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KFZ-Versicherung wurde gekündigt - irgendwann Rückkehr möglich?

Themenstarteram 14. Mai 2018 um 18:40

Hallo,

mir wurde vor zwei Wochen von der Huk die KFZ-Versicherung gekündigt, nachdem ich einen weiteren Haftpflichtschaden hatte. Was jetzt wirklich ausschlaggebend für die Kündigung war, kann ich nicht sagen, aber ich hatte schon eine Pechsträne in den letzten Jahren, seit 2015 jedes Jahr einen Haftpflichtschaden und 2016 zweimal dicke Vollkaskoschäden. Der letzte Haftpflichtschaden war dann auch völlig unerwartet deutlich im vierstelligen Bereich (bin jemandem hinten reingefahren, bremsen hat nicht mehr ganz gereicht, bei mir ist hanezu nichts erkennbar, bei ihm waren es scheinbar nur Lackschäden, dann aber doch verbogene Stoßstange etc, weshalb ich meinen Wagen jetzt doch nochmal untersuchen lassen).

Die Huk ließ sich auch trotz Hinweis auf zig eigene (Rechtschutz, Privathaftpflicht, Dienstunfähigkeit, Hausrat) und noch mehr Verträge in der Familie (Eltern mit Wohngebäude, drei Autos, Hausrat etc.) weder zu einer kompletten Rücknahme der Kündigung noch zur Kündigungsumkehr erweichen. Ich habe da allerdings auch keinen direkten Ansprechpartner.

Der Wagen wird nun über meinen Vater versichert, der aus Entrüstung gleich bei Gelegenheit mitwechselt.

 

Was mich nun, erstmal nur rein theoretisch interessiert: Kann ich überhauot irgendwann nochmal ein Fahrzeug bei der Huk versichern? Ich merke schon, dass die recht günstig waren und bis zur Kündigung war ich auch äußerst zufrieden. Im Moment spricht auch mein Stolz dagegen, aber man soll nie nie sagen.

Also ist nach 5 Jahren oder so alles vergessen und vergeben oder steh ich auf ewig bei denen auf einer schwarzen Liste? Wann interessieren andere Versicherungsunternehmen meine Einstufungen und Schöden bei denen nichtmehr?

Beste Antwort im Thema

Belehrungen helfen bei Dir auch nicht - Du bist lernresistent.

Eine Versicherung, die Dich noch nehmen würde, wäre nach zwei Jahren Pleite (das mit Deinem Vater geht nicht lange gut).

Eigentlich wäre es besser, wenn Dir die Fahrerlaubnis entzogen würde - dann würdest Du nicht mehr so viele Schäden verursachen.

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49 Antworten
am 15. Mai 2018 um 4:41

Wenn das Fahrzeug jetzt auf deinen Vater läuft, besteht ja erstmal kein Problem.

In vermutlich 3-4 Jahren hast du dann soviele Fahrzeuge zerstört, dass du und dein Vater dann einen weiteren Versicherungsnehmer braucht - deine Mutter?

Die Frage ist jetzt, ob du damit genug Zeit überbrückst, bis du wieder eine HP zu vernünftigen Konditionen bzw. TK/VK überhaupt abschließen kannst. So weit mir bekannt, werden nach 5 Jahren die Daten aus der Wagnisdatei der Versicherer gelöscht (oben stand 7?). Also könnte das klappen, mit drei Personen schaffst du einen fortlaufenden Versicherungszyklus.

Die Daten eines erloschenen Vertrages werden nach 10 Jahren gelöscht

Ich hatte es auch schon geschafft, daß mir die Versicherung kündigt. Das war damals die Allianz. Ein selbst verschuldete Auffahrunfall hat für 10.000 DM VK-Schaden und 16.000 DM HP-Schaden gesorgt. Dann gab es im kurzen Abstand mehrere TK-Schäden (Hagel, 3x Verglasung, 2x Marder). Das war mit insgesamt knapp 35.000 DM irgendwann zuviel.

Man hat mir aber nur die Kasko gekündigt, sich dann auf eine Eigenkündigung zum Jahresende eingelassen. Ein Neuabschluß bei einer anderen Versicherung war kein Problem.

Unlängst habe ich den Vertreter der Allianz mal gefragt, ob die mich wieder nehmen würden. Er meinte, daß nach 10 Jahren die Akte wieder sauber ist und meine SF 18 auch eine gute Basis wäre.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 12:21

@celica & Weilheimer: Danke für die hilfreichen Antworten, wenigstens einige treiben sich hier im Forum nicht nur rum, um sich über andere zu erheben.

