KFZ zu gewerblichen Konditionen leasen aber alle Kosten selber tragen!?
Hallo,
Ich bin auf der Suche nach einem schicken Neuwagen und habe mir diverse Leasingangebote eingeholt. Ich bin als Einzelunternehmer tätig und würde das Auto sowohl privat als auch geschäftlich zu jeweils ca. 50% nutzen. Entsprechend würden beiden Leasingformen, also privat oder geschäftlich in Frage kommen. Für geschäftliches Leasing habe ich aufgrund höherer Rabatte die deutlich besseren Leasingangebote bekommen. Jetzt bin ich gerade am hin- und her rechnen bezüglich 1%-Regelung, Fahrtenbuch, usw. Das ist in meinem speziellen Fall der Berufsausübung aber alles ganz schön kompliziert, weshalb ich einfach überlege den Wagen doch privat zu leasen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich beim Händler theoretisch meinen Gewerbeschein auf den Tisch legen und einen Leasingvertrag zu gewerblichen Konditionen abschließen, aber den Wagen inklusive aller Kosten und Steuern wie beim Privatleasing behandeln und aus eigener Tasche zahlen?
Also nur damit ihr mich nicht falsch versteht. Ich will nichts illegales machen und auch keine Steuern hinterziehen. Ich frage mich nur ob es möglich ist die günstigen Rabatte beim Händler für Gewerbetreibende abzugreifen ohne mich danach mit 1%-Regelung oder Fahrtenbuch rumägern zu müssen. Stattdessen zahle ich brav alle Steuern und Kosten für das Auto selber und würde das nicht steuerlich geltend zu machen.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Du musst 2 Dinge komplett voneinander trennen:
- den Kauf des Fahrzeugs
- die steuerliche Behandlung des Fahrzeugs
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Der Leasinggeber darf sein Angebot gestalten, wie er möchte. Ob er gegen Vorlage eines Gewerbescheins ein günstigeres Angebot macht als ohne, interessiert das Finanzamt nicht. Er kann genauso einen höheren Rabatt für Blondinen oder Rentner einräumen.
Für das Finanzamt ist wiederum nur relevant, ob das Fahrzeug in den Betrieb eingebracht wird oder nicht. Falls nicht, ist es dein Privatvergnügen und du kannst für die beruflich gefahrenen Kilometer 30 Cent ansetzen.
Ich fahre z.B. auch ein Leasingfahrzeug zu "Gewerbekonditionen", ohne dass das auch nur ansatzweise über das Finanzamt läuft.
88 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. August 2021 um 08:43:33 Uhr:
Zitat:
@htj14 schrieb am 14. August 2021 um 13:42:48 Uhr:
Ja, das ist logisch, aber sicher nicht jedem klar. Ich rede nicht von der MwSt. auf die Raten, sondern auf die der Anzahlung.
Bei 9k Umwelt- und Herstellerbonus reden wir halt mal über 1.710,00, die Du privat in 1 Summe bezahlst und nicht wieder bekommst. Das sind bei 24 Monaten über 70,00, die man der Rate schon hinzurechnen muss und was das Konstrukt privat/Gewerbe zum Kippen bringen kann.Darüber hinaus ist kein gefördertes Fz mit 1% zu versteuern und selbst wenn Du die 0,5 oder 0,25 nicht haben möchtest, führst Du halt Fahrtenbuch.
Da ist Einiges nicht richtig bzw. nicht zu Ende gedacht.
1. In 9.000 Euro sind nicht 1.710 Euro USt, sondern nur 1.436,98 Euro enthalten.
2. Um festzustellen, ob es günstiger ist, ein Fahrzeug über Gewerbekonditionen zu kaufen und nicht über die Firma laufen zu lassen, oder alles über Privat laufen zu lassen und dann eben auch die Privatkonditionen hinzunehmen, muss man nur die jeweiligen Bruttobeträge vergleichen und kann die USt völlig unbeachtet lassen.
3. Man hat nicht immer ein Wahlrecht, ein Auto entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen. Die Zuordnung und ein mögliches Wahlrecht richtet sich nach der Rechtsform und der tatsächlichen Nutzung. Da jeder Unternehmer dringend einen Steuerberater an seiner Seite haben sollte, sollte dieser der erste Ansprechpartner sein, um sich die Situation in seinem speziellen Einzelfall erläutern zu lassen. Allgemeine Beratungen sind im Recht und insbesondere im Steuerrecht nur sehr eingeschränkt möglich.
1. Der Umwelt- und Herstellerbonus wird als Anzahlung verbucht. Somit ist dieser Betrag, solltest Du das Fahrzeug gewerblich ordern, netto. Wie kommst Du darauf, dass die MwSt. impliziert sei?
2. Logisch
3. Wenn sämtliche Kosten für das Fahrzeug nicht über die Firma laufen und dieses nicht dem Betriebsvermögen hinzugerechnet wird, so ist das völlig unkritisch!
