Kind in parkendes Auto gefahren
Hallo, ich war vor 1 Monat meine Verwandten in NRW besuchen und da ist mir ein 12 jähriger ins parkende auto gefahren. habs dann zum gutachter gebracht, 1200 euro schadensgutachten. nach vielen merkwürdigen aktionen des vaters (wollte nix zahlen und nix der versicherung melden, gelogen das sich die Balken biegen), hab ich heute post bekommen das die haftpflicht von mir eine Reparaturkostenrechnung haben will, das Gutachten haben sie bereits. Bin ich verpflichtet mein Auto erst in die Werkstatt zu fahren und der Versicherung die Reparatur vorzustrecken, mit der Angst im Rücken das ich darauf sitzen bleibe? laut googlesuche und bekannten muss die versicherung nicht die Reparatur zahlen, sondern den Wert der ledierten Teile ersetzen. Also das Gutachten sollte ich doch eigentlich durchsetzen können? Der Junge pralt übrigens damit rum das er zum Spaß gegen mein Auto gefahren ist, was meine Laune nicht unbedingt steigert, zum glück is der 550 km weit weg ... sonst 😁😉
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
...vll mit einem netten brief in dem steht das sich sonst ein anwalt drum kümmert und die sache noch teurer wird?
Au Backe, der Sachbearbeiter der Versicherung wird sofort in Atemnot verfallen, traumatisiert wird er ohne den Sachverhalt zu prüfen blindlinks per Eilüberweisung regulieren - oder auch nicht. Ich tippe auf Letzteres.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
Sehr geehrter Herr X,
Wir bitten Sie, Ihre Ansprüche zu beziffern und zu belegen.
Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Reichen Sie bitte die Reparaturkostenrechnung ein.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Frau Xgenau wie ich vermutet habe................😁😁
Zitat:
Soll ich dir das erklären ?
Zitat:
Mache ich aber nur, wenn du mich mit "Ja mein Meister" anredest 😎😛😁
soviel wert lege ich auf deinen beitrag dann doch wieder nicht. also, hat jemand schon erfahrung mit so einer sache gemacht und wie isses da ausgegangen bzw. wie habt ihr das gehandhabt? und bitte keine großkotzigen besserwisser mehr, vielen dank.
ja, dann stirbst du eben Dumm.......Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
soviel wert lege ich auf deinen beitrag dann doch wieder nicht. also, hat jemand schon erfahrung mit so einer sache gemacht und wie isses da ausgegangen. und bitte keine großkotzigen besserwisser mehr, vielen dank.
Gute Nacht sagt der Großkotz 🙄
@ Dellenzähler
Bitte Profil ändern wenn du dich in "Großkotz" umbenennst.
Sonst weiß ich ja nicht wer postet.
Gute Nacht allen
Gruß
Frank
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dazu fällt mir nix mehr ein 😁😁 aber gute Nacht und viel Spaß mit diesem riesigen Wissen...
scheinbar kann man nix mehr in ein Forum posten ohne von mindestens einer Person angefahren zu werden - Schade. Auf die eigentliche Frage im Thread wird nicht eingegangen sondern dieser wird von einigen Leuten nur missbraucht damit diese ihr winziges Ego mit [ironie] intelligenten [/ironie] Sprüchen aufbessern können.
und weil ichs grad noch lese, jemand schrieb auf meine Frage mit Anwalt ankündigen
Zitat:
Au Backe, der Sachbearbeiter der Versicherung wird sofort in Atemnot verfallen, traumatisiert wird er ohne den Sachverhalt zu prüfen blindlinks per Eilüberweisung regulieren - oder auch nicht. Ich tippe auf Letzteres.
Du hast auch absolut Recht, man sollte alles mit sich machen lassen und alle Anweisungen ohne Prüfung befolgen, egal obs richtig ist. Und so ein Anwalt hat natürlich auch viel weniger Ahnung von der Sache als ein Otto-Normal-Verbraucher, der Anwalt beschäftigt sich ja schließlich weniger mit solchen Sachen und hat viel weniger Ahnung als man selbst. Hab ich geschrieben das ich jemanden mit dem Schreiben traumatisieren will? Du glaubst wohl auch das die gegnerischen Versicherungen nur immer das Beste für dich wollen...
qmechaxx: es gibt Fragen, die sind eben völlig sinnfrei. Und wenn man dann noch versucht, zu erklären und zu hinterfragen und sich der TE als absolut -höflich gesagt- beratungsresistent erweist, ist es kein Wunder, wenn die Tonlage sich etwas ändert. Kapierst Du wenigstens das?
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
dazu fällt mir nix mehr ein 😁😁 aber gute Nacht und viel Spaß mit diesem riesigen Wissen...
scheinbar kann man nix mehr in ein Forum posten ohne von mindestens einer Person angefahren zu werden - Schade. Auf die eigentliche Frage im Thread wird nicht eingegangen sondern dieser wird von einigen Leuten nur missbraucht damit diese ihr winziges Ego mit [ironie] intelligenten [/ironie] Sprüchen aufbessern können.