Ich glaube am Ende war es das Gesamtpaket an Schäden die zur Kündigung führten. Die Versicherungen berechnen dafür Quoten und irgendwann ist man nicht mehr tragbar. Ich betrachte das Ganze völlig wertfrei.

 

Ich rate dir, mit der Versicherung noch ein Deal einzugehen. Die sollen ihre Kündigung zurückziehen und dafür suchst du dir eine neue Versicherung. Damit findest du leichter eine neue Versicherung und wirst günstiger behandelt. Wie wäre es mit der HUK24? Als eigenständige Gesellschaft dürfte das vielleicht gehen.

 

Ansonsten - wenn dich die Versicherung kündigt alles so bleibt - hast du schlechte Karten. Da muss quasi Gras über die Sache wachsen und erst wenn du bei einer anderen Versicherung schadensfrei bist, könnte eine Rückkehr glücken.

 

Bei der Haftpflicht besteht Zwang. Ansonsten teste mal CHECK24 oder Verivox. Die Versicherung sollte aber solide und stabil sein.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 18:08

Den Deal haben die, wie schon geschrieben, ausgeschlagen, was ich ihnen sehr übel nehme. Deshalb ist die Anfrage hier rein theoretischer Natur.

Ich habe mit der LVM und der Provinzial schon zwei Versicherungen gefunden, die mich in HF und VK versichern würden, allerdings aufgrund der Schadensklassen zu horrenden Preisen (es gibt keine zusätzlichen Aufschläge o.ä., eher noch Rabatte, weil wir in der Familie viele Verträge umstellen wollen), weshalb jetzt erstmal die Lösung als Zweitwagen über meinen Vater gegangen wird.

Die Provinzial lockt uns allerdings mit dem Angebot, dass ich schon zu Beginn des nächsten Jahres die komplette SF-Stufe vom Zweitwagenvertrag (man startet in SF3) in einen eigenen Vertrag übernehmen könnte. Der Berater hat sich in der Zentrale rückversichert, trotzdem kann ich das nicht glauben - bei Huk und LVM hieß es immer, dass nur die über die Startstufe angesammelten Rabattstufen übertragbar seien, außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass dann meine gesamte Historie schon egal ist und nicht verrechnet wird.

Was meint ihr, klingt sowas realistisch?

Krass fand ich, wie wenig die Regionalklasse bei denen ausmacht und wieviel bei der Huk. Bei der Huk war bei allen Beispielrechnungen (also mit mir als Halter und Versicherungsnehmer und mit meinen Schadensklassen oder bei meinem Vater als Zweitwagen mit der dann vergebenen SF4 mir als Halter oder mit ihm als Halter) der Unterschied zwischen Bochum und Bad Bentheim ca. 400€, bei der LVM sind es nur 30€.

Wenn du einen SF übertragen bekommst ist deine Historie erst mal nicht wichtig, du kannst mit dem übertragenen SF ein Fahrzeug versichern. Ob die HUK dich dann mit diesem übertragenem SF nimmt, ist eine andere Sache.

Auch bei der HUK ist es so, das eine Sondereinstufung mit übertragen werden kann, wenn man 1. bei der Versicherung bleibt und den FS entsprechend lang hat. Bei einem Wechsel der VS geht die Sondereinstufung aber verloren.

Nur mit der Regionalklasse kann es keinen Beitragsunterschied von 370 Euro geben, bei gleichen anderen Merkmalen

Das sehe ich auch so. Die Übertragung ist möglich aber nicht mehr als die Dauer des Führerscheins. Also kann ein Fahranfänger nicht mit den SF-Klassen der Omi starten. Das wäre ja zu genial.

 

Wenn die Provinzial das macht würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen. Es kann durchaus so sein. Wechselst du aber wiederum die Versicherung, so muss der neue Versicherer das nicht akzeptieren.

 

Klingt für mich nach Kundenbindung.

TS!

(...) Danke für die hilfreichen Antworten, wenigstens einige treiben sich hier im Forum nicht nur rum, um sich über andere zu erheben.

Einige treiben sich hier nicht nur so rum, sondern es wird versucht dir klar zu machen, dass man als Fahrzeugführer auch ein Verantwortung hat, wenn man unterwegs ist. Es könnte ja auch mal ein Mensch und/ oder ein Kind zu Schaden kommen. (...) und letztlich gehen die Schäden auch auf die Versicherungsbeiträge über.

Selbst finde ich es i. O. wie sich manche Versicherungen in so einem Fall verhalten.

G

HJü

Themenstarteram 16. Mai 2018 um 12:54

Ich glaube, ich muss das nochmal erklären:

Wenn mein Vater meinen Wagen bei sich als Zweitwagen versichert, bekommt er eine bestimmte Starteinstufung, abhängig von der Einstufung des Erstwagens (aktuell glaub ich so hoch es geht). Bei der Huk ist das maximal SF4, bei den anderen beiden SF3.

Um den Wagen als Zweitwagen bei einer Versicherung anmelden zu können, bei der er garkeinen Erstwagen versichert hat, muss er übrigens erklären, bei nächster Gelegenheit auch mit seinem Erstwagen die Versicherung zu wechseln, was er nun sowieso vorhat, weil er mit der Huk wegen meinem Fall und auch anderen Sachen durch ist.

Bei der Huk und der Lvm hat man mir das nun immer so erklärt, dass nur die SF-Stufen übertragbar sind, die über diese Starteinstufung hinaus angesammelt werden. Wenn der Zweitwagen als bei der Huk nach einem Jahr SF5 hätte, wäre nur SF1 übertragbar.

Das ich keine SF haben kann, die länger ist als mein Führerschein ist logisch, ist aber nicht das Problem. Ich habe den Führerschein zwar erst mit 20 gemacht, aber das ist nun auch über zehn Jahre her, ich habe nur erst vor weniger als vier Jahren erstmals ein eigenes Auto gekauft.

@witkis: Ja, soweit dies das machen, wollen wir natürlich eine schriftliche Bestätigung. Ich denke auch, dass das in die Kategorie "es geht alles, wenn man nur will" fällt und die uns ködern wollen, weil über meine Eltern wirklich ein ganzer Haufen potentieller (aber keinesfalls sicherer!) Versicherungsabschlüsse für die in Aussicht steht.

@celica: Kommt bei mir aber raus. Rechne es doch mal bei dir bei der Huk online durch mit Bochum und Bad Bentheim.

Wenn ich es mit meinem Vater als Versicherungsnehmer durchrechne und korrekt angebe, dass einmal er Halter wäre und in Bochum wohnt bzw. das andere mal ich Halter wäre und in Bad Bentheim wohne, sind es ca. 200€ Unterschied.

Wenn ich aber mich als Versicherungsnehmer mit meinen noch aktuellen (sehr schlechten) SF nehme und nur den Wohnort ändere, sind es über 450€ Unterschied (1.541€ vs 1.909€).

Wenn ich es für meinen Vater als Versicherungsnehmer und -halter als Zweitwagen rechne, sind es auch über 300€.

Ich weiss, das ist alles egal, weil die Huk aus dem Spiel ist. Aber es kann doch nicht sein, dass zwei Versicherungen das so unterschiedlich bewerten?

Nein, das kann natürlich nicht sein. Denn die Aktuare würfeln die Beiträge für gewöhnlich sehr gewissenhaft. Zu mal die Aktuare aller Versicherungen nur von 1-6 würfeln dürfen, das ist der Ehrenkodex. Ansonsten schaltet sich der Ombudsmann ein. Also irgendwas muss da falsch sein!

/ironie off

Schade, dass das System der HUK es zulassen würde, dass du Dich auf einen anderen VN weiterversicherst.

Die zugrunde liegenden Algoritmen sind Sache jeder einzelnen Versicherung und die richten sich nun mal nicht danach, was Du meinst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. Mai 2018 um 23:11:20 Uhr:

In der HP besteht ein Abschlusszwang auch für die HUK. Du kannst neu in Klasse M in der HP anfangen. TK oder VK wird man aber vermutlich verweigern. Da gibt es keinen Abschlusszwang. Allenfalls bei einer Sonder-SB im vermutlich fast 5-stelligen Bereich käme eine TK oder gar VK in Betracht.

Bist du dir da 100%ig sicher? Auf die schnelle hab ich das gefunden:

https://dejure.org/gesetze/PflVG/5.html

"(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehenoder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat."

Vermutlich steht irgendwo noch was zu der Dauer dieses Schutzes der Versicherung, aber da bist du sicherlich fitter als ich und hast das parat (ist ernst gemeint, ich weiß deine Posts hier im Forum zu schätzen).

In der HP muss auch die kündigende Gesellschaft ihn nach dem angesprochenen Wechsel wieder aufnehmen. Er würde aber mit Sicherheit die schlechtest möglichen Konditionen bekommen. Nach dem angesprochenen Wechsel kommt er von einer anderen Versicherung und dann greifen diese Ausnahmetatbestände für die jetzige nicht.

Themenstarteram 17. Mai 2018 um 13:18

Ich würde den von Reaver1988 ziiterten Paragraphen tatsächlich auch so verstehen, dass mich eine Versicherung in der HP ablehnen kann, wenn sie mir irgendwanneinmal aufgrund eines eingetretenen Versicherungsfalls gekündigt hat.

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