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Klasse C/CE gültig bis ... ??

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 8:43

Hi ,

habe zwischenzeitlich meinen Lkw Führerschein gemacht , Prüfung hatte ich im November 2009 , musste jedoch keine Berufskraftfahrerquali oder ähnliches machen da ich als Vorbesitz die alte Klasse 3 hatte und somit automatisch C1/C1E.

Jetzt steht in meinem Führerschein in der Spalte 11 ( gültig bis ) 18.11.14

So wie ich das jetzt kapiert habe läuft der Führerschein zu diesem Tag ab und ist nicht mehr gültiig. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigt man den Ersthelferkurs ( 2 x 8 Doppelstunden ) , das ärztliche Gutachten , den Sehtest sowie die 5 Module der Berufskraftfahrerquali.

Ist das korrekt soweit ?

Es wird immer wieder geschrieben das man diese Quali nur für gewerbliche Fahrten braucht , bekomme ich den Führerschein den verlängert wenn ich keine Module mache und auf der Führerscheinstelle angebe das ich nur privat fahre ?

Verstehe nicht so ganz wie man den Führerschein bekommt für private Fahrten ohne das man die Berufskraftfahrerqualifikation macht ?

Hmm , fragen über fragen , hoffe das mich einer aufklären kann.

Danke und gruss

Dirk

Achso , eine Frage habe ich noch , wie lange ist ein Modul "haltbar" ? Könnte ich im Jahr 2010 das erste Modul machen und dann jährlich ein weiters (2011,2012,2013,2014) ? Denn somit wäre das erste Modul bei Führerscheinverlängerung ja 4 Jahre alt und behalten würde ich mir davon ja eher nix mehr nach der langen Zeit.

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20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz spielt auch eine Rolle!

Seit wann besitzt du den Führerschein CE?

2003

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

am 18. Dezember 2013 um 6:07

Sehr gut. Dann brauchst du aber möglichst bald diese 5 Module, um dann die 95 im Führerschein eingetragen zu bekommen.

Weißt du das? Weil ohne 95 darf man zukünftig nicht gewerblich fahren, was Führerschein CE betrifft.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

am 12. Januar 2014 um 3:19

Moin

Der Anfangsthred ist zwar schon alt aber ich versuchs mal.

Ist irgendwie fast die selbe Frage, nur einfacher gestellt:

Mein CE Schein läuft im April ab!

16.4.2009 steht in spalte 10 und 16.4.2014 in Spalte 11

Eine Kennziffer steht nicht drin. Ich fahre aber Gewerblich mit Trecker und Mulde.

- Also wird die wohl reinkommen müssen. Richtig?

- Muß ich für die verlängerung alle fünf Module machen oder reicht erstmal eins und in den

nächsten Monaten die restlichen?

Hier

http://www.bag.bund.de/.../qualifikation-weiterbildung_node.html

steht

"

Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen ..... C1, C1E, C, CE ...... besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.

"

Muß ich jetzt bis April die fünf Module machen oder hätte ich die schon bis zum 10. Sept. 2013 machen müssen?

EDIT:

Noch eine Frage: Muß ein Kontrollgerät in einem Schlepper eingebaut sein, der gewerblich auf Baustellen und im Straßenverkehr Güter befördert?

"Gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 werden .... folgende Fahrzeugkategorien von der Anwendung der....Verordnung ...ausgenommen:

Fahrzeuge ... mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmens

...

b)

zur Beförderung von Material, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, ....,

verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,"

Also wenn ich mit Schlepper und Mulde Sand fahre ist das meine Haupttätigkeit. Der Schlepper hat eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h und wiegt mit beladung bis zu 30t.

Sehe ich das richtig das dann ein Kontrollgerät eingebaut sein muß?

am 12. Januar 2014 um 3:20

Zitat:

Original geschrieben von Laird_of_Glenmore

schau mal hier: http://www.bag.bund.de/.../...fskraftfahrerqualifikation__Tabelle.html

link ist tot!

Hallo

Du brauchst alle 5  Module um deinen FS zu verlängern .

Da mußt du dich schon mal ein kleines bischen beeilen bis zum 20.4.2014 .

Kontrollgerät würde ich mal sagen : ja . Ist für mich aber auch neu .

 

Fahrerkarte nicht vergessen !

 

Mfg

am 13. Januar 2014 um 0:19

Hat jemand erfahrung wie lange der ganze Vorgang dauert bis man alle module hatr arzttermine und amter .....Naja ich......

Ich sag mal wenn man alles eingereicht hat bi zu dem Termin wo man den neuen Lappen in der Hand hat.

Wie hoch ca sind die kosten ( Module, Amtgebühren, Artztkosten) ? "Rounde baud"!

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