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KFZ-Versicherung über die Eltern

Themenstarteram 1. Januar 2013 um 20:35

Hallo Leute :)

freu mich nun hier Mitglied zu sein :)

Habe schon in vielen Foren über die KFZ Sache mit der Autoversicherung über den z.B. Vater gelesen, nun zu meiner Frage.

Ich möchte mir in diesem Jahr ein Auto zulegen und da ich Fahranfänger bin (18J.) möchte ich es über meinen Vater Versichern, doch muss ich bei der Versicherung als Mitbenutzer eingetragen sein? Oder wird einfach angegeben dass Personen unter 21 das Auto auch fahren? Denn ich meine es ist ja das Auto versichert und wenn ich z.B. das Auto eines Bekannten fahren würde wäre ich ja auch versichert?

Und sinken in der Zeit auch meine Prozente ?

Vielen Dank im vorraus

Gruß

mcfly_GT

"Und ein frohes neues Jahr"

 

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Wenn du das Auto eines bekannten fährst muss dieser dich namentlich bei der Versicheurng als Mitfahrer melden.

Auch wenn deine Eltern ein Auto versichern und du damit fahren möchtest musst du namentlich und mit Alterangabe und Angabe darüber wie lange du den FS bereits hast eingetragen werden.

Alles andere kann ansonsten ziemliche Probleme bereiten.

Ich denke mit diesem Post kam der Knackpunkt, denn das stimmt einfach nicht.

Es gibt bei Versicherungen verschiedene Optionen für den Fahrerkreis, z.B.

1) Alle Personen mit Führerschein dürfen fahren

2) Nur der Versicherungsnehmer + Ehefrau/-mann dürfen fahren

3) Alle über 21 Jahre dürfen fahren

4) Alle die vor 19xx geboren sind dürfen fahren

5) Nur namentlich eingetragene Personen dürfen fahren.

6) usw.

Es ist also mit nichten so, dass einen Personengruppe namentlich eingetragen werden muss, es sei denn es ist vereinbart.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Dann zeig mir bitte mal welche Versicherung das für Privatleute anbietet.

Zumal so eine Versicherung horrende Kosten verursacht...

@Chris492: Es ist umgekehrt. Ich kenne eigentlich keine Versicherung, die die Option "ohne eingeschränkten Fahrerkreis" nicht anbietet.

 

Zitat:

Original geschrieben von mcfly_GT

Ok danke Verstehe ich bestens, nur mal so unter uns ist das doch irgendwie komisch, wenn ich ein Fremdes Auto einfach so fahre wird die Versicherung für Schaden am dritten Zahlen, ohne das ich eingetragen bin, haften.

Aber in der Versicherung meines Vaters muss ich eingetragen sein??? Für mich nicht nachvollziehbar, denn würde sie nicht haften wenn ich nicht eingetragen wär oder was ? ;D

@TE: Wenn du mit dem Auto deiner Tante fährst gilt das gleiche wie mit dem Auto deines Vaters oder deines besten Kumpels: Du musst zum versicherten Fahrerkreis gehören (außer es handelt sich um einen Notfall). Sonst wird die Versichrung zwar den Schaden des Unfallopfers zahlen, den Versicherugsnehmer aber in Regress nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

@TE: Wenn du mit dem Auto deiner Tante fährst gilt das gleiche wie mit dem Auto deines Vaters oder deines besten Kumpels: Du musst zum versicherten Fahrerkreis gehören (außer es handelt sich um einen Notfall). Sonst wird die Versichrung zwar den Schaden des Unfallopfers zahlen, den Versicherugsnehmer aber in Regress nehmen.

In aller Regel wird sie das nicht tun, sondern lediglich den Differenzbetrag verlangen, der beim Einschließen des Fahrers fällig geworden wäre - so schon einmal bei uns passiert bei der Provinzial Rheinland. Fahrer war nicht im Fahrerkreis eingeschlossen, Vollkasko hat trotzdem gezahlt und wir mussten lediglich einen sehr geringen Beitrag nachzahlen.

Das ist regelmäßig so. Nur bei einigen Ultrabilligtarifen ist die nachträgliche Änderung nicht mehr möglich. Wobei man sich da eben nicht drauf verlassen kann. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrerkreis ehrlich angibt.

Das mag sein, aber im Fall der Fälle möchte ich mich nicht auf den guten Willen meiner Versicherung verlassen sondern auf mein Recht.

Im Übrigen kann ich es aber nicht beurteilen, ob das wirklich regelmäßig der Fall ist. Sonst könnte jeder die Merkmale "Alleinfahrer, 1000km Jahresfahrleistung, Garagennutzung, Tagfahrlicht, ÖPNV-Jahreskarte" und was es nicht sonst noch gibt angeben, um dann im Falle einer Schadens den Differenzbetrag zahlen.

Themenstarteram 2. Januar 2013 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie

 

Es gibt bei Versicherungen verschiedene Optionen für den Fahrerkreis, z.B.

1) Alle Personen mit Führerschein dürfen fahren

2) Nur der Versicherungsnehmer + Ehefrau/-mann dürfen fahren

3) Alle über 21 Jahre dürfen fahren

4) Alle die vor 19xx geboren sind dürfen fahren

5) Nur namentlich eingetragene Personen dürfen fahren.

6) usw.

Es ist also mit nichten so, dass einen Personengruppe namentlich eingetragen werden muss, es sei denn es ist vereinbart.

Genau so habe ich mir das auch vorgestellt und so verstanden, denn ich weiß z.B. das Auto meines Onkels darf ich nicht fahren, da er angegeben hat, dass Personen unter 21 das Auto nicht fahren .

Vielen Dank :)

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