Kfz Versicherung wechseln durch Auto ab und Anmelden???

Hallo,

ich will jetzt zu einer günstigeren Kfz Versicherung wechseln der Verkäufer der Versicherung sagte mir ich brauche den Wagen nur Abzumelden und am nächsten Tag wieder anzumelden und somit kann ich die Versicherung wechseln...

Stimmt das geht das so und wenn hat dann der wagen nicht gleich noch nen Besitzer mehr drin stehen und was kostet an und abmelden?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Halter, Besitzer, Eigentümer und Versicherter können 4 unterschiedliche Personen sein 😉

Grüße
Steini

Besitzer ist der, der das Auto gerade hat...

Halter ist der, der das Auto angemeldet hat...

Eigentümer ist der, dem das Auto gehört...

Versicherter ist der, der das Auto bei einer Versicherung versichert...

Unterschiedliche Halter und Versicherungsnehmer machen es aber i.d.R. teurer, das Auto zu versichern!

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Ferner müsste man mit der VS klären, ob das verwandtschaftliche Verhältnis ausreicht.

Es ist eigentlich immer so dass der VN die Abtretung unterschreiben muss. Außerdem fragt die neue Versicherung nach dem Formular. Du musst auch aufpassen ob du überhaupt von der Ex Schwiegermutter was übernehmen kannst. Sowas sagt auch eher die neue Versicherung.
Bzgl. Kündigung, das müsste recht sicher der VN machen. Wäre in deinem Fall relativ mies wenn sich deine Ex Schwiegermutter weigert zu kündigen.
Problem ist höchstens das die Frist schon rum ist um regulär zum Jahresende zu kündigen.

Also auf jeden Fall: Ex Schwiegermutter muss kündigen.
Schadenverlauf an dich abtreten wenn sie das macht.
Du schliest eine neue Versicherung ab.

Abtretung benötige ich nicht, bei meiner Versicherung wird er dann als Zweitwagen wie das Erstfahrzeug eingestuft.
Ich glaube sie ist bei der Versicherungskammer Bayern, ich bin bei Verti.

Und das soll dann bei unterschiedlichen VN funktionieren?
Du hast überhaupt keinen SF, wie soll dann eine Zweitwageneinstufung abgeleitet werden?

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Dezember 2022 um 19:39:51 Uhr:


Und das soll dann bei unterschiedlichen VN funktionieren?
Du hast überhaupt keinen SF, wie soll dann eine Zweitwageneinstufung abgeleitet werden?

Doch, ich habe noch andere Fahrzeuge.
Aber nur dieses eine ist auf die Schwiegermutter versichert.

Ja, aber dann hast Du keinen echten SF, sondern nur eine Sondereinstufung (von mir aus i.H.v. des Erstwagens) mit einer echten SF von ½ oder SF 1 oder so ähnlich...

Die SF-Übernahme wäre schon günstiger. Hauptaugenmerk wird aber vermutlich darauf liegen, dass die Versicherung möglichst bald nicht mehr auf die Ex-Schwiegermutter läuft.

Wenn eine Ummeldung ohne SFR Übertragung erfolgen soll, verstehe ich das Problem nicht.

In diesem Fall würde ich bei der Versicherung anrufen oder eine Mail schicken, den Sachverhalt schildern und um eine Beendigung des Vertrages zum 31.12.22 bitten.

Zitat:

@27239 schrieb am 8. Dezember 2022 um 07:55:59 Uhr:


Wenn eine Ummeldung ohne SFR Übertragung erfolgen soll, verstehe ich das Problem nicht.

Also funktioniert das?
Da kann die alte Versicherung also nicht ankommen mit der Begründung es besteht noch ein Vertrag?

Dann melde ich ihn ab, und am nächsten Tag mit neuer eVb wieder an.

Kann klappen, muss aber nicht

Bei der Ex Schwiegermutter willst du dich nicht melden? Ansonsten ruf lieber bei der alten Versicherung an und bei der neuen wie du doch verhalten kannst.

Ab- und wieder anmelden ohne Halterwechsel bringt eigentlich bei dem Thema nichts.

Zitat:

@AndyHIP schrieb am 8. Dezember 2022 um 17:49:39 Uhr:



Zitat:

@27239 schrieb am 8. Dezember 2022 um 07:55:59 Uhr:


Wenn eine Ummeldung ohne SFR Übertragung erfolgen soll, verstehe ich das Problem nicht.

Also funktioniert das?
Da kann die alte Versicherung also nicht ankommen mit der Begründung es besteht noch ein Vertrag?

Dann melde ich ihn ab, und am nächsten Tag mit neuer eVb wieder an.

Zu 99% klappt das nicht.

Sonst könnte man ja immer sein Vertrag so vorzeitig beenden..

Zitat:

@AndyHIP schrieb am 8. Dezember 2022 um 17:49:39 Uhr:



Zitat:

@27239 schrieb am 8. Dezember 2022 um 07:55:59 Uhr:


Wenn eine Ummeldung ohne SFR Übertragung erfolgen soll, verstehe ich das Problem nicht.

Also funktioniert das?
Da kann die alte Versicherung also nicht ankommen mit der Begründung es besteht noch ein Vertrag?

Dann melde ich ihn ab, und am nächsten Tag mit neuer eVb wieder an.

Es wird ja kein SFR angefordert, ist im Grunde wie ein Fahrzeugwechsel.
Wenn du das Fahrzeug abmeldest und deine Gesellschaft die EvB ausstellt, läuft es ohne Probleme durch.
Der Vertrag der Schwiegermutter wird somit normal abgerechnet und ist dann frei.

Zitat:

@27239 schrieb am 9. Dezember 2022 um 06:15:39 Uhr:



Zitat:

@AndyHIP schrieb am 8. Dezember 2022 um 17:49:39 Uhr:


Also funktioniert das?
Da kann die alte Versicherung also nicht ankommen mit der Begründung es besteht noch ein Vertrag?

Dann melde ich ihn ab, und am nächsten Tag mit neuer eVb wieder an.

Es wird ja kein SFR angefordert, ist im Grunde wie ein Fahrzeugwechsel.
Wenn du das Fahrzeug abmeldest und deine Gesellschaft die EvB ausstellt, läuft es ohne Probleme durch.
Der Vertrag der Schwiegermutter wird somit normal abgerechnet und ist dann frei.

Bei Abmeldung mit wieder Anmeldung ohne haltwrwechsel in einer gewissen Zeit hat die alte Versicherung ein Anrecht, die Versicherung weiter laufen zu lassen.

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