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KFZ Versicherung hat mich zum 01.01.2019 gekündigt frist gerecht,

Themenstarteram 5. Oktober 2018 um 12:26

Hallo,

Gibt es hier Leute die sich mit sowas auskennen und mir sagen können was ich noch tun kan?

Am 26.09.2019 erhielt ich eine Nachricht per e mail von meiner KFZ Versicherung mit der Kündigung zum 01.01.2019.

Zuerst, ich weiss selber das Versicherungen auch Frist gerecht kündigen können, wie Versicherungsnehmer.

Das Problem ist weswegen ich auch schreiben tue, ich denke mir das jeder weiss es ist ein riesengrosser Unterschied ob Versicherungsnehmer kündigt oder gekündigt wird von Versicherung. Von Versicherung gekündigt heißt du kriegst fast nirgendswo eine Versicherung. Um all die Fragen vorweg zunehmen die bestimmt kommen werden. Nein, es gab keine Zahlungsrückstände. Beiträge wurden betone ich immer pünktlich abgebucht von Versicherung. Nein, es gab seit 6 Jahren keine Unfall Schäden Schäden dergleichen bei mir.Auch keine Flensburg Punkte. Nach mehrmaligen Anfragen bei meiner Versicherung weil mir das keine Ruhe lässt, hat man mir das mitgeteilt.

Die Kündigung erfolgte Aufgrund interner geschäftspolitischen Entscheidung. Weiter sind die nicht drauf eingegangen.

Wie ist das zu verstehen?

Ich habe noch einen weiteren Anlauf unternommen gehabt, habe in Internet von Kündigungsumkehr gelesen gehabt. Wurde abgelehnt.

 

Ich kriege jetzt nicht eine neue Versicherung mehr. Bin vermutlich in ein Mühlenrad , raster reingeraten und weiss kein Ausweg mehr, oder was meint Ihr? Problem ist bei einer neuen Versicherung muss ja angegeben werden ob selbst gekündigt oder Versicherung gekündigt hat. Und ich bin sofort unten durch, krieg nichts mehr. Weil überall nur von negativsten ausgegangen wird was es gibt.

Das es auch Kündigungen gibt wofür ein Versicherungsnehmer überhaubt nichts kann wird nirgendswo erwähnt.

Ich bin von Berufswegen auf Auto und das angewiesen. Aber kan mich arbeitslos melden weil nirgendswo was krieg.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@raimond729 schrieb am 5. Oktober 2018 um 19:39:39 Uhr:

 

Und check 24 nur 2 Versicherungen. Und da soll ich mehr bezahlen als sonst. Die stuffen mich einfach hoch.

Dass nach der Kündigung durch den Versicherer die künftigen Konditionen nicht die besten sind ist zu erwarten.

Und dieser als "Vergleichsportal" getarnte Makler Check 24 wäre so ungefähr die letzte Adresse wo ich irgendetwas außer dem gestrigen Tag suchen würde ...

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am 6. Oktober 2018 um 7:00

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. Oktober 2018 um 19:14:26 Uhr:

Nein, siehe oben

Dann erkläre doch mal, wie eine andere deutschlandweit agierende Versicherung unter die Ausnahme der Versicherungspflicht fallen kann.

Das muss er nicht erklären. Das hat der Gesetzgeber mit § 5 Abs.4 PflVG bereits erledigt. Warum kennst Du den denn nicht?

Du hättest es oben nachlesen können, aber bitte:

Kfz- Haftpflichtversicherung

Ebenso wie die Krankenversicherung gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland und Europa. Demnach besteht auch bei der Kfz-Versicherung ein Annahmezwang gemäß Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).

Die Versicherer müssen den Antragstellern den Mindestversicherungsschutz anbieten und dürfen ihnen einen solchen Vertrag nicht verweigern.

Allerdings gibt es umfangreiche Ausnahmen, in welchen eine Kfz-Versicherung den Vertragsabschluss dennoch ablehnen darf:

Die Versicherung ist nur auf eine bestimmte Region oder Berufsgruppen beschränkt (sachliche Beschränkung).

Der Antragsteller erhielt bereits eine Kündigung von der Versicherung, weil er Beiträge nicht bezahlt hat.

Der Antragsteller hat seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt und zum Beispiel falsche Angaben im Aufnahmeantrag gemacht.

Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie nicht gezahlt und hat seinen Rücktritt vom Versicherungsantrag erklärt.

Das Versicherungsunternehmen hat dem Antragsteller bereits schon einmal die Versicherung aufgrund eines Leistungsfalls gekündigt.

