KFZ - Versicherung
Leider finde ich zum nachfolgenden Sachverhalt nichts und möchte mal das Scharmwissen nutzen
In der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?
Ich habe einmal den Passus aus den HUK-Bedingungen kopiert:
Fahrer:
ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und mein Kind
Ich lese das so:
Der Eheparter muss im gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Kindern (Enkelkindern) ist das nicht erforderlich.
Bitte jetzt keine Vermutungen und sonstige Bemerkungen, sondern eine konkrete nachvollziehbare Auskunft.
peso
Beste Antwort im Thema
Das steht im Versicherungsvertrag zu den Autos der Kinder drin und ergibt sich natürlich nicht aus der Versicherung des eigenen Fahrzeugs.
35 Antworten
Mich wundert, dass die Versicherung überhaupt das Verwandtschaftsverhältnis erwähnt.
Die meisten Versicherungen bieten einen kleinen Rabatt, wenn man Fahrer bis zu einem bestimmten Alter ausschliesst.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:
ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und mein Kind
Ein Lebenspartner muss mit im Haushalt wohnen (es gibt ja sonst keinen Nachweis der Verbindung).
Ein Ehepartner darf auch woanders wohnen.
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 10. Januar 2020 um 12:09:07 Uhr:
Kinder
Als in Ihrem Haushalt lebende Kinder gelten nur
leibliche, Stief- und Adoptivkinder, nicht jedoch Enkel-,
Tages- und Pflegekinder.https://autoversicherung.nafi.de/.../...O%20Kfz-Versicherung_final.pdf
du hast meinen auszug gelesen? die kinder muessen nicht im haushalt leben. der textauszug ist eindeutig.
peso
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. Januar 2020 um 12:34:23 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:
Leider finde ich zum nachfolgenden Sachverhalt nichts und möchte mal das Scharmwissen nutzenIn der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?
...
Da du von Enkelkindern sprichst, gehörst du möglicherweise aufgrund deines Alters auch schon zu einer Risikogruppe und musst evtl. bei der Versicherung deiner Kinder angegeben werden.
woher kommt diese weisheit? auch hier wird nur von anderen personen gesprochen.
peso
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Zitat:
@Bulwey schrieb am 10. Januar 2020 um 23:24:24 Uhr:
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:
ausschließlich ich und/oder mein Ehepartner bzw. mein Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und mein KindEin Lebenspartner muss mit im Haushalt wohnen (es gibt ja sonst keinen Nachweis der Verbindung).
Ein Ehepartner darf auch woanders wohnen.
danke, so habe ich es nicht gelesen. aber wie will man das pruefen?
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 11. Januar 2020 um 00:16:00 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 10. Januar 2020 um 23:24:24 Uhr:
Ein Lebenspartner muss mit im Haushalt wohnen (es gibt ja sonst keinen Nachweis der Verbindung).
Ein Ehepartner darf auch woanders wohnen.
danke, so habe ich es nicht gelesen. aber wie will man das pruefen?
peso
Das braucht man nicht prüfen. Der Ehepartner ist der Ehepartner, damit ist die Beziehung offiziell.
Nur bei einem Lebenspartner braucht man den Nachweis des Zusammenwohnens, sonst könnte man das ja von jeder Person behaupten.
es gibt ja noch eine andere version. ich habe über mein gewerbe einen pkw geleast. das fahrzeug ist auf mich zugelassen, die versicherung ist von meiner tochter. die raten werden vom konto meiner tochter abgebucht. somit bin ich nur leasingnehmer und halter. fahren darf ich dann mein auto aber nicht.
dann taucht ja noch die frage auf den schwiegersohn auf ;-)
peso
Hallo, tcsmoers,
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:
In der KFZ Versicherichtung stehen ja immer die berechtigten Fahrzeugnutzer drin. In meinem Fall wären das die Ehefrau und die Kinder. Während die Sache bei den Kindern und Enkelkindern klar ist, sehe ich Probleme in der "Gegenrichtung". Meine Kinder dürfen mein Auto fahren. Darf ich das Auto meiner Kinder fahren?
mein Kenntnisstand (somit ohne rechtliche Garantie):
Es kommt zunächst einmal darauf an, wer der Versicherungsnehmer ist.
Als Beispiel:
Du bist der Versicherungsnehmer und hast den PKW als Zweitwagen (auch das dritte, vierte, fünfte Fahrzeug zählt dabei als Zweitwagen) versichert.
Genutzt wird es allerdings in erster Linie von Deinen Kindern oder Enkelkindern, die dann natürlich auch mit im Vertrag als Nutzer aufgeführt sind.
In dem Fall sind diese berechtigte Fahrer und auch Du sowie deine Ehepartnerin.
Hat eines Deiner Kinder den PKW auf sich selbst zugelassen und versichert, sieht es anders aus, denn dann zählst Du nur als berechtigter Fahrer, wenn Du explizit mit im Vertrag aufgenommen wurdest.
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 10. Januar 2020 um 10:34:47 Uhr:
Der Eheparter muss im gemeinsamen Haushalt leben. Bei der Kindern (Enkelkindern) ist das nicht erforderlich.
Ob der Ehepartner zwingend im gleichen Haushalt leben muss, kann ich nicht sagen.
Bei den Kinder (oder wer auch immer als weiterer berechtigter Nutzer eingetragen ist) weiß ich aber definitiv, dass diese problemlos eine eigene Wohnung bzw. einen eigenen Hausstand haben dürfen.
Du kannst sogar Personen eintragen, die nicht direkt zur Familie gehören, z. B. den Freund der Tochter, damit beide damit fahren dürfen o. ä.
Hallo, Bytemaster,Zitat:
@Bytemaster schrieb am 10. Januar 2020 um 11:16:35 Uhr:
Auf Anfrage bei meiner Versicherung, als mein Junior seinen Lappen hatte, ob ich den bei meiner Versicherung als Fahrer angeben muss bekam ich folgende telefonische Auskunft: "Kommt drauf an, ob gelegentliche oder regelmässige Nutzung! Bei regelmässiger Benutzung und wenn er kein eigenes Auto hat, dann ja. Hat er jedoch ein eigenes Auto und fährt nur gelegentlich, dann nein!"Fazit: Ich kann mit meinem Auto jeden Fahren lassen.
mit dieser Aussage der Versicherung wäre ich vorsichtig.
Fakt ist: Bei einem verschuldeten Unfall zahlt die Versicherung, egal, ob er Fahrer eingetragen war oder nicht.
Bei einem nicht eingetragenen Fahrer kann sie Dir aber eine Vertragsstrafe aufbrummen, die z. b. eine Jahresprämie kosten kann.
Du hast zwar recht, dass es in Ausnahmefällen, wie z. B. einem medizinischen Notfall, erlaubt sein kann, dass ein nicht eingetragener Fahrer chauffiert, aber was ist, wenn dieser mit dem Fahrzeug unterwegs ist, ohne dass Du dabei bist?
Sicherer ist es (zumindest funktioniert es so bei meiner Versicherung), bei geplanten Fahrten kurz mitzuteilen, dass der Fahrer XY das Fahrzeug nutzt und dann ist er bis zu vier Wochen ohne weitere Kosten berechtigter Fahrer (kann man zweimal im Jahr nutzen).
Viele Grüße,
Uhu110
Bei der HUK24 (ggf. ein Unterschied!) habe ich einmal meine Ex in einem November nachgemeldet, weil ich ihr mein Auto geliehen habe. Die haben dann den letzten Rest des Jahres den Beitrag erhöht. Und ich war auf der sicheren Seite, wir hatten damals schon genügend anderes Konfliktpotential.
Die Meldung erfolgte über meinen Account, ziemlich unkompliziert. Musste diese dann nur im Folgejahr wieder explizit entfernen, weil die Bedingung automatisch übernommen wurde, was die Versicherung deutlich verteuert hat. (Das möchte man ja auch nicht, denn teuer sind Frau Ex auch so schon 🙄)
Wenn es nicht die HUK24 ist einfach zur Geschäftsstelle der HUK gehen. Die MA/innen machen das gerne für dich. 😉
das ist klar und gilt ja in erweiterung als alleinfahrer. ich meine hier die nicht mögliche gezielte nachmeldung. damit meine ich z.b. klaus müller, geburtsdatum,.
Zitat:
@Han_Omag F45 schrieb am 12. Januar 2020 um 18:15:34 Uhr:
Wenn es nicht die HUK24 ist einfach zur Geschäftsstelle der HUK gehen. Die MA/innen machen das gerne für dich. 😉
ich warte jetzt seit 14 tagen auf eine antwort und ob diese korrekt ist, lasse ich offen. die werden mit sicherheit eine für sie positive auslegung mitteilen.
ich habe an sich gehofft, dass hier mal was konkretes kommt.
peso
Ich kann dir leider nicht ganz folgen. Ich bin im Fall einer Änderung zur Geschäftsstelle gefahren und die haben es sofort im Rechensystem erledigt. Keine Ahnung worauf du seit 14 Tagen wartest 😕
Was soll denn konkret kommen?