unbekannt" erstattet. Auf der Autobahn hat ein Auto vor mir Teile verloren die mich getroffen haben, habe kleine Schäden in Höhe von ca. 200€ an meinem Auto. Ich weiß, ist nicht viel, nachdem aber in letzter Zeit schon 2 mal auf nem Parkplatz Schäden an meinem Auto entstanden sind, und sich natürlich keiner gemeldet hat, wollte ich dieses mal nicht wieder die Füße still halten.
Der Fahrer ist auf der Autobahn nicht angehalten. Habe ihn dann auch aus den Augen verloren, es ging alles sehr schnell. Habe dann Zuhause den Schaden gesehen und bei der Polizei eine Anzeige erstattet, ich wusste leider nurnoch die 4 Buchstaben des Kennzeichens und die Automarke+Farbe.
Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen: wird das mit dem unvollständigen Kennzeichen überhaupt weiterverfolgt? Und muss ich mit der Reperatur des Schadens warten oder kann ich das schon, vorallem jetzt in der Urlaubszeit wo ich das Auto nicht brauche, reparieren lassen? Habe keine Vollkasko und der Beamte hat bei der Aufnahme Bilder von dem Schaden gemacht.
Falls die Polizei ein auf die Beschreibung und Kennzeichen passendes Auto findet, muss ich das dann nochmal identifizieren und kriege ich überhaupt nochmal mit ob die Polizei jemanden gefunden hat? Habe leider auch keine genaue Beschreibung vom Fahrer und keine Zeugen.
Gruß
17 Antworten
Hallo, E46touring1998,
Zitat:
@E46touring1998 schrieb am 17. Dezember 2020 um 23:14:20 Uhr:
.... ich wusste leider nurnoch die 4 Buchstaben des Kennzeichens und die Automarke+Farbe.Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen: wird das mit dem unvollständigen Kennzeichen überhaupt weiterverfolgt?
die Chance, mit diesen wenigen Informationen das passende Fahrzeug zu finden, ist äußerst gering, zumal sich bei so einem geringen Schaden der Ermittlungsaufwand geringer gestalten wird als z. B. bei einem Unfall mit Todesfolge.
Nichtsdestotrotz war es richtig, den Vorfall zu melden, denn möglicherweise meldet sich ja nachträglich doch noch der Verursacher, weil er zu Hause gemerkt hat, dass Teile fehlen oder ein anderer Fahrer hat etwas gesehen und teilt dies nachträglich z. B. per Mail der Polizei mit.
Einen Anwalt brauchst Du nicht einschalten, denn außer Kosten, auf denen Du sitzen bleibst, kann er nichts erreichen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. Dezember 2020 um 19:19:08 Uhr:
Wenn du denen glaubhaft darlegen kannst, dass das bei denen versicherte Fahrzeug den von dir angegebenen Schaden verursacht hat werden die vermutlich sogar ohne große Zicken zahlen, weil das für die Versicherung bei so einer kleinen Summe einfach wirtschaftlicher ist.
Noch wirtschaftlicher ist es für die Versicherung wenn sie nicht zahlt. Daher denke ich dass die Geltendmachung des Schadens schwierig sein wird. Die Erfolgsaussichten tendieren meiner Meinung nach gegen null.
Um überhaupt Ansprüche stellen zu können musst Du deren Höhe beziffern. Ein Gutachten ist bei einem Schaden in dieser Höhe nicht angebracht. Dessen Kosten sind nicht erstattungsfähig. Daher kannst Du nur die Reparaturrechnung einreichen. Auf einen Kostenvoranschlag lassen sich die Versicherungen eher selten ein.
Dann musst Du den Beweis führen dass das versicherte Fahrzeug den Schaden verursacht hat. Genau das wird Dir kaum gelingen.
Mit welchem Tatbestand hat die Polizei die Anzeige aufgenommen?
Hallo, Rasanty,
Zitat:
@Rasanty schrieb am 22. Dezember 2020 um 08:12:42 Uhr:
Mit welchem Tatbestand hat die Polizei die Anzeige aufgenommen?
ich bin zwar nicht der TE, gehe aber davon aus, dass der aufnehmende Beamte eine Unfallanzeige gegen Unbekannt mit dem Tatvorwurf "Verursachen eines VU mit Sachschaden durch Fahrzeugteil" (Kurzform) aufgenommen hat und dies dann so an die Bußgeldstelle schickt, die das Verfahren dann einstellt.
Eine Unfallflucht und somit eine Straftat würde nur dann vorliegen, wenn man Anhaltspunkte dafür hätte, dass der Verursacher den Unfall mitbekommen hat, was hier äußerst unwahrscheinlich sein dürfte, vor Allem, weil ja nicht einmal gesichert ist, dass das Teil tatsächlich von dem vorausfahrenden Fahrzeug stammt und nicht nur aufgewirbelt wurde.
Der TE hätte hier gut daran getan, zumindest hinter dem Fahrzeug zu bleiben, um das Kennzeichen sicher abzulesen und dies dann umgehend der Polizei zu melden.
Im Nachgang zu hoffen, dass die Polizei unnötig Zeit und Personal verschwendet, um bei so einem geringen Sachschaden und vor Allem mit so wenig Anhaltspunkten nach dem anderen Fahrzeug zu fahnden, ist illusorisch.
Viele Grüße,
Uhu110