KFZ Vertrag widerrufen
Guten Abend liebe Gemeinde.
Wir haben für meine Freundin am 12.02.2016 ein Neues Fahrzeug gekauft. Da unsere Versicherung (ich nenne sie mal A) uns nicht das beste Angebot unterbreiten konnte oder wollte haben wir uns für das Zweitfahrzeug eine neue Versicherungsgesellschaft ausgesucht (nennen wir sie B)
Am 12.02.2016 haben wir uns eine EVB Nummer für die Amtlichen Kennzeichen, so wie Überführungskennzeichen geben lassen. Am 15.12.2016 wurden die Gelben Kennzeichen beantragt, am 17.12.2016 die Amtlichen.
Nachdem ich die Kündigung an Versicherung A bezüglich des Erstwagen an Versicherung A geschrieben habe da mir Versicherung ebenfalls ein gutes Angebot für Fahrzeug 1 ab 01.01.2016 gegeben hat bekamen wir von Gesellschaft A einen Anruf. Nachdem ich die Situation geschildert habe, wurde mir prompt angeboten den Zweitwagen zum gleichen Preis zu versichern und mir 7% ermäßigen auf den Erstwagen zu geben. Auf meinen Hinweis , dass ich das Fahrzeug bereits zugelassen habe wurde mir gesagt, dass ich den Aktuellen Vertrag widerrufen könnte, da die 14 Tage noch nicht um sind.
Geht das wirklich auch wenn die Zulassung schon erfolgte? Das Angebot von Versicherung A habe ich schriftlich vorliegen.
Ich danke bereits im voraus und wünsche einen schönen Abend🙂
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@cxpain schrieb am 24. Februar 2016 um 20:25:12 Uhr:
Bei einem Versicherer wechsel eigentlich nichtnötigmöglich, könnte dann sein das die Zulassungsstelle das wie eine Neuzulassung macht.
halte die formelen Wege. Eine eVbA (eVb-Nummer) dürfte eigentlich nicht angenommen werden, da es kein Zulassungsprozess ist.
Korrekt ist, dass der Versicherer eine eVbÜ an die Zulassungsbehörde schicken muss.
Ansonsten wurde alles gesagt:
PRT-Zahlung bis zum Eingang des Widerrufs bei Versicherer B.
Ab Widerufseingang versichert über Versicherer A.
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Welchen Liefertermin haben sie dir bei VW genannt.
Nur November