kleiner Rückruf von Opel
ich habe ein Schreiben von Opel in dem steht, dass an einigen Fahrzeugen der Modelljahre 2007 und 2008 (wahrscheinlich nur Diesel) möglicherweise die Befestigungsplatte an der linken Seite des Motordämpfungsblocks fehlt.
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34 Antworten
naja, mit "straffällig" schiesst du jetzt aber auch etwas arg+weit.
wäre ja noch vorsatz nachzuweisen.
Letztlich will / kann man über´s KBA auch nach xx Jahren, xx Halterwechsel den aktuellen, betreffenden kontaktieren. Soweit ein fester Wohnsitz vorhanden....
......und welche Motorisierungen sind den nun betroffen ?
Zu dem Brief von Opel:
natürlich habe ich den noch für den Fall, dass meine Werkstatt irgendwelche "Schwierigkeiten"hat. Es stehen nämlich auch interne Nummern drauf, die im Zweifelsfall u.U. wichtig sein könnten.
Auf dem Anschreiben steht:
P.S. Falls sich das Fahrzeug nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, so teilen Sie uns bitte etwaige Änderungen mit beiliegender "Änderungsmitteilung" mit. Diese können Sie falten, zukleben und unfrankiert an die Adam Opel GmbH, PKZ:K2-01, 65423 Rüsselsheim senden.
Die rechtliche Beurteilung überlasse ich anderen...
Ich sehe das so:
Der Fall ist wohl nicht so wahnsinnig wichtig. Die wissen ja nicht mal selbst, bei welchen Autos genau dieses Teil fehlt. Übers KBA wird es wahrscheinlich für Opel viel teuerer als mit dieser, bisher rein internen, Maßnahme.
Bei sicherheitsrelevanten Teilen müssten die wohl in den sauren (teuren) Apfel beißen und über das KBA gehen.
Fireman 112,
wenn in dem Schreiben die Motorisierungen aufgeführt wären, die alle betroffen sind, hätte ich das auch ganz sicher weitergegeben.
Nach den Beiträgen dieses Threads zu urteilen, betrifft es wahrscheinlich nur die 1,7L-Diesel der MJ 2007 und 2008.
Gruß
navec
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
naja, mit "straffällig" schiesst du jetzt aber auch etwas arg+weit.
wäre ja noch vorsatz nachzuweisen.
Letztlich will / kann man über´s KBA auch nach xx Jahren, xx Halterwechsel den aktuellen, betreffenden kontaktieren. Soweit ein fester Wohnsitz vorhanden....
Nein, damit schieße ich ganz und garnicht zu weit. Du bist schlicht und einfach nicht dazu berechtigt, meine Daten an irgendwen weiterzugeben. Punkt. Solltest du es doch machen, verstößt du gegen das Datenschutzgesetz, da du die Daten ohne mein Einverständnis weitergegeben hast. Das gilt nicht nur für Firmen, sondern auch für Privatleute.
Ist aber auch kein Problem : Ich kann mir ja mal deine Adresse auf´s Auto pappen und ein bissl "Werbung" für dich machen. Mal schauen, ob du das dann immer noch über´s Ziel hinaus geschossen findest ;)
Hallo Andy,
dann müsste deine Kollegin, die ja einen Brief von Opel aufgrund einer KBA-Auskunft erhalten hat, sich ja schon längst beim KBA beschwert haben!
Das KBA dürfte die neue Adresse genauso wenig an Opel weitergeben, wie ein Privatmann.
Gruß
navec
Zitat:
Original geschrieben von navec
Hallo Andy,
dann müsste deine Kollegin, die ja einen Brief von Opel aufgrund einer KBA-Auskunft erhalten hat, sich ja schon längst beim KBA beschwert haben!
Das KBA dürfte die neue Adresse genauso wenig an Opel weitergeben, wie ein Privatmann.
Gruß
navec
Du meinst meinen Kollegen ;)
Vom Prinzip her ist das richtig. Das KBA verstößt da gegen den Datenschutz.
Kannst ja auch sicherlich dagegen vorgehen, nur dann bekommste halt keine Hinweise mehr und wenn dann irgendein Teil kaputt geht und du nicht in einer Frist beim FOH warst, dann musste´s selber zahlen. Und wenn dann noch was passiert, dann ist die Kacke richtig am dampfen ;)
Ich habe ja nicht gesagt, dass ich das für nicht richtig halte, sondern dass es rein rechtich so ist :)
Jetzt wird´s aber albern....mit meiner Adresse spazieren fahren...
Wenn ich ein offen aufgeschlagenes Telefonbuch auf der Hutablage liegen habe darf mich dann jeder auf diesen ersichtlichen Seiten verklagen oder wie ?!?
Wegen was ?!?
Und wenn jemand welchen Info-Brief von opel, wie auch immer der ausschaut, da im gut-glauben (nicht bösw./ vorsatz) an opel informiert wer jetzt das auto als nächstes im besitz hat, was will man da denn erstreiten vor gericht ?!?
Rückrufaktionen sind (k.a. wie das jetzt im detail ist) genau geregelt.
In ihrer Schwere+Dringlichkeit, damit einhergehend auch die Preisgabe der Halteranschriften, sonst würde wohl kaum ein Hersteller/KBA dies so handhaben.
Könnte sich jeder Anwaltsverein ja draufstürzen....
Ach ja, tun sie ja gerade in der Sache der Blutentnahme/Atemalkohol-Test wohl...hab da aber nur Ansätze von gehört, von wegen was AutoBild mal wieder skandalträchtig aufbauscht...
Zitat:
Original geschrieben von flex-didi
Jetzt wird´s aber albern....mit meiner Adresse spazieren fahren...
