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Kindersitze bei Konferenzbestuhlung

Ford
Themenstarteram 26. Januar 2019 um 19:46

Hi,

wir werden uns wahrscheinlich einen Tourneo Custom L1 zu legen da wir

bald zu 5t sein werden und der Passat Variant 3c damit zu klein wird.

Jetzt hab ich eine Frage zur Verteilung der Kindersitze.

Ich fände es super praktisch wenn man zwei Kindersitze in der 2te Reihe bei Konferenzbestuhlung montieren könnte und den dritten in die 3te Reihe.

Man könnte dann super bequem die Kids anschnallen.

Aber ist dies erlaubt?

Die Bedienungsanleitung sagt wohl nein.

Die Broschüre vom Custom sagt ja nur keine reboarder.

Die Kindersitzhersteller sagen ja... auf jedem Sitz auf dem eine normal angeschnallte Person zugelassen ist.

Wie sind eure Erfahrungen mit Kindersitz Anordnungen bei den 6 Einzelsitzen.

Und weiß jemand von euch ob es im t6 laut Hersteller erlaubt ist?

Danke für eure Hinweise

 

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2019 um 15:41

Also bei unseren Kindersitzen steht dabei, dass diese in Fahrtrichtung stehen müssen. Ich nehme an die haben nicht nochmal alle Crashtests gegen die Fahrtrichtung gemacht.

Ich lese die Bedienungsanleitung auch so das Kindersitze nicht bei Konferenzbestuhlung in der zweiten Reihe stehen dürfen. Ansonsten würde die Fußnote die Spalte "Sitze zweite Sitzreihe – entgegen der Fahrtrichtung" ja obsulet machen.

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wir haben den Kinder sitz , der sich ja drehen läst, da sitzt die kleine ja auch entgegen der Fahrt Richtung, nur ob das mit dem Dreh Kindersitz erlaubt ist, kann ich nicht sagen, FAhr bei unseren Trachten Verein mal vorbei, die müssten es ja wissen. bisste auf der sicheren Seite damit

mfg fritz

Isofix an allen Sitzen?

Nur an den Außensitzen

Laut Bedienungsanleitung sind Kindersitze in der zweiten Reihe, bei Konferenzanordnung, nicht erlaubt. Wir haben bei unseren Tourneo Custom die Konferenzanordnung auf normale Anordnung geändert, genau deshalb.

Dazu kommt, dass die Kindersitze mit Base sich leichter montieren lassen, bei normaler Anordnung.

am 28. Januar 2019 um 8:53

Zitat:

@lustundlaster schrieb am 28. Januar 2019 um 09:17:44 Uhr:

Laut Bedienungsanleitung sind Kindersitze in der zweiten Reihe, bei Konferenzanordnung, nicht erlaubt.

So genau steht das aber nicht in der Bedienungsanleitung, so richtig klar ist es da nicht definert.

Dort ist zwar über ein "X" für die "Sitze zweite Sitzreihe – entgegen der Fahrtrichtung", allerdings mit der Fußnote "Fahrzeuge mit nicht wendbaren Sitzen zweite Sitzreihe".

D.h. also, dass diese Einschränkung also nur für Fahrzeuge mit nicht wendbaren Sitzen gilt. Da aber die Sitze je explizit umgedreht werden können und da auch Personen während der Fahrt sitzen dürfen, dürfte diese Einschränkung nicht für die "Konferenzbestuhlung" gelten.

Demzufolge würde diese Einschränkung für Reboarder in Fahrzeugen mit 2. Reihe mit "fixer" Ausrichtung gelten. Das "entgegen der Fahrtrichtung" würde sich dann auf die Sitzposition der Kinder beziehen und nicht auf die Ausrichtung des Sitzes.

Ich finde das sehr schwammig formuliert und auch Händler konnten mir nicht wirklich bei der Interpretation helfen. Würde es Sinn machen direkt bei Ford nachzufragen? Dann müsste man auch den richtigen Ansprechpartner finden...

Mal abgesehen davon was auf dem Papier steht. Warum sollte das verboten sein? Mir fallen jetzt nur unangeschnallte personen in der 3. Reihe gegenüber und ungesichertes Gepäck ein.

am 28. Januar 2019 um 15:41

Also bei unseren Kindersitzen steht dabei, dass diese in Fahrtrichtung stehen müssen. Ich nehme an die haben nicht nochmal alle Crashtests gegen die Fahrtrichtung gemacht.

Ich lese die Bedienungsanleitung auch so das Kindersitze nicht bei Konferenzbestuhlung in der zweiten Reihe stehen dürfen. Ansonsten würde die Fußnote die Spalte "Sitze zweite Sitzreihe – entgegen der Fahrtrichtung" ja obsulet machen.

