KFZ zu gewerblichen Konditionen leasen aber alle Kosten selber tragen!?
Hallo,
Ich bin auf der Suche nach einem schicken Neuwagen und habe mir diverse Leasingangebote eingeholt. Ich bin als Einzelunternehmer tätig und würde das Auto sowohl privat als auch geschäftlich zu jeweils ca. 50% nutzen. Entsprechend würden beiden Leasingformen, also privat oder geschäftlich in Frage kommen. Für geschäftliches Leasing habe ich aufgrund höherer Rabatte die deutlich besseren Leasingangebote bekommen. Jetzt bin ich gerade am hin- und her rechnen bezüglich 1%-Regelung, Fahrtenbuch, usw. Das ist in meinem speziellen Fall der Berufsausübung aber alles ganz schön kompliziert, weshalb ich einfach überlege den Wagen doch privat zu leasen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich beim Händler theoretisch meinen Gewerbeschein auf den Tisch legen und einen Leasingvertrag zu gewerblichen Konditionen abschließen, aber den Wagen inklusive aller Kosten und Steuern wie beim Privatleasing behandeln und aus eigener Tasche zahlen?
Also nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich will nichts illegales machen und auch keine Steuern hinterziehen. Ich frage mich nur ob es möglich ist die günstigen Rabatte beim Händler für Gewerbetreibende abzugreifen ohne mich danach mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch rumägern zu müssen. Stattdessen zahle ich brav alle Steuern und Kosten für das Auto selber und würde das nicht steuerlich geltend zu machen.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.
Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.
Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.
88 Antworten
Zitat:
@frncsc schrieb am 21. November 2017 um 22:26:24 Uhr:
Für verscHiedene. Automarken ist das möglich, meine Händler hat es mir schon vorgeschlagen.
Für welche Marke ist es nicht möglich?
Zitat:
@GrafGeek schrieb am 17. November 2017 um 23:35:14 Uhr:
Ich bin hauptberuflich Einzelunternehmer. Weder Bonitätsprüfung noch Steuerbescheid noch Einkommen sind ein Problem und kein Bestandteil der Ausgangsfrage.
Meine Antwort galt aber nicht deiner Ausgangsfrage, sondern der Antwort von User "munition76"....
(bezüglich der Machbarkeit "Gewerbeschein für 20 EUR und dann Gewerbekonditionen bekommen" ... die alleine schon wegen der normalerweise vorgenommenen Bonitätsprüfung eines Selbständigen über Steuerbescheide (bei länger bestehendem Gewerbe) scheitern dürfte...)
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Zitat:
@frncsc schrieb am 22. November 2017 um 23:38:52 Uhr:
bei deutschen Marken sollte möglich sein, bei fremde weiß ich nicht.
Warum sollte es da einen Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Marken geben?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 23. November 2017 um 08:52:45 Uhr:
Zitat:
@frncsc schrieb am 22. November 2017 um 23:38:52 Uhr:
bei deutschen Marken sollte möglich sein, bei fremde weiß ich nicht.Warum sollte es da einen Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Marken geben?
Das habe ich nicht gesagt, ich habe gesagt das bei fremde weiß ich nicht.
Ich war Heute bei VW und wollte den Touareg V6 TDI leasen.
Tiemeyer hat davon 100 Stück bestellt und gibt es für 299€ Netto ab. Alle in gleicher hochwertiger Ausstattung in weiss oder schwarz.
Es ist fast alles ausverkauft.
Der Verkäufer, der eigentlich keine Lust auf verkaufen hatte, sagte mir, dass es nur für Gewerbekunden gilt.
Ich sagte daraufhin, dass wir ein Gewerbe seit 1997 haben und auf Gewerbe leasen könnten.
Ich fügte hinzu, dass ich aber alle(!) Kosten privat trage und nichts beim Finanzamt absetze.
Daraufhin sagte er mir, dass das Betrug wäre und nicht ok ist und schüttelte stark den Kopf.
Als ich dann erklärt habe, dass es legal ist, sagte er:
Ja ok, kenne mich da nicht aus.
Was für ein Affentheater...
Zitat:
@munition76 schrieb am 29. Dezember 2017 um 18:22:13 Uhr:
Ich sagte daraufhin, dass wir ein Gewerbe seit 1997 haben und auf Gewerbe leasen könnten.
Ich fügte hinzu, dass ich aber alle(!) Kosten privat trage und nichts beim Finanzamt absetze.Daraufhin sagte er mir, dass das Betrug wäre und nicht ok ist und schüttelte stark den Kopf.
Als ich dann erklärt habe, dass es legal ist, sagte er:
Ja ok, kenne mich da nicht aus.Was für ein Affentheater...