Weist du Mechaxx....
auch wenn du es dir evtl. nicht vorstellen kannst, es gibt Leute, die brauchen kein Ego.
Auf deine Frage wurde schon eingegangen, nur du hast es noch nicht bemerkt.......
Nein, hier bei MT gibt es schon Leute, die kenn sich in Gewissen Dingen ein wenig aus und können dem einem oder anderen User doch schon helfen.
Auch dir könnte hier geholfen werden, weil du eigentlich gar kein Problem hast, du denkst das nur..................
Deine Situation ist hier gar nicht so schlecht, wie du vielleicht denkt.
Ich, oder auch der ein oder andere, hätte es dir ja auch noch vernünftig erklärt.
Aber nicht, so mein Lieber.....
Mach gut.
Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
...wie es den anschein hat sind aber viele hier der meinung das ich gezwungen bin "ein altes Waschbecken zu montieren". Ich bin mir im klaren das mein Beispiel nicht besonders dolle ist, vom sinn her aber einleuchtend.
Der Geschädigte kann hier zu gar nichts gezwungen werden, nur, er muss akzeptieren, dass die gesetzliche Grundlage auch für ihn gültig ist.
Kurzform: Dem Geschädigten ist ein Schaden vom Schädiger zu ersetzen, keinesfalls muss dieser den Geschädigten mit dem Schadenersatz besser stellen als vor dem Schadenfall.
D. h. schlicht und einfach, dass nur der Zeitwert einer Sache in jedem Fall die Höchstentschädigung sein kann. Eine weitergehende Entschädigung geschieht in Freiwilligkeit oder hat andere pragmatische Motive ohne verpflichtende Rechtsgrundlage.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Der Geschädigte kann hier zu gar nichts gezwungen werden, nur, er muss akzeptieren, dass die gesetzliche Grundlage auch für ihn gültig ist.Zitat:
Original geschrieben von Mechaxx
...wie es den anschein hat sind aber viele hier der meinung das ich gezwungen bin "ein altes Waschbecken zu montieren". Ich bin mir im klaren das mein Beispiel nicht besonders dolle ist, vom sinn her aber einleuchtend.
Kurzform: Dem Geschädigten ist ein Schaden vom Schädiger zu ersetzen, keinesfalls muss dieser den Geschädigten mit dem Schadenersatz besser stellen als vor dem Schadenfall.
D. h. schlicht und einfach, dass nur der Zeitwert einer Sache in jedem Fall die Höchstentschädigung sein kann. Eine weitergehende Entschädigung geschieht in Freiwilligkeit oder hat andere pragmatische e verpflichtende Rechtsgrundlage.
@Beukeod
er hat das Schreiben von der Versicherung nicht verstanden...
Ich hätte es Ihm schon erklärt, aber nicht so....
Zitat:
Original geschrieben von helmutauto
qmechaxx: es gibt Fragen, die sind eben völlig sinnfrei. Und wenn man dann noch versucht, zu erklären und zu hinterfragen und sich der TE als absolut -höflich gesagt- beratungsresistent erweist, ist es kein Wunder, wenn die Tonlage sich etwas ändert. Kapierst Du wenigstens das?
Siehe unten...... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
@ Dellenzähler
Bitte Profil ändern wenn du dich in "Großkotz" umbenennst.
Sonst weiß ich ja nicht wer postet.
Gute Nacht allen
Gruß
Frank
mache ich, versprochen.....
Echt Traurig machmal...........
Zitat:
Der Geschädigte kann hier zu gar nichts gezwungen werden, nur, er muss akzeptieren, dass die gesetzliche Grundlage auch für ihn gültig ist.
Kurzform: Dem Geschädigten ist ein Schaden vom Schädiger zu ersetzen, keinesfalls muss dieser den Geschädigten mit dem Schadenersatz besser stellen als vor dem Schadenfall.
D. h. schlicht und einfach, dass nur der Zeitwert einer Sache in jedem Fall die Höchstentschädigung sein kann. Eine weitergehende Entschädigung geschieht in Freiwilligkeit oder hat andere pragmatische Motive ohne verpflichtende Rechtsgrundlage.
Danke für die sachliche Antwort. Ja, so seh ich das auch.
Im Gutachten ist der Wiederbeschaffungswert der Teile in einer Vertragswerkstatt mit Teilenummer angegeben + Lackierarbeiten, etc. Habe ich auf diese Wertangaben keinen Anspruch? Ich werde ja nicht besser gestellt sondern ich wollte eigentlich nur die beschädigten Teile im ursprünglichen Zustand bezahlt haben. Sorry das ich Frage aber so sind unwissende die zum ersten mal in eine derartige Lage kommen, ich bitte um Verständnis.
Fahrzeug reparieren, Rechnung einreichen, Versicherung zahlt Rechnung und Mehrwertsteuer.
Gutachten einreichen (fiktiv abrechnen), Versicherung zahlt auf jeden Fall schon mal die Mehrwertsteuer nicht.
Ist ja auch von dir nicht bezahlt worden.
Gruß
Frank
danke. werde denen dann mal schreiben das ich das per gutachten (welches die ja schon haben) abgerechnet haben will. da bin ich ja mal gespannt 😁