KFZ Versicherung erhöht selbstständig die jährliche Fahrleistung (mit Beitragserhöhung)

Hallo zusammen,

ich habe ein neues Auto gekauft und am 05.05.2023 eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit einer jährlichen Fahrleistung von 12.000 km. Ich arbeite im Homeoffice und muss nur 1x im Monat 500 km zur Firma fahren.

Jetzt hatte ich am 08.06.2023 einen Steinschlag und die Windschutzscheibe musste ausgetauscht werden. In dem Zuge hat die Werkstatt den Kilometerstand an die Versicherung gemeldet. Ich bin in dem ersten Monat 2.000 km gefahren. Ich habe den Wagen neu gekauft und alleine 800 km waren der Weg vom Händler nach Hause. Und natürlich fährt man im ersten Monat mehr als sonst üblich. Ich werde aber die jährliche Fahrleistung von 12.000 km nicht überschreiten.

Die KFZ Versicherung hat daraufhin selbständig die jährliche Fahrleistung auf 30.000 km erhöht. Vorher war ich bei 440 € Jahresbeitrag, jetzt soll ich 790 € zahlen. Die Beitragsnachzahlung von 350 € wird von meinem Konto eingezogen. Ein Anruf bei der Versicherung war leider erfolglos. Der Mitarbeiter sagte mir das System würde das so vorschlagen und eine Änderung wäre nicht möglich. Auch meine Erklärung wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist hat nichts gebracht.

Meine Frage: Darf die Versicherung die jährliche Fahrleistung selbständig einfach ändern? Was kann ich jetzt tun? Hat man ein Sonderkündigungsrecht?

124 Antworten

Wenn wir doch nur die Möglichkeit bekommen würden, in dem hier viel zitierten VVG mal die einschlägige Regelung nachzulesen. Mich würde wirklich die gesetzliche Grundlage interessieren. Schließlich würde das bedeuten, dass viele Versicherungen gesetzeswidrig handeln würden.

Ich würde sagen, fast alle Versicherungen verstoßen dagegen.
Die HUK würde da auch dazugehören.
Habe noch auf keinem, aufgrund einer höheren Jahreskilometerleistung erstellten Nachtrag zum Versicherungsschein, den Hinweis auf ein Kündigungsrecht gesehen. Egal ob sich der Beitrag nur um 10 oder 100% erhöht hat

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Juni 2023 um 19:48:13 Uhr:


Ich würde sagen, fast alle Versicherungen verstoßen dagegen.
Die HUK würde da auch dazugehören.
Habe noch auf keinem, aufgrund einer höheren Jahreskilometerleistung erstellten Nachtrag zum Versicherungsschein, den Hinweis auf ein Kündigungsrecht gesehen. Egal ob sich der Beitrag nur um 10 oder 100% erhöht hat

Das ist doch gesetzeskonform. Die Kilometerleistung ist eine Tarifierungsgrundlage.

Ihr seid doch nicht wirklich der Meinung, dass Versicherungen in solch grundlegenden Dingen gesetzeswidrig handeln.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Juni 2023 um 19:24:46 Uhr:



Dann wurde deine Meldung als künftig eintretende Minderfahrleistung gerechnet und das ist so nicht im Einklang mit dem VVG, wenn bereits weniger vorliegen.

Nach den Versicherungsbestimmungen meiner Versicherung ist das so, dass Minderfahrleistung erst ab dem Tag der Meldung wirksam werden. Die entsprechenden Passagen der Bedingungen hatte ich weiter oben bereits gepostet.
Nun poste du doch bitte mal die entsprechenden Passagen des VVG, dass das so nicht korrekt ist.

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Zitat:

@nogel schrieb am 20. Juni 2023 um 19:25:51 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 20. Juni 2023 um 17:25:59 Uhr:


Noch billiger geht rausreden nicht! 😁😁😁

Du darfst gerne meine Beiträge durchforsten; allzu lange ist es nicht her 🙂🙂

Ich wollte nicht die Unterstellung anzweifeln. 😕

Wir sollen hier gemäß dem sticky-thread kein Juraforum draus machen, catwiezle. 😉 Kurz gesagt folgt das aus der Beratungspflicht des Versicherers nach dem VVG, dem Bereicherungsrecht des BGB und dem AGB-Recht des BGB. Beim TE gibts noch eine konkretere Regelung in den AKB. Deshalb der Tipp am Anfang, es monatlich zu versuchen. Was der TE draus macht ist seine Sache. In den zum Schluss genannten Laufleistungsbereichen geht es nicht um nennenswerte Beträge und dort werden die AKB auch noch was konkreteres beinhalten. Führt hier aber zu weit.

