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Kfz Versicherung mit geringer Rückstufung

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 21:10

Jetzt hat es mich erwischt.

Nach 29j Schadensfreiheit, habe ich beim öffnen der Fahrertür ein vorbei fahrendes Auto übersehen.

Die Schäden selbst zu bezahlen rechnet sich nicht.

Rabattreter habe ich nicht.

Bei der HUK24 werde ich auf SF 14 runter gestuft.

Heftig!

Alternativ könnte ich im neuen Jahr zur DEVK wechseln.

Dort Haftpflicht SF 14 und VK SF 18.

 

Frage: Kennt jemand eine Versicherung/Überregional, wo man besser weg kommt, zumindestens in der Haftpflicht

Danke!

 

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 4. August 2017 um 16:05

Zitat:

@ZfT schrieb am 4. August 2017 um 14:46:07 Uhr:

D.h., so wie @Thinky123 es schreibt, sollte es funktionieren?

ja, exakt.

Der Vorversicherer bestätigt den Schadenfreiheitsrabatt zum Stornodatum. Bei Hauptfälligkeit 01.01. somit zum 31.12.

Der neue Versicherer bekommt dann die Meldung über die Schadenfreiheitsklasse bzw. Rabattgrundjahr, unberücksichtigte Schäden (und noch ein paar weitere Dinge) und stuft das Rabattgrundjahr zur nächsten Hauptfälligkeit "hoch". Die Umstufung erfolgt nach den Bedingungen des neuen Versicherers, also nach dem was vertraglich vereinbart ist.

Wenn Du dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin wechseltst wird der SFR bestätigt.

Das ist auch kein Trick, nichts Grenzwertiges, o.a. . Es ist unter Fachleuten bekannt, dass so etwas geht. Es gibt noch diverse anderer solcher "Tricks" seine Beiträge über die SFR-Systematik zu optimieren.

Ich würde es als "gekonnten Umgang" mit dem deutschen SFR-System verbuchen. Wer weißt wie es geht, spart schnell hunderte Euro. Es ist nur halt Arbeit, die man sich machen muss. Mir wäre das zu doof :-).

Nun noch einmal am praktischen Beispiel:

  • Vertrag H1 bei Versicherer H mit SF 29 wird zum 31.12.2017 gekündigt.
  • Vertrag B bei Versicherer B stuft die bestätigten SF 29 + 1 unberücksichtigter Schaden zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2018) nach den Bedingungen von Versicherer B in SF 25 statt in SF14, in die der Versicherer H umgestuft hätte.
  • Vertrag B bei Versicherer B mit SF 25 wird zum 31.12.2018 gekündigt.
  • Vertrag H2 bei Versicherer H stuft die bestätigten SF 25 zur nächsten Hauptfälligkeit (z.B. 01.01.2019) nach den Bedingungen von Versicherer H in SF 26.

Oben beschriebenes ist bezogen auf marktgängige Bedingungen, gemessen an dem GDV-Standard.

Wenn man ganz sicher gehen will schaut man das Kapitel "Auskünfte über den Schadenverlauf" in den AKB des jeweiligen Versicherer. In der Regel um Punkte I.8 herum zu finden. Bei der bayerische hab ich jetzt für Dich extra noch mal geschaut und welch wunder, es ist genau so wie oben beschrieben (S.39). Die Versicherer kochen bausteinmäßig alle mit ähnlichem Wasser. Manchmal ein wenig versalzen.

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am 30. Juli 2017 um 21:29

Ich muss Deinen Optimimus enttäuschen :-) .

Ich denke nicht, dass hier jemand alle Rückstufungen

  • von SF 24
  • in KH und Kasko
  • in der Produktlinie X ???
  • für einen PKW in Eigenverwendung ???

der rd. 100 Kfz-Versicherer im Kopf hat. Da wird dir nichts anderes übrig bleiben als die bedingungen zu wälzen.

Im übrigen siehst Du natürlich, dass es schon daran scheintern wird, dass zwei von vier marktgängigen Angaben fehlen.

SF 14 und SF 18 hätte ich jetzt bei einem normal ausgestaltetem Tarif für ein normales Auto auch ungefähr gesagt. Ich denke nicht, dass sich mehr als +/- 2 Stufungsklassen finden lässt. Wie dann der Beitrag aussieht ist auch noch mal eine andere Sache. Ok das könnt man ein Jahr mitmachen. Aber dafür den Stress? Eher nicht, oder?

Und selbst wenn er eine finden würde, hat er dann auch die gleichen Leistungen.............

billiger = nicht immer besser!!

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 8:20

Ja stimmt schon. Habe Mal selber geguckt. Die bayerische Versicherung Stift laut SF Tabelle, von 29 auf 25 zurück. Wenn die überregional sind und die Leistung stimmt, dann mache ich das inkl Rabat Retter

am 31. Juli 2017 um 9:18

Du solltest es dir auf alle Fälle ganz konkret ausrechnen, was es am Ende kostet.

SF 14 klingt auf den ersten Blick übel, aber so schlimm ist das gar nicht. Da kann es durchaus sein, dass es bei der Huk24 mit SF 14 am Ende billiger ist, als bei der bayerische Versicherung Stift mit SF 25.

Zu verschenken haben die nämlich auch nichts.

Man könnte dann aber nach einem Jahr dort mit SF25 wieder zu einer günstigen Versicherung (dann mit SF26) wechseln.

Ob du regelmäßig wechseln willst musst du selbst wissen. Wenn es finanziell Sinn macht würde ich den "Aufwand" betreiben.

am 31. Juli 2017 um 14:34

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2017 um 13:17:28 Uhr:

Man könnte dann aber nach einem Jahr dort mit SF25 wieder zu einer günstigen Versicherung (dann mit SF26) wechseln.

Das bringt nichts, denn es wird nicht die SF-Klasse weiter gegeben, sondern der Schadenverlauf, aus der sich jede Versicherung dann wieder die SF-Klasse bastelt.

Einen Tipp hätte ich noch, funktioniert aber nur wenn man ein zweites Fzg hat. Bei der "Direct-line" gibt es den "Zweitwagen-Tarif", hier wird das "teurere" Fzg zu dem SF des anderen, günstigeren Fzges, versichert.

In meinem Fall, bei beiden Fzgen bin ich der Halter, eine Versicherung läuft auf mich, eine auf meine Frau. Sie hat kurz hintereinander 2 Schäden. Die Direct-Line versichert jetzt das Fzg meiner Frau mit meinem SF-Rabatt.

Nachteil: wenn man wieder wechseln will, dann zu dem Status des 1ten Wechsels minus der erneut schadenfreien Jahre.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2017 um 13:17:28 Uhr:

Man könnte dann aber nach einem Jahr dort mit SF25 wieder zu einer günstigen Versicherung (dann mit SF26) wechseln.

Ob du regelmäßig wechseln willst musst du selbst wissen. Wenn es finanziell Sinn macht würde ich den "Aufwand" betreiben.

Geht nicht ;)

am 31. Juli 2017 um 18:38

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 31. Juli 2017 um 20:27:46 Uhr:

Einen Tipp hätte ich noch, funktioniert aber nur wenn man ein zweites Fzg hat. Bei der "Direct-line" gibt es den "Zweitwagen-Tarif", hier wird das "teurere" Fzg zu dem SF des anderen, günstigeren Fzges, versichert.

In meinem Fall, bei beiden Fzgen bin ich der Halter, eine Versicherung läuft auf mich, eine auf meine Frau. Sie hat kurz hintereinander 2 Schäden. Die Direct-Line versichert jetzt das Fzg meiner Frau mit meinem SF-Rabatt.

Nachteil: wenn man wieder wechseln will, dann zu dem Status des 1ten Wechsels minus der erneut schadenfreien Jahre.

Aber auch nur als Sondereinstufung und nicht als "echte" Einstufung. Und etliche Schäden machen die sicher auch nicht mit (da kommt dann ganz plötzlich die Kündigung und ihr müsst für beide Fahrzeuge was Neues suchen).

Natürlich eine Sondereinstufung, habe damals ad hoc 280Eur/J gespart.

Nach 4J habe ich wieder gewechselt und bin deutlich weicher gefallen.

Sicher, dass es nicht geht?

Die teure Zwischenversicherung mit geringer Rückstufung reguliert ja keinen Schaden! Sie stuft aufgrund eines Schadens beim Vorversicherer zurück. Anschließend meldet sie an die nächste Versicherung: SF25 und "wir haben keine Schäden reguliert". Daraus macht die nächste Versicherung dann SF26.

 

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege - die Begründung würde ich gerne irgendwo nachlesen!

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 31. Juli 2017 um 22:03:25 Uhr:

Sicher, dass es nicht geht?

Die teure Zwischenversicherung mit geringer Rückstufung reguliert ja keinen Schaden! Sie stuft aufgrund eines Schadens beim Vorversicherer zurück. Anschließend meldet sie an die nächste Versicherung: SF25 und "wir haben keine Schäden reguliert". Daraus macht die nächste Versicherung dann SF26.

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege - die Begründung würde ich gerne irgendwo nachlesen!

Nehmen wir an er findet eine Versicherung, die ihn von 25 in 18 zurückstuft. Wenn er dann im nächsten Jahr wieder wechselt, gibt diese Versicherung SFK 18 ohne Schaden weiter, er kommt also in die 19.

Die Versicherungsprämie rechnet sich aber nicht nur nach den SF Klassen.

Zum einen hat man im Schadensfall idr. ein Sonderkündigungsrecht, zum anderen gibt es bei den VS so ein Feldchen das heißt "Vorschäden", bzw. "Schäden in den letzten 3 Jahren" und da ne falsche Angabe zu machen, fällt idr. auf wenn der SF-Rabatt vom Vorversicherer weitergegeben wird und dann kommt es zu einer Nachberechnung...

Ferner ist es so, dass die Gesamtkosten interessanter sind als die SF Klasse. Meine VS z.B. bietet nur SF25 an, andere gehen bis SF30, aber die wollen für nen Tarif incl. SF30 mehr Geld als meine in SF25...

Es kann also sein, dass eine VS in SF 14 günstiger ist als eine andere in SF18...

Irgendwie ist meine Aussage damit nicht widerlegt.

Wenn die schadenfreien Jahre von einer Versicherung an die nächste weiter gegeben werden, diese Versicherung KEINEN Schaden regulieren musste, dann meldet sie auch genau das so weiter (x Jahre, 0 Schäden bei uns reguliert).

 

Wenn die neue Versicherung den Kunden nach Vorschäden fragt, dann muss er natürlich wahrheitsgemäß antworten. Wenn nicht wird das je nach Versicherungsbedingungen wohl Konsequenzen haben. Das war hier aber auch nie Thema. Es geht um die Einstufung der SF Klasse.

 

Ich wechsle - wenn es finanziell Sinn macht - jedes Jahr die Versicherung und würde, wenn ich einen Schaden verursache eben für ein Jahr in eine Versicherung mit möglichst geringer Rückstufung wechseln. (Genau das hat der Themenstarter ja vor) Anschließend dann wieder zu einer beitragsmäßig günstigen Versicherung.

Wenn etwas dagegen spricht bitte belegen. Denn außer "nein, das geht nicht" kam da bislang nichts!

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