KFZ zu gewerblichen Konditionen leasen aber alle Kosten selber tragen!?

Hallo,

Ich bin auf der Suche nach einem schicken Neuwagen und habe mir diverse Leasingangebote eingeholt. Ich bin als Einzelunternehmer tätig und würde das Auto sowohl privat als auch geschäftlich zu jeweils ca. 50% nutzen. Entsprechend würden beiden Leasingformen, also privat oder geschäftlich in Frage kommen. Für geschäftliches Leasing habe ich aufgrund höherer Rabatte die deutlich besseren Leasingangebote bekommen. Jetzt bin ich gerade am hin- und her rechnen bezüglich 1%-Regelung, Fahrtenbuch, usw. Das ist in meinem speziellen Fall der Berufsausübung aber alles ganz schön kompliziert, weshalb ich einfach überlege den Wagen doch privat zu leasen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich beim Händler theoretisch meinen Gewerbeschein auf den Tisch legen und einen Leasingvertrag zu gewerblichen Konditionen abschließen, aber den Wagen inklusive aller Kosten und Steuern wie beim Privatleasing behandeln und aus eigener Tasche zahlen?

Also nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich will nichts illegales machen und auch keine Steuern hinterziehen. Ich frage mich nur ob es möglich ist die günstigen Rabatte beim Händler für Gewerbetreibende abzugreifen ohne mich danach mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch rumägern zu müssen. Stattdessen zahle ich brav alle Steuern und Kosten für das Auto selber und würde das nicht steuerlich geltend zu machen.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.

Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.

Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.

88 weitere Antworten
88 Antworten

Es gibt diverse Wirtschaftslexika unter Google zu finden, die Dir den Begriff für einen Nichtfachmann vernünftig erläutern. Ganz kurz und unvollständig: Alle Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters stehen und der Personengesellschaft überlassen werden, sind dort zu erfassen. Folge Betriebsvermögen, auch wenn man es vorher anders plante/nicht wollte.

Michael

Aus Versicherungsprämien kann man keine Vorsteuer abziehen, weil Versicherungen umsatzsteuerfrei sind.

Und ich dachte, ich bekomme die landläufige MwSt., die bei der Versicherung Versicherungssteuer heißt, wieder zurück. Ist das etwa nicht so?

Ist die das eine ernsthafte Frage?

Michael

Ähnliche Themen

Zitat:

@Goify schrieb am 2. Juli 2019 um 08:25:14 Uhr:


Und ich dachte, ich bekomme die landläufige MwSt., die bei der Versicherung Versicherungssteuer heißt, wieder zurück. Ist das etwa nicht so?

Nein, dem ist nicht so, hier eine Erklärung dazu: https://www.juraforum.de/.../...r-ist-diese-als-vorsteuer-abzugsfaehig

Ja, die Frage ist ernst gemeint. In meiner Naivität dachte ich, prima, auch 19 %, macht es einfacher beim Rechnen.

Zitat:

@Goify schrieb am 2. Juli 2019 um 08:41:00 Uhr:


Ja, die Frage ist ernst gemeint. In meiner Naivität dachte ich, prima, auch 19 %, macht es einfacher beim Rechnen.

Nur weil es zufällig auch 19% sind, wobei dies eben auch nicht für alle Versicherungsarten zutrifft, ist es nicht das gleiche wie die MwSt. Es ist eben leider weder eine Mehrwertsteuer im Sinne der Richtlinie 77/388/ EWG noch eine allgemeine Steuer im Sinne des § 15 UStG, um abzugsfähig zu sein.

Gut, dass ich das für die Zukunft nun weiß. Genau dafür ist das Formum ja da - Wissen teilen.
Ein Glück, dass sich um meine Umsatzsteuervoranmeldung mein Steuerberater kümmert.

