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KFZ Versicherung gekündigt nach einer individuellen Risikoprüfung

Guten Abend.

Meiner Schwester wurde nach einer individuellen Risikoprüfung KFZ Versicherung gekündigt.

Die Hat letztes Jahr schweres Unfall mit dicke VK Kosten verursacht, dieses Jahr wurde ihr Fahrzeug im Ausland gestohlen. Ein Monat nach Auszahlung von Versicherung kam die Kündigung trotz keines Unfall.

Hat sie jetzt eigentlich die schlechte Karten, trotz Unfallfreies Jahr? Es wird nicht gesondert gefragt beim neuen Anbieter warum die Vor-Versicherung gekündigt hat. Die braucht für 2022 eigentlich nur Haftpflicht da der neue Fahrzeug geleast wird.

Ich finde aktuell nur 2 Anbieter die (natürlich) viel teurer sind....

Danke & Grüße

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22 Antworten

Es ist auch stark reglementiert, was ein Versicherer an Daten weitergegeben darf. Und die Unternehmen halten sich daran.

 

Der Versicherungsnehmer ist allerdings verpflichtet, Vorschäden anzugeben. Tut er das nicht, droht u.a. der Verlust des Versicherungsschutzes.

Zitat:

@mussdassein schrieb am 24. September 2021 um 09:22:44 Uhr:

Es ist auch stark reglementiert, was ein Versicherer an Daten weitergegeben darf. Und die Unternehmen halten sich daran.

Das klingt ein bischen nach 1001 Nacht.

Man kann ja bei jeder Versicherung immer wieder von vorne anfangen, das steht jedem frei

Zitat:

@mussdassein schrieb am 24. September 2021 um 09:22:44 Uhr:

Es ist auch stark reglementiert, was ein Versicherer an Daten weitergegeben darf. Und die Unternehmen halten sich daran.

Eher doch wunschdenken.

Zitat:

Der Versicherungsnehmer ist allerdings verpflichtet, Vorschäden anzugeben. Tut er das nicht, droht u.a. der Verlust des Versicherungsschutzes.

Das lasse ich mir ja gerade noch gefallen. Ob der Vorversicherer aber dem Versicherungsnehmer gekündigt hat, gibt den neuen Versicherungsgeber, mAn. gar nichts an. Hier ist die gesamte Branche gegen den einzelnen VN und der ist hier ganz klar der Schwächere.

Wenn man in die Antragsvordrucke guckt, findet man bestimmt einen Passus, dass man die neue Versicherung ermächtigt, Daten beim alten Versicherer abzufragen.

Damit ist dann der Datenschutz hinfällig, man gibt ja die Einwilligung.

Unterschreibt man das nicht, kommt der Vertrag nicht zustande.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. September 2021 um 22:34:32 Uhr:

Lt. VVG ist es wohl in der Theorie möglich, dass man die KH bei Gesellschaft A abschließt und Kasko bei Gesellschaft B. Kommt im privaten Bereich aber wohl so gut wie nie vor.

Etwas mehr Details würden mich auch interessieren. Private Kasko hat sich in dem Fall wohl ohnehin für die nächste Zeit erledigt.

Danke

Hoffe dazu kommen hier noch mehr Infos. Man lernt nie aus.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 24. September 2021 um 09:42:59 Uhr:

Zitat:

@mussdassein schrieb am 24. September 2021 um 09:22:44 Uhr:

Es ist auch stark reglementiert, was ein Versicherer an Daten weitergegeben darf. Und die Unternehmen halten sich daran.

Das klingt ein bischen nach 1001 Nacht.

Und das nach ahnungslosem Stammtisch. Auch wenn man es hier nicht hören mag: Versicherungen sind extrem stark überwacht und viele dieser Hirngespinste im sub zu Versicherungen sind halt nur Hirngespinste und der Erguss vieler gelangweilter, aber kreativer Köpfe bei Motor Talk :)

Wie die extrem starke Überwachung durch die BaFin unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen funktioniert durften wir ja in der Vergangenheit mehrfach miterleben.

Wie waren die Ausreden dich gleich noch mal?

Personell schlecht ausgestattet, nicht mit den notwendigen Rechten ausgestattet, so zumindest die offiziellen Ausreden.

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