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Kfz-Versicherung mit 17 möglich/lohnenswert?

Hallo liebe Community,

auch ich (Daniel) habe mich dazu entschlossen, hier bei Motor-Talk zu registrieren, um eine kleinere Frage zu stellen, hinsichtlich des Faktes, dass ich auch bald Autofahren darf.

Kurz zu meiner Person: Derzeitig 16 Jahre alt (oder auch "jung", je nach dem wie man es sieht), in der Qualifikationsphase des Abis und im Bereich der Automobile sehr interessiert. Insgesamt würde ich mich nicht als jemand beschreiben, der sich in diesem Gebiet gar nicht auskennt. Zudem hoffe ich darum, dass man nur des Alters wegen hier nicht direkt "ausgeschlossen" oder richtig formuliert direkt in eine "Kategorie" abgestempelt wird, so wie es leider immer noch nicht nur im Internet, sondern viel mehr auch reell passiert - weshalb auch immer.

Doch zur Ausgangssituation: Bald werde ich wohl möglich (falls alles reibungslos abläuft) den "Schein" in der Tasche haben.

Zur späteren Nutzung stehen mir im Prinzip 2 Wagen zur Verfügung: Zum einen ein Corsa D 1.2 Easytronic oder aber das Fahrzeug meines Vaters, wahrscheinlich wird es eine C-/E-Klasse (beides T-Modelle) bzw. A6/A4 (beide als Avant) oder etwas in Richtung Toyota Auris HSD als Sports Tourer oder Mazda 6 Kombi.

Ich stehe nun jedoch vor der Frage, ob es sich nicht schon lohnen würde, ein Auto auf mich zu versichern. Dabei ist sowohl der Corsa als auch eines der möglichen Fahrzeuge meines Vater deutlich zu teuer in der Versicherung.

In erster Linie stellt sich die Frage für mich, ob eine KFZ-Versicherung unter 18 (dafür aber mit Einverständniserklärung der Eltern etc.) überhaupt möglich ist. In Vergleichsportalen wie Check24 ist ein Vergleich beispielsweise aufgrund dessen nicht möglich. Bei Kostenrechner der eigenen Versicherungen ist dies jedoch möglich. Könntet ihr mich hier aufklären?

Zweitens stellt sich natürlich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung auf meinen Namen laufen zu lassen, um im späteren Verlauf (unfallfreien Jahre vorausgesetzt) schon mächtig in der SF-Klasse zu steigen.

Hierzu habe ich schon ein spezielles Auto ausgesucht, falls dies rentabel und möglich ist: Ein Fiat 126. D.-Papiere sowie neuer TÜV vorausgesetzt. Jährlich würde das Auto mich (oder eher meine Eltern) mit Teilkasko (SB 150€) ca. 250€ im Jahr kosten. Dem wirtschaftlichen Aspekte hinweg gesehen interessiert mich das Auto sehr. Autobahn sowie (Landstraße) wäre natürlich nicht das Nutzungsgebiet, viel mehr Stadtverkehr zu 90-95% bei 1-4t km/Jahr.

Was haltet ihr von dieser Idee bzw. welche Erfahrungen habt ihr gesammelt oder wie seid ihr vorgegangenen? Würde mich sehr interessieren.

 

Ich bedanke mich für jede Antwort bzw. Anregung. Viele Grüße, der 2015er. :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:59:40 Uhr:

Am besten fährt der Enkel das Auto des 82 jährigen Großvaters , da gibt es dann für 18 jährige Fahrer keinen zusätzlichen Aufschlag mehr, je nach Versicherung

Glaube das ist falsch.

1. Zuschlag für VN Alter.

2. Zuschlag für Fahreralter.

Ältere VN zahlen mehr. Jüngere Fahrer zahlen auch mehr. ;)

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Du bist noch nicht unbeschränkt geschäftsfähig.

I. d. R. ist es sinnvoll, in den ersten Jahren sein Fahrzeug über einen Elternteil zu versichern und dann zu einem späteren Zeitpunkt den Schadenfreiheitsrabatt in der möglichen Höhe zu übernehmen.

Alternativ könnte man ein kleines, günstiges Motorrad auf den eigenen Namen zulassen, um damit einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt zu erwerben.

Tolle Überlegung die nicht viele Fahranfänger haben.

Es ist so, dass man versicherungsrechtlich immer neu anfängt und entsprechend keine Prozente hat. Erst mit den unfallfreien Jahren erfährt man dann Rabatte. Darum empfielt es sich, ein günstiges Fahrzeug zu versichern, damit man zeitig runter kommt.

Ich habe ein Motorrad gehabt und dieses verischert. Nach paar Jahren hat man eine entsprechende SF-Klasse. Motorrad SF-Klassen werden anders gehandhabt als Auto. Aber die Jahre zählen dennoch. Man könnte auch ein Quad (ab 125 ccm) nutzen, weil man es mit Klasse B fahren darf. Das ist noch preiswerter.

Wenn Du alle diese Fahzeuge fahren darfst - dann erst einmal herzlichen Glückwunsch Deinen Eltern. Die sollen sich dann einmal zu der jeweiligen Versicherung ausrechnen lassen, wie hoch der Mehrbeitrag ist. Der junge Nutzer wäre anzugeben. Ausnahme wäre, wenn es sich um Verträge handelt, bei denen entweder das Alter der Nutzer noch keine Rolle spielt oder sie haben sowieso auf allen Fahrzeuge die beliebige Nutzung eingeschlossen.

Eine Möglichkeit ist natürlich, dass Du auf einem Fahrzeug als junger Nutzer gemeldet wirst. Dann darfst Du dieses Auto fahren. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren erwirbst. Da gibt es, je nach Versicherer, die unterschiedlichsten Regeln. Kein Zuschlag, wenn z. B. ein Elternteil, die gleichzeitig als Nutzung VN/Partner angegeben haben, begleitet. Das gibt es z. B. bei der Basler, vielleicht auch bei anderen.

Die meisten Versicherer haben Sondereinstufungsmöglichkeiten für Kinder, wenn die Eltern dort versichert sind. Dann lohnt es sich überhaupt nicht, den Weg über den Zweitwagen der Eltern zu wählen. Machst Du es über den Zweitwagen, wirst Du bei einer späteren Übertragung des SFR etliche Klassen dann verlieren, wenn Du als Kind eine Sondereinstufung hättest erhalten können. Zur SFR-Übertragung ist Wikipedia aussagekräftig. Das solltest Du Dir einmal anschauen.

Die meisten Versicherer gewähren auch günstigere Beiträge oder bessere Enstufungen, wenn man über das begleitete Fahren seine Fahrerlaubnis erwirbt.

Wie Du siehst, sind die Möglichkeiten vielfältig und dann auch noch unterschiedlich je Versicherer. Es ist wirklich Sisyphus-Arbeit, hier die beste Lösung zu finden.

Viele Versicherer haben begleitetes Fahren mit 17 Jahren bereits mit drin. Bei den Autoversicherungen meiner Eltern mussten wir nichteinmal einen weiteren Fahrer angeben gschweige denn einen erhöhten Beitrag zahlen. Das Geplänkel geht erst mit 18 los :) und dann bekommt man durchs begleitete Fahren meist eine bessere Einstufung

Es gibt Versicherer, wo die Kinder der dort KFZ - Versicherten Eltern das KFZ ohne ZUsatzbeitrag nutzen können. Entsprechend der Zeit der Nutzung dann auch später mit SF1 oder SF2 dort auf ihren Namen ein KFZ versichern können.

Allerdings gilt das (meines Wissens) nicht für online versicherer.