Zur Sicherheit erstellt man einen vernünftigen Fahrzeugüberlassungsvertrag!
Zitat:
@htj14 schrieb am 16. August 2021 um 09:55:04 Uhr:
1. Der Umwelt- und Herstellerbonus wird als Anzahlung verbucht. Somit ist dieser Betrag, solltest Du das Fahrzeug gewerblich ordern, netto. Wie kommst Du darauf, dass die MwSt. impliziert sei?
Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei. Du hattest etwas von der USt in Höhe von 1.710 Euro im Zusammenhang mit dem Umweltbonus iHv 9.000 Euro geschrieben. Mein Hinweis auf den Betrag von 1.436,98 Euro war eher rechnerischer Natur. Du hattest 19 % rauf und ich runter gerechnet.
Richtig ist, dass die 9.000 Euro brutto für netto sowohl an Private als auch an Gewerbliche ausgezahlt werden. Daher verstehe ich Deine Rechnung bezüglich der monatlichen 70 Euro nicht. Aber vielleicht steckt mir noch das Wochenende in den Knochen bzw. dem Hirn.
Zitat:
@htj14 schrieb am 16. August 2021 um 09:55:04 Uhr:
3. Wenn sämtliche Kosten für das Fahrzeug nicht über die Firma laufen und dieses nicht dem Betriebsvermögen hinzugerechnet wird, so ist das völlig unkritisch!
Zur Sicherheit erstellt man einen vernünftigen Fahrzeugüberlassungsvertrag!
Nicht ganz richtig. Unter Umständen ist ein Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen und dann kann man nicht einfach alles über privat laufen lassen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. August 2021 um 10:13:52 Uhr:
Zitat:
@htj14 schrieb am 16. August 2021 um 09:55:04 Uhr:
3. Wenn sämtliche Kosten für das Fahrzeug nicht über die Firma laufen und dieses nicht dem Betriebsvermögen hinzugerechnet wird, so ist das völlig unkritisch!
Zur Sicherheit erstellt man einen vernünftigen Fahrzeugüberlassungsvertrag!Nicht ganz richtig. Unter Umständen ist ein Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen und dann kann man nicht einfach alles über privat laufen lassen.
Welche Umstände sollen das bitte sein?
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Zitat:
@htj14 schrieb am 18. August 2021 um 15:35:12 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. August 2021 um 10:13:52 Uhr:
Nicht ganz richtig. Unter Umständen ist ein Fahrzeug notwendiges Betriebsvermögen und dann kann man nicht einfach alles über privat laufen lassen.
Welche Umstände sollen das bitte sein?
Wenn ein Fahrzeug überwiegend, also zu mehr als 50 % beruflich genutzt wird, gehört es zum notwendigen Betriebsvermögen.
Aber dann rechnest du ja auch wieder die Kosten über das Geschäft ab. Wenn alles privat bezahlt wird, kann dieser Fall nicht eintreten.
Zitat:
@Stephan_2508 schrieb am 18. August 2021 um 17:56:29 Uhr:
Aber dann rechnest du ja auch wieder die Kosten über das Geschäft ab. Wenn alles privat bezahlt wird, kann dieser Fall nicht eintreten.
Falsch. Es kommt auf die tatsächliche Nutzung an. Wenn ein Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird, kann man es nicht im Privatvermögen halten.
Das ist mir klar. Wird aber, außer für einige wenige Berufsgruppen/Fahrzeuge (z.B. Taxen, Handwerk, usw.) kein größeres Problem darstellen. Das unterliegt dann doch meistens dem persönlichen Gestaltungsspielraum. Spätestens wenn es nicht dein einziges Fahrzeug ist.
Wenn man natürlich versucht das Fahrzeug im Privatvermögen zu halten, aber gleichzeitig unzählige km über das Geschäft abzurechnen, funktioniert das natürlich nicht mehr und ist dann halt auch einfach Betrug.
Zitat:
@Stephan_2508 schrieb am 19. August 2021 um 07:54:03 Uhr:
Das ist mir klar. Wird aber, außer für einige wenige Berufsgruppen/Fahrzeuge (z.B. Taxen, Handwerk, usw.) kein größeres Problem darstellen. Das unterliegt dann doch meistens dem persönlichen Gestaltungsspielraum. Spätestens wenn es nicht dein einziges Fahrzeug ist.Wenn man natürlich versucht das Fahrzeug im Privatvermögen zu halten, aber gleichzeitig unzählige km über das Geschäft abzurechnen, funktioniert das natürlich nicht mehr und ist dann halt auch einfach Betrug.
Auch hier wieder Vorsicht. Es gilt Folgendes zu beachten: Geschäftsreisen, Kundentermine, Messe- und Seminarbesuche, Auslieferungen von Aufträgen oder Produkten, aber auch die Wege zwischen der eigenen Wohnung und dem Betrieb, sowie Familienheimfahrten im Rahmen einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung zählen zum Beispiel zu betrieblichen Fahrten.
Bei einer recht geringen Fahrleistung und einem etwas längeren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt man schnell alleine durch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu einem erheblichen Anteil von betrieblichen Fahrten. Wenn man dann darüber hinaus auch über eine Pauschalabrechnung recht viele betriebliche km abrechnet, kommt das Finanzamt gerne mal auf die Idee, sich die Gesamtfahrleistung nachweisen zu lassen und schon hat man das Auto im notwendigen Betriebsvermögen. Da man im Zweifel kein Fahrtenbuch geführt hat, das den Anforderungen genügt, bleibt nur die Versteuerung der Privatfahrten nach der 1%-Methode übrig. Oft führt das dann zur sogenannten Deckelung, d.h. der Privatanteil wäre höher als die Kosten und wird dann auf die Höhe der Kosten beschränkt, so dass sich das Auto im Ergebnis steuerlich gar nicht auswirkt.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. August 2021 um 08:10:58 Uhr:
Wenn man dann darüber hinaus auch über eine Pauschalabrechnung recht viele betriebliche km abrechnet, kommt das Finanzamt gerne mal auf die Idee, sich die Gesamtfahrleistung nachweisen zu lassen und schon hat man das Auto im notwendigen Betriebsvermögen.
Viele km betrieblich abzurechnen, bei einem Auto welches sich im Privatvermögen befindet, ist eigentlich die einzige Gefahr. Hatte ich aber auch so geschrieben. Solange du erst gar nichts steuerlich geltend machst, wird das Finanzamt auch nicht fragen. Die Wahrscheinlichkeit dass es dich besser stellt, ist vor allem bei den hier zuletzt diskutierten Hybriden, mit der halben Bemessungsgrundlage (0,5%) recht hoch. Bei den BEV mit ggf. der viertel Bemessungsgrundlage (0,25%) natürlich nochmal höher.
Zitat:
@Stephan_2508 schrieb am 19. August 2021 um 09:22:24 Uhr:
Viele km betrieblich abzurechnen, bei einem Auto welches sich im Privatvermögen befindet, ist eigentlich die einzige Gefahr. Hatte ich aber auch so geschrieben. Solange du erst gar nichts steuerlich geltend machst, wird das Finanzamt auch nicht fragen. Die Wahrscheinlichkeit dass es dich besser stellt, ist vor allem bei den hier zuletzt diskutierten Hybriden, mit der halben Bemessungsgrundlage (0,5%) recht hoch. Bei den BEV mit ggf. der viertel Bemessungsgrundlage (0,25%) natürlich nochmal höher.
Die Prüfung der Mobilität ist fast immer ein Schwerpunkt bei Außenprüfungen. Ich gebe Dir recht, dass es praktisch ausgeschlossen ist, dass ein im Privaten geführtes Auto zum Thema in einer Prüfung wird, wenn es andere Fahrzeuge gibt, die erkennbar betrieblich genutzt werden. Wenn jedoch kein einziges Auto als betrieblich genutzt in der Buchführung geführt wird, ist eine entsprechende Nachfrage sehr wahrscheinlich.
Deswegen hatte ich auch bereits vor einigen Tagen geschrieben, dass man sich immer jeden einzelnen Fall und alle relevanten Gesichtspunkte anschauen muss, um einen Sachverhalt steuerlich zu beurteilen.
Guter Hinweis. Da muss ich mit meinem Bruder mal sprechen. Er hat sich ein altes Auto als Baustellenfahrzeug für seine Firma gekauft, rechnet dieses aber privat, weil dies den Aufwand reduziert. Er setzt keine Kosten bei der Firma an, nur hin und wieder mal eine Anfahrt zu einem Kunden. Trotzdem sehe ich jetzt doch eine Gefahr, für die Uraltkiste plötzlich 1 % versteuern zu müssen, weil er tatsächlich zu 80 % gewerblich damit fährt.
Zitat:
@Goify schrieb am 19. August 2021 um 10:04:21 Uhr:
Guter Hinweis. Da muss ich mit meinem Bruder mal sprechen. Er hat sich ein altes Auto als Baustellenfahrzeug für seine Firma gekauft, rechnet dieses aber privat, weil dies den Aufwand reduziert. Er setzt keine Kosten bei der Firma an, nur hin und wieder mal eine Anfahrt zu einem Kunden. Trotzdem sehe ich jetzt doch eine Gefahr, für die Uraltkiste plötzlich 1 % versteuern zu müssen, weil er tatsächlich zu 80 % gewerblich damit fährt.
Dein Bruder sollte das konkret bei seinem Steuerberater ansprechen. Der wird die Risiken einschätzen können und gegebenenfalls entsprechend handeln.
Das werde ich ihm raten. Sein Steuerberater ist auch meiner.