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Kies-Laster = Windschutzscheibe kaputt

Themenstarteram 12. April 2007 um 10:21

Hallo an alle.

Ich habe da ein kleines Problem und zwar:

Bin heute morgen hinter einem LKW gefahren, der (anscheinend) Kies geladen hatte und die Ladung nicht abgesichert war. Ich fahre mit ca.70 km/h hinter ihm her, mit genügend Abstand. Aufeinmal fallen Sand und Steine auf die Motorhaube und Windschutzscheibe. (da war ein Schlagloch, wo er drübergefahren ist) Es kam devinitif von oben (meine Mutter und Freundin haben dies auch gesehen). Unten rechts ein Sprung von ca. 7 cm in der Scheibe. Ich fahre hinter ihm her und versuche auf mich aufmerksam zu machen mit Lichthupe. Er bemerkte mich wohl nicht. Nach ca. 2 km hab ich keinen bog mehr, halte an, schreibe mir Ort, Zeit, Kennzeichen auf und begutachte den Schaden besser. Was soll ich nun machen? Der Wagen ist nur Haftpflichtversichert!

Nur so nebenbei: An vielen engen Kurven verlieren die bisschen Ladung(natürlich nicht alle aber die zu schnell sind oder zu sehr beladen)

Er hatte eine Plane aber diese war nicht über die Ladung gespannt, sondern am rechten Rand des Hängers befestigt.

Danke schonmal!

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54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Die Kiesfirma bei uns ist versichert gegen solche Schäden und du kriegst kostenlos ne neue Scheibe.

Die Firma ist bei uns in der Nähe.

Statt "Die Kiesfirma bei uns" hätte ich den Firmennamen schreiben können.

Aber okay, 2 Worte drehen und der Sinn ist total anders. :)

Hallo

Vielleicht hilft es dir weiter. Hatte den gleichen fall.

Die versicherung von der firma hat alles gezahlt.wenn der stein vom reifen kommt müssen die nix zahlen.Wenn von der ladung dann ja.

Ich habe in diesem fall die rechnung von 680euro bezahlt bekommen!

am 15. April 2007 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wo sind die Physiker wenn man sie braucht??

Also die Formel möchte ich gerne sehen. Ein Kiesel mit dem Gewicht von XX Gramm fällt bei Tempo 70 km/h aus einer Höhe von X,X Metern (wie hoch ist die Ladefläche eines Kieslasters?).

In dem Moment wo der Kiesel die Ladefläche verläßt, nimmt die Geschwindigkeit nach vorne ab und die Fallgeschwindigkeit nimmt zu. Wieviel Meter holt der PKW nun auf, bis der Kiesel auf dem Boden landet? Nun springt der Kiesel wieder hoch. Wie hoch? Wieviel Meter holt der PKW auf bis der Kiesel seinen höchsten Punkt erreicht hat? Reicht das noch um eine WS zu treffen?

Fragen über Fragen.

Aufgrund der Schwerkraft wird jeder Gegenstand mit der Erdbeschleunigung von 9,81 m/s 2 beschleunigt. Der beschleunigte Fall geht in eine konstante Geschwindigkeit über, wenn der Luftwiderstand so groß wird, dass sich Beschleunigungskraft und Luftwiderstand aufheben.

Im geschilderten Fall kann man jedoch den Luftwiderstand vernachlässigen, da die Fallhöhe gering ist.

Wenn sich ein Gegenstand von Ladefläche löst, beschreibt dieser eine Wurfparabel und zwar in der Art, dass der Gegenstand sowohl eine horizontale als auch eine vertikale Bewegung durchführt.

Die horizontale Bewegung wird nur geringfügig verzögert (der Kiesel behält also nahezu die Geschwindigkeit des fahrenden LKW´s bei), während die vertikale Bewegung gleichmäßig in Höhe der Erdbeschleunigung beschleunigt wird.

Es dürfte davon auszugehen sein, dass sich der/ein Kiesel in etwa 3 m Höhe und der Einschlag in der Frontscheibe sich in etwas 1 m Höhe über der Fahrbahnoberfläche befunden haben dürfte, so dass eine Differenz von etwa 2 m verbleibt.