Laut Bedienungsanleitung ist kein Kindersitz gegen die Fahrtrichtung zulässig, markiert jeweils mit einem X.

Das hat sicherlich mit der Aufschlagsenergie zu tun, die bei einem Unfall entsteht. Unsere Sitze von Kiddy und Cybex sind nicht erlaubt, entgegen der Fahrtrichtung.

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Themenstarteram 28. Januar 2019 um 19:35

Ich hatte bei Kiddy angerfragt.

Folgende Antwort habe ich bekommen:

Sehr geehrter Herr ...,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht und das Interesse an unseren Produkten.

 

unsere Kindersitze dürfen im Normalfall auf drehbaren Fahrzeugsitzen in der 2. Sitzreihe rückwärts

gefahren werden, wenn dies so auch für einen Erwachsenen zugelassen ist.

 

Beim VW T6 Multivan ist dies zugelassen.

 

Bei den anderen Fahrzeugen, dem Ford Tourneo und dem Mercedes V-Klasse, müssten Sie

sich bei einem Fahrzeughändler vor Ort erkundigen. Dies ist in der Bedienungsanleitung der

Fahrzeuge entsprechend beschrieben.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen / With best regards

 

Kiddy GmbH

Zitat:

@setsch schrieb am 28. Jan. 2019 um 20:35:13 Uhr:

Dies ist in der Bedienungsanleitung der

 

Fahrzeuge entsprechend beschrieben

Das bedeutet dann nein, weil es so ja in der Bedienungsanleitung steht.

am 28. Januar 2019 um 21:28

Ist eigentlich Schwachsinn.

Zum einen dürfen dort erwachsene sitzen und zum anderen wäre beim frontalaufschlag die Einwirkung beim rückwertsfahren wesentlich geringer als bei der Fahrtrichtung

am 28. Januar 2019 um 22:36

Zitat:

@lustundlaster schrieb am 28. Januar 2019 um 20:44:17 Uhr:

Das bedeutet dann nein, weil es so ja in der Bedienungsanleitung steht.

Hier mal ein Bild aus meiner Anleitung (nicht die Webversion), da steht da nicht so drin. Zumindest nicht eindeutig:

https://data.motor-talk.de/.../...90128-225231-4112094069060971774.png

Dies ist so bei jeder der Tabellen zum Thema "Kindersitze"...

Wenn man die Fußnote wie üblich interpretiert, dann steht da "Sitze zweite Sitzreihe - entgegen der Fahrtrichtung (gilt für Fahrzeuge mit nicht wendbaren Sitzen zweite Sitzreihe)"

Damit könnte eigentlich nur der "Shuttle" gemeint sein, denn m.W.n. sind hier die Sitze in der 2. Reihe nicht wendbar, möglicherweise im Zusammenhang mit Reboarder-Kindersitzen.

Aber das ist nur wild spekuliert - ich habe mal dem Ford Kundenservice eine Email dazu geschickt und auch nach einer Begründung für eine etwaige Nichteignung gefragt. Einen Sinn würde ich darin auch nicht erkennen. Ich vemute aber mal, dass ich keine dataillierte Antwort erhalten werde...

Vermutllich ist es so, wie einige hier schon gesagt haben: es wurde in dieser Konstellation nicht geplant / getestet, also schreibt man einfach "nicht geeignet" rein.

 

Beim Kinderautositz Cybex Pallas M-Fix steht Folgendes in der Anleitung:

"WARNUNG! Auf Fahrzeugplätzen, die quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind, ist die Verwendung des Sitzes nicht zulässig. Auf rückwärtsgerichteten Fahrzeugsitzen, wie z.B. in einem Van oder Minibus, ist die Verwendung zulässig, sofern der Fahrzeugsitz für die Beförderung eines Erwachsenen zugelassen ist. Zu beachten ist, dass die Fahrzeugkopfstütze bei rückwärtsgerichtetem Einbau nicht entfernt werden darf!"

Bei Reboardern ist ja klar, dass sie nicht auf rückwärtsgerichteten Fahrzeugsitzen verwendet werden dürfen.

am 29. Januar 2019 um 10:03

Solange die 3. Sitzreihe richtig aufgebaut ist, sehe ich auch keinen Grund die Sitze nicht gegen die Fahrtrichtung aufzustellen. Ich bin mal auf die Antwort von Ford gespannt.

Was gilt denn eigentlich, wenn Ford "nein" und der Sitzhersteller "ja" sagt?

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