KFZ Versicherung hat mich gekündigt
Hallo, ich bin zur Zeit im Ausland tätig. Meine Freundin hat heute ein Einschreiben von meiner KFZ Versicherung bekommen.
Sie kündigen mich zum 06.10.2011.
Ich bin schon über Jahre dort versichert. Habe meine Beiträge im Jan. immer im Voraus fürs ganze Jahr bezahlt.
Im Dez. 2009 bin ich hinten jemanden leicht auf gefahren. An beiden Autos ca 3000 Euro Schaden. Also HP+VK in Anspruch genommen.
Ende letzten Jahres habe ich noch eine Frontschreibe neu gebraucht.
Dieses Auto wurde im Jan 2011 verkauft und ein neues Auto im gleichen Zuge angeschafft. Auch wieder bei der gleichen Versicherung versichert. Im März hatte ich gleich einen Wildschaden. Ca 1800 Euro Schaden.
Nun die Kündigung. Ohne Vorankündigung ect.
Wie sind die Chancen bei einer anderen Versicherung eine neue HP+VK zu bekommen? Und behalte ich meinen Schadensfreiheitsrabatt bei der HP und VK?
Ich fühle mich wie ein Schwerverbrecher:-(
Gruß Frank
Beste Antwort im Thema
Nein, man legt das Geld auf die Straße. Die Versicherung kommt dann vorbei und holt es ab. :-)
Im Ernst, schon mal was von Versicherungsvertreter gehört?
49 Antworten
Ja natürlich 4 Fälle hört sich erstmal viel an. Aus dem Unfall sind ja 2 Fälle entstanden. Dort war ich schuld keine Frage. Auch wenns glatt. Ich war schuld. Aber für ne Steinschlag und ne Wildschaden kann jedem passieren egal wie vorsichtig er fährt. Ich habe auch keine Punkte in Flensburg. Habe einfach nur das Pech auf meiner Seite gehabt.
Aber mir wurde hier im Forum schon mächtig geholfen.
Vielen dank Leute:-)
Zitat:
Original geschrieben von bwy_mondeo305
Ja natürlich 4 Fälle hört sich erstmal viel an. Aus dem Unfall sind ja 2 Fälle entstanden. Dort war ich schuld keine Frage. Auch wenns glatt. Ich war schuld. Aber für ne Steinschlag und ne Wildschaden kann jedem passieren egal wie vorsichtig er fährt. Ich habe auch keine Punkte in Flensburg. Habe einfach nur das Pech auf meiner Seite gehabt.
Aber mir wurde hier im Forum schon mächtig geholfen.Vielen dank Leute:-)
ich denke "vorwerfen" wollte dir keiner was.
leider ist die anzahl der schäden entscheidend und nicht deren höhe.
für die rückstufung des SFR leider ebenso....
den SFR verlierst du aber auch nicht ganz, wie hier einer schrieb oder missverständlich schrieb, du wirst zurück gestuft und bei einer neuen versicherung entsprechend deines SFR eingestuft. bei "null" fängste nicht an. (es sei denn du hattest noch keinen hohen SFR und wirst bis auf "null" zurück fallen)
ruf doch mal die versicherung an und frage nach deinen optionen.
interessant wäre:
- kannst du einen schaden zurück kaufen und würden sie dann die kündigung zurück ziehen?
- welchen SFR nimmst du zu einer anderen versicherung mit?
Ich bin im Moment in der HP in der SF5 und in der VK SF6.
Diese sollt ich doch auch bei einer neuen Versicherung übernehmen bzw im nächsten Jahr sogar verbessern.
In diesem Jahr hatte ich ja nur den Wildschaden und der ist ja ein VK Schaden und der spielt ja in die SF Klasse keine Rolle.
Den SFR kann man hier wohl getrost vergessen, da wohl trotz des Rabatts von jeder Versicherung ein "Ich nehm Dich trotz der Kündigung"-Zuschlag verlangt werden wird...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Baer70
Was bei einigem Nachdenken auch logisch wird. 1 Schaden ist als Ausrutscher zu werten, aber bei 4 kann der normale Schadensachbearbeiter auch schon mal auf die Idee kommen das hochzurechnen...Zitat:
Original geschrieben von bwy_mondeo305
Insgesamt waren alles 4 Schäden ca 7500 Euro.
Da sagte mir die Tante hätte ich nur einen Schaden mit 10t€ gehabt wäre das nicht so schlimm.
Es ist einfach nur Pech gewesen.
Bei vielen Gesellschaften leuchtet einfach ein Lämpchen bei 3 Schäden innerhalb 2 Jahren.
Und dann geht es seinen Gang.
Es wurden aber auch schon manche nach dem ersten oder 2 Schaden gekündigt.
Oft kann man aber mit den Gesellschaften reden, wenn man eine gute Kundenverbindung hat.
Zitat:
Original geschrieben von Baer70
Den SFR kann man hier wohl getrost vergessen, da wohl trotz des Rabatts von jeder Versicherung ein "Ich nehm Dich trotz der Kündigung"-Zuschlag verlangt werden wird...
Das ist Quatsch! Sorry.... Natürlich werden die SF-Klassen vom nächsten Versicherer übernommen, warum auch nicht? Der VK-Schaden ist schon länger her, also ist die Rückstufung 2010 schon erfolgt, und, wie schon richtig gesagt wurde, gibt es in der TK keine SF-Klassen.
Somit wird jeder Versicherer, wenn die Vorschäden angegeben werden und ein Antrag angenommen wird, mit den SF-Klassen neu versichern.
Ein Makler kann auch nicht mehr als ein anderer Vermittler, vielleicht sogar weniger! Die Entscheidung, ob ein Antrag angenommen wird, liegt schließlich beim Versicherer, und wenn ein Vermittler einer Gesellschaft direkt bei seiner Gesellschaft anfragt sehe ich sogar bessere Chancen als bei einem "anonymen" Makler, der bei verschiedenen Gesellschaften anfragt....
Gruß, Jens
Genau und wer 100 Bekannte fragt ob er 10 Euro geliehen bekommt, der hat ja schließlich auch schlechtere Erfolgs-Chancen als der, der nur einen fragt.
Also lieber 20 Vertreter abklappern als 1 Makler aufsuchen.
Wer denken kann ist klar im Vorteil.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Genau und wer 100 Bekannte fragt ob er 10 Euro geliehen bekommt, der hat ja schließlich auch schlechtere Chancen als der, der nur einen fragt.
Sorry aber BadHunter hat nicht ganz unrecht.
Der Ausschließlichkeitsvertreter kann nachfragen ob dem Antrag stattgegeben wird und diese Zusage dem Kunden bindend geben.
Und bei Antrag weiß man das man versichert ist.
Der Makler wird nicht bei mehreren Fragen, sondern mehrere Anträge stellen und den besten nehmen.
Aber erst durch Police weißt du es ist versichert.
Für die Kurze der Zeit und dadurch das er viel Unterwegs ist, ein gutes Risiko 😉
Viele Makler bestehen auf einen Maklervertrag.
Tut mir leid aber ich möchte noch selber entscheiden wo, welche Versicherung und zu welchem Preis.
Ähmmm, tut mir wirklich leid, aber ich kann nicht anders, ich lach mich kaputt.
Zitat:
Original geschrieben von Atze40
Der Ausschließlichkeitsvertreter kann nachfragen ob dem Antrag stattgegeben wird und diese Zusage dem Kunden bindend geben.
Und bei Antrag weiß man das man versichert ist.....und was meinst Du macht ein Makler?
Der Makler wird nicht bei mehreren Fragen, sondern mehrere Anträge stellen und den besten nehmen.
Aber erst durch Police weißt du es ist versichert.Sorry, aber das ist Schmarrn!
Viele Makler bestehen auf einen Maklervertrag.
