Kleiner Parkrempler - würdet ihr das anzeigen?

Hallo,

ich habe mein Auto vorgestern Nacht bei einer Freundin auf ihrem Privatparkplatz abgestellt.

Morgens gucke ich gerade aus dem Fenster, und sehe ein älteres Ehepaar zu dem Auto neben meinem gehen, der Mann steigt auf der Fahrerseite ein, die Frau auf der Seite wo mein Auto steht und knallt mir beim Einsteigen ihre Tür in meine. Sie steigt noch mal aus, guckt zwei mal hin, steigt wieder ein und die beiden fahren los.

Ich habe mir in der Zeit schnell was über gezogen, doch als ich unten bin sind die beiden schon auf und davon.

Ich habe nun eine kleine Macke in meiner Tür, so ca 3 mal 5cm oder vielleicht auch ein bisschen größer. Dazu ist die ein bisschen blau gefärbt von dem Lack von ihrem Auto, was schon blöd auf meinem silber aussieht.

Ich habe noch mal geguckt, ob ich den Halter im Haus finde, habe ich bisher aber nicht.

Würdet ihr die Sache anzeigen? Das Nummernschild und die Adresse habe ich ja.

Beste Antwort im Thema

Wenn du die Adresse hast, würde ich erste einmal mit den älteren Herrschaften reden. Evtl. kann die Omi ja schlecht sehen und hält das wirklich nicht für einen Schaden.

Wenn du die gleich anzeigt, bekommen die alten Leute vielleicht gesundheitliche Probleme vor Schreck. Bei dieser Generation gibt es nämlich noch einen gehörigen Restpekt vor der "Obrigkeit" und dem Schutzmann.....😁

Ist ja heute leider nicht mehr so in Mode der Respekt vor unserer Polizei.

Wenn die dann natürlich Rumzicken, dann würde ich schon die Polizei einschalten.

Aber versuche es doch erst einmal im Guten mit den Herrschaften....😉

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.....😁

aber nur so könnte es gehen.

Da Oma und Opa aber keinen umgefahren haben, werden wohl keine zwei Polizisten und ein SV klingeln.

Bestenfalls einer mit einem Zollstock aus dem Baumarkt und einer Billig- Kamera der fragt, ober er mal gucken darf......🙂

Hängt aber naürlich schon ein bisschen von der Schadenhöhe ab.

Ab 500 Euro Schaden (glaube ich zu Wissen) wird das strafrechtlich verfolgt. Da wird dann schon ermittelt
und dann werden auch mal Sachverständige beauftragt.

Natürlich sind die Verhältnismäßigkeiten zu beachten. Ich wollte ja auch nur mal aufzeigen was denn technisch so möglich wäre.

In diesem Sinne.....🙂

Frag dich mal wenn DU denen ne Macke rein gemacht hättest... du hättest in paar Stunden die Blauen vor der Tür!

Zeig die an.. das ist Unfallflucht und nichts anderes - sonst lernen die es nie und stehen als nächstes neben einem Auto von einem anderen hier... und mehr aufpassen tun die ja eh nicht, nach dem Motto "ach.. passiert öfter... kommt vor.. nix schlimmes - sollen sich nicht so anstellen die jungen Leute.. machen eh nur Krach und Rasen!"

Ich würde auch zuerst mit den leuten reden, und vor allen Dingen sagen, dass du es direkt gesehen hast.
In den ersten zwei Antwortsätzen wirst du schon erkennen wie es dann weiter geht.

Du verbaust dir ja dadurch nichts, wenn die sich querstellen kannst du immer noch Anzeige erstatten oder das auch direkt an deren Versicherung melden.
Gutachten, KVA, etc - also alles was u.U. mit weiteren Kosten verbunden ist- würde ich erst nach Eintrittsbestätigung der Versicherung machen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


.......Ist ja heute leider nicht mehr so in Mode der Respekt vor unserer Polizei. .....

Leider ist es auch nicht mehr Mode, zunächst im Gespräch eine gütliche Einigung wenigsten zu versuchen.

Und Polizisten werden vom Hof gejagt - zum Kringeln.

