Kfz-Versicherung mit 17 möglich/lohnenswert?

Hallo liebe Community,

auch ich (Daniel) habe mich dazu entschlossen, hier bei Motor-Talk zu registrieren, um eine kleinere Frage zu stellen, hinsichtlich des Faktes, dass ich auch bald Autofahren darf.

Kurz zu meiner Person: Derzeitig 16 Jahre alt (oder auch "jung", je nach dem wie man es sieht), in der Qualifikationsphase des Abis und im Bereich der Automobile sehr interessiert. Insgesamt würde ich mich nicht als jemand beschreiben, der sich in diesem Gebiet gar nicht auskennt. Zudem hoffe ich darum, dass man nur des Alters wegen hier nicht direkt "ausgeschlossen" oder richtig formuliert direkt in eine "Kategorie" abgestempelt wird, so wie es leider immer noch nicht nur im Internet, sondern viel mehr auch reell passiert - weshalb auch immer.

Doch zur Ausgangssituation: Bald werde ich wohl möglich (falls alles reibungslos abläuft) den "Schein" in der Tasche haben.

Zur späteren Nutzung stehen mir im Prinzip 2 Wagen zur Verfügung: Zum einen ein Corsa D 1.2 Easytronic oder aber das Fahrzeug meines Vaters, wahrscheinlich wird es eine C-/E-Klasse (beides T-Modelle) bzw. A6/A4 (beide als Avant) oder etwas in Richtung Toyota Auris HSD als Sports Tourer oder Mazda 6 Kombi.

Ich stehe nun jedoch vor der Frage, ob es sich nicht schon lohnen würde, ein Auto auf mich zu versichern. Dabei ist sowohl der Corsa als auch eines der möglichen Fahrzeuge meines Vater deutlich zu teuer in der Versicherung.

In erster Linie stellt sich die Frage für mich, ob eine KFZ-Versicherung unter 18 (dafür aber mit Einverständniserklärung der Eltern etc.) überhaupt möglich ist. In Vergleichsportalen wie Check24 ist ein Vergleich beispielsweise aufgrund dessen nicht möglich. Bei Kostenrechner der eigenen Versicherungen ist dies jedoch möglich. Könntet ihr mich hier aufklären?

Zweitens stellt sich natürlich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, die Versicherung auf meinen Namen laufen zu lassen, um im späteren Verlauf (unfallfreien Jahre vorausgesetzt) schon mächtig in der SF-Klasse zu steigen.

Hierzu habe ich schon ein spezielles Auto ausgesucht, falls dies rentabel und möglich ist: Ein Fiat 126. D.-Papiere sowie neuer TÜV vorausgesetzt. Jährlich würde das Auto mich (oder eher meine Eltern) mit Teilkasko (SB 150€) ca. 250€ im Jahr kosten. Dem wirtschaftlichen Aspekte hinweg gesehen interessiert mich das Auto sehr. Autobahn sowie (Landstraße) wäre natürlich nicht das Nutzungsgebiet, viel mehr Stadtverkehr zu 90-95% bei 1-4t km/Jahr.

Was haltet ihr von dieser Idee bzw. welche Erfahrungen habt ihr gesammelt oder wie seid ihr vorgegangenen? Würde mich sehr interessieren.

Ich bedanke mich für jede Antwort bzw. Anregung. Viele Grüße, der 2015er. 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:59:40 Uhr:


Am besten fährt der Enkel das Auto des 82 jährigen Großvaters , da gibt es dann für 18 jährige Fahrer keinen zusätzlichen Aufschlag mehr, je nach Versicherung

Glaube das ist falsch.

1. Zuschlag für VN Alter.
2. Zuschlag für Fahreralter.

Ältere VN zahlen mehr. Jüngere Fahrer zahlen auch mehr. 😉

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Zitat:

@2015er schrieb am 15. Dezember 2015 um 19:20:43 Uhr:


@Corsadiesel Das beitragsfrei Nutzen der Autos der Eltern ist bei der VGH möglich.