In der Hoffnung das hier in dem Thema nochmal ein "Steuerwissender" mit liest, hätte ich an euch nochmal die die nachfolgende Frage.
Auch wir wollen auf die GmbH ein Gewerbeleasing abschließen. Grund sind die super Konditionen.
Wir wollen den Wagen allerdings wie der Threadersteller als absolut 100% Privatnutzung deklarieren.
Grund ist hier... mein Bruder, welcher nicht bei mir angestellt ist nutzt dann dieses Auto 2 Jahre.
Kasko bezahlt er privat, Leasingraten gehen von ihm privat ab, nur wir sind Halter/Leasingnehmer.
Jetzt sagt allerdings meine Steuertante das das nicht so einfach geht. Selbst eine 100% private Nutzung müsste man eventuell dem FA nachweisen, es kann sein das mindest 3-Monate Fahrtenbuch gefordert wird... weil es wäre ja unüblich das nur privat genutzt wird..

In einem Ratgeber stand z.B.
BETRIEBS- ODER PRIVATVERMÖGEN?
Wenn das Auto sogar zu weniger als zehn Prozent für geschäftliche Fahrten eingesetzt wird, gehört es zum Privatvermögen. Der Unternehmer KANN dann jede geschäftliche Fahrt mit 30 Cent pro Kilometer als Betriebsausgabe geltend machen. Kosten für Versicherungen, Benzin, neue Reifen oder ähnliches kann er dann jedoch nicht mehr absetzen. Alternative: Ein Fahrtenbuch führen und alle tatsächlichen Kosten ansetzen. Dazu müssen aber auch sämtliche Belege gesammelt werden. Dieses Vorgehen lohnt sich in diesem Fall besonders dann, wenn die Betriebskosten des Wagens sehr hoch und mit 30 Cent pro Kilometer nicht abgedeckt sind.

Wir wollen aber gar nichts geltend machen als Betriebsausgabe. Einfach nur privat nutzen (lassen).

Stimmt das, das das FA auch einen Nachweis fordern kann, das wirklich ausschließlich privat genutzt wird?

Ich werde noch ganz kirre :-(

Beim Leasing befindet sich das Fahrzeug im Anlagevermögen des Leasinggebers. Insofern unerheblich.

Hallo sportline66,

warum berechnest Du das Kfz nicht per Dauerrechnung an Deinen Bruder - ggfs. mit einer Gebühr - weiter, vereinbarst einen Nutzungsausschluss für die GmbH sowie adäquate Sicherheiten für die Leasingraten. Wenn die GmbH nicht mal einen Schlüssel vom Kfz hat, wie will man dann die Kfz-Nutzung annehmen....

@sportline66
Steuertante wechseln

Zitat:

@ru86 schrieb am 23. August 2019 um 08:32:46 Uhr:


@sportline66
Steuertante wechseln

Anders: Was macht die Steuertante beruflich?

Hallo @StBMW
danke für deine Antwort.
Bzgl. Sicherheiten, das ist kein Thema. Und zusätzliche Gebühren an meinen Bruder will ich auch nicht berechnen.
Die Versicherung und auch die Leasingraten werden von seinem Privatkonto abgebucht.
Nur wir als GmbH sind der VW-Leasing gegenüber Halter/Leasingnehmer.
Meinst du mit der Dauerrechnung inkl. Nutzungsausschluss nur als Lösung damit das für uns buchhalterisch sauber ist?
Aber wenn wir eine Rechnung an ihn stellen würden, geht es ja wieder los... müssen wir auch wieder in die FIBU mit rein nehmen und "versteuern" usw. :-(
Ich dachte diesen Sackgang kann man sich sparen indem man einfach sagt, das Auto wird nur privat genutzt und es werden auch keine km für etwaige Dienstfahrten usw. geltend gemacht.

Ich würde denn ganzen Vorgang buchhalterisch und tatsächlich aus der GmbH raushalten. Der Vertrag kann auf die GmbH lauten. Wenn die Kosten aber nachweislich vom Bruder getragen werden und das Auto auch tatsächlich von ihm genutzt wird, sehe ich darin kein Problem. Das Finanzamt kann damit kein Problem haben, weil ja schließlich steuerlich nichts geltend gemacht wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen