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Klasse A1 mit 16 machen -> keine Probezeit mit 18 beim normalen Auto FS?

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 13:18

Hallo Motor-Talker,

Ich hatte da mal eine Frage: Man kann doch mit 16 die FS-Klassen AM und A1 machen. Mit AM kann man alles bis 50ccm und Vmax 50 fahren. Mit A1 Mopeds bis 125 CCM und 80 km/h. Nun habe ich gelesen, das bei A1 bereits die 2 jährige Probezeit beginnt. Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den Auto FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

Danke für sachdienliche Antworten.

Texasdriver.

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich ja. Beim A1 hat man die Probezeit und wenn man sich nichts Dummes leistet ist Sie mit zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis abgeleistet. Man sollte dann halt nichts anstellen was zur Probezeitverlängerung führt.

Zitat:

Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

:confused: Was soll Das für ein FS sein? Im Allgemeinen darf man immer Alleine fahren, begleitendes Fahren mal ausgenommen.

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Themenstarteram 12. Januar 2015 um 21:08

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Januar 2015 um 21:58:19 Uhr:

Dass die Probezeit bei einem 16jährigen mit Kleinmotorrad auch kein Selbstläufer ist. Am einfachsten dürfte wohl das Jahr begleitete Fahren ab 17 ohne Verstoß zu überstehen sein.

Ich werde mit dem Führerschein nicht fahren. Ich bin danach 1 Jahr in den USA und dann fahr ich begleitet. Und zwar rechtskonform.

Ich brauche den Führerschein für die Schule hier in D nicht, ich bin in 5 min zu Fuß da? Ferner hab ich gar kein Motorrad und werde mir auch keins zulegen. Ich lege mir den FS hauptsächlich dafür zu, nicht mehr in der Probezeit mit 18 zu sein.

Klar kannst Du etwa 1200,-€ für Klasse A1 ausgeben welche Du gar nicht benötigst, und 1 Jahr später nochmals etwa 1500,-€ für Klasse B, jeder kann sein Geld verbrennen wie er mag.

 

Wie zu lesen ist ist auch die Probezeit zu erkaufen.:)

Da schon eine Monitäre Vorleistung erbracht wurde sind die Verstöße dann nicht mehr ganz so "teuer". :D

ein Aufbauseminar kostet 250.- € - der FS kostet ungleich mehr. Und es ist gar nicht gesagt, dass es zu einem solchen Seminar kommt. Was soll das also bringen, wenn man den FS gar nicht braucht?

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 10:51

Zitat:

@Kai70 schrieb am 13. Januar 2015 um 01:43:18 Uhr:

Klar kannst Du etwa 1200,-€ für Klasse A1 ausgeben welche Du gar nicht benötigst, und 1 Jahr später nochmals etwa 1500,-€ für Klasse B, jeder kann sein Geld verbrennen wie er mag.

Ich mache die klasse B in den USA, in Texas, weswegen sie auch umgeschrieben wird. dort zahle ich dafür rund 60 Dollar. und die 1200€ sind es mir wert, nicht mehr in der Probezeit zu sein, da sonst jeder kleine Mist gleich harte folgen hat.

es gibt aber keine Folgen, die teurer werden könnten als die Kosten des FS. Außerdem bestehen die meisten Leute ihre Probezeit ganz ohne Verstöße.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 13. Januar 2015 um 11:51:51 Uhr:

Ich mache die klasse B in den USA, in Texas, weswegen sie auch umgeschrieben wird.

Achte darauf, dass es sich dabei auch um die "richtige" Fahrerlaubnis handelt, die sich hier ohne Auflagen umschreiben lässt. Dafür sind eine autorisierte Fahrschule, eine Aufenthaltsgenehmigung (Bescheinigung durch die Einwanderungsbehörde) und eine Social Security Card (Sozialversicherungsnummer) notwendig.

Sie u.a. auch hier: http://www.searsdrivingschools.com/

Es gibt auch noch andere Varianten von dem US-Führerschein, die zwar zum Fahren in den USA berechtigt, aber hier nicht ohne weitere Auflagen umgeschrieben werden.

Ich würde mich dazu im Detail bei (D)einer Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, insbesondere zum Thema des ggf. Vorbesitzes eines A1 für die Umschreibung.

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 13. Januar 2015 um 11:51:51 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 13. Januar 2015 um 01:43:18 Uhr:

Klar kannst Du etwa 1200,-€ für Klasse A1 ausgeben welche Du gar nicht benötigst, und 1 Jahr später nochmals etwa 1500,-€ für Klasse B, jeder kann sein Geld verbrennen wie er mag.

Ich mache die klasse B in den USA, in Texas, weswegen sie auch umgeschrieben wird. dort zahle ich dafür rund 60 Dollar. und die 1200€ sind es mir wert, nicht mehr in der Probezeit zu sein, da sonst jeder kleine Mist gleich harte folgen hat.

Probezeitrelevante Folgen hast du nur bei einem schwerwiegenden A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, dann kommen extra Maßnahmen auf dich zu, ansonsten bekommst Du die gleichen Verwarn- und Bußgelder wie jeder anderer Verkehrsteilnehmer auch.

Und selbst wenn Du einen oder sogar zwei A-Verstöße begehen sollst, kostet dies bei weitem nicht soviel wie die Zeit und Geld zum Erwerb der Klasse A1, absolut unlogisches Denken, aber ist ja letztendlich dein Ding, Ratschläge musst Du nicht annehmen.

TE, wenn du schon so ein Sparfuchs bist, mache das dann bitte so wie du dir das vorstellst. Jammer aber nicht in 2,5 Jahren rum, wenn du mangels ordentlicher Fahrschule und Fahrpraxis einen Unfall hast, der dich viel mehr kostet. Eventuell noch mit Führerscheinentzug und anderem pipapo.

Wenn du überhaupt schon vor der Gefahr Probezeit Angst hast, weil du potenziell Fehler machst, solltest du noch bedenken, das bis 21 ein striktes Alkoholverbot gilt. Da kannste zwar mit 40 statt 30 in die Disse fahren, dort aber nichtmal am frühen Abend ein Bier trinken.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 22:04

Zitat:

@Roadwin schrieb am 13. Januar 2015 um 14:35:36 Uhr:

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 13. Januar 2015 um 11:51:51 Uhr:

Ich mache die klasse B in den USA, in Texas, weswegen sie auch umgeschrieben wird.

Achte darauf, dass es sich dabei auch um die "richtige" Fahrerlaubnis handelt, die sich hier ohne Auflagen umschreiben lässt. Dafür sind eine autorisierte Fahrschule, eine Aufenthaltsgenehmigung (Bescheinigung durch die Einwanderungsbehörde) und eine Social Security Card (Sozialversicherungsnummer) notwendig.

Sie u.a. auch hier: http://www.searsdrivingschools.com/

Es gibt auch noch andere Varianten von dem US-Führerschein, die zwar zum Fahren in den USA berechtigt, aber hier nicht ohne weitere Auflagen umgeschrieben werden.

Ich würde mich dazu im Detail bei (D)einer Fahrerlaubnisbehörde erkundigen, insbesondere zum Thema des ggf. Vorbesitzes eines A1 für die Umschreibung.

Dazu habe ich schon ein Thema erstellt und mich hinreichend erkundigt.

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