KFZ Versicherung bestätigt Freigabe nicht

Audi S3 8V Limousine

Moin Leute, hab nen richtigen Lauf und daher wieder ein groses Problem. Zur Sache kurz : Bin unglücklicherweise mit der Fahrerseite meines S3 beim rausfahren eines engen Parkplatzes an ner Mauer rangeschliffen bzw. mit schub sogar rangekommen. Fahrerseite hinten vorne Mitte einzelne Dellen und tiefe Kratzer sowie Felgen hinüber.

Hab es der Versicherung gemeldet und die haben den Fall aufgenommen. Termin bei Audi gemacht und die haben Schaden aufgenommen. Ca 10.000€ da die Fahrerseite komplett ausgetauscht werden muss also vorne , hinten und beide Türen.
Der Versicherung war es wohl zu hoch und die haben nen Dekra Typen hingeschickt. Zu dem Zeitpunkt hat mir der Mitarbeiter bei Audi sogar gesagt das die auf eine Freigabe warten müssen.

Dekra Typ kam hat nochmal alles aufgenommen etc. und an den Versicherer erneut geschickt, waren wie vorher 10.000€.
Daraufhin hat Audi einfach angefangen die Karosserie eben auszutauschen , Lackierung Einbau neuer Karosserie, das ganze Programm. Ich war sehr verwundert weil der Versicherer noch kein Go gegeben hatte. Ich hab nachgefragt ob denn die Freigabe da ist. Er meinte : Deren Dekra Prüfer war ja da und hat das Gutachten ja erstellt also können wir dann loslegen.

Die Tage danach ruft mich der Versicherer an und sagt können keine Freigabe erteilen etc. das