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KFZ Versicherung kündigt nach 2 Unfällen - was tun?

Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 8:57

Hallo,

folgende Situation: ein Freund hatte innerhalb weniger Monate 2 Unfälle mit einem neuen, finanzierten Golf 7:

Einmal bei Wind in die Leitplanke auf der Autobahn gedrückt, ein anderes Mal ein Auffahrunfall am Zebrastreifen.

Nun hat die Versicherung (Direktonlineversicherung mit Werkstattbindung) ihm unterjährig gekündigt.

Die Frage ist: was macht man?

Meine erste Idee war, den Wagen auf n Freund/Familienmitglied zuzulassen, der es dann als Zweitwagen versichert. Aber geht das überhaupt, zumal der Wagen finanziert ist?!

Ist es "normal", dass eine Versicherung bei 2 teuren Schäden innerhalb kurzer Zeit von sich aus kündigt oder ist diese besonders unkulant?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Eine neue Versicherung suchen. Haftpflicht besteht Annahmezwang, Vollkasko aber nicht.

Wenn der Finanzierer mitspielt, ist das Ummelden eigentlich kein Problem.

Kündigung ist ziemlich normal, dein Freund scheint halt in unkalkulierbares Risiko zu sein.

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Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 14:13

Wäre es also besser gewesen, nach den 2 Unfällen fristgerecht selbst zu kündigen?

Aber man konnte ja nicht wissen, dass die Versicherung einem kündigen wird...

erwartet dein Kumpel, wenn er zweimal in kurzer Zeit das Auto crasht, dass das überhaupt keine Folgen für ihn hat?

Dann würde es wohl nicht lange dauern bis zum nächsten Mal...:rolleyes:

Zudem ist das Auto noch nicht mal voll bezahlt, Drittinstanzen hängen also auch noch mit drin.

Wie dumm kann man eigentlich sein?

Mein Mitleid für solche "Sportsfreunde" hält sich in engen Grenzen.

Immerhin zahlen alle anderen Versicherten für seine "Dummheiten" mit.

Vielleicht hat der erhöhte Beitrag auch eine erzieherische Wirkung, die wohl bei manchen notwendig ist.

Nachdem das Jahresende naht kann man auch das Auto nur H versichern und erstmal aufs Fahrrad wechseln. Dabei lässt es sich wunderbar über die fahrerischen Fähigkeiten nachdenken ;-). ´Zum 01.01. kann man dann wieder kündigen und aus einer Vielzahl anderer Versicherer wählen. Meist wird nur nach Kündigung der Vorversicherung gefragt und nicht nach Kündigung der letzten Jahre... Zwei VK Vorschäden sind meist kein Problem...

Das wird aber nicht klappen, da das Auto finanziert ist und sich der Besitzer, sprich die Bank, nicht darauf einlassen wird, insbesondere bei der bisherigen Vorgeschichte. Solange die Finanzierung läuft, ist meines Wissens nach VK Pflicht.

am 19. Oktober 2015 um 15:41

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 19. Oktober 2015 um 12:15:46 Uhr:

Wars wohl mal wieder doch nicht so toll beim günstigen Direktversicherer.

Amen - zum Schluss jeder Gebetsmühle.

Wo er recht hat, hat er aber recht. ;)

Darf ich fragen wie alt der Fahrer war?

Themenstarteram 19. Oktober 2015 um 17:20

Mitte 40.

Ist das Alter dafür relevant?

am 19. Oktober 2015 um 17:22

Ja, was kann man da machen. Unfall bei Wind, Auffahrunfall am Zebrastreifen.

Ich würde nochmal ein paar Fahrstunden empfehlen. Und dann vielleicht bei Wind nicht mehr Autofahren, und Fahrrouten ohne Zebrastreifen wählen. :-)

Zu deiner Frage: Nein, der Versicherungsnehmer muss nicht zwingend auch als Halter im "Brief" eingetragen sein. Soll Versicherungen geben, die dann einen Aufschlag nehmen.

Meine macht das nicht, ich bin bei allen vier Fahrzeugen der VN, aber nur bei einem als Halter eingetragen. Und hab keinen Pfennig dazu gezahlt.

Eine VK wird bei Leasing gefordert aber nicht bei Finanzierung.

Ich würde mal mit der Versicherung sprechen/schreiben, ob sie Deinen Freund die Kündigung aussprechen lassen, d.h. er hätte dann gekündigt und nicht die Versicherung. In dem Fall dürfte das Finden eines neuen Versicherers wesentlich einfacher und evtl. günstiger sein sein.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 10:57:38 Uhr:

Meine erste Idee war, den Wagen auf n Freund/Familienmitglied zuzulassen, der es dann als Zweitwagen versichert. Aber geht das überhaupt, zumal der Wagen finanziert ist?!

Ist es "normal", dass eine Versicherung bei 2 teuren Schäden innerhalb kurzer Zeit von sich aus kündigt oder ist diese besonders unkulant?

Danke.

Die Zulassung hat mit den Eigentumsverhältnissen nichts zu tun, sollte daher kein Problem sein.

Was ist schon "normal"? Hier käme es darauf, wie lange er schon Kunde ist, ob er noch weitere Verträge hat und wie hoch Schadensumme und vereinnahmte Prämie sind.

Sagen wir mal so, wenn er seit letztem Jahreswechsel dort versichert ist und zwei Kaskoschäden verursacht hat innerhalb von paar Monaten, die einen (fast) 5-stelligen Schadenumfang zur Folge hatten, so wäre das auch bei uns ein Kanditat und unsere Gesellschaft ist bekannt eher "human" zu sein.

Aber eine pauschale Antwort ist wohl schwer möglich.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 11:47:43 Uhr:

Ok, das mit dem Finanzierer muss mal geklärt werden.

Muss dann derjenige, der dann Versicherungsnehmer ist, auch im Brief eingetragen werden, dh muss so zuverlässig sein, dass er den Wagen im schlimmsten Fall nicht hinterrücks verkauft?!

im Brief hat der Versicherungsnehmer als Beteiligter nichts zu suchen. Es sei denn er ist zufällig auch Eigentümer, obwohl streng genommen der Fahrzeugbrief auch keine Eigentumsverhältnisse verbrieft, aber anderes Thema.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 13:38:56 Uhr:

Entweder sehr vertrauenswürdigen Freund/Eltern etc suchen, der das Auto auf sich anmeldet (sofern die Bank zustimmt) oder die Kröte mit den hohen Prämien bei der neuen Versicherung zumindest für eine begrenzte Zeit schlucken?!

Jetzt mal weiter gedacht:

Könnte der Fall theoretisch eintreten, dass man das Auto gar nicht mehr VK versichert bekommt, aber die Bank sowas verlangt. Dh in der Folge man den Wagen abmelden muss, aber dennoch monatlich weiter die Raten abdrücken?

Oder dann vorher auslösen und ggf nur auf der Wertminderung sitzen bleiben?

Es gibt mannigfaltige Möglichkeiten. Hierzu solltest Du einen Makler Deines Vertrauens aufsuchen.

Theoretisch kann es sein, dass er keine Kasko mehr bekommmt, weil diese keine Pflichtversicherung ist. In Praxi wird sich aber irgendeiner der 100 Kfz-Versicherer am Markt im Zweifel zu einer unmenschlichen Prämie erbarmen.

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 16:13:18 Uhr:

Wäre es also besser gewesen, nach den 2 Unfällen fristgerecht selbst zu kündigen?

Aber man konnte ja nicht wissen, dass die Versicherung einem kündigen wird...

Wenn dies noch möglich ist, sollte er selber die Kündigung aussprechen. Dann muss er zumindest die Frage, ob ihm gekündigt wurde nicht mit "Ja" beantworten. Verspreche Dir da davon aber nicht zu viel. Beim der korrekten Angabe der Vorschäden wird jedem Sachbearbeiter übel :-) .

Zitat:

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 19:20:25 Uhr:

Mitte 40.

Ist das Alter dafür relevant?

Nein. Ein junger Fahrer würde aber vermutlich die Schadenhistorie erklären, hat aber mit dem Problem, dass ein neuer Versicherer gesucht wird originär nichts zu tun.

Gruß

am 19. Oktober 2015 um 21:08

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 19. Oktober 2015 um 22:14:58 Uhr:

............................

..................................

@ventomat121 schrieb am 19. Oktober 2015 um 19:20:25 Uhr:

Mitte 40.

Ist das Alter dafür relevant?

Zitat:

Nein. Ein junger Fahrer würde aber vermutlich die Schadenhistorie erklären, hat aber mit dem Problem, dass ein neuer Versicherer gesucht wird originär nichts zu tun.

Gruß

Da der Führerscheinkauf (wird im Versicherungsantrag ja auch abgefragt) erst in diesem Jahr statt fand wirds zumindest beeinflussen.

Oft kommt es nicht auf die Schadenhöhe an, sondern einfach auf den Tatbestand 2 Schäden in einem Jahr.

Wenn man dann nicht Ausgleichsgeschäft bei der Versicherung hat, wird oft saniert, ebenso wenn es eine Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht war.

Das Problem, oft nehmen andere Versicherer einen nicht in der Kasko, wenn man gekündigt wurde. Was ist besser? Mit der Versicherung reden und selbst aufgrund Schaden zu kündigen.

Man muss sich dann schnellstmöglich anderweitig versichern und wenn das Fahrzeug finanziert ist, wird man um eine Vollkakso nicht rum kommen. Das Problem, Kontrahierungszwang gilt nur für die KH Versicherung. Also in der Kasko muss man nicht genommen werden.

Eventuell bietet die finanzierende Stelle eine Versicherung an bzw. arbeitet mit einer zusammen, bei der man unterkommt. Ansonsten zu der Versicherung gehen, wo man anderes Geschäft wie Hausrat, Unfall, Leben, PHV und ... hat.

Zitat:

@rufus608 schrieb am 19. Oktober 2015 um 23:08:39 Uhr:

 

Da der Führerscheinkauf (wird im Versicherungsantrag ja auch abgefragt) erst in diesem Jahr statt fand wirds zumindest beeinflussen.

Wenn er den Führerschein gekauft hat, dann hat er ganz andere Sorgen. :eek:

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