Der Berater sagte jedoch, dass die von Dir genannte Sonderregel über das Anrechnen der unfallfreien Jahre auf den eigenen Vertrag nicht möglich ist, sondern man von SF 1 startet. Schade, dass man die anerechneten Jahre nicht von Versicherer zu Versicherer übertragen kann.

Zudem hat dieser auch gesagt, dass sich eigentlich die (Roller-)Kraftradversicherung in diesem Fall bei mir nicht lohnt, sondern eher das Auto mit Typklasse 10 günstiger sein sollte.

Ich bin mir einfach nicht all zu sicher, ob sich das Ganze mit dem Fiat rentieren wird.

Ich habe ja auch gepostet, dass jeder Versicherer sein eigenes Süppchen kocht und eben nicht bei allen gleich ist.

Was bei VGH ist, muß nicht bei der Allianz (oder anderen Versicherer) genauso sein.
Jeder Versicherer bietet das FS17 mit anderen Angeboten an, wenn überhaupt Sonderregelungen geboten werden.

Bleibt also letztendlich die Frage, ob es sich lohnt solange wie möglich beitragsfrei zu fahren (würde das auch lange nach dem Vollenden des 18. Lebensjahr möglich sein?) oder wie gesagt den Fiat 126 zu kaufen und auf mich für 350€ im Jahr zu versichern.

Ideal ist es natürlich wenn man ein neues Fahrzeug kaufen kann, bei dem schon eine Versicherung dabei ist. Ist meist günstiger als extra. Nachteil man muss einen Neuwagen kaufen. 😉

Kennt ihr vielleicht Versicherung bzw. könnt Versicherungen empfehlen, die...

1- Kindern des Versicherungsnehmers ein beitragsfreies Fahren der Autos der Eltern erlauben, sowie...

2- die schadensfreien Jahre (maximal 3 Jahre) bei einem eigenen Vertrag bestätigen, so dass man in SF3 einsteigt?

Ich selber bin die ganze Zeit auf der Suche, kann aber keine Versicherung finden, deren AKB den Wünschen entspricht.

Würde mich sehr über Hilfe freuen, 2015er.

Ähnliche Themen

Zu 1. Kinder sind nur im Rahmen des begleiteten Fahrens beitragsfrei. Ab 18 kosten die was bei jeder Versicherung.

Zu 2. Es gibt keine Versicherung die Neueinsteiger mit SF 3 einstuft, wenn diese nicht einen SFR haben. SFR Übertragung ist möglich, dann ist aber der SFR aus dem Vertrag der Eltern für diese weg.

Sollte jemand was anderes finden, würde mich das auch interessieren! 🙂 🙂 🙂

Beitragsfrei kann man als Kind auch über 18 fahren, zumindest bei der VGH. Die Frage ist, ob der Antrag vor dem 18. Lebensjahr gestellt sein muss. Man sammelt aber wie gesagt keinen SFR.

@GustavSturm Ich meine keine gewöhnliche SFR-Übertragung, sondern eine Sonderleistung der Versicherung. Bei dieser werden dem Kind, welches nur als Fahrer eingetragen wurde, maximal 3 schadensfreie Jahre bei der selben Versicherungsgesellschaft angerechnet, ohne das der VN seinen SFR verliert. Im Prinzip also das Vorgehen, wie schon von CorsaDiesel beschrieben.

Ohne diese Regelung würde ich bei SF1 starten. (Versicherung der Eltern).

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:12:29 Uhr:


Zu 1. Kinder sind nur im Rahmen des begleiteten Fahrens beitragsfrei. Ab 18 kosten die was bei jeder Versicherung.

Zu 2. Es gibt keine Versicherung die Neueinsteiger mit SF 3 einstuft, wenn diese nicht einen SFR haben. SFR Übertragung ist möglich, dann ist aber der SFR aus dem Vertrag der Eltern für diese weg.

