Kind am Zebrastreifen angefahren
Hallo,
Ich bin Mutter von einen 9 Jährigen Jungen,und habe eine frage
mein Sohn wurde auf einen Zebrastreifen angefahren. Er wollte mit sein Fahrad
die Straße überqueren zum Glück ist nicht viel passiert nur Brellung am knie , da fuhr ihn ein Ältere Mann mit sein PKW an die Polizei sagte das mein sohn keine schuld Trägt der Mann hätte vor dem Zebrastreifen stehn bleiben müssen.Nun meine frage
muss ich mich mit dem Mann in verbindung setzen oder muss ich warten bis er sich meldet . Im Vorraus Danke
yvonne
Beste Antwort im Thema
Den Jungen trifft keine Schuld, weder eine moralische, direkte, indirekte, transzendente oder imaginäre... denn er ist psychologisch und rechtlich schuldunfähig.
Die Frage ist: Trägt hier überhaupt jemand Schuld? Die Antwort ist auch hier klar: Ja, der Autofahrer trägt Schuld.
Zwar ist der Junge vieleicht nicht vom Rad gestiegen und hatte demzufolge keine Vorfahrt, der Autofahrer hätte aber mit besonderer Vorsicht und bremsbereit den Bereich des Zebrastreifens passieren müssen. Da es zu einem Unfall kam, hat er dies offenbar nicht getan.
Jeder der etwas anderes behauptet: Studiert Jura, Schwerpunkt Verkehrsrecht 😉
55 Antworten
mal fuer die jenigen die meinen das dass kind schuld ist
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
gruss
Wenn's nur um ein neues Kinderfahrrad geht (ist es beim Unfall irreparabel zerstört worden?) dann wäre es eine nette Geste, den Autofahrer mal persönlich auf die Schadensregulierung anzusprechen; ein Anwalt ist erst erforderlich wenn man sich streitet. Aus Sicht des Autofahrers wird der Preis eines neuen Kinderfahrrades in keinem Verhältnis zum Rabattverlust bei der Haftpflicht stehen, so daß er den SChaden wohlmöglich bereitwillig und schnell aus eigener Tasche zahlen wird. Ich persönlich würde an Stelle des Autofahrers jedenfalls so handeln.
Oliver
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
mal fuer die jenigen die meinen das dass kind schuld isthttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
gruss
Natürlich ist das Kind "Schuld", aber zivilrechtlich haftet es nicht. Das ist schon ein Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
mal fuer die jenigen die meinen das dass kind schuld isthttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
gruss
Super genau das passt hier wie Faust aufs Auge
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Zitat:
Original geschrieben von os-m
Natürlich ist das Kind "Schuld", aber zivilrechtlich haftet es nicht. Das ist schon ein Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
mal fuer die jenigen die meinen das dass kind schuld isthttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
gruss
Nein das Kind ist nicht Schuld weil Kinder kein Schludgefühl haben, steht aber alles in der StVo. Einfach nur mal lesen bevor man hier große Diskusionen mit halbwissen vom Zaun bricht.
Hallo,
Danke für euren Rat, das war echt ein alter Mann der war schon über 80 Jahre Alt ich denke mal seine reaktion war nicht
mehr das Beste.
Zitat:
Original geschrieben von os-m
Natürlich ist das Kind "Schuld", aber zivilrechtlich haftet es nicht. Das ist schon ein Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von mattalf
mal fuer die jenigen die meinen das dass kind schuld isthttp://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-haftung.php
gruss
Das Kind hat sogar Recht auf Schadensersatz! Also stimmt deine Aussage nicht
Jetzt nichts gegen ältere Menschen. Aber 80 Jahre Unfall mit Kind da ist alles gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von yvonne77
Hallo,Ich denke mal das sie ihn den Führerschein wegnehmen, oder er gibt ihn freiwillig ab
Wenn es nach der Meinung der meisten geht, sollte jeder ab nem gewissen alter den Fuehrerschein freiwillig abgeben. Aber wenn man mal selbst das Alter erreicht hat Denkt man sicher anders😁
Meiner Meinung nach sollte jeder z.b. ab 70 Jahren nochmal eine Praktische Fahrstunde absolviert werden, wo ein Gutachter drueber entscheidet ob man den Fuehrerschein behalten darf oder nicht.
gruss
Hallo,
Ja das stimmt das gebe ich dir recht Aber ich kann nur sagen das echt nicht viel passiert ist .
