KFZ zugelassen am 06.05.23, wann SF 1/2 oder 1?
Moin,
ich habe mein Motorrad am 06.05. letzten Jahres zugelassen, mit Schadenfreitagklasse 0.
Meines Wissens nach, hätte ich zum 31.12.23 doch in SF 1/2 wechseln müssen, da zu dem Zeitpunkt meine Versicherung länged als 6 Monate bestand, oder täusche ich mich da?
Habe bei meiner Versicherung jetzt zwei mal schriftlich angefragt und werde von diesen leider komplett ignoriert, obwohl diese bei anderen Anliegen flott waren.
19 Antworten
Um dich jetzt mal ganz zu verwirren.
Wenn du mit dem Motorrad am 06.05.24 zur HUK wechselst, kriegst du dort die SF1.
Bei dem Auto wäre am 20.11.24 genauso. Wenn jetzt bei beiden sofort ein Fahrzeugwechsel machen würde, wäre es sofort die SF1.
Das liegt daran, das es bei der HUK das Rumpfjahr nicht mehr gibt und immer das Beginnjahr das Rabattgrundjahr ist.
Ob das jetzt günstiger wird musst du selbst berechnen
Wenn ich mir das so durchlese und -rechne, hätte ich da eine Idee.
Was passiert eigentlich, wenn man, sagen wir, alle 7 Monate eine anderes Fahrzeug versichert?
Wir haben zwei Autos, jeweils auf den Partner versichert.
So könnte man doch theoretisch alle 7 Monate in der SF-Klasse steigen und müsste nicht 12 Monate warten?!
Und wenn das geht, wie lange würde es ein Versicherung mitmachen?
Und was passiert, wenn man die "Ziel"-SF erreicht hätte und die Versicherung dann wechseln will?
Hat man dann die vollen Schadensfreien Jahre oder zählt dann doch die volljährige Zeit?
VG
Da immer nur zum 01.01. die SF steigt, ( im Hintergrund bei unterjährigem Ablauflauf) läuft deine Idee ins Leere
Alles gut. 😉
War ja nur ein Gedankenexperiment...
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@celica1992 Die Versicherung beim Auto kann ich leider nicht wechseln, mein Vertrag bei der SparkassenDirektversicherung besteht ja für mindestens 12 Monate. Mit dem Motorrad zur HUK zu wechseln, um SF1 zu bekommen, klingt jedoch interessant. Vielleicht würde sich das lohnen.