Sollte jemand was anderes finden, würde mich das auch interessieren! 🙂 🙂 🙂

zu 1.)

Doch gibt es.

zu 2.)
Doch gibt es.

Alles natürlich unter bestimmten Voraussetzungen.

Frag mal bei der ERGO nach (nicht ERGO-Direkt).

Am besten fährt der Enkel das Auto des 82 jährigen Großvaters , da gibt es dann für 18 jährige Fahrer keinen zusätzlichen Aufschlag mehr, je nach Versicherung

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:59:40 Uhr:


Am besten fährt der Enkel das Auto des 82 jährigen Großvaters , da gibt es dann für 18 jährige Fahrer keinen zusätzlichen Aufschlag mehr, je nach Versicherung

Glaube das ist falsch.

1. Zuschlag für VN Alter.
2. Zuschlag für Fahreralter.

Ältere VN zahlen mehr. Jüngere Fahrer zahlen auch mehr. 😉

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:31:48 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:12:29 Uhr:


Zu 1. Kinder sind nur im Rahmen des begleiteten Fahrens beitragsfrei. Ab 18 kosten die was bei jeder Versicherung.

Zu 2. Es gibt keine Versicherung die Neueinsteiger mit SF 3 einstuft, wenn diese nicht einen SFR haben. SFR Übertragung ist möglich, dann ist aber der SFR aus dem Vertrag der Eltern für diese weg.

Sollte jemand was anderes finden, würde mich das auch interessieren! 🙂 🙂 🙂

zu 1.)
Doch gibt es.

zu 2.)
Doch gibt es.

Alles natürlich unter bestimmten Voraussetzungen.

Frag mal bei der ERGO nach (nicht ERGO-Direkt).

Hast Du den Text in den AKB, wo man das nachlesen kann?

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 18. Dezember 2015 um 15:06:20 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 13:59:40 Uhr:


Am besten fährt der Enkel das Auto des 82 jährigen Großvaters , da gibt es dann für 18 jährige Fahrer keinen zusätzlichen Aufschlag mehr, je nach Versicherung
Glaube das ist falsch.

1. Zuschlag für VN Alter.
2. Zuschlag für Fahreralter.

Ältere VN zahlen mehr. Jüngere Fahrer zahlen auch mehr. 😉

Kannst es ja mal berechnen

@ Gustav Sturm

Das steht im K Antrag (Stand 01.07.2014, ist noch aktuell) auf der Rückseite.

Es gibt sehr viele unterschiedliche Regelungen. Z. B. auch diese:

"Rabattschutz für Eltern – Belohnung der Kinder für unfallfreies Fahren

Zu einem Festpreis von monatlich 25 Euro schließen Eltern für ihre Kinder, die das Fahrzeug von Vater oder Mutter mitbenutzen, den Baustein Basler Start ab. Wichtig: Die Eltern verlieren nicht ihren Schadenfreiheitsrabatt (SFR), falls das Kind einen Schaden verursacht. Außerdem erwirbt der Heranwachsende vom ersten Tag an mit jedem unfallfreien Jahr eine Anwartschaft auf eine günstigere Einstufung der SF-Klasse für seinen späteren Vertrag bei der Basler. Bei der Ersteinstufung wird die bis dahin erworbene Anwartschaft sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung berücksichtigt. Junge Fahranfänger werden üblicherweise bestenfalls in SF-Klasse 2 eingestuft. Wer nun aber schon fünf Jahre unfallfrei mit dem Auto der Mutter oder des Vaters gefahren ist, kann durch die Anwartschaft über Basler Start direkt in die SF-Klasse 6 einsteigen. Das kann eine Ersparnis von ein paar hundert Euro Jahresprämie bringen. „Die Makler, denen wir durch YouGov unsere Produktidee vorstellten, waren regelrecht begeistert“, sagt Stefan Schweitzer. Rund zwei Drittel der Makler bewerten diese Idee mit ausgezeichnet oder sehr gut und würden das Produkt auch an ihre Kunden vermitteln."

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