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Klasse C/CE gültig bis ... ??

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 8:43

Hi ,

habe zwischenzeitlich meinen Lkw Führerschein gemacht , Prüfung hatte ich im November 2009 , musste jedoch keine Berufskraftfahrerquali oder ähnliches machen da ich als Vorbesitz die alte Klasse 3 hatte und somit automatisch C1/C1E.

Jetzt steht in meinem Führerschein in der Spalte 11 ( gültig bis ) 18.11.14

So wie ich das jetzt kapiert habe läuft der Führerschein zu diesem Tag ab und ist nicht mehr gültiig. Zur Verlängerung des Führerscheins benötigt man den Ersthelferkurs ( 2 x 8 Doppelstunden ) , das ärztliche Gutachten , den Sehtest sowie die 5 Module der Berufskraftfahrerquali.

Ist das korrekt soweit ?

Es wird immer wieder geschrieben das man diese Quali nur für gewerbliche Fahrten braucht , bekomme ich den Führerschein den verlängert wenn ich keine Module mache und auf der Führerscheinstelle angebe das ich nur privat fahre ?

Verstehe nicht so ganz wie man den Führerschein bekommt für private Fahrten ohne das man die Berufskraftfahrerqualifikation macht ?

Hmm , fragen über fragen , hoffe das mich einer aufklären kann.

Danke und gruss

Dirk

Achso , eine Frage habe ich noch , wie lange ist ein Modul "haltbar" ? Könnte ich im Jahr 2010 das erste Modul machen und dann jährlich ein weiters (2011,2012,2013,2014) ? Denn somit wäre das erste Modul bei Führerscheinverlängerung ja 4 Jahre alt und behalten würde ich mir davon ja eher nix mehr nach der langen Zeit.

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20 Antworten

Erste Hilfe brauchst du zum verlängern nicht, ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten + die Module, Passbild, Antrag und Geld dagegen schon

privat kannst du den natürlich verlängern, dann fehlt die Kennzahl 95 die das gewerbliche Fahren erlaubt

wirst du dann ohne 95 doch gewerblich erwischt wirds empfindlich teuer

warum sollte man für private Fahrten denn eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz brauchen? man fährt ja eben Privat und nicht als Beruf. (großes Wohnmobil oder Schlepper oder was auch immer zum Privatvergnügen)

Die Module kannst du selbst redend so machen wie von dir geschrieben

Denk dran auch rechtzeitig die Fahrerkarte verlängern zu lassen, die muss über 7,5 Tonnen nämlich auch bei Privatfahrten genutzt werden

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 9:15

Danke für die Antwort ,

aber wo steht diese " Kennziffer95 " ?

Bei meinem Führerschein konnte ich nirgends die 95 finden ???

Edit :

Habe gegoogelt und entdeckt das die 95 erst bei der ersten Weiterbildung in Spalte 12 eingetragen wird , richtig ?

Kurz zu den Modulen. Könnte ich auch theoretisch jetzt schon in einem Wochenseminar die 5 Module ( Mo-Fr ( 35 h ) ) durchziehen und die Bescheinigung 2014 zur Führerscheinverlängerung abgeben ? Oder aber die Module jetzt absolvieren und meinen Führerschein bis zum Jahr 2019 verlängern lassen ? Gültig ist er bis 2014 + 5 Jahre Weiterbildung ?

Die 95 wird eingetragen sobald man den Führerschein verlängert und die Grundquali / Module nachgewiesen hat

2014 musst du die Module zur Verlängerung nachweisen

2019 musst du erneut 5 Module nachweisen

2024 nochmal 5 Module

.

.

.

bis zur Rente oder du es dir nicht mehr leisten kannst.

Klar kannst du jetzt schon die Module machen aber brauchen tust du die erst zur Verlängerung 2014

länger als 5 Jahre geht nicht, , also nichts mit jetzt alles machen und bereits bis 2019 verlängern lassen, denn du musst ja auch alle 5 Jahre die Gesundheitliche Eignung nachweisen

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 9:45

alles klar , denke ich habe es verstanden , kurze Frage aber noch

Wenn ich jetzt als 21 jähriger die Klasse C/CE mache und als vorbesitzt nur die Klasse B habe kann ich ja den Führerschein machen ohne die Qualifikation wenn ich nur privat fahre . Wie wird dies dann im Führerschein gekennzeichnet?

Gruß Dirk

ganz normaler FS-REintrag, gültig bis xx.xx.2015 aber ohne die Kennzahl 95

bringt aber keinen Vorteil, denn Chefs müssen sich vergewissern dass der Fahrer die Quali hat und Polizei sowie BAG freuen sich auf Kontrollen zu diesem Punkt in Zukunft

Themenstarteram 4. Februar 2010 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ganz normaler FS-REintrag, gültig bis xx.xx.2015 aber ohne die Kennzahl 95

bringt aber keinen Vorteil, denn Chefs müssen sich vergewissern dass der Fahrer die Quali hat und Polizei sowie BAG freuen sich auf Kontrollen zu diesem Punkt in Zukunft

Also könnte man dann nur am Erteilungsdatum ( Spalte10 ) der Klasse C1 sehen ob der Führerschein vor dem 10.09.2009 erteilt wurde und somit der Besitzstand greift ?