Viele Makler nehmen aus haftungstechnischen und ökonomischen Gründen nur Komplettverbindungen und arbeiten daher mit einem Maklervertrag!
Tut mir leid aber ich möchte noch selber entscheiden wo, welche Versicherung und zu welchem Preis.
Diese Möglichkeit bietet Dir der Makler ja gerade an 😕, wobei die Auswahl beim TE nicht gerade üppig ausfallen dürfte....
Zu Bad Hunter verkneife ich mir jeglichen Kommentar!
Sachlich geb ich Mimro komplett recht. Schön, wenn der Tag mit einem Lachen beginnt und ich schmunzle immernoch.
....und was meinst Du macht ein Makler?
Er stellt mehrere Anträge, (Antrag ist aber nicht gleich Vertrag)
Viele Makler nehmen aus haftungstechnischen und ökonomischen Gründen nur Komplettverbindungen und arbeiten daher mit einem Maklervertrag!
Ist es also ein einfacher Autokunde nicht Wert das der Vertreter die Haftung übernimt und einen Maklervertrag anbietet?
Tut mir leid aber ich möchte noch selber entscheiden wo, welche Versicherung und zu welchem Preis.
Diese Möglichkeit bietet Dir der Makler ja gerade an 😕, wobei die Auswahl beim TE nicht gerade üppig ausfallen dürfte....
Und rechtlich wegen seiner Haftung durch den Maklervertrag auch Verträge abschließen kann oder bin ich da falsch informiert?
Wir sind uns einig das es schwer wird einen Nachversicherer zu finden. Umso besser wenn er schnell eine Zusage hat.
Du auch mit Sicherheit zugeben mußt das es hier schwarze Schafe gibt.
Dank verschiedener Pools die zu lassen gerade diese Makler direkt den Vertrag unterschreiben und ziehen alle Verträge rüber für schnelle Kasse, oder siehst du das anderst?
Zitat:
Original geschrieben von Atze40
....und was meinst Du macht ein Makler?
Er stellt mehrere Anträge, (Antrag ist aber nicht gleich Vertrag)Nein, er klärt vor Antragstellung mit der Fachabteilung ab, ob und zu welchen Konditionen der Kunde genommen werden wird.
Viele Makler nehmen aus haftungstechnischen und ökonomischen Gründen nur Komplettverbindungen und arbeiten daher mit einem Maklervertrag!
Ist es also ein einfacher Autokunde nicht Wert das der Vertreter die Haftung übernimt und einen Maklervertrag anbietet?Mit Sand im Getriebe läuft ein Motor nunmal schlecht. Wenn man für einen Kunden optimal tätig sein will, dann muss nun mal eine Basis da sein, auf der man arbeitet. Dies kann auch nur der "Vertrag" zur Vermittlung einer Kfz-Versicherung sein. Gerne wird ein Makler das nicht machen, da die Vermittlung einer Kfz-Versicherung nur eine sehr geringe Provision bringt und gerade in diesem Fall eine erhebliche Arbeit zu tun ist. Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass einige Makler so einen Auftrag nicht annehmen werden.
Tut mir leid aber ich möchte noch selber entscheiden wo, welche Versicherung und zu welchem Preis.
Diese Möglichkeit bietet Dir der Makler ja gerade an 😕, wobei die Auswahl beim TE nicht gerade üppig ausfallen dürfte....
Und rechtlich wegen seiner Haftung durch den Maklervertrag auch Verträge abschließen kann oder bin ich da falsch informiert?
Durch den Maklervertrag selbst nicht, aber möglícherweise durch die üblicherweise damit im Zusammenhang stehende Vollmacht. Diesen Maklervertrag kann man aber so eingrenzen, dass dies nicht passiert, wenn der Kunde dies wünscht.
Wir sind uns einig das es schwer wird einen Nachversicherer zu finden. Umso besser wenn er schnell eine Zusage hat.
Du auch mit Sicherheit zugeben mußt das es hier schwarze Schafe gibt.