Zur Frage, ob Du ein Auto auf Dich versichern und zulassen darfst: ja, das geht! Die 250 € halte ich aber auch bei einem Fiat 126 für unrealistisch und denke, dass Du einen Rechenfehler drin hast. Die Möglichkeit mit dem Motorrad oder 125er sollte die günstigere Variante sein. Es ist im Übrigen unabhängig davon, ob Du die Fahrzeuge fahren darfst, also die entsprechende Fahrerlaubnis hast oder nicht. Da der SFR Dein eigener wäre, fragt nie wieder jemand nach einem Nachweis.

Alternative Überlegung wäre für mich, ob Deine Eltern nicht den Corsa ersetzen möchten und Du anstatt dessen ein Fahrzeug least, in dessen Vertrag die Versicherung ohne Einschränkung beim Fahrerkreis beinhaltet ist. Derzeit bietet z.B. Suzuki sowas für den Swift an (ab 99€), aber es gibt bestimmt noch mehr Angebote.

Ein Bekannter hat so gerade einen Mini für 250€ p.m. zusätzlich für seine noch 17-jährige Tochter angeschafft. Wenn er die Tochter bei seinem Auto mit eingeschlossen hätte, wäre der Mehrbeitrag fast vierstellig gewesen.

Danke für die zahlreichen Antworten!

@Mimro Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen; entweder habe ich beim Ausrechnen bei all den Daten etwas falsch angegeben oder einfach die 2 mit der 3 vertauscht: Sowohl bei der VGH als auch bei der Huk24 kommen Beträge um die 350€ (~+-20€) für den Fiat heraus.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich als zusätzlicher Fahrer bspw. beim Corsa eingetragen werde (Kostenerhöhung als Folge dessen), kann ich später bei der eigenen Kfz-Versicherung die unfallfreien Jahre (sprich die SF-Klassen seit Beginn des Eintrages als Fahrer, jedoch nicht als VN+Halter des Fahrzeugs) übernehmen?

Kann man eigentlich eine Motorrad-Versicherung (ab 51ccm) auch unter 17 Jahren abschließen und somit in der SF-Klasse schon aufsteigen (TÜV alle 2 Jahre und Zulassung vorausgesetzt)?

Kennt ihr Motorräder bzw. Roller ab 51ccm, die in der günstigsten Typklasse angesiedelt sind? Diese könnte ich auch fahren, da ich parallel zum B17 auch den A1 mache. Der Fiat befindet sich ja in der Typklasse 10 (?) sprich der günstigsten Klasse.

 

Interessant ist, das die eigentlich günstigere Motorrad-Versicherung deutlich teurer ausfällt (soweit ich richtig gerechnet habe) als die Versicherung eines Fiat 126.

Hier die Ergebnisse:

Fiat 126, 2 Fahrer (Jüngster 17), 4t km / Jahr: 350€ im Jahr

Honda Innova (soll angeblich günstig im Unterhalt sein): Saisonkennzeichen( 6 Monate, um weiterhin in der SF-Klasse aufzusteigen), 1t km im Jahr: 200 €, Noramlkennzeichen: 500€

Entweder habe ich falsche gerechnet oder es ist wirklich so irrational.

 

1. Du kannst einen SFR von einem Verwandten (meist 1 Grades, Eltern, Geschwister) übernehmen. Der SFR, den Du übernehmen kannst richtet sich nach der Dauer in der Du das Fahrzeug gefahren bist (gefahren haben kannst Führerscheinbeginn).

2. Begleitetes Fahren ist bis zum 18. Geburtstag bei den meisten Gesellschafen beitragsneutral. Ab 18 wird es dann teuer.

3. Es gibt Gesellschaften die eine Eltern-Kind-Regelung haben. Meistens kann das Kind mit SF 1/2 (75%) anfangen, wenn ein Elternteil eine KFZ-Versicherung mit mind. SF 1/2 hat. Bei einigen ist es egal wo, bei anderen muss der Vertrag bei der selben Gesellschaft sein. Die Elternkind-Regelung wird oft Online nicht angeboten.

