KFZ - Versicherung
Leider finde ich zum nachfolgenden Sachverhalt nichts und möchte mal das Scharmwissen nutzen
In der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?
Ich habe einmal den Passus aus den HUK-Bedingungen kopiert:
Fahrer:
ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und mein Kind
Ich lese das so:
Der Eheparter muss im gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Kindern (Enkelkindern) ist das nicht erforderlich.
Bitte jetzt keine Vermutungen und sonstige Bemerkungen, sondern eine konkrete nachvollziehbare Auskunft.
peso
Beste Antwort im Thema
Das steht im Versicherungsvertrag zu den Autos der Kinder drin und ergibt sich natürlich nicht aus der Versicherung des eigenen Fahrzeugs.
35 Antworten
Dann Ruf doch mal den Verband der Kfz Versicherer an und frage ....
https://www.gdv.de/.../kfz-24032
Wenn du lieb fragst kriegst du ganz sicher eine Anwort.
Äh, na die werden kaum eine sinnvolle Antwort auf diese Frage wissen?!
Sag ich doch, wenn die HUK24, die ERGO und auch der GDV nix wissen, woran liegt das?
Zitat:
@NOMON schrieb am 10. Januar 2020 um 10:36:36 Uhr:
Das steht im Versicherungsvertrag zu den Autos der Kinder drin und ergibt sich natürlich nicht aus der Versicherung des eigenen Fahrzeugs.
Bereits zwei Minuten nach Fragestellung wurde die Frage ausreichend und konkret beantwortet!
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Wir sind ja schon auf Seite 3, lohnt also nicht mehr ... 😉