KFZ Zulassung in anderem Landkreis
Moin,
Ich hab da mal ne frage. Also ich Wohne im Landkreis Steinfurt mit Kennzeichen ST.
Ich würde mein Auto gerne im Kreis Warendorf (Beckum) anmelden, da die dort BE haben.
Würde dann zu meinem Nachnamen Betz passen. -> wunschkennzeichen BE TZ 2013
Geht sowas???
Seid neustem sind ja auch wieder die alten Kennzeichenkürzel da.
Nach der neuen kennzeichenverordung kann ich ja bei einem wohnortwechsel mein aktuelles Kennzeichen behalten.
Wie wäre es denn, wenn ich mich für einen Tag oder so einfach ummelde, also quasi meinen Wohnort ändere, dann mein Auto anmelde und dann meinen Wohnsitz wieder ändern lasse auf da wo ich jetzt sowieso wohne.
Weiß jemand wo da die kosten so liegen könnten? Ich will unbedingt dieses Kennzeichen!!!
MfG Betz
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15 Antworten
Die Frage passt eher in die Modell-übergreifenden Foren, z. B.:
http://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html
oder
Das sollte funktionieren. Nur kannst du dich nicht einfach so ummelden, da du in dem anderen Ort keinen Wohnsitz hast und dort auch nicht dein Lebensmittelpunkt ist. Außerdem darfst du dann gleich Müllgebühren etc zahlen :-)
Wenn ich aber dort jemanden kenne, wo ich hinziehen könnte, also so für einen Tag müsste das doch gehen, oder? Wieso Müllgebühren.?? Für einen Tag? Oder wird das prozentual gerechnet?
Eine Frage vorne weg: Wohnst du derzeit noch bei Mutti?
Eh nee,...
Hab vor drei Jahren mit meiner Frau n Haus gekauft...
Ah ok. Und dennoch noch nie was davon gehört, dass man Müllgebühren in dem Ort entrichtet, wenn man sich dort anmeldet? Teste es doch einfach, das Problem ist nur, dass du beim Einwohnermeldeamt wahrheitswidrige Angaben machst. Und dann kann schnell ein Bußgeld kommen.
Ich mach ja Ansich keine widrigen Angaben. Wenn ich halt für eine Woche oder so zu einem Freund ziehe, und ich mich dann nach einer Woche umentscheide ist das doch mein gutes recht.
Das ich halt n Auto in der zeit anmelde ist dann eben Zufall. Ist ja nichts illegales, oder vertue ich mich,da jetzt?
So'n Blödsinn. Versuch doch so einen Quatsch gar nicht erst.
Frage bei deiner Zulassungsstelle an, was möglich ist und wie du dein Wunschkennzeichen bekommen kannst. Das ist die richtige Adresse für diese Frage. Nicht ein Diskussionsforum im Internet. Nur für ein blödes Kennzeichen an den Rand der Legalität oder sogar in den Bereich der Illegalität zu gehen ergibt doch gar keinen Sinn.
Ich wollte mich halt erstmal hier im Forum erkundigen ob da jemand Erfahrungen hat, bzw. Da jemand ne Idee hat ob das überhaupt irgendwie machbar ist.
Problem ist, das die bei unserer Zulassungsstelle alle sowas von unfreundliche, pampige Bürokraten Tussis rumsitzen die einen nur anmachen sobald man irgendeine frage stellt. Deswegen habe ich erstmal hier gefragt.
MfG Betz
Zitat:
Original geschrieben von DerBetz
Problem ist, das die bei unserer Zulassungsstelle alle sowas von unfreundliche, pampige Bürokraten Tussis rumsitzen die einen nur anmachen sobald man irgendeine frage stellt. Deswegen habe ich erstmal hier gefragt.
Wenn du mit der Einstellung auf die Damen zugehst wird das auch nichts.
Ich probier es ja immer im Guten. Jedesmal...
Werde aber auch jedesmal von denen enttäuscht...
Zitat:
Original geschrieben von DerBetz
Ich mach ja Ansich keine widrigen Angaben. Wenn ich halt für eine Woche oder so zu einem Freund ziehe, und ich mich dann nach einer Woche umentscheide ist das doch mein gutes recht.
Das ich halt n Auto in der zeit anmelde ist dann eben Zufall. Ist ja nichts illegales, oder vertue ich mich,da jetzt?
Vielleicht solltest du dich mal etwas mit dem deutschen Melderecht befassen. Stichwort: Lebensmittelpunkt und so.....
Google mal nach "Neue Kennzeichenverordnung". Soviel ich weiß, steht Deinem Wunsch nichts im Wege.
Klar kannst Du Dich bei Deinem Freund anmelden (am besten für ca. 2 Wochen - beispielsweise, weil Dein Arbeitsweg dadurch kürzer ist o. ä.) somit meldest Du auch Dein Auto um. Danach schmeißt er Dich wieder raus, weil er doch nicht schwul ist o. ä. und Du ziehst in Deine vorherige Umgebung zurück. Das Kennzeichen kannst/darfst Du behalten, selbst bei einem Fahrzeugwechsel. Man bezeichnet das auch als das "Lebenslange Kennzeichen"
Bericht aus der "Welt" vom 20.08.2012.
Gruß
Nachtrag: Nach Anfrage bei der Zulassungsstelle/Ordnungsamt, bejate man mir meine Frage. Der nette Herr war sich jedoch nicht 100%ig sicher, müsste in der neuen Verordnung nochmals nachschauen. Seine Worte:
Ja, dies hätte er auch gehört, jedoch bot ihm sich so ein Fall noch nicht an.
Und hier stehts auch:
http://www.n-tv.de/.../...aren-bald-die-Ummeldung-article10685001.html
Ihr habt schon gelesen, daß die neuen Regeln, sollten sie bundesweite Zustimmung erhalten, erst zum 01. Juli 2014 gelten sollen?
Wobei ich der Meinung bin, daß man an den bestehenden Gebietszuordnungen nichts ändern sollte. Aber darüber gibts schon etliche hundert Seiten an Diskussionsmaterial im INet.
Die sind sich ja bisher noch nichtmal sicher, ob sie die Kennzeichen personengebunden machen sollen, oder fahrzeuggebunden. Das steht in dem Gesetzesentwurf nämlich auch als Option drin.
Alles in allem wird diese Schnapsidee sowieso nur ein Lückenfüller und Ablenker von anderen leidigen Themen der internationalen Politik sein :-(