Also ich sag mal Erteilungsdatum vor dem Stichtag = automatische BKFQ , Datum nach dem Stichtag wie im Beispiel keine Quali ?

Denn ansonsten wird ja in Spalte 11 der gleiche Eintrag gemacht , egal ob besitz C1 vor dem 10.09.2009 oder danach

beim gewerblichen Nutzen des C1 muss die 95 auch eingetragen oder anderweitig nachgewiesen werden.

Ebenfalls alle 5 Jahre erneute Module

am 4. Februar 2010 um 14:26

schau mal hier: http://www.bag.bund.de/.../...fskraftfahrerqualifikation__Tabelle.html

am 14. Dezember 2013 um 0:02

Moin

Ist mit sicherheit schon oft Diskutiert worden und genauso viele antworten gabs auch schon aber ich fangs nochmal an:

Ich bin für einen Lohnunternehmen als Muldenfahrer, Also Trecker mit Muldenkipper, Angestellt.

Ich habe den Führerschein CE. Ich brauch mir also keinen Kopf zu machen was ich fahren darf oder nicht.

Mein Chef sagt er braucht mich auf einer bestimmten Baustelle wegen meinem Führerschein und deshalb soll ich jetzt auf meinen Urlaub verzichten.

Ich behaupte jetzt mal Mulde fahren fällt unter den Gewerblichen Güterverkehr und dann ist CE Pflicht. Klasse T reicht da nicht. Ist doch richtig oder?

Er hat andauernd irgendwelche Leute die Garantiert kein CE haben und die fahren trotzdem für Ihn.

Lange Rede kurzer Sinn:

Ist Mulde fahren Gewerblicher Güterverkehr?

Ist Klasse CE Pflicht? Ach wenn es eine Abgeschlossene Baustelle ist?

Gruß

Jojo

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

Teilen die Fragen mal auf.

1. Eine Gewerblichefahrt ist es immer dann wenn man fremde Güter transportiert ob in einer Abgesperrten Baustelle oder auf öffentlichen Straßen das spielt keine Rolle.

1. Im öffentlichen Bereich brauche ich immer eine gültige Fahrerlaubnis. Die Führerscheinklasse richtet sich dem gesamtgewicht und der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit die im KFZ Brief eingetragen ist. Auf Baustellen selbst brauche ich in der Regel keinen Führerschein. Es sei denn der Auftraggeber besteht darauf. Das ist heute meist so das der Auftraggeber darauf besteht, aus Versicherungstechnischen Gründen.

Siehe mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

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1. Eine Gewerblichefahrt ist es immer dann wenn man fremde Güter transportiert ob in einer Abgesperrten Baustelle oder auf öffentlichen Straßen das spielt keine Rolle.

1. Im öffentlichen Bereich brauche ich immer eine gültige Fahrerlaubnis. Die Führerscheinklasse richtet sich dem gesamtgewicht und der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit die im KFZ Brief eingetragen ist. Auf Baustellen selbst brauche ich in der Regel keinen Führerschein. Es sei denn der Auftraggeber besteht darauf. Das ist heute meist so das der Auftraggeber darauf besteht, aus Versicherungstechnischen Gründen.

Siehe mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Also Fakt ist das es immer Fremde Güter sind.

Zur Zeit fahren wir auch bei Airbus. Da Gilt die Straßenverkehrsordnung. Airbus ist nicht wirklich Komplett ne Baustelle, richtig Richtig. Wenn also die Straßenverkehrsordnung gilt, muß man da auch den entsprechenden Führerschein haben Richtig? Selbsst wenn nicht. Bei Airbus wird der Auftraggeber mit sicherheit drauf bestehen oder was meint ihr?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von jojorose

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

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1. Eine Gewerblichefahrt ist es immer dann wenn man fremde Güter transportiert ob in einer Abgesperrten Baustelle oder auf öffentlichen Straßen das spielt keine Rolle.

1. Im öffentlichen Bereich brauche ich immer eine gültige Fahrerlaubnis. Die Führerscheinklasse richtet sich dem gesamtgewicht und der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit die im KFZ Brief eingetragen ist. Auf Baustellen selbst brauche ich in der Regel keinen Führerschein. Es sei denn der Auftraggeber besteht darauf. Das ist heute meist so das der Auftraggeber darauf besteht, aus Versicherungstechnischen Gründen.

Siehe mal hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html

Also Fakt ist das es immer Fremde Güter sind.

Zur Zeit fahren wir auch bei Airbus. Da Gilt die Straßenverkehrsordnung. Airbus ist nicht wirklich Komplett ne Baustelle, richtig Richtig. Wenn also die Straßenverkehrsordnung gilt, muß man da auch den entsprechenden Führerschein haben Richtig? Selbsst wenn nicht. Bei Airbus wird der Auftraggeber mit sicherheit drauf bestehen oder was meint ihr?

Ja richtig erkannt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

der Führerschein T ist NUR für land- und Forstwirtschaft zu benutzen, fährt man andere Güter, so muß man einen LKW-Führerschein haben und das Zugfahrzeug und der Anhänger müssen versteuert sein.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

am 17. Dezember 2013 um 9:08

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz spielt auch eine Rolle!

Seit wann besitzt du den Führerschein CE?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gewerbliche Muldefahren nur mit Klasse CE?' überführt.]

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