Kfz Wildschaden

Hallo alle beisammen, folgende Problematik. Wollte meinen Wildschaden in der partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. Leider haben diese es nach 3 Monaten immer noch nicht geschafft irgendwas an dem Wagen zu reparieren geschweige denn die richtigen Teile zu bestellen. Da ich mehrfach angelogen, vertröstet, etc. wurde, habe ich beschlossen den Auftrag nun zu canceln. Die entstandenen Kosten muss ich natürlich selber bezahlen. Aber wie läuft das ab? Muss ich die wiedereinlagerungsgebühr für falsch bestellte Teile bezahlen? Und wie ist das mit der stellplatzgebühr? Mein Auto stand da ja eine Weile ohne das überhaupt was gemacht wurde… Der Fehler lag hier absolut nicht an mir..

18 Antworten

Was genau steht drin? Vor allem ob eine Frist fest gelegt wurde.

Hier kommt es jetzt schon auf Feinheiten an.

Aus dem Vertrag komme ich so einfach nicht raus. Mir geht’s eher darum ob ich Sachen wie eine falsch bestellte Stoßstange bezahlen muss, weil dafpr kann ich ja wirklich nichts. Oder einen Stellplatz für mehrere Tage wo am Auto wirklich nichts gemacht wurde obwohl mir versichert wurde das es repariert wird

Da hab ich schon was zu geschrieben. Hast du die Fehlbestellung verschuldet? Nein, dann ist das deren Problem.

Beim 2ten Punkt geht es um Fristen, wurde eine gesetzt?

Zitat:

@DeadByDaylight schrieb am 27. Januar 2024 um 16:11:20 Uhr:


Aus dem Vertrag komme ich so einfach nicht raus. Mir geht’s eher darum ob ich Sachen wie eine falsch bestellte Stoßstange bezahlen muss, weil dafür kann ich ja wirklich nichts.

Wie wäre es denn, wenn du dich an die

Schiedsstelle der örtlichen Kfz-Innung

wenden würdest, um

dort

diese Angelegenheit klären zu lassen. Ob dieser Betrieb Mitglied ist, erkennst du an diesem Schild.

Kfz-Innung
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