Zitat:
sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt
Das kommt davon, wenn man als Elternteil bei der Erziehung versagt und dem Kind nichts beibringt.
Radfahrer haben noch immer am Zebrastreifen ihr Rad zu schieben oder müssen dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Das kommt davon, wenn man als Elternteil bei der Erziehung versagt und dem Kind nichts beibringt.Zitat:
sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt
Radfahrer haben noch immer am Zebrastreifen ihr Rad zu schieben oder müssen dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Als Affe musst du natuerlich so dumm daher Quarken. Sry, aber hier Eltern das versagen vor zu werfen ist ja wohl hol!!! Du bist sicherlich gleich als Erwachsener Mensch(AFFE*) auf die Welt gekommen
gruss
Zitat:
Original geschrieben von Stadtaffe
Das kommt davon, wenn man als Elternteil bei der Erziehung versagt und dem Kind nichts beibringt.Zitat:
sollte das Kind gefahren sein hatte es keine Vorfahrt da ein Zebrastreifen nur für Fussgänger gilt
Radfahrer haben noch immer am Zebrastreifen ihr Rad zu schieben oder müssen dem Auto die Vorfahrt gewähren.
Liebe Leute, jetzt mutiert der Thread mit einer einfachen Frage, wie bei der Schadensabwicklung vorzugehen ist, zur Kritik an der Mutter und an Rentnern im Allgemeinen. Vielleicht sollte man das Thema ruhen lassen?
Oliver
Hallo zusammen,
sooooo - und nun isses dann auch mal wieder gut.
Wir werden hier nicht über Schuld/Unschuld diskutieren - erstens war niemand dabei und kennt die Situation genau und zweitens hat davon auch jeder eine andere Meinung.
Darüberhinaus möchte ich darum bitten, das Thema nicht unnötigerweise zu emotionalisieren.
1. Ja, es war ein Rentner
2. Ja, es war ein kleines Kind.
Das rechtfertigt aber nicht, dass wir hier die alten Diskussionen wieder vorholen und die Klischees bedienen.
An die Threaderstellerin:
Schön, dass Deinem Kleinen nix passiert ist 🙂 Das ist das Allerwichtigste.
Sicher hat er (wie wohl auch der Gegner) nen gehörigen Schreck bekommen.
Tritt mit dem Unfallverursacher doch nach ärztlicher Begutachtung erstmal so in Kontakt.
Du kannst selbstredend auch direkt an die Kfz-Haftpflicht ran gehen, Du hast einen Direktanspruch. Das Kennzeichen dürfte ja bekannt sein, somit kannst Du über den Zentralruf der Autoversicherer direkt ne Schadenanzeige machen.
Mit der Anwaltskeule würd ich nicht sofort kommen - klär doch vorweg:
- gibt es Widerstände (sträubt sich der Gegner in Sachen Schuld)
- sind gesundheitliche Spätfolgen zu erwarten.
In beiden Fällen wäre der Anwalt ratsam.
Aber mit der einfachen Variante - nem neuen Rad für Deinen Junior und ne Entschuldigung - ist doch auch schon einigen geholfen.
Sicher wird es dem Unfallverursacher auch so nicht blendend gehen.
@all:
Die Diskussion bitte zur Sachlichkeit zurückkehren lassen, andernfalls muss ich hier schließen und werde nur zur Abschlussmeldung der TE nochmal öffnen.
Grüße
Schreddi