4. Da mit dem Leichtkraftroller ist eine Möglichkeit runter zu kommen. Die können mit der richtigen Fahrerlaubiss schon mit 16 gefahren werde. Roller ist günstiger als Krad. Es gibt keine Typklassen, sondern die Prämie richtet sich nach der Leistung in PS/KW.

5. Leichtkraftroller sind günstiger als Leichtkrafträder und günstiger als Roller/Krad.

6. Für den Abschluss einer KFZ-Versicherung gibt es kein Mindestalter. Jedoch gibt es Gesetze die unter 18 bei bedingt Geschäftsfähigen einige Voraussetzungen haben. Moped (Blockpolice) darf jeder ab 14 abschließen, wenn die Eltern ihr OK geben. Einen wiederkehrenden Vertrag dürfen Kinder nur abschließen, wenn die Eltern mit unterschreiben. Der Vertrag muss mit 18 nochmals vom nun Erwachsenen bestätigt werden.

7. Für Halter gibt es keine mindestgrenze. Können auch Kinder unter 14 sein. Wir meist gemacht wenn in der Familie ein behindertes Kind ist (günstigere Steuer).

Normal macht es keinen Unterschied ob der Fahranfänger selbst oder als 2. FZG der Eltern anfängt. Bei letzterem muss nur später mal der SFR übertragen werden. Das Fahrzeug sollte auf den VN zugelassen werden. VN = Halter, sonst gibt es Zuschläge.

Derjenige, der jedoch VN bzw. auch Halter des Fahrzeugs war, verliert jedoch die entsprechenden SFR?

Sprich: Verliert bei einer "Übernahme" der VN die mir später angezählten SFR?

Ein SFR der Übertragen wird ist natürlich beim anderen Weg. Es kann auch nicht nur ein Teil z.Bsp. 1-2 Jahre übertragen werden. Nur der komplette SFR

Danke Dir. Habe ich mir schon gedacht. Ich könnte bei der Versicherung meiner Eltern auch gleich bei SF 1/2 anfangen.

Einen Unterschied, die Versicherung über die Eltern abzuschließen, gibt es nicht. Diese würden schließlich, soweit ich es ausgerechnet habe, bei einem "Zweitwagen" auch bei SF 1/2 anfangen)

Die 5-10€ im Jahr mehr machen es jetzt nicht aus (wegen Faktoren wie Besitz von Einfamilienhaus etc.). Dafür müsste man sich später nicht mit der SFR-Übergabe befassen bzw. ärgern.

Stellt sich nun also die Frage, ob es sich im späteren Verlauf des Lebens rentieren wird, jetzt schon für ordentlich Geld mit einem Auto (hier mein "Wunschauto" Fiat 126) oder Roller (51-125ccm), beide also möglichst günstig im Unterhalt, in der SFR-Tabelle zu steigen, dafür aber später bei "teureren" PKWs über eine längere Zeit weniger zu bezahlen?

Würde sich das Ganze später lohnen, stellt sich wie gesagt die Frage ob Auto mit Typklasse 10 (also Fiat126) oder Roller ab 51-125ccm. Der Fiat wäre natürlich deutlich praktischer, schließlich möchte ich mit einem B-Führerschein auch Autofahren und Einkaufe tätigen, bis 18 natürlich mit Mama oder Papa.

Was haltet ihr für sinnvoller?

Zitat:

@2015er schrieb am 13. Dezember 2015 um 13:35:11 Uhr:

Danke für die zahlreichen Antworten!

@Mimro Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen; entweder habe ich beim Ausrechnen bei all den Daten etwas falsch angegeben oder einfach die 2 mit der 3 vertauscht: Sowohl bei der VGH als auch bei der Huk24 kommen Beträge um die 350€ (~+-20€) für den Fiat heraus.

