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Kilometer gedreht. Welche Möglichkeiten habe ich?

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 18:26

Hallo, Dezemer vergangenen Jahres Habe ich einen BMW e60 BJ 09/03 gekauft. Der Verkäufer war Privat.

Fahzeugdaten: Ital. Reimport, 2 Vorbesitzer. Laufleistung laut Tacho 91750 km.

Nun war ich beim :) um das Fahrzeug auslesen zu lassen wegen erheblicher Elektronik Probleme die mich in letzter Zeit heimsuchen. Der stellt nun Fest dass das Fahrzeug mindestens 136000 km gelaufen ist.

Ausserdem hat das Fahrzeug ein Tauschgetriebe und am Airbag wurde auch schon etwas gemacht.

Die komplette rechte Seite ist lackiert worden nach einem erheblichen Schaden.

Der Verkäufer hat im Kaufvertrag die KM Laufleistung vom Tacho eingetragen, hat mir aber mündlich versichert, dass da nichts gezinkt ist. Im Kaufvertrag hat er das Kästchen Unfallfrei angekreuzt.

Das Fahrzeug wurde vor meinem Kauf von BMW ausgelesen. bericht lag bei, allerdings wurde dabei nicht tief genug gebohrt sodass die Km unbemerkt blieben.

Es kommen jetzt erhebliche Kosten auf mich zu, weil das Getriebe Zicken macht.

Kann ich gegen den Verkäufer vorgehen?

Beste Antwort im Thema

Geh zum Anwalt, der wird dir deine Optionen rechtsverbindlich erläutern...

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Themenstarteram 26. Februar 2013 um 18:30

Naja, bevor ich zum Anwalt renne möchte ich halt ein Paar Informationen sammeln von Leuten, die vielleicht schon in solch einer situation waren. Vielleicht kann jemand von einem Rechtsstreit berichten.

am 26. Februar 2013 um 18:44

Jeder Rechtstreit ist als Einzelfall zu sehen und wird auch so von Gericht und allen anderen Beteiligten so gehandhabt!

 

Es gibt keine vergleichbaren Fälle die hier zu Brauchbarem, außer Chaos und spätere Beleidigungen, führen würden!

 

;) Und was soll es Dir in deinem Einzelfall nützen.....eben....nix.

 

Auf zum Anwalt......:):cool:

Was nützt dir da MT mit seinen Usermeinungen?

Es wird wie meistens hier nichts bei rauskommen.

@xmisterdx hat dir die richtige Antwort gegeben!

 

Rechtsberatung ist ansonsten hier eh nicht erlaubt

am 26. Februar 2013 um 18:51

Nicht nur hier nicht! Da gibt es eine gesetzliche Regelung, wer sowas darf.....:cool:

Demzufolge wäre anzuraten das MT das Schloß

anhängt. 

Alls Rechtsberatung schätze ich den Thread nicht ein, ich sehe ihn eher als Informationsbeschaffung

 

 

twindance/MT-Moderation

Du schreibst Italian ReImport. Zwei Vorbesitzer.

Wo hast du den Vertrag Unterschrieben? Hatte das Fahrzeug noch Italienische Papiere?

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Alls Rechtsberatung schätze ich den Thread nicht ein, ich sehe ihn eher als Informationsbeschaffung

 

 

twindance/MT-Moderation

Na schaun wir mal was daraus wird und wer das richtige Gefühl hatte.

Themenstarteram 26. Februar 2013 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Du schreibst Italian ReImport. Zwei Vorbesitzer.

Wo hast du den Vertrag Unterschrieben? Hatte das Fahrzeug noch Italienische Papiere?

Rudiger

Der Wagen wurde von meinem Vorbesitzer aus Italien hergeholt. er hat ihn 2 Jahre lang gefahren. den Vertrag habe ich in D unterschrieben.

Ich werde es erst einmal mit einer Anzeige versuchen. Mal schauen ob er bereit ist eine Einigung zu erzielen. dann wende ich mich an meinen Anwalt. Fakt ist dass die km in der Zeit gedreht wurden, in der der wagen in seinem Besitz war. Das hat mir der :) schriftlich gegeben. mit Datum.

Zitat:

Original geschrieben von DCACKG

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Alls Rechtsberatung schätze ich den Thread nicht ein, ich sehe ihn eher als Informationsbeschaffung

 

 

twindance/MT-Moderation

Na schaun wir mal was daraus wird und wer das richtige Gefühl hatte. 

Da wir hier im V+S sind , stehen die Chancen für Dein Gefühl ja nicht

schlecht .  ;)

 

 

Hallo, Dimon36,

wenn der Vorbesitzer in Deutschland lebt und tatsächlich derjenige war, der am Tacho gedreht hat, ist möglicherweise wirklich etwas zu holen.

Das dürfte allerdings nur mit einem kompetenten Anwalt und vielleicht auch nur mit Hilfe einer Strafanzeige und somit durch "Mithilfe" der Polizei und der Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungen gelingen.

Ob sich das Ganze rechnet, da Du ja unter Umständen einige der Kosten (Anwaltskosten) selber tragen musst, solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen (die Strafanzeige gegen den Betrüger ist kostenlos :cool:).

Viele Grüße,

Uhu110

Warum soll er die Anwaltskosten selber tragen?

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