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KFZ Versicherung hat mich zum 01.01.2019 gekündigt frist gerecht,

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 12:26

Hallo,

Gibt es hier Leute die sich mit sowas auskennen und mir sagen können was ich noch tun kan?

Am 26.09.2019 erhielt ich eine Nachricht per e mail von meiner KFZ Versicherung mit der Kündigung zum 01.01.2019.

Zuerst, ich weiss selber das Versicherungen auch Frist gerecht kündigen können, wie Versicherungsnehmer.

Das Problem ist weswegen ich auch schreiben tue, ich denke mir das jeder weiss es ist ein riesengrosser Unterschied ob Versicherungsnehmer kündigt oder gekündigt wird von Versicherung. Von Versicherung gekündigt heißt du kriegst fast nirgendswo eine Versicherung. Um all die Fragen vorweg zunehmen die bestimmt kommen werden. Nein, es gab keine Zahlungsrückstände. Beiträge wurden betone ich immer pünktlich abgebucht von Versicherung. Nein, es gab seit 6 Jahren keine Unfall Schäden Schäden dergleichen bei mir.Auch keine Flensburg Punkte. Nach mehrmaligen Anfragen bei meiner Versicherung weil mir das keine Ruhe lässt, hat man mir das mitgeteilt.

Die Kündigung erfolgte Aufgrund interner geschäftspolitischen Entscheidung. Weiter sind die nicht drauf eingegangen.

Wie ist das zu verstehen?

Ich habe noch einen weiteren Anlauf unternommen gehabt, habe in Internet von Kündigungsumkehr gelesen gehabt. Wurde abgelehnt.

 

Ich kriege jetzt nicht eine neue Versicherung mehr. Bin vermutlich in ein Mühlenrad , raster reingeraten und weiss kein Ausweg mehr, oder was meint Ihr? Problem ist bei einer neuen Versicherung muss ja angegeben werden ob selbst gekündigt oder Versicherung gekündigt hat. Und ich bin sofort unten durch, krieg nichts mehr. Weil überall nur von negativsten ausgegangen wird was es gibt.

Das es auch Kündigungen gibt wofür ein Versicherungsnehmer überhaubt nichts kann wird nirgendswo erwähnt.

Ich bin von Berufswegen auf Auto und das angewiesen. Aber kan mich arbeitslos melden weil nirgendswo was krieg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@raimond729 schrieb am 5. Oktober 2018 um 19:39:39 Uhr:

 

Und check 24 nur 2 Versicherungen. Und da soll ich mehr bezahlen als sonst. Die stuffen mich einfach hoch.

Dass nach der Kündigung durch den Versicherer die künftigen Konditionen nicht die besten sind ist zu erwarten.

Und dieser als "Vergleichsportal" getarnte Makler Check 24 wäre so ungefähr die letzte Adresse wo ich irgendetwas außer dem gestrigen Tag suchen würde ...

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Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 12:52

Hier noch mal das Kündigungsschreiben, Das Ihr seht kein gespinne ist. Und wie zum Anfang schon geschrieben keine Schäden über etliche 6 Jahre.

R und V 24 nie wieder , will nichts mehr mit den zu tun haben. Bin zwar immer noch wütend, weil, obwohl keine Schäden nichts hatte. Neue Versicherung will mich höher einstufen , Grund weil alte Versicherung mich gekündigt hat. Ich lass das jetzt ohne Stress angehen.

 

Na ja jeder entscheidet doch selbst mit wem man ein VertragsVerhältnis eingehen möchte. Die wollen Dich nicht mehr haben also kündigen sie. Wieviele VN wechseln ihre Versicherung zum Jahreswechsel. Warum, weil man es darf.

Wäre natürlich schön zu wissen welcher Geschäftspolitische Grund dahinter steckt.

Gruß M

Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 13:57

Leider gab es keine Antwort auf die Frage wegen Geschäftspolitische Grund. 3 mal angeschrieben ohne Reaktion.

Das ist richtig, viele wechseln zum Jahresende die Versicherung. Aber beachten, schreibe nochmal.

Es ist ein riesengroßer Unterschied ob ich als Versicherungsnehmer wechseln tue. Oder durch die Kündigung Versicherung wechseln muss.

Worin soll denn der riesengroße Unterschied liegen?

Die Versicherung fragt das zwar ab, aber bisher hab ich noch von keiner Ablehnung oder irgendwelchen Zuschlägen Rückmeldungen bekommen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 7. Oktober 2018 um 16:58:05 Uhr:

Worin soll denn der riesengroße Unterschied liegen?