Wenn ich ein offen aufgeschlagenes Telefonbuch auf der Hutablage liegen habe darf mich dann jeder auf diesen ersichtlichen Seiten verklagen oder wie ?!?
Wegen was ?!?
Und wenn jemand welchen Info-Brief von opel, wie auch immer der ausschaut, da im gut-glauben (nicht bösw./ vorsatz) an opel informiert wer jetzt das auto als nächstes im besitz hat, was will man da denn erstreiten vor gericht ?!?
Rückrufaktionen sind (k.a. wie das jetzt im detail ist) genau geregelt.
In ihrer Schwere+Dringlichkeit, damit einhergehend auch die Preisgabe der Halteranschriften, sonst würde wohl kaum ein Hersteller/KBA dies so handhaben.
Könnte sich jeder Anwaltsverein ja draufstürzen....
Ach ja, tun sie ja gerade in der Sache der Blutentnahme/Atemalkohol-Test wohl...hab da aber nur Ansätze von gehört, von wegen was AutoBild mal wieder skandalträchtig aufbauscht...
Mal abgesehen davon, dass das hier mittlerweile sehr weit Offtopic wird, diskutierst du immer wieder über Sachen, die gesetzlich geregelt sind. Warum ?
Ob etwas anders gehandhabt wird, tut doch hier überhaupt nichts zur Sache. Es geht nur drum, dass es rechtlich nicht korrekt ist, was das KBA oder der ehemalige Besitzer eines Autos da macht.
Fakt ist aber, dass weder du, noch das KBA, dazu berechtigt bist/ist, irgendwelche Daten von mir an Opel weiterzuleiten. Es sei denn, es kann eine schriftliche Einwilligung vorgelegt werden, welche ICH ausgestellt habe.
Beim Eintrag ins Telefonbuch willigst du dahingegen ein, dass deine Daten veröffentlicht werden dürfen. Beim KBA willigst du NICHT ein, dass Diese deine Daten an Dritte weitergeben dürfen.........das ist ein kleiner, aber gesetzlich relevanter Unterschied.
Darum wäre es schön, wenn du nicht wieder Äpfel mit Birnen vergleichen und vielleicht auch mal andere Meinungen / Tatsachen akzeptieren könntest, ohne seitenlang darüber zu diskutieren ;)
meriva cosmo, du hast völlig recht, das ist doch gesetzlich geregelt,
schlimm was für mist hier manchmal erzählt wird. Schreib einfach ne Beschwerde ans KBA unter Bezugnahme auf
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_35.php
Absatz 2
weil die deine Daten an Opel rausgegeben haben.
Upps, da steht die dürfen das? - So was aber auch. :=)
Und wer will kann ja mal nicht darauf antworten oder hingehen. ;)
Dann kommt bald darauf direkt vom Kraftfahrtbundesamt ein Schreiben mit Fristsetzung und Androhung von Betriebsuntersagung nach §4 GPSG und §5 FZV.
Ooops, ist aber komisch, dass ich mich diesbezüglich telefonisch beim KBA informiert habe und der Mitarbeiter komischerweise selber von diesem von dir gezeigten Gesetzestext nix gewusst und mir Das mit dem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz so mitgeteilt hat..............laut Dessen Aussage ist das KBA nur auf richterlichen Beschluss dazu berechtigt, Adressen an die Polizei weiter zu geben. Was ja auch in deinem gezeigten Gesetzestext steht.
Aber ok, anscheinend darf man den mündlichen Aussagen von Mitarbeitern von Firmen und Behörden keinen Glauben mehr schenken und muss sich die Aussagen immer schriftlich geben lassen.
Auf jeden Fall finde ich es super, dass du meine Aussagen als Mist hinstellst, ohne zu wissen, woher ich meine Informationen beziehe. Denn aufgrund der anscheinenden Fehl-Aussage eines Mitarbeiters des KBA habe ich meine Aussage hier getätigt..........von daher liegt der Fehler NICHT BEI MIR !!!
Also wäre es super, wenn du dich in Zukunft mal mit deinen voreiligen Anschuldigungen zurückhalten würdest. Vielleicht solltest du erstmal nachfragen, woher Jemand seine Informationen hat und manierlich und vor Allem in einem anständigen Ton darauf hinweisen, dass die Aussage so nicht richtig ist...........
Aber Stunk machen und die Leute dumm anmachen ist ja viel einfacher :rolleyes:
Beim KBA gibt es wie in jeder Behörde einen Datenschutzbeauftragten. Fragt Ihn doch einfach oder das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (www.datenschutzzentrum).
Alternativ: "Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen"
Link
Könnt Ihr möchtegern Juristen vielleicht mal wieder zurück zum Thema kommen?
Zitat:
Original geschrieben von fripo
Könnt Ihr möchtegern Juristen vielleicht mal wieder zurück zum Thema kommen?
Auch eine sehr qualifizierte Bemerkung :rolleyes:
Wenn du ja so drauf bestehst, dass wir beim Thema bleiben, warum weichst du dann selber weiter davon ab ?
@M-C
Super Kommentar! Willst Du mir irgendwas mitteilen?
Hi,
ich bitte darum, dass ihr alle wieder zum Topic zurück kommt:)
Grüße
globalwalker
MT-Moderator
Zitat:
Original geschrieben von fripo
@M-C
Super Kommentar! Willst Du mir irgendwas mitteilen?
Kein weiterer Kommentar zu haschee oder dir ............ ist verschwendete Lebenszeit.
Zitat:
Original geschrieben von globalwalker
Hi,
ich bitte darum, dass ihr alle wieder zum Topic zurück kommt:)
Grüße
globalwalker
MT-Moderator
Ok, geht klar, Chef :)