Nach einer Fallzeit von 0,65 Sekunden befindet sich der Kiesel in Höhe der Frontscheibe. Da er jedoch zu gleichen Zeit die Eigengeschwindigkeit des LKW´s hat, ist davon auszugehen, dass er nach 0,65 Sekunden ca. 0,5 bis 1 m hinter der Rückwand des LKW´s gewesen ist, als sich der Kiesel in Höhe der Frontschiebe befand.

ich hatte mal nen ähnliche fall , mit kies vom laster.

ich habe verloren da keine zeugen und ohne zeugen nicht genug beweise + nicht guter anwalt (schon gewechselt)

jedoch hatte dieser anwalt schon mal einen FALL wo ein Phyiskgutachten erstellt wurde wie sich ein Brocken ca 5-7 cm durchmesser so verhällt wenn er von der lade fläche fällt. und es kam raus der der brocken den schaden verursacht hat nachdem er von der fahrbahn oberfläche auf die straße aufgetickt ist und dann auf die scheibe gestoßen ist.

war aber ein fall mit wohl größerem folgeschaden , den so ein gutachten hätte sich bei einer kaputten scheibe nich gerechnet.

Zitat:

jedoch hatte dieser anwalt schon mal einen FALL wo ein Phyiskgutachten erstellt wurde wie sich ein Brocken ca 5-7 cm durchmesser so verhällt wenn er von der lade fläche fällt. und es kam raus der der brocken den schaden verursacht hat nachdem er von der fahrbahn oberfläche auf die straße aufgetickt ist und dann auf die scheibe gestoßen ist.

Also, das Gutachten möchte gerne lesen.

wir reden hier von einem Stein und nicht von einem Tennisball!!!

Wie, bitte ist das den technisch erklärbar?

ÜBERHAUPT NICHT

Das ist ganz großer Unfug!

ps. nicht an jedem verlorenen Prozess ist der Anwalt Schuld.

Auch so eine flache Stammtischparole :mad:

am 18. April 2007 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

wir reden hier von einem Stein und nicht von einem Tennisball!!!

Du meinst also, ein Stein könnte nicht springen?

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Stein und einer Billardkugel, die von der Ladefläche plumpsen?

:confused:

Meinst du die frage jetzt wirklich ernst ?

(bei dir weis man das ja nicht immer so genau) ;)

Themenstarteram 19. April 2007 um 13:28

jetzt weiß ich, warum die frau beim zentralruf der autoversicherer mir sagte, das der anhänger ihr nicht (genau) bekannt ist, weil:

die firma hat einen sog. sammelvertrag für ihre anhänger, deshalb ist nicht jedes kennzeichen dort bekannt.

(oder irgendwie so ähnlich.............)

es war kein anhänger, sonder so ein "ding" , welches man direkt an die zugmaschine dranhängt

der trailer(heißen die so?) hatte drei achsen.

kann mir evtl. jemand den unterschied zwischen einem anhänger, trailer usw. erklären ? (am besten mit fotos) danke im voraus

Als Trailer bezeichnet man

-einen Anhänger zum Transport von Booten

-einen in den USA üblichen Wohnwagen, der auch als dauerhafte -Wohnung dienen kann

-einen Sattelauflieger

also ist ein Trailer auch ein Anhänger.

Meinst du vieleicht einen Mitläufer, ein Landwirtschaftliches Gerät oder so etwas ähnliches?

Themenstarteram 19. April 2007 um 13:49

wer sucht, der findet. so ein anhänger war es. bzw. ein kipper.

und der salat ist perfekt.

Themenstarteram 19. April 2007 um 13:52

scheiße sowas: http://www.truckscout24.de/.../detail.asp?... haha

am 19. April 2007 um 19:48

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Meinst du die frage jetzt wirklich ernst ?

Ja, ich würde meine beiden Fragen ernsthaft gerne beantwortet bekommen.

:D

Zitat:

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Stein und einer Billardkugel, die von der Ladefläche plumpsen?

Im Material

Hallo,

Bin weder Physiker, noch Jurist, noch Versicherungsexperte, noch LKW-faher, noch Kieselstein :D.

Aber ich habe Erfahrung. Und die ist leider, dass man praktisch keine Chance hat, einen Steinschlagschaden ersetzt zu bekommen. Der Beweis, dass ein Stein von der Ladefläche gefallen ist, wird schwer. Da wo ein Kieslaster fährt, fahren meist mehrere (Kieswerk <-> Baustelle). Und rein physikalisch ist es viel wahrscheinlicher, dass ein Stein hochgeschleudert wurde, als dass er von der Ladefläche fallend noch eine Windschutzscheibe trifft. Vermutlich lag also der Moment, wo etwas Ladung von der Ladefläche gefallen ist mehr zufällig zeitgleich mit dem Moment, wo etwas hochgeschleudert wurde.

Fakt: Das Schlagloch ist da. Vermutung: Es fahren noch mehr Kieslaster diese Strecke. Vorstellbarer Vorgang: LKW fährt durch ein Schlagloch und verliert Ladung, ist aber schon längst weg. Nächster LKW mit AUDI im Schlepptau fährt durch Schlagloch und verliert auch Ladung, schleudert aber gleichzeitig einen Stein des vorhergehenden LKW's in die Luft/in die Audischeibe.

Das halte ich für wahrscheinlicher. Wie weiter oben bereits schön physikalisch erklärt, fällt der Stein mit 9,81 m/s2 zu Boden. Die Geschwindigkeit des LKW's, von dem er gefallen ist, behält er dabei fast ungebremst bei, da durch den Sog des LKW der Windwiderstand nahe Null ist.

Wenn dieser Stein auf den Boden trifft (dabei ist es egal ob Kiesel, Billiardkugel oder Bimsbrocken, selbst ein Holzstück), springt der Stein durch die vorher erfahrene Geschwindigkeit des LKW, sozusagen dem LKW hinterher. Also NICHT nach hinten weg in die Windschutzscheibe des Audi.

Wie schon weiter oben errechnet, müsste der Audi also mit der Motorhaube fast unter der Ladekante des LKW gewesen sein, damit er den Stein abbekommt.

So wird auch jeder Verkehrsrichter urteilen, schätze ich. Und wenn ich schon auf diese Idee komme, dann ein findiger Jurist erst recht. Fälle, wo das Kieswerk sagt, wir zahlen, sind wohl eher in den Bereich "Kulanz" zu verweisen und haben mehr mit Zeitersparnis stat Ärger zu tun.

Ich habe jedenfalls noch nie einen Steinschlagschaden ersetzt bekommen, aber eine Versicherung hat mir mal nahegelegt zu wechseln, weil ich einen Vollkaskoschaden (ca. 5000 Euro) und zwei Windschutzscheiben innerhalb eines Jahres hatte.

Was die Zeugen anbetrifft: Ich habe mal einen wegen rüpelhaftem Verhalten angezeigt, weil er mir dabei vom Seitenstreifen einen Stein in die Scheibe geschleudert hat. Meine Freundin, die mit mir zusammen wohnte, wurde dabei als Zeugin wegen Befangenheit nicht akzeptiert und der Verkehrsrichter entschied "Aussage gegen Aussage". Der Gegner hatte übrigens keinen Zeugen.

VK ok, aber TK sollte man sich grade noch so leisten können.

Gruß

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

 

Fälle, wo das Kieswerk sagt, wir zahlen, sind wohl eher in den Bereich "Kulanz" zu verweisen und haben mehr mit Zeitersparnis stat Ärger zu tun.

Ich möchte nur auf diesen einen Satz eingehen.

Ein Kieswerk muss für einen Steinschlagschaden nach Ladungsverlust an anderen, z. B. nachfolgenden Fahrzeugen, nicht aufkommen. Schadenersatzpflichtig ist einzig die Kfz.-Haftpflichtversicherung des Kies befördernden Lkws!

Und hierzu nur die Stichworte:Obliegenheitsverpflichtungen, Zustimmungs- und Weisungsgebundenheit des VN nach einem Schadensfall.

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