Sowas hätte ich gar nicht erst erwähnt .... zumindest dann nicht, wenn ich einen hätten leasen wollen. 😁
Vielleicht hat dich der Verkäufer ja auch aus Verwirrung falsch verstanden ... dachte instinktiv an "privat nutzen, aber nur geschäftlich dafür zahlen" .... ;-)
Ja, warum einen Verkäufer mit Informationen versorgen, die er nicht verarbeiten kann? Hätte er Ahnung vom Steuerrecht, würde er im Zweifel keine Autos verkaufen...
Belaste die armen Verkäufer doch nicht solchen komplexen Fragestellungen... .ich habe mir das echt abgewöhnt. Einmal habe ich das Wort "Leasingfaktor" erwähnt, welches zu einer ewigen Diskussion führte. Jetzt frage nur noch das nach der "Rate" und jeder weiß was gemeint ist.
Achja ... lustlose Verkäufer habe ich schon oft erlebt. Versuche es mal bei Jaguar, die haben noch Lust zu verkaufen.
Hat jemand inzwischen erfolgreich ein Auto mit Gewerbeschein geleast oder finanziert und alles aber privat abgewickelt?
Hallo @mr.jonze,
warum sollte es nicht funktionieren: Bitte solche Fragen den eigenen Fachmann fragen.... und das ist nicht der Autoverkäufer.
Michael
Zitat:
@StBMW schrieb am 1. Juli 2019 um 22:25:27 Uhr:
Hallo @mr.jonze,da ich vom Steuerfach bin, kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen: Das klappt problemlos.
Michael
Ich denke eher das liegt am Händler... ob der das macht.
Ich frage mich aber ob das überhaupt Sinn macht... ich verschenke ja dadurch zumindest mal die ganze Vorsteuer von der Leasingrate, von den Tankkosten, Versicherung usw usw.
Klar dem gegenüber steht meistens die 1% Regelung plus geldwerter Vorteil.... aber das muss man durchrechnen.
Ich habe das zb mal für mich durchgerechnet.
Neues Auto Listenpreis ca. 35.000 Euro.
Auf der einen Seite stehen meine Einsparungen wenn ich es über die Firma laufen lasse... wir haben eine GbR:
- ich zahle bei der Leasingrate, Benzin, Versicherung usw. nur netto
- die Ausgaben mindern unseren Betriebsgewinn, was wiederum weniger Einkommensteuer für mich bedeutet
Auf der anderen Seite stehen die Mehrkosten, sprich 1% Regelung + Geldwerrter Vorteil.
Bei diesem Auto wäre es so, dass ich pro Jahr knapp 400 Euro spare, wenn ich alles über die Firma laufen lasse.
Bei 15.000km pro Jahr und 10km Arbeitsweg.
Wenn man jetzt ein Auto mit nem hohen Bruttolistenpreis und einer relativ niedrigen Rate nimmt, dann schwindet der Vorteil erheblich und es wird dann deutlich teurer wenn man alles über die Firma laufen lässt.
Also die hier erwähnte Methode rechnet sich wahrscheinlich vorallem bei sehr teuren Autos, die durch sehr niedrige Leasingraten stark subventioniert werden.
Mir kam noch eine ganz andere Idee.
Wieso nicht ein Neuwagen über die Firma mit Finanzkauf holen. Solagen man es abbezahlt komplett über die Firma laufen lassen um alle Vorteile zu ziehen. Ist es dann abbezahlt, verkauft die Firma das Auto für einen Mini Betrag an ein Familienmitglied oder Bekannten und man nutzt es dann ausschließlich privat.
Vorraussetzung ist hier natürlich, dass man das Auto auch behalten will.
Hallo @mr.jonze,
bitte sprich mit Deinem Steuerberater: Du musst das Sonderbetriebsvermögen beachten, welches Du - ungewollt - komplett ausklammerst. Es gibt hinsichtlich der Umsatzsteuer noch weitere Tretminen. Dieses hier zu erläutern, sprengt den Rahmen. Mitunter hast Du überhaupt kein Wahlrecht, sofern Du Wirtschaftsgüter betrieblich verwendest/überlässt.....
Michael
Zitat:
@StBMW schrieb am 1. Juli 2019 um 22:53:04 Uhr:
Hallo @mr.jonze,bitte sprich mit Deinem Steuerberater: Du musst das Sonderbetriebsvermögen beachten, welches Du - ungewollt - komplett ausklammerst. Dieses hier zu erläutern, sprengt den Rahmen. Mitunter hast Du überhaupt kein Wahlrecht, sofern Du Wirtschaftsgüter betrieblich verwendest/überlässt.....
Michael
Das mache ich sowieso noch.
Sonderbetriebsvermögen sagt mir jetzt nichts.