Die Versicherung fragt das zwar ab, aber bisher hab ich noch von keiner Ablehnung oder irgendwelchen Zuschlägen Rückmeldungen bekommen

Der Unterschied wer gekündigt hat ist riesengroß, schau mal im Netz, nach bei jedem Vermittler Check24, Verivox oder der gleichen dann weißt du was der Unterschied ist!

Ich hatte ja dem TE schon geschrieben das er ja auch mal zu nem Versicherungsmakler gehen kann und sich da ein Angebot holen kann der kann meist auch helfen, Fragen kostet noch nichts!!!

Zitat:

@raimond729 schrieb am 07. Okt. 2018 um 15:57:34 Uhr:

Leider gab es keine Antwort auf die Frage wegen Geschäftspolitische Grund. 3 mal angeschrieben ohne Reaktion.

Nunja, kann keinen Ärger zwar verstehen, aber überlege wirklichal anders herum: Du kündogst aus welchen Gründen auch immer. Du willst dann nichts mehr mit deiner Versicherung zu tun haben. Und dann rufen sie dich stä dig an und schicken Briefe, weil sie über deine Kü digung reden wollen. Also ich wäre dann auch mur genervt.

 

Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, ist aber soweit scheinbar alles legitim gelaufen.

Klar ist es legitim; aber dennoch hat der TE erstmal die A...-Karte, weil er bei Online-Vergleichen gleich außen vor ist; da wird offensichtlich nicht nach dem Grund der Kündigung durch die Versicherung gefragt, sondern nur ob der Tatsache ansich. Dort ist er vermeintlich auf gleicher Ebene wie die Beitragspreller, Versicherungsbetrüger und Autobumser :eek: :( .

Einzige Lösung wurde mehrfach genannt: Persönlicher Kontakt zu einem Versicherungsmakler aufnehmen und den Sachverhalt aufklären.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 07. Okt. 2018 um 18:9:38 Uhr:

Klar ist es legitim; aber dennoch hat der TE erstmal die A...-Karte, weil er bei Online-Vergleichen gleich außen vor ist; da wird offensichtlich nicht nach dem Grund der Kündigung durch die Versicherung gefragt, sondern nur ob der Tatsache ansich.

Klar, das Leben ist nunmal kein Ponyhof.

Lösungen (mögliche) sind ja hier genannt wurden. Man muss eben immer beide Seiten betrachten. Ohne dass ich dem TE jetzt ein Fehlverhalten andichten will.

Da ich aber bei der R+V nirgendwo "Wohlfahrt" im Namen lesen konnte, halte ich deren Verhalten für legitim ;)

Zitat:

@guruhu schrieb am 7. Oktober 2018 um 19:22:56 Uhr:

 

Da ich aber bei der R+V nirgendwo "Wohlfahrt" im Namen lesen konnte, halte ich deren Verhalten für legitim ;)

Das beiderseitige Kündigungsrecht ist ja auch völlig i. O. Das es aber für den Versicherungsnehmer negative Auswirkungen haben kann, wenn der Versicherungsgeber kündigt, finde ich nicht akzeptabel. Da sollte der Verbraucherschutz mal drauf schauen.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 7. Oktober 2018 um 18:09:38 Uhr:

Klar ist es legitim; aber dennoch hat der TE erstmal die A...-Karte, weil er bei Online-Vergleichen gleich außen vor ist; da wird offensichtlich nicht nach dem Grund der Kündigung durch die Versicherung gefragt, sondern nur ob der Tatsache ansich.

Nicht böse gemeint, aber es wird doch wohl dem durchschnittlich gebildeten Autobesitzer im Jahr 2018 möglich sein, einen Versicherungsvertrag ohne ein Online-Vergleichsportal abzuschließen.

Wie haben wir das früher blos gemacht?:confused:

Also den Internetbrowser mal für einen Tag ausschalten, Versicherung suchen, Antrag stellen, Situation erklären und es würde mich wundern, wenn da kein Vertrag zu Stande käme.

Klar ist es bequemer das alles auf einer Webseite zu haben, aber dieser Weg scheidet ja nun für dieses Jahr aus.

Nächstes Jahr wirds dann wieder klappen.

Offensichtlich haben die durchschnittlich gebildeten Autofahrer auch in 2018 noch nicht erkannt, dass es sich bei diesen Vergleichsportalen nur um Mehrfachvermittler handelt, die nur die Gesellschaften listen, von denen sie Kohle bekommen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 7. Oktober 2018 um 19:32:27 Uhr:

Das beiderseitige Kündigungsrecht ist ja auch völlig i. O. Das es aber für den Versicherungsnehmer negative Auswirkungen haben kann, wenn der Versicherungsgeber kündigt, finde ich nicht akzeptabel. Da sollte der Verbraucherschutz mal drauf schauen.

Warum das, warum sollte das nicht akzeptabel sein?

