KFZ Versicherung fürs Auto für Gesapnnfahrer
allo,
ich würde gerne mit meinem Auto den Versicherer wechseln (geht noch 1 Monat, da Prämienerhöhung erhalten).
Auf was muss ich achten, damit ich keine Probleme bekomme, wenn mal was passiert mit dem Wohnwagen hinten dran? Also wenn der Wohnwagen warum auch immer sich auf die Seite legt und dabei auch mein Auto Schaden nimmt?
Was muss die Autoversicherung da beinhalten?
- Gefunden habe ich z.B. bei einigen Versicherern: "Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug". Bei der Huk24 ist das leider nicht drin :-(
Auf was muss ich noch achten?
Beste Antwort im Thema
Vollkasko für PKW und Wohnwagen abschließen.
22 Antworten
Genau wie der PKW kann auch der WW teil-oder vollkasko versichert sein. Für WW hat sich die DEVK besonders preiswert erwiesen, bei PKW`s gibt es viele verschiedene mehr oder weniger „günstige”.
Grundsätzlich gilt wohl:
Ist der Wohnwagen angekuppelt und du verursachst mit dem Wohnwagen einen Schaden wird dieser über die Zugfahrzeug Versicherung abgerechnet.
Aber es gibt ein paar Versicherungen die trotz Vollkaskoschutz deinen Schaden am eigenen Fahrzeug nicht zahlen wenn dieser zum Beispiel beim Rangieren passiert ist. Dafür verlangt die Versicherung den Abschluss einer Vollkasko "Plus" Versicherung. Deshalb unbedingt nachfragen.
Gruß Volker
Ist der WoWa angehängt, also als Gespann unterwegs, zahlt für Fremdschäden immer die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Ist der WoWa abgehängt zahlt dann die Haftpflicht des WoWa.
Die Teilkasko umfasst i.d.R. (Einbruch-)Diebstahl, Brand Entwendung, Schäden durch Naturgewalten, Glasbruch, Wildschäden.
Die Vollkasko deckt Schäden ab durch Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden.
Bei Inanspruchnahme der TK erfolgt keine Rückstufung (da gibt es keine Schadenfreiheitsklassen), sehr wohl aber in der Vollkasko.
Detaillierte Angebote würde ich mir direkt bei den Versicherungsagenturen holen. Die HUK24 hat z.B. einen anderen Versicherungsumfang als die eigentliche HUK. Und ich denke, Kontakt mit einem Versicherungsvertreter (des Vertrauens) vor Ort ist vorteilhafter als alles ausschließlich online abzuwickeln.
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Meist braucht man aber zwei separate Vollkasko. Eine fürs Auto und eine für den Wohnwagen.
Nur bei sehr wenigen Versicherungen übernimmt die Vollkasko vom Auto auch Schäden am Wohnwagen.
Zitat:
@4Takt schrieb am 30. November 2016 um 14:44:52 Uhr:
Meist braucht man aber zwei separate Vollkasko. Eine fürs Auto und eine für den Wohnwagen.
Nur bei sehr wenigen Versicherungen übernimmt die Vollkasko vom Auto auch Schäden am Wohnwagen.
Bei Zugfahrzeug und Wohnwagen handelt es sich um zwei eigenständige Fahrzeuge, die auch einzeln versichert werden müssen. Eigene Kennzeichen, für die Zulassung eigener Versicherungsnachweis.
Nur als Gespann tritt bei Fremdschäden die Haftpflicht des Zugfahrzeuges ein. Steht der Wohnwagen z.B. auf einer abschüssigen Straße (oder Campingplatz) und macht sich selbständig, tritt im Schadenfall die Haftpflicht des Wohnwagens ein.
Sowohl das Zugfahrzeug, als auch der Wohnwagen können unterschiedliche Halter haben, z.B. bei Leih- oder Gemeinschaftsfahrzeugen.
Die Vollkasko müsste aber doch wahrscheinlich auch greifen wenn man mit dem WW, z.B. durch zu starkes Einschlagen den eigenen Wagen und oder WW verbeult.
Muss ich glatt mal nachfragen, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen.
https://www.huk24.de/.../huk612016p.pdf
A.2.3.2 Versicherte Unfallereignisse
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist
ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Beispiele für nicht versicherte Ereignisse
Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:
• Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug
bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.
• Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens
am Fahrzeug.
Tipp:
auf die mitversicherte Ausrüstung am WoWa achten
1.) Vorzelt / Markise !!! ( Sturmschaden )
2.) Mover
Meist alles in einer Summe bis z.B.: €2.500,- bei meiner DEVK-Vers.
Alles bei Abschluss angeben, was extra verbaut wurde.
Gibt's wohl beim PKW auch, aber da hat man ja meist Serienausstattung
Zitat:
@Oetteken schrieb am 30. November 2016 um 18:17:12 Uhr:
https://www.huk24.de/.../huk612016p.pdfA.2.3.2 Versicherte Unfallereignisse
Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Ein Unfall ist
ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Beispiele für nicht versicherte Ereignisse
Deshalb liegt beispielsweise in folgenden Fällen kein Unfallschaden vor:
• Die Ladung verrutscht allein deshalb, weil der Fahrer das Fahrzeug
bremst und verursacht einen Schaden am Fahrzeug.
• Ein Bedienungsfehler des Fahrers ist alleinige Ursache eines Schadens
am Fahrzeug.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der Unfall mit dem Wohnwagen ja immer als Bedienungsfehler auszulegen, oder? Durch meinen Fehler (zu schnell oder was auch immer) kommt der Wohnwagen ins Schlingern und beschädigt mein Auto. Laut AKB der Huk24 ist der Unfall dann durch meinen Bedienfehler ausgelöst und somit der Schaden an meinem Auto nicht versichert, oder???
Zitat:
@campingfriend schrieb am 1. Dezember 2016 um 18:49:00 Uhr:
Tipp:
auf die mitversicherte Ausrüstung am WoWa achten
1.) Vorzelt / Markise !!! ( Sturmschaden )
2.) MoverMeist alles in einer Summe bis z.B.: €2.500,- bei meiner DEVK-Vers.
Alles bei Abschluss angeben, was extra verbaut wurde.Gibt's wohl beim PKW auch, aber da hat man ja meist Serienausstattung
Hier gehts um die Versicherung des Autos...!
Ich habe weder Vorzelt, noch Mover am Auto...
Zitat:
@sixpack1977 schrieb am 1. Dezember 2016 um 19:28:36 Uhr:
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist der Unfall mit dem Wohnwagen ja immer als Bedienungsfehler auszulegen, oder? Durch meinen Fehler (zu schnell oder was auch immer) kommt der Wohnwagen ins Schlingern und beschädigt mein Auto. Laut AKB der Huk24 ist der Unfall dann durch meinen Bedienfehler ausgelöst und somit der Schaden an meinem Auto nicht versichert, oder???
An deiner Stelle würde ich mich nicht verrückt machen, ich tue es jedenfalls nicht.
Ich habe die Einstellung, dass man sich nicht gegen alle denkbaren Eventualitäten absichern kann und sollte.
Ob man versichert ist oder nicht hängt oft von vielen Kleinigkeiten ab, die man gar nicht alle vorher berücksichtigen kann.
Bezogen auf den Anhängerbetrieb fallen mir da z. B. die Leistungen des ADAC ein.
Wenn das Zugfahrzeug einen Schaden hat und Rückholung versichert ist, dann ist der intakte Anhänger nicht abgedeckt.
Trotzdem hat mir der ADAC seinerzeit, bei einem Turboladerschaden, auch den intakten Wohnwagen transportiert, vielleicht aus Kulanz.