Zur Beratungspflicht müsste mal geklärt werden, ob es sich bei der Überschreitung der vereinbarten Jahreskilometer jetzt um eine Gefahrenerhöhung handelt, oder um eine Änderung in der Tarifierung. Bei Zweiterem, sehe ich keine gesetzlich geregelte Beratungspflicht, lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren.

Beim TE ging es um eine Erhöhung um 350€. Das wäre dann schon nennenswert.

Gruß
Achim

Ein Tarifierungsmerkmal ist Teilmenge der versicherten Gefahr. Ändert es sich ---> ändert sich die Gefahr. Die Lösung der AKB der Bavaria direct (TE) hat u.a. Celica1992 schon richtig dargestellt. Die entspricht dem Recht. Einfach nachlesen.

Also halten wir fest, es gibt keine Regelung im VVG, aus der man den Anspruch ableiten kann, eine rückwirkende Herabsetzung zu bekommen. Selbstverständlich kann man auf eine kulante Regelung des Versicherers hoffen, aber man kann sie nicht erzwingen. Schön, dass wir da jetzt Klarheit haben.

Man könnte ja auch von keiner Gefahrenerhöhung ausgehen, das wenn jemand 6000km im Jahr angibt, aber von Anfang an so fährt das es 20000km im Jahr werden. Worin soll denn dann eine Gefahrenerhöhung bestehen.
Er fährt ja von Anfang mehr, wie angegeben.
Und von diesen VN gibt es mehr wie genug

Gegenüber der Angabe im Antrag wäre genau das eine Gefahrenerhöhung. Die Laufleistungsschwellen sind nunmal in den Tarifen beitragsrelevant.

Die Laufleistung gehört zu den Tarifmerkmalen und eine Erhöhung der Laufleitsung hat ausschließlich der Versicherungsnehmer/Fahrer/Halter zu verantworten. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Ich finde das nicht nur logisch, sondern es gibt dazu auch unzähliger Quellen im Netz, wo man das nachlesen kann.

Eine Frage an die Moderation @Moorteufelchen @Zimpalazumpala , die ja schon sehr viel Geduld bewiesen haben: Werden diese Diskussionen hier weiterhin geduldet, obwohl sie schließlich schon längst keinen direkten Bezug mehr zum Anliegen des TE haben?

Die Laufleistung hat direkt Einfluss auf die hier vorgenommene Beitragsanpassung.
Damit ist diese Diskussion als Teil der Ursprungsfrage anzusehen.
Episches Auswalzen und Vernachlässigung weiterer anderer Details zum Zweck Unruhe zu Generieren werden allerdings nur ungerne gesehen.

Moorteufelchen

Heute kann ich euch ein Update geben:

Ich konnte es nicht auf sich beruhen lassen und habe letzte Woche eine lange Mail + Einschreiben an die Versicherung geschickt, dass ich der einseitigen Erhöhung der jährlichen Fahrleistung widerspreche. Ich habe erklärt wie es zu den 2.000 km im ersten Monat gekommen ist und dass es unrealistisch ist die Kilometer im ersten Monat nach Kauf eines Fahrzeugs auf ein Jahr hochzurechnen. Außerdem habe ich mit einem Foto vom aktuellen Kilometerstand eine Fahrleistung von 40 km in den vergangenen 2 Wochen nachgewiesen.

Heute hebe ich eine Email erhalten dass die jährliche Fahrleistung wieder auf 12.000 km gesetzt wurde, zu der ursprünglichen Versicherungsprämie.

Wäre alles viel einfacher gewesen, wenn sie bereits am Telefon entgegenkommender wären. Nach dieser Erfahrung werde ich die Versicherung auf jeden Fall nach 1 Jahr wechseln.

Da war die Vertragsabteilunhg blickiger als der Telefon-Support-Dienstleister ... Glückwunsch zur raschen Klärung.

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