Quelle:

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kontrahierungszwang

Schön eingestellt.

Und nun erkläre bitte, welcher Grund für eine Ablehnung in dem Fall hier zu Anwendung kommen könnte wenn sich der TE an eine Gesellschaft wendet mit der er bis dato nichts zu tun hatte.

(Wir merken uns "deutschlandweit agierend" und lassen damit Punkt 1 sterben)

Weiss-blau, lese bitte den gesamten Thread, dann wirst Du feststellen, dass ich nur auf den falschen Inhalt des Käptn und auf die Polemik von Amen reagiert habe.

Was hab ich falsch dargestellt? Ich glaub du hast meinen Beitrag nur nicht verstanden.

Du führst nur immer Sachen an die gar nicht vorliegen oder lagen.

Wie den Einwand zu mir und auch der Unterstellung bzgl. Ablehnung HV gegenüber dem TE.

Kapier ich nicht.

Mir auch wurscht. Ich glaub du willst nur einen raus hauen.

Du hast geschrieben, dass eine KFZ HV IMMER angeboten und angenommen werden muss. Das ist schlichtweg falsch.

Man/n lege nicht alles immer auf die Goldwaage. Im Normalfall ist das ja auch so und das in dem §en genannten Ausnahmen sind ja schon sehr speziell.

Und noch mal, noch ist dem TE kein Vergehen vorzuwerfen, ob die anderen Sonderfälle wegen Sachlage vorliegen wissen wir nicht.

Von daher wird er wohl nie ein Problem haben eine HV zu bekommen.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 13:42

Zitat:

@NDLimit schrieb am 6. Oktober 2018 um 09:19:31 Uhr:

Du hättest es oben nachlesen können, aber bitte:

Kfz- Haftpflichtversicherung

Ebenso wie die Krankenversicherung gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Pflichtversicherungen in Deutschland und Europa. Demnach besteht auch bei der Kfz-Versicherung ein Annahmezwang gemäß Paragraph 5 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).

Die Versicherer müssen den Antragstellern den Mindestversicherungsschutz anbieten und dürfen ihnen einen solchen Vertrag nicht verweigern.

Allerdings gibt es umfangreiche Ausnahmen, in welchen eine Kfz-Versicherung den Vertragsabschluss dennoch ablehnen darf:

Die Versicherung ist nur auf eine bestimmte Region oder Berufsgruppen beschränkt (sachliche Beschränkung).

Der Antragsteller erhielt bereits eine Kündigung von der Versicherung, weil er Beiträge nicht bezahlt hat.

Der Antragsteller hat seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt und zum Beispiel falsche Angaben im Aufnahmeantrag gemacht.

Der Versicherungsnehmer hat die erste Prämie nicht gezahlt und hat seinen Rücktritt vom Versicherungsantrag erklärt.

Das Versicherungsunternehmen hat dem Antragsteller bereits schon einmal die Versicherung aufgrund eines Leistungsfalls gekündigt.

Quelle:

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/kontrahierungszwang

Vielen Dank. Das mit den Paragraphen hatte ich gar nicht gewusst.

Ich wusste zwar das in normal Fall eine Annahmepflicht besteht bei KFZ Versicherungen.

Aber Google hatte bei mir nie den genauen Paragraphen aufgelistet.

@raimond729

 

Einfach die aktuelle Versicherung noch einmal anschreiben und darum bitten dass du den Vertrag Kündigen möchtest. Diese Kündigung schickst du gleich mit (achte darauf welche Kontaktwege die Versicherung bei einer Kündigung akzeptiert) und ich denke dass deinem Wunsch entsprochen wird. Dann kannst du dir in aller Ruhe eine neue Versicherung suchen.

 

Grüße

Steini

Man könnte auch mal um die Ecke denken!

Es ist doch schnell mal ein Kaskoschaden eigetreten. Dann hat auch der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und damit käme ich schon bei der Schadensmeldung um die Ecke.

Moin,

es wurde dem VN doch aber schon fristgerecht gekündigt.

Dann müsste die Vers. doch wohl erst die Kündigung zurücknehmen??

Das ist egal. Jeder darf seine Kündigungsrechte wahrnehmen. Und wenn dann beide Kündigungen den gleichen Wirksamkeitszeitpunkt haben, dann entspricht es immer noch der Wahrheit wenn der VN angibt, dass er selbst gekündigt hat.

Clever!

Ich hätte noch das Pech, das mir die WSS kaputt ging.................. im Dezember.

Wenn der Wurm mal drin ist.............

Würmer im Dezember sind unwahrscheinlich

... im Gegensatz zu Marder ;) :D :p

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