Kilometer gedreht. Welche Möglichkeiten habe ich?
Hallo, Dezemer vergangenen Jahres Habe ich einen BMW e60 BJ 09/03 gekauft. Der Verkäufer war Privat.
Fahzeugdaten: Ital. Reimport, 2 Vorbesitzer. Laufleistung laut Tacho 91750 km.
Nun war ich beim 🙂 um das Fahrzeug auslesen zu lassen wegen erheblicher Elektronik Probleme die mich in letzter Zeit heimsuchen. Der stellt nun Fest dass das Fahrzeug mindestens 136000 km gelaufen ist.
Ausserdem hat das Fahrzeug ein Tauschgetriebe und am Airbag wurde auch schon etwas gemacht.
Die komplette rechte Seite ist lackiert worden nach einem erheblichen Schaden.
Der Verkäufer hat im Kaufvertrag die KM Laufleistung vom Tacho eingetragen, hat mir aber mündlich versichert, dass da nichts gezinkt ist. Im Kaufvertrag hat er das Kästchen Unfallfrei angekreuzt.
Das Fahrzeug wurde vor meinem Kauf von BMW ausgelesen. bericht lag bei, allerdings wurde dabei nicht tief genug gebohrt sodass die Km unbemerkt blieben.
Es kommen jetzt erhebliche Kosten auf mich zu, weil das Getriebe Zicken macht.
Kann ich gegen den Verkäufer vorgehen?
Beste Antwort im Thema
Geh zum Anwalt, der wird dir deine Optionen rechtsverbindlich erläutern...
32 Antworten
Tach!
Wir sprechen von ca. 45.000 Km Differenz.
Das ist vermutlich noch harmlos.
Ich würde dem Verkäufer die Sachlage höflich erklären, auf die vorhandenen Beweise eingehen und ihm anbieten, dass die Sache mit 4.000 Eur Rückzahlung aus der Welt sei.
Ansonsten kommen auf den Verkäufer mit einer recht hohen Wahrscheinlich einmal Deine zivilrechtlichen Forderungen und möglicherweise zusätzlich auch strafrechtliche Probleme zu. Das wird dann mit ziemlicher Sicherheit teurer.
Wenn er überhaupt nicht zieht, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen. Die erste Beratung und ein knackiger Brief kostet nicht die Welt.
Solltest Du Dich für Minderung anstatt Wnadlung entscheiden, denkt auch daran, die Kosten für die "Rückcodierung" auf den korrekten Km-Stand mit einzufordern.
Viel Erfolg!
M. D.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Warum soll er die Anwaltskosten selber tragen?
Wer sollte sie denn deiner Ansicht nach tragen?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wer sollte sie denn deiner Ansicht nach tragen?Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Warum soll er die Anwaltskosten selber tragen?
Der "Verursacher" - also derjenige, der bewusst/vorsätzlich beim km-Stand gelogen hat.
@ Dimon36
Was willst du mit einer Anzeige erreichen?
Wenn Mängel oder Täuschungen vorliegen, wäre der erste Weg mal, diese Mängel von kompetenter Stelle (BMW-Vertragshändler) aufzudecken und schriftlich festzuhalten.
Alles, was dann vom vertraglichen Abweicht oder Verschwiegen wurde, ist ein Anpruch deinerseits auf Preisminderung oder gar Rückabwicklung.
Diesen Anspruch kannst du jetzt beim Veräuufer geltend machen.
Da er sich aber mit Sicherheit auf die Hinterbeine stellt, würde ich vom 1. Kontakt an einen Rechtsanwalt mmit hinzu ziehen.
Nur so kannst du Fehler vermeiden.
Die Chancen, bei Gericht etwas gegen einen Privatverkäufer zu erreichen, sind eh schon verschwindent gering.
Wenn du etwas Hilfe benötigst, dann schreib mich per PN an.
MFG Thomas
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Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
Der "Verursacher" - also derjenige, der bewusst/vorsätzlich beim km-Stand gelogen hat.
Klar der wird die wohl später mal erstatten müssen, FALLS er denn ermittelt werden kann UND rechtskräftig dazu verurteilt wird UND bei ihm auch etwas zu holen ist.
Bis dahin wird der TE erst mal in Vorkasse gehen müssen da ich es für unwahrscheinlich halte, dass ihn ein Anwalt für lau vertreten möchte.
Ob er dann sein Geld, bzw. einen Teil davon jemals wieder sehen wird bleibt abzuwarten und kann nach den paar Info - Fetzen die hier vorliegen kaum eingeschätzt werden.
Ich würde hier tatsächlich Augenmaß walten lassen und die Kosten den zu erwartenden "Einnahmen" gegenüber stellen. Ein Getriebeschaden kann bei einem 10 Jahre alten Auto schlicht Pech sein, ob der Unfallschaden tatsächlich ein offenbarungspflichtiger war bliebe zu ermitteln und wie hoch der merkantile Minderwert eines Autos mit 100000km im Vergleich zu einem mit 130000km ist bliebe von kompetenter Seite her festzustellen.
Um juristischen und sachkundigenBeistand wird der TE hier kaum herumkommen, zumal hier wie geschrieben mehrere Faktoren zusammenkommen.
Ob "mal was am Airbag gemacht" wurde und ob der Wagen ein Tauschgetriebe hat ist zunächst unerheblich, solange die Dinge fachgerecht in Ordnung gebracht wurden.
Nicht immer enden solche Dinge so klar wie sie zunächst erscheinen.
Daher fällt mir derzeit nach wie vor kein anderer als der TE (vielleicht bestenfalls eine evtl. vorhandene RSV) ein, der die Anwaltskosten tragen würde.
Hallo,
generell kann auch beim Gebrauchtwagenkauf die Haftung für Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere Kilometerstand und Unfallschäden sind davon umfasst. Allerdings müssen diese Schäden dem Käufer bekannt gewesen sein, d.h. er müsste selber den Zähler gedreht haben oder davon in Kenntnis gewesen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wir des erstmal schwer.
Jedoch könnte es auch sein, dass er im Rahmen seiner Überprüfungspflicht (bevor er das Auto verkauft), selber den Kilometerstand hätte überprüfen müssen. Also so wie der Mitarbeiter deiner Werkstatt auf den Fehler hätte stoßen müssen. Hat er diese Überprüfung nicht vorgenommen und war der falsche Kilometerstand offensichtlich, kann auch das nicht Handeln einen Haftungstatbestand darstellen.
Hoffe, das hilft dir etwas! Aber such am besten einen Anwalt auf!
Zitat:
Original geschrieben von Michaaaaa
Jedoch könnte es auch sein, dass er im Rahmen seiner Überprüfungspflicht (bevor er das Auto verkauft), selber den Kilometerstand hätte überprüfen müssen. Also so wie der Mitarbeiter deiner Werkstatt auf den Fehler hätte stoßen müssen. Hat er diese Überprüfung nicht vorgenommen und war der falsche Kilometerstand offensichtlich, kann auch das nicht Handeln einen Haftungstatbestand darstellen.
U.U. liegt genau hier schon der erste Stolperstein (für den TE):
Zitat:
Original geschrieben von Dimon36
Das Fahrzeug wurde vor meinem Kauf von BMW ausgelesen. bericht lag bei, allerdings wurde dabei nicht tief genug gebohrt sodass die Km unbemerkt blieben.
Der VK HAT den Wagen vor dem Verkauf offenbar bei BMW prüfen lassen.
Und wer lässt sein Auto schon bei BMW auslesen, wenn er weiss dass am Tacho gedreht wurde und er Gefahr läuft aufzufliegen?
Ganz im Gegenteil wollte er doch nur ganz sicher gehen dass alles mit dem Auto in Ordnung ist um ja keinem Käufer irgendwelche Unannehmlichkeiten zu bereiten. 😉
Zumindest wird er so oder so ähnlich argumentieren.
Ihm Vorsatz nachzuweisen wird dadurch nicht unmöglich, aber sicherlich ein Stückchen schwieriger.
Leider muss man zunächst die Anwaltskosten selber zahlen... Hinzu kommt bei einem zivilrechtlichen Verfahren auch noch die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses durch den Kläger...
Im Falle eines Obsiegen muss dieses Geld vom Verlierer zurück gezahlt werden, fraglich erscheint, ob der Beklagte dann auch wirklich das Geld hat. Dies sollte von dem Anwalt in jedem Fall vor der Klageerhebung überprüft werden.
In manchen Fällen besteht die Möglichkeit eine strafrechtliche Klage mit einer zivilrechtlichen Klage zu verbinden und so Kosten zu sparen. Das sollte auf jeden Fall überprüft werden! =)
Wenn Du sicher sein kannst, daß da dran gedreht wurde, erst mal Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges erstatten. Das kostet nix und die Justiz führt die Ermittlungen durch. Wenn die dann "fertig" sind und es sich rausgestellt hat, daß "Dein" Verkäufer der Täter ist, dann den zur Verantwortung ziehen.
Allerdings muß man vorsichtig sein und nicht steif und fest behaupten, der Verkäufer hat da dran gedreht. Das kann Ärger geben, denn vielleicht war es der 1. Besitzer und der 2. wurde schon betrogen. Das soll gefälligst die Justiz ermitteln.
Es ist immer ratsam, wenn eine Straftat mit im Spiel ist, erst mal die Justiz die Arbeit machen zu lassen, denn die hat mehr Möglichkeiten, als der "Private" und das kostet den Bürger nichts.
Danach kann man dann auf deren "Arbeit" zurück greifen und hat gute Beweise für einen Zivilprozeß.
Hast du ne Rechtschutzversicherung, dann ist meistens auch Vertragsrecht mit enthalten ( jedenfalls sollte den jeder haben ) und dann zahlt der RS erst mal die Zivilklagekosten und holt sie sich, im Fall des Sieges, vom Gegner zurück.
Zitat:
Original geschrieben von 1a2b3c
Warum soll er die Anwaltskosten selber tragen?
Die Anwaltskosten trägt immer zuerst der, der den Anwalt beuaftragt... Wenn er dann eine Kostenerstattungspflicht hat gegen den Gegner, dann wird in deren Umfang (und nicht darüber hinaus) der Gegner zur KOstentragung verpflichtet (bzw. zum Ersatz bereits gezahlter Kosten). Aber das Insolvenzrisiko des Gegners (also das Risiko, daß bei dem bösen Buben nix zu holen ist) trägt selbstverständlich der Mandant, nicht der Anwalt.
Und der Anwalt kann und wird nicht "vorab" prüfen können, ob der Gegner solvent ist...
Tip am Rande: Verkehrsrechtsschutz versichert meist auch Verkehrs-Vertragsrechtsschutz, und da ist ein Kaufvertrag über ein KFZ (privat) mit drin. Mal in der eigenen Police nachsehen...
Zitat:
Original geschrieben von Michaaaaa
Jedoch könnte es auch sein, dass er im Rahmen seiner Überprüfungspflicht (bevor er das Auto verkauft), selber den Kilometerstand hätte überprüfen müssen.
Wieso muss ich ein Auto, bevor ich es verkaufe, auf Mängel überprüfen lassen? Das Gegenteil ist der Fall. Der Käufer kann das Auto prüfen lassen, wenn er mir nicht traut...
Wenn ich den Wagen laut Vertrag mal ohne Mängel gekauft und selbst keine weiteren Mängel verursacht habe, dann kann ich den Wagen in bestem Gewissen als mängelfrei anbieten. Denn in einem Vertrag versicherst du nicht, dass das Auto keine Mängel hat, du versicherst nur, dass deine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden...
Das wäre ja noch schöner, wenn ich ein Auto verkaufe, bei dem gerade ein Schaden im Entstehen ist, ich als Laie davon nichts bemerke und dann plötzlich dafür gerade stehen soll, obwohl ich von dem Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs überhaupt nichts wusste...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wieso
musssollte ich ein Auto, bevor ich es verkaufe, auf Mängel überprüfen lassen?
Um in Fällen wie diesem Anschuldigungen wegen Arglist, des Vorsatzes oder gar Betrugs sehr gelassen entgegen sehen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Um in Fällen wie diesem Anschuldigungen wegen Arglist, des Vorsatzes oder gar Betrugs sehr gelassen entgegen sehen zu können.
Der TE hat es ja überprüfen lassen und die Werkstatt hatte es nicht festgestellt...
Wenn ich das Auto nun prüfen lasse, man nichts feststellt und eine andere Werkstatt nachher doch was findet, wirfst man mir am Ende noch Vorsatz oder irgendsowas vor. Das ist also auch nicht der Königsweg...
Fakt ist:
Wer ein Automobil aus zweiter Hand verkauft, muss und kann sich nur darauf berufen, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Denn ein Privatverkäufer gilt als Laie und muss auch so behandelt werden...
Du musst auch beweisen können welcher Besitzer am Tacho manipuliert hat. Vielleicht hat der erste Besitzer euch beide beschissen,und der zweite hat den Unfallschaden auch nicht bemerkt. Hast du ja beim kauf und der besichtigung auch nicht. Normalerweise ist das Fahrzeug bei BMW in der Datenbank gespeichert.Aus der kann man erkennen wann und wo etwas gemacht wurde,wenn es bei BMW gemacht wurde. Immer mit KM Stand.
Wenn der letzte Besitzer ihn bei BMW hatte wegen irgendwas,und der KM-Stand ist zB. mit 139 000 eingetragen,und dir verkauft er ihn mit weniger ist das in seinem besitz passiert. Würde da mal nachforschen. Wenn das dann so währe ,würde ich mal mit ihm sprechen was er freiwillig raustut,oder das Auto zurück nimmt. Wenn nicht dann hast du noch andere Möglichkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Wenn ich das Auto nun prüfen lasse, man nichts feststellt und eine andere Werkstatt nachher doch was findet, wirfst man mir am Ende noch Vorsatz oder irgendsowas vor. Das ist also auch nicht der Königsweg...
Kaum wahrscheinlich, dir wirft man dann sicherlich schwerlich Vorsatz vor, denn du hast ja alles dir mögliche getan, um etwaige Schäden schon vor dem Verkauf transparent zu machen..
Mit deiner Handlung, den Wagen neutral beim Hersteller (bzw. dessen Vertragswerkstatt) auf versteckte Fehler prüfen zu lassen zeigst Du eben glasklar, NICHT arglistig Mängel verstecken zu wollen, sondern transparent versteckte Mängel offen zu legen.
Deine Sorgfaltspflicht ist damit hinreichend erfüllt und Vorwürfe, irgendetwas mit fieser Absicht versteckt haben zu wollen entkräftest du damit von vorne herein.
Zitat:
Wer ein Automobil aus zweiter Hand verkauft, muss und kann sich nur darauf berufen, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Denn ein Privatverkäufer gilt als Laie und muss auch so behandelt werden...
Richtig! Und weil Privatverkäufer / -käufer eben Laien sind gibts ja glücklicherweise Fachleute, die sich mit sowas auskennen.