Das Image der eigenen Durchsetzungsfähigkeit könnte ja auch einen Kratzer kriegen.

Habe jetzt nicht alles genau durchgelesen. Hat schon jemand nach dem Anwalt gerufen? Na ja - gleich mal anzeigen ist ja auch schon ein Tipp.

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Also das die das nicht gesehen haben, halte ich für unmöglich. Es hat ja auch richtig gescheppert, und die Stelle ist insgesamt schon so wie ein Bierdeckel wo der blaue Lack jetzt in Schleifspuren ist. Es war ja auch hell und gutes Wetter, also das haben sie bestimmt gesehen.

Die Leute sind auch nicht so uralt, so ca 50 Jahre.

Ich hätte es ja auch selbst geklärt, nur habe ich das Auto nicht wieder gesehen bei dem Haus.

Die Frage ist, wie läuft das dann ab, wenn ich das anzeige? Ein Gutachten oder so auf meine Kosten würde ich nicht in Auftrag geben, dafür ist mir die Sache zu unbedeutend.

Andererseits ärgert mich diese blaue Macke in meiner Tür jetzt schon, und vor allem auch dass die einfach weggefahren sind.

Ein Schritt nach dem anderen. Wenn du jetzt nochmal 2 Wochen überlegst was du tun sollst, kannst du es dir auch ganz sparen irgendwas zu machen. Da du die Leute offenbar nicht antriffst und daher die Möglichkeit zur "persönlichen Klärung" gar nicht gegeben ist, bleibt m.E. als einzige Möglichkeit der Weg zur Polizei. Also mach das erstmal.

Unfallflucht ist keine Bagatelle. Das mindeste wird sein, dass die Polizei die Täter zur Rede stellt. So wie du den Schaden beschreibst, sollte es auch einen "passenden" Schaden an deren Auto geben. Wenn man ihnen den zeigt und ihnen dann sagt, dass es einen Augenzeugen gibt, müssten die schon recht abgebrüht sein, um es abzustreiten. Wenn die es zugeben, hast du auch zivilrechtlich bestimmt gute Karten. Wenn sie es abstreiten, kannst du immer noch weiter sehen. Aber wenn du jetzt noch längere Zeit debattierst, wird der passende Schaden an deren Auto sicherlich repariert sein, und dann wird es nicht einfacher.

Zitat:

Original geschrieben von Icon24


Ich hätte es ja auch selbst geklärt, nur habe ich das Auto nicht wieder gesehen bei dem Haus.

Die Halteradresse kann man beim Straßenverkehrsamt erfahren.

Die Versicherungsnummer beim Zentralruf der Autoversicherer.

Könnte beides längst erledigt sein.

Schaden verursacht, soger nachgesehen und trotzdem weggefahren. Ist für mich Unfallflucht.

Größerer Schaden, Verursacher ist zeitnah nicht aufzutreiben: Ich würde die Polizei kommen lassen, das aufzunehmen. Da ist der Schaden dokumentiert, die Spuren werden gesichert, und keiner kann sich rausreden. Den Schaden können Sie dann mit Ihrer Versicherung klären, zurückkaufen oder auch nicht, und die Anzeige der Unfallflucht haben sie sich selbst zuzuschreiben, siehe ganz oben.

So würde ICH es machen. Sicher kann man vieles auch im Gespräch klären, aber wenn die Sache schon wie beschrieben anfängt, und aus meiner Erfahrung heraus,würde ICH das hier nicht machen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von situ


Die Halteradresse kann man beim Straßenverkehrsamt erfahren.

dürfen die nicht rausrücken (Datenschutz). Das Thema hatte ich mal, als mir einer die Einfahrt zugeparkt hatte. Ich vermutete, dass die Nachbarschaft mal kurz was abgestellt hat (kannte das Auto aber nicht). Keine Chance. Musste dann über die Rennleitung laufen (wobei die auch den Namen und Adresse nicht rausgerückt haben, sondern selbst telefoniert haben).

Zitat:

Die Versicherungsnummer beim Zentralruf der Autoversicherer.

Dies geht; hatte ich vorne ja schon geschrieben. Recht hast Du, dass ich dies an Stelle des TE längst erledigt hätte (und zwar direkt, nachdem die vor meinen Augen weggefahren sind).

Ansonsten bin ich bei Fahrerflucht auch immer direkt bei der Rennleitung. So was geht gar nicht.

Hatte ich bislang einmal: Am abgestellten Fahrzeug war der Außenspiegel komplett abgefahren und kein Zettel (reicht ja nicht, aber wär' immerhin was gewesen) oder wartender Verursacher da. Handy raus, telefonisch die Anzeige über 110 gemacht und die Streife angefordert. Was ich da nicht wusste, die Verursacherin war wenigstens selbst zur Polizei gefahren, hatte aber nix hinterlassen und auch nicht gewartet. Sie ist dann samt Polizei zur Unfallstelle zurück und während der Anfahrt kam dann per Funk die Meldung, dass bereits eine Anzeige vorliegt. Beim Vorbeifahren an meinem Auto hätte die Verursacherin den Rest beinahe nochmals (vor Augen der Polizei) mitgenommen. Dann wurden die Daten ausgetauscht und die Polizei war nur mäßig von dem Vorgehen der Verursacherin begeistert, weil in Zeiten von Handy man besser von der Unfallstelle aus anruft anstatt zur Wache zu fahren und vor allem muss gewartet werden. Ich hab' dann die Anzeige zurückgezogen, weil ich die Daten ja alle hatte. Rechtlich bringt dies aber nur wenig, weil Unfallflucht ein Offizialdelikt ist und die Sache ja aufgenommen war (ging glaub' ich mit einer mündlichen Verwarnung ab, weil sie sich ja gemeldet hatte).

Insoweit keine Zeit verlieren und Spuren sichern, gerade wenn man leider vermuten muss, dass die Gegenseite blockt.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059



Zitat:

Original geschrieben von situ


Die Halteradresse kann man beim Straßenverkehrsamt erfahren.
dürfen die nicht rausrücken (Datenschutz).

Dürfen sie bei entsprechender Begründung. Bei manchen Straßenverkehrsämtern sogar online.

Aktueller Hinweis des hier zuständigen Straßenverkehrsamtes:

"Allgemeine Informationen:

In folgenden Fällen gibt es die Möglichkeit mittels Halteranfrage die Halterin/den Halter und damit deren/dessen Versicherung zu ermitteln:
- zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. Schadensersatzansprüche gegen die Unfallgegnerin/den Unfallgegner und deren/dessen Kfz-Haftpflichtversicherung)
- zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

Es werden nur dann Auskünfte über Halterinnen und Halter bzw. deren Fahrzeuge gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse gegeben ist."

Nicht versuchen, sich im Forum schlau machen, wenn man das einfacher an der Quelle (dem zuständigen Straßenverkehrsamt) machen kann. Ob das bei irgendjemanden mal nicht geklappt hat - belanglos (kann viele Gründe haben).

Also ich glaube nicht, dass man als privater irgendwo eine Halteradresse mit der Begründung Unfallflucht bekommt. Braucht man ja aber auch nicht, einfach über den Zentralruf der Versicherung gehen, dann ist man schon an der richtigen Stelle.....

Und, schon was rausgekommen? Hast du sie angesprochen und wie haben sie reagiert?

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Also ich glaube nicht,

Nochmal: Es geht doch hier nicht um Glaubensfragen. Die meisten Straßenverkehrsämter haben Telefon und E-Mail. Dort erkundigt man sich.

Ja, und die geben mir dann den Hinweis, mich an den Zentralruf zu wenden. Dafür gibt es den ja....

Und glauben werde ich ja noch dürfen😉

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78


Ja, und die geben mir dann den Hinweis, mich an den Zentralruf zu wenden. Dafür gibt es den ja....

Nein - dort gibt es nur die Versicherungsnummer. Einfach das oben Kopierte des hiesigen Straßenverkehrsamtes lesen (die "ladungsfähige" Adresse gibt es dort).

Ich wiederhole auch gern, dass das bei manchen Straßenverkehrsämtern online möglich ist, z. B. hier:

https://www.berlin.de/.../halterauskunft.shop.php

und, wer es genauer wissen möchte

https://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/halterauskunft.agb.php

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