Verstehe ich das richtig, dass wenn ich als zusätzlicher Fahrer bspw. beim Corsa eingetragen werde (Kostenerhöhung als Folge dessen), kann ich später bei der eigenen Kfz-Versicherung die unfallfreien Jahre (sprich die SF-Klassen seit Beginn des Eintrages als Fahrer, jedoch nicht als VN+Halter des Fahrzeugs) übernehmen?

Kann man eigentlich eine Motorrad-Versicherung (ab 51ccm) auch unter 17 Jahren abschließen und somit in der SF-Klasse schon aufsteigen (TÜV alle 2 Jahre und Zulassung vorausgesetzt)?

Kennt ihr Motorräder bzw. Roller ab 51ccm, die in der günstigsten Typklasse angesiedelt sind? Diese könnte ich auch fahren, da ich parallel zum B17 auch den A1 mache. Der Fiat befindet sich ja in der Typklasse 10 (?) sprich der günstigsten Klasse.

 

Interessant ist, das die eigentlich günstigere Motorrad-Versicherung deutlich teurer ausfällt (soweit ich richtig gerechnet habe) als die Versicherung eines Fiat 126.

Hier die Ergebnisse:

Fiat 126, 2 Fahrer (Jüngster 17), 4t km / Jahr: 350€ im Jahr

Honda Innova (soll angeblich günstig im Unterhalt sein): Saisonkennzeichen( 6 Monate, um weiterhin in der SF-Klasse aufzusteigen), 1t km im Jahr: 200 €, Noramlkennzeichen: 500€

Entweder habe ich falsche gerechnet oder es ist wirklich so irrational.

FS17, jeder Versicherer macht etwas anderes daraus.

Einige Versicherer bieten an, wenn die FS17 Mitfahrer bei den versicherten Eltern-Auto fahren, verlangen sie kein Aufschlag, auch wenn die Kinder dann in Folge 18 sind, können sie beitragsfrei das Eltern Auto nutzen. Wenn sie dann ein eigenes KFZ auf ihren Namen anmelden, gibt es die Sonderregel, dass max 3 Jahre (sofern sie das KFZ der Eltern mitgenutzt haben, ohne Schaden) sich anrechnen können für den eigenen Vertrag (SF3).

Nachteil, bei einem Wechsel des Versicherers wird diese Sonderregel nicht weitergegeben.

Ein Online-Versicherer wird wohl diese Regel nicht haben.

Ach ja, diese Regel gilt nur, wenn die Eltern ihr KFZ bei dem selben Versicherer versichert haben.

@Corsadiesel Das beitragsfrei Nutzen der Autos der Eltern ist bei der VGH möglich.

Der Berater sagte jedoch, dass die von Dir genannte Sonderregel über das Anrechnen der unfallfreien Jahre auf den eigenen Vertrag nicht möglich ist, sondern man von SF 1 startet. Schade, dass man die anerechneten Jahre nicht von Versicherer zu Versicherer übertragen kann.

Zudem hat dieser auch gesagt, dass sich eigentlich die (Roller-)Kraftradversicherung in diesem Fall bei mir nicht lohnt, sondern eher das Auto mit Typklasse 10 günstiger sein sollte.

Ich bin mir einfach nicht all zu sicher, ob sich das Ganze mit dem Fiat rentieren wird.

Vor einigen Jahren hat eine unserer Töchter, die keinen eigenen Versicherungsvertrag hatte, das vorige Fahrzeug lief über mich, einen neuen Seat Ibiza gekauft.

Damit war eine günstige Sonderfinanzierung und eine sehr günstige VVD-Versicherung über vier Jahre verbunden. Den SF-Rabatt konnte sie nach Ablauf der vier Jahre problemlos übernehmen.

Es kommt aber auf die Vertragsdetails (AKB) an, d. h. dass kann auch anders geregelt sein und im Zweifelsfall würde ich mir das schriftlich bestätigen lassen.

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