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Kfz Versicherung mit geringer Rückstufung

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 21:10

Jetzt hat es mich erwischt.

Nach 29j Schadensfreiheit, habe ich beim öffnen der Fahrertür ein vorbei fahrendes Auto übersehen.

Die Schäden selbst zu bezahlen rechnet sich nicht.

Rabattreter habe ich nicht.

Bei der HUK24 werde ich auf SF 14 runter gestuft.

Heftig!

Alternativ könnte ich im neuen Jahr zur DEVK wechseln.

Dort Haftpflicht SF 14 und VK SF 18.

 

Frage: Kennt jemand eine Versicherung/Überregional, wo man besser weg kommt, zumindestens in der Haftpflicht

Danke!

 

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 4. August 2017 um 16:05

Zitat:

@ZfT schrieb am 4. August 2017 um 14:46:07 Uhr:

D.h., so wie @Thinky123 es schreibt, sollte es funktionieren?

ja, exakt.

Der Vorversicherer bestätigt den Schadenfreiheitsrabatt zum Stornodatum. Bei Hauptfälligkeit 01.01. somit zum 31.12.

Der neue Versicherer bekommt dann die Meldung über die Schadenfreiheitsklasse bzw. Rabattgrundjahr, unberücksichtigte Schäden (und noch ein paar weitere Dinge) und stuft das Rabattgrundjahr zur nächsten Hauptfälligkeit "hoch". Die Umstufung erfolgt nach den Bedingungen des neuen Versicherers, also nach dem was vertraglich vereinbart ist.

Wenn Du dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin wechseltst wird der SFR bestätigt.

Das ist auch kein Trick, nichts Grenzwertiges, o.a. . Es ist unter Fachleuten bekannt, dass so etwas geht. Es gibt noch diverse anderer solcher "Tricks" seine Beiträge über die SFR-Systematik zu optimieren.

Ich würde es als "gekonnten Umgang" mit dem deutschen SFR-System verbuchen. Wer weißt wie es geht, spart schnell hunderte Euro. Es ist nur halt Arbeit, die man sich machen muss. Mir wäre das zu doof :-).

Nun noch einmal am praktischen Beispiel:

  • Vertrag H1 bei Versicherer H mit SF 29 wird zum 31.12.2017 gekündigt.
  • Vertrag B bei Versicherer B stuft die bestätigten SF 29 + 1 unberücksichtigter Schaden zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2018) nach den Bedingungen von Versicherer B in SF 25 statt in SF14, in die der Versicherer H umgestuft hätte.
  • Vertrag B bei Versicherer B mit SF 25 wird zum 31.12.2018 gekündigt.
  • Vertrag H2 bei Versicherer H stuft die bestätigten SF 25 zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2019) nach den Bedingungen von Versicherer H in SF 26.

Oben beschriebenes ist bezogen auf marktgängige Bedingungen, gemessen an dem GDV-Standard.

Wenn man ganz sicher gehen will schaut man das Kapitel "Auskünfte über den Schadenverlauf" in den AKB des jeweiligen Versicherer. In der Regel um Punkte I.8 herum zu finden. Bei der bayerische hab ich jetzt für Dich extra noch mal geschaut und welch wunder, es ist genau so wie oben beschrieben (S.39). Die Versicherer kochen bausteinmäßig alle mit ähnlichem Wasser. Manchmal ein wenig versalzen.

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Die Rückstufung wird aber bei dem Versicherer durchgeführt, bei dem der Schaden reguliert wird. Da bringt der Wechsel nach dem Schadenfall nichts...

Man muss während des Schadens bei einem Versicherer sein, welcher kundenfreundliche Rückstufungstabellen hat und nicht danach...

Nein die ruckstufung wird beim *neuen* versicherer erfolgen.

Die regulierende versicherung meldet beim wechsel sfr X und 1 schaden. Die neue versicherung macht dann sfr XY draus

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 2. August 2017 um 19:46:10 Uhr:

Irgendwie ist meine Aussage damit nicht widerlegt.

Wenn die schadenfreien Jahre von einer Versicherung an die nächste weiter gegeben werden, diese Versicherung KEINEN Schaden regulieren musste, dann meldet sie auch genau das so weiter (x Jahre, 0 Schäden bei uns reguliert).

Wenn die neue Versicherung den Kunden nach Vorschäden fragt, dann muss er natürlich wahrheitsgemäß antworten. Wenn nicht wird das je nach Versicherungsbedingungen wohl Konsequenzen haben. Das war hier aber auch nie Thema. Es geht um die Einstufung der SF Klasse.

Ich wechsle - wenn es finanziell Sinn macht - jedes Jahr die Versicherung und würde, wenn ich einen Schaden verursache eben für ein Jahr in eine Versicherung mit möglichst geringer Rückstufung wechseln. (Genau das hat der Themenstarter ja vor) Anschließend dann wieder zu einer beitragsmäßig günstigen Versicherung.

Wenn etwas dagegen spricht bitte belegen. Denn außer "nein, das geht nicht" kam da bislang nichts!

Dann nichmal:

Er hat SFK25 und jetzt einen Schaden, also wird er im kommenden Jahr zurückgestuft. Bei seiner hetzigen Versicherung in SFK 14. wenn er zu einer Versicherung wechselt, die ihn vielleicht nur in SFK 18 zurückstuft, schön und gut, evtl. zahlt er aber dann trotzdem mehr, den die Prozente dahinter sind ja auch nicht gleich.

Er ist also dann 2018 in SFK 18 und hat keinen weiteren Schaden. Zu 2019 wechselt er wiederum die Versicherung. Dann wird die Versicherung von 2018 SFK 18 und keinen Schaden weitermelden. SFK 25 ist Geschichte, ab nächstem Jahr.

am 2. August 2017 um 18:52

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 2. August 2017 um 19:46:10 Uhr:

Ich wechsle - wenn es finanziell Sinn macht - jedes Jahr die Versicherung und würde, wenn ich einen Schaden verursache eben für ein Jahr in eine Versicherung mit möglichst geringer Rückstufung wechseln. (Genau das hat der Themenstarter ja vor) Anschließend dann wieder zu einer beitragsmäßig günstigen Versicherung.

Wenn etwas dagegen spricht bitte belegen. Denn außer "nein, das geht nicht" kam da bislang nichts!

Hast du das denn schon mal durchgezogen?

Ich behaupte weiter, es wird nicht die SF-Klasse weiter gegeben, sondern der Schadenverlauf. Was da an SF-Klasse raus kommt ... das rechnet jede Versicherung sich selbst aus ... unterschreibst du ja mittels der Versicherungsbedingungen.

am 3. August 2017 um 18:28

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. Juli 2017 um 16:34:19 Uhr:

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2017 um 13:17:28 Uhr:

Man könnte dann aber nach einem Jahr dort mit SF25 wieder zu einer günstigen Versicherung (dann mit SF26) wechseln.

Das bringt nichts, denn es wird nicht die SF-Klasse weiter gegeben, sondern der Schadenverlauf, aus der sich jede Versicherung dann wieder die SF-Klasse bastelt.

falsch.

am 3. August 2017 um 18:32

Zitat:

@Wecki500 schrieb am 2. August 2017 um 20:09:49 Uhr:

Die Rückstufung wird aber bei dem Versicherer durchgeführt, bei dem der Schaden reguliert wird. Da bringt der Wechsel nach dem Schadenfall nichts...

Man muss während des Schadens bei einem Versicherer sein, welcher kundenfreundliche Rückstufungstabellen hat und nicht danach...

falsch

D.h., so wie @Thinky123 es schreibt, sollte es funktionieren?

Zitat:

@ZfT schrieb am 4. August 2017 um 14:46:07 Uhr:

D.h., so wie @Thinky123 es schreibt, sollte es funktionieren?

Nö.

HUK gibt an die neue Versicherung SFK 25 + 1 Schaden weiter. Die neue Versichrzng stuft zurück, in welche SFK auch immer, sagen wir mal SFK 18. Wechselt er dann nach einem Jahr wieder, diesmal ohne Schaden, dann gibt die Versicherung SFK 18 und 0 Schaden weiter. Wenn er wieder in SFK 25 kommen will, dann muss er sich die Jahre wieder neu erfahren. Ich weiss nicht wie Tinky darauf kommt, er würde nach einem Schadensfreien Jahr wieder in SFK 25 kommen.

Er hat sf 29.

Er wird bei der einen versicherung von sf 29 in sf 25 gestuft nach dem.schaden .. da ist man schnell wieder bei sf 29..

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 4. August 2017 um 17:15:21 Uhr:

 

Nö.

HUK gibt an die neue Versicherung SFK 25 + 1 Schaden weiter. Die neue Versichrzng stuft zurück, in welche SFK auch immer, sagen wir mal SFK 18. Wechselt er dann nach einem Jahr wieder, diesmal ohne Schaden, dann gibt die Versicherung SFK 18 und 0 Schaden weiter. Wenn er wieder in SFK 25 kommen will, dann muss er sich die Jahre wieder neu erfahren. Ich weiss nicht wie Tinky darauf kommt, er würde nach einem Schadensfreien Jahr wieder in SFK 25 kommen.