Dank Pools wie 1zu1 lassen gerade diese Makler direkt den Vertrag unterschreiben und ziehen alle Verträge rüber für schnelle Kasse, oder siehst du das anderst?Natürlich gibt es schwarze Schafe auch unter den Versicherungsmaklern. Ansonsten möchte ich mich zu Mitbewerbern nicht äußern
@Atze40
Auch der Makler spricht mit den in Frage kommenden Gesellschaften und prüft, wer Kaskoschutz gewährt, bietet dem Kunden verschiedene Alternativen an (sofern es Alternativen gibt), gibt eine Empfehlung ab und lässt den Kunden entscheiden (im Übrigen unabhängig davon, ob ein Maklervertrag besteht oder nicht)!
Ein Kunde mit einem KFZ-Vertrag lässt sich nicht kostendeckend betreuen (wir verzichten aus diesem Grund komplett auf Privatkundengeschäft, das nicht im Zusammenhang mit einer Firma steht), so dass jeder Makler selber entscheiden muss, was er wem anbietet bzw. welche Klientel er betreut!
Der Maklervertrag ist im Übrigen nicht auf einzelne Verträge eingeschränkt, so dass er immer die Komplettbetreuung bedingt! Der Makler haftet theoretisch ja auch für Verträge, die er nicht betreut, so dass er die Fehler anderer ausbaden muss, wenn er nicht entsprechend z.B. auf Deckungslücken hingewiesen hat!
In der Regel wirst Du in jedem Maklervertrag einen Passus finden, der eine Kündigung oder einen Neuabschluss von Verträgen nur nach Rücksprache mit dem Kunden erlaubt.... Hier ist ja der Hintergrund, dass der Makler handlungsfähig gegenüber den Versicherern ist! Die Beratung und Rücksprache mit dem Kunden ersetzt er nicht!
Die Zusage in der Kasko wird der TE bei einem Makler sicher immer schneller in der Tasche haben, als wenn er sich an mehrere AO-Vermittler wendet, da es hier einige Zeit dauern kann, bis er einen AO-Vermittler findet dessen Gesellschaft die Kaskodeckung gewährt 😁!
Selbstverständlich gibt es im Maklermarkt schwarze Schafe, aber sicherlich nicht mehr oder weniger, als im AO-Vermittler-Bereich oder gar im Bankenvertrieb.... Dass Du die 1zu1 ins Spiel bringst ist allerdings bezeichnend, da dies die Ventillösung eines Ausschliesslichkeitsversicherers ist 😰!
Finde ich schön das wir gut diskutieren können.
Mein Ansatz war das er vorsichtig sein muß.
Egal wo ob Makler oder Auschließlichkeitsvertreter. (Angabe Vorversicherung hat gekündigt)
Er braucht schnell eine Zusage da er wohl beruflich sehr viel Unterwegs ist. Und logisch natürlich ein Makler das schneller für ihn abklären kann, als selbst 20 Vertreter anzufragen bei 20 Vertretern die Daten abzugeben, und von 20 Vertreteren zukünftigt nach anderen Dingen gefragt zu werden.
Wie ihr aber beide schreibt wegen eines KFZ ohne weitere Dinge wird es kein guter Makler machen, da die Zeit und alles fehlt.
Und ja die Schwarzen Schafe gibt es überall.
Zurück zum Thema:
Zusammen fassend
Es gibt Gesellschaften die ihn nehmen.
Ob er sich über einen Makler versucht oder direkt einen Auschl. Vertreter ist ihm überlassen.
Die Angebote trotzdem prüfen, selbst hier braucht er nicht alles annehmen.
Für ihn wichtig, schnell die Deckungszusage zum Termin zu haben, ebenso den Reibungslosen Ablauf mit der EVB bei der Zulassungsstelle.
Bei Antragsstellung auf die Dokumentation zu achten das er angegeben hat, die Vorversicherung hat gekündigt.