ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Klasse A1 mit 16 machen -> keine Probezeit mit 18 beim normalen Auto FS?

Klasse A1 mit 16 machen -> keine Probezeit mit 18 beim normalen Auto FS?

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 13:18

Hallo Motor-Talker,

Ich hatte da mal eine Frage: Man kann doch mit 16 die FS-Klassen AM und A1 machen. Mit AM kann man alles bis 50ccm und Vmax 50 fahren. Mit A1 Mopeds bis 125 CCM und 80 km/h. Nun habe ich gelesen, das bei A1 bereits die 2 jährige Probezeit beginnt. Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den Auto FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

Danke für sachdienliche Antworten.

Texasdriver.

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich ja. Beim A1 hat man die Probezeit und wenn man sich nichts Dummes leistet ist Sie mit zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis abgeleistet. Man sollte dann halt nichts anstellen was zur Probezeitverlängerung führt.

Zitat:

Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

:confused: Was soll Das für ein FS sein? Im Allgemeinen darf man immer Alleine fahren, begleitendes Fahren mal ausgenommen.

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Grundsätzlich ja. Beim A1 hat man die Probezeit und wenn man sich nichts Dummes leistet ist Sie mit zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis abgeleistet. Man sollte dann halt nichts anstellen was zur Probezeitverlängerung führt.

Zitat:

Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

:confused: Was soll Das für ein FS sein? Im Allgemeinen darf man immer Alleine fahren, begleitendes Fahren mal ausgenommen.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 13:34

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. Januar 2015 um 14:28:29 Uhr:

Grundsätzlich ja. Beim A1 hat man die Probezeit und wenn man sich nichts Dummes leistet ist Sie mit zwei Jahre nach der Erteilung der Fahrerlaubnis abgeleistet. Man sollte dann halt nichts anstellen was zur Probezeitverlängerung führt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 11. Januar 2015 um 14:28:29 Uhr:

Zitat:

Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

:confused: Was soll Das für ein FS sein? Im Allgemeinen darf man immer Alleine fahren, begleitendes Fahren mal ausgenommen.

Ich meinte den Autoführerschein bei dem ich mit 18 alleine fahren darf.

Es ist also so, dass wen ich diesen A1 zwei Jahre hab, angenommen mit 16, mit 18 Beim PKW-FS auch keine Probezeit habe?!

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 11. Januar 2015 um 14:18:04 Uhr:

 

Mit A1 Mopeds bis 125 CCM und 80 km/h.

Bei Klasse A1 gibt es keine Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h für Minderjährige mehr.

Zitat:

Nun habe ich gelesen, das bei A1 bereits die 2 jährige Probezeit beginnt. Heißt das dann, das ich wenn ich mit 18 den FS zum alleinfahren hab nicht mehr in der Probezeit bin?

Die Probezeit gibt es bei Erwerb einer Fahrerlaubnis nur einmalig, ausgenommen sind die Klassen AM, L und T.

Wenn Du Klasse A1 mit 16 erwirbst, beginnt die einmalige Probezeit, und wenn keine OWi begangen wird welche zu einer Verlängerung führt, endet die Probezeit nach 2 Jahren.

Laut dieser Seite gibt es ein Einschränkung. Da steht:

Die Probezeit wird einmalig durchlaufen. Für später erworbene Führerscheinklassen wird keine Probezeit erhoben. Wer beispielsweise mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 macht und nach zwei Jahren den Autoführerschein erwirbt, hat für die Pkw-Fahrerlaubnis keine Probezeit mehr.

Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet. Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht. Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 15:05

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. Januar 2015 um 15:54:57 Uhr:

Laut dieser Seite gibt es ein Einschränkung. Da steht:

Die Probezeit wird einmalig durchlaufen. Für später erworbene Führerscheinklassen wird keine Probezeit erhoben. Wer beispielsweise mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 macht und nach zwei Jahren den Autoführerschein erwirbt, hat für die Pkw-Fahrerlaubnis keine Probezeit mehr.

Wer innerhalb der 2 Jahre Probezeit die Fahrerlaubnis unterschiedlicher Klassen erwirbt, bekommt die jeweilige Probezeit angerechnet. Beim Führerschein mit 17 gilt dies nicht. Wer bereits ein Jahr zuvor Motorrad gefahren ist, hat anschließend trotzdem noch 2 Jahre Probezeit für den Pkw-Führerschein.

Also: A1 machen und dann aber erst den Führerschein mit 18 umschreiben lassen, um keine Probezeit zu haben?!

Zitat:

@birscherl schrieb am 11. Januar 2015 um 15:54:57 Uhr:

Laut dieser Seite gibt es ein Einschränkung....

Dem Gesetzgeber sind solche Einschränkungen unbekannt, der Gesetzgeber sieht als Ausnahme den Erwerb der Klassen AM, L und T vor, sonst gibt es keine Ausnahme von der einmaligen Probezeit.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__32.html

Die Probezeit hast Du in jedem Fall, nur beginnt sie dann halt früher

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 17:08

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. Januar 2015 um 17:55:15 Uhr:

Die Probezeit hast Du in jedem Fall, nur beginnt sie dann halt früher

Ja klar. Nur hab ich halt dann wen ich mit 18 alleine fahren darf keinen Probezeit mehr und das ist nicht schlecht!

und was soll das heißen das es dann keine probezeit mehr für dich gibt und das es nicht schlecht ist.

gruß

2.Jahre nach dem Erwerb der Klasse A1 befindest du dich nicht mehr in der Probezeit, solltest du davor "großen" Mist bauen, verlängert sich deine Probezeit entsprechend und du darfst mit 18 Jahren zwar fahren, aber hast noch die Probezeit im Rücken.

Läuft allerdings alles gut, und mal angenommen mit 16 hast du den A1er Lappen in der Hand, erhältst du aber deinem 18 Geburtstag, nur die regulären Strafen wie jeder x-beliebige mit Führerschein, der bereits seit zig Jahren fährt.

Es sei den, du lässt dich zwei Tage vor deinem Geburtstag beim irgendwas "Illegalen" erwischen, dann gilt nicht der Poststempel auf dem Brief, sondern der Tattag:), aber das ist ja wieder was anderes!

Zitat:

@Günter schrieb am 12. Januar 2015 um 14:52:33 Uhr:

und was soll das heißen das es dann keine probezeit mehr für dich gibt und das es nicht schlecht ist.

gruß

Na das bedeutet, dass er auch mal mit 40 durch die 30er Zone fahren kann, ohne gleich den Hintern versohlt zu bekommen.

Sowas in der Richtung wolltest Du doch jetzt hören, damit du den Oberlehrer raushängen lassen kannst.

man kann auch mit einem Kleinmotorrad Verkehrsverstöße begehen

Klappt auch ganz gut mit dem Rad?!

Aber was willst du damit sagen?:)

Dass die Probezeit bei einem 16jährigen mit Kleinmotorrad auch kein Selbstläufer ist. Am einfachsten dürfte wohl das Jahr begleitete Fahren ab 17 ohne Verstoß zu überstehen sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Klasse A1 mit 16 machen -> keine Probezeit mit 18 beim normalen Auto FS?