Es geht ja nicht darum, nach zwei Jahren wieder in der gleichen SF zu sein wie jetzt, sondern darum, via der "Zwischenversicherung mit der geringen Rückstufung" möglichst wenig SF zu verlieren.

am 4. August 2017 um 16:05

Zitat:

@ZfT schrieb am 4. August 2017 um 14:46:07 Uhr:

D.h., so wie @Thinky123 es schreibt, sollte es funktionieren?

ja, exakt.

Der Vorversicherer bestätigt den Schadenfreiheitsrabatt zum Stornodatum. Bei Hauptfälligkeit 01.01. somit zum 31.12.

Der neue Versicherer bekommt dann die Meldung über die Schadenfreiheitsklasse bzw. Rabattgrundjahr, unberücksichtigte Schäden (und noch ein paar weitere Dinge) und stuft das Rabattgrundjahr zur nächsten Hauptfälligkeit "hoch". Die Umstufung erfolgt nach den Bedingungen des neuen Versicherers, also nach dem was vertraglich vereinbart ist.

Wenn Du dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin wechseltst wird der SFR bestätigt.

Das ist auch kein Trick, nichts Grenzwertiges, o.a. . Es ist unter Fachleuten bekannt, dass so etwas geht. Es gibt noch diverse anderer solcher "Tricks" seine Beiträge über die SFR-Systematik zu optimieren.

Ich würde es als "gekonnten Umgang" mit dem deutschen SFR-System verbuchen. Wer weißt wie es geht, spart schnell hunderte Euro. Es ist nur halt Arbeit, die man sich machen muss. Mir wäre das zu doof :-).

Nun noch einmal am praktischen Beispiel:

  • Vertrag H1 bei Versicherer H mit SF 29 wird zum 31.12.2017 gekündigt.
  • Vertrag B bei Versicherer B stuft die bestätigten SF 29 + 1 unberücksichtigter Schaden zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2018) nach den Bedingungen von Versicherer B in SF 25 statt in SF14, in die der Versicherer H umgestuft hätte.
  • Vertrag B bei Versicherer B mit SF 25 wird zum 31.12.2018 gekündigt.
  • Vertrag H2 bei Versicherer H stuft die bestätigten SF 25 zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2019) nach den Bedingungen von Versicherer H in SF 26.

Oben beschriebenes ist bezogen auf marktgängige Bedingungen, gemessen an dem GDV-Standard.

Wenn man ganz sicher gehen will schaut man das Kapitel "Auskünfte über den Schadenverlauf" in den AKB des jeweiligen Versicherer. In der Regel um Punkte I.8 herum zu finden. Bei der bayerische hab ich jetzt für Dich extra noch mal geschaut und welch wunder, es ist genau so wie oben beschrieben (S.39). Die Versicherer kochen bausteinmäßig alle mit ähnlichem Wasser. Manchmal ein wenig versalzen.

@Alien2012: du hast mich da missverstanden bzw. durch die SF-Klassen ging etwas durcheinander. Im Grunde sagen wir das gleiche :)

Danke @phaetoninteressent für's nochmal ausführlich darstellen und die weitere Recherche!

Falls ich Mal das Pech eines Schadens habe weiß ich nun, dass ich wie geplant vorgehen werde :) Top!

@phaetoninteressent Danke auch von mir für die ausführliche Erklärung :)

am 7. August 2017 um 14:21

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 31. Juli 2017 um 11:18:03 Uhr:

SF 14 klingt auf den ersten Blick übel, aber so schlimm ist das gar nicht. Da kann es durchaus sein, dass es bei der Huk24 mit SF 14 am Ende billiger ist....

billiger nicht, aber auch kaum teurer. Haben hier einen SF 34 und SF 17.....die Differenzbeträge sind eher irr-Elefant,

weil pro Quartal immer knapp ein 100er +- 15 % Geld fällig werden, egal ob 70 PS oder 110 PS Karre.

Dass man da mit SF 30 Sonderkonditionen noch erhält..ist eher ein Gerücht. Die Beiträge bewegen sich alle im

gleichen Rahmen, ausser paar Billigversicherer, welche nur schlechten Service bieten und schlampig arbeiten.

Gibt es noch Versicherungen die von SF9 ind SF4 stufen? Letztes Jahr gab es noch welche aber aktuell finde ich keine mehr. Alle Stufen von SF9 ind SF3.

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