Wir leben nicht im Wunderland, in dem kleine kuschelige rosa Ponys die Verträge auf himmelblauem Papier auspupsen.

JEDER hat die Möglichleit sich einen klassischen und etwas konservativeren Versicherer zu suchen, der nicht in jedem Jahr die Typklassen mit negativster Bilanz aussortiert.

Vermutlich wird das dann nicht zwingend der billigste sein.

Das die billigsten so agieren liest man ab und an wenn man es denn lesen will.

Es muss ja sicherlich Gründe dafür geben, dass sie die billigsten sein können.

(Ein denkbarer Grund KÖNNTE sein, dass sie sich nur die Rosinen aus den Verträgen picken)

Das "billig" nicht zwingend "preiswert" ist, sollte bekannt sein.

Genereller Ideenansatz (ohne dass sich der TE speziell angesprochen fühlen soll):

Dacia, 10 Jahre alt. Diese Autos werden möglicherweise überdurchschnlttlich oft von einem Klientel bewegt, das die Versicherung vielleicht nicht unbedingt als Kunden haben will.

Also werden bei der jährlichen Revision solche Verträge aussortiert, ohne dass es etwas mit dem individuellen Kunden zu tun haben muss.

Es ist doch ein völlig legitimes Recht zweier Vertragsparteien von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Auch wenn der VN kündigt, hat das negative Auswirkungen für den Versicherer (nämlich einen Kunden weniger).

Zitat:

@Matsches schrieb am 8. Oktober 2018 um 12:12:34 Uhr:

 

Warum das, warum sollte das nicht akzeptabel sein?

Wir leben nicht im Wunderland, in dem kleine kuschelige rosa Ponys die Verträge auf himmelblauem Papier auspupsen.

JEDER hat die Möglichleit sich einen klassischen und etwas konservativeren Versicherer zu suchen, der nicht in jedem Jahr die Typklassen mit negativster Bilanz aussortiert.

Das erwartet von der Versicherungsmafia niemand!

 

Zitat:

Vermutlich wird das dann nicht zwingend der billigste sein.

Das die billigsten so agieren liest man ab und an wenn man es denn lesen will.

Es muss ja sicherlich Gründe dafür geben, dass sie die billigsten sein können.

(Ein denkbarer Grund KÖNNTE sein, dass sie sich nur die Rosinen aus den Verträgen picken)

Das "billig" nicht zwingend "preiswert" ist, sollte bekannt sein.

Das halte ich auch für völlig legitim. Das der vom Versicherungsgeber gekündigte Vertrag, aus vorgenannten Gründen, für den Versicherungsnehmer extrem nachteilig auswirkt, halte ich für nicht tragbar. Das kann man ja schon als absprachen im Kartell bewerten.

 

Zitat:

Es ist doch ein völlig legitimes Recht zweier Vertragsparteien von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Auch wenn der VN kündigt, hat das negative Auswirkungen für den Versicherer (nämlich einen Kunden weniger).

Da spricht auch nichts dagegen, wenn das die Vertragsparteien so Handhaben. Die Nachteile der Versicherungsnehmer steigen aber hier über Gebühr.

Oh man/n, als mir mal eine PHV aus schadensgründen gekündigt wurde war für mich das ein Nullproblem eine neu Versicherung zu finden die im Endeffekt sogar günstiger war.

Wer es nicht erst mal versucht mit persönlicher Ansprache eine neue Versicherung zu finden ist selber schuld.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:12:42 Uhr:

Oh man/n, als mir mal eine PHV aus schadensgründen gekündigt wurde war für mich das ein Nullproblem eine neu Versicherung zu finden die im Endeffekt sogar günstiger war.

Wer es nicht erst mal versucht mit persönlicher Ansprache eine neue Versicherung zu finden ist selber schuld.

Das ist es was ich meine.

Nur weil automatisierte Internetportale beim Merkmal "Kündigung durch den Vorversicherer" nichts verwertbares mehr ausspucken heisst das doch nicht (vor allem mit der Begründung die hier geliefert wurde) dass es Nachteile für den TE beim Auffinden eines neuen Vertragspartners geben muss.

Die "extremen Nachteile" die hier (nicht von dir) genannt werden, existieren doch im Augenblick nur in der Phantasie einiger Schreiber.

Der Nachteil den ich im Moment erkenne ist der, dass diese Portale im Augenblick eben nicht verwendbar sind.

Und das ist aus meiner Sicht keiner.

Im dümmsten Fall (aber das will heute ja keiner mehr) muss man eben mal mit jemandem reden anstatt mit ein paar Mausklicks klar zu kommen.

Oder ist etwa genau das der genannte "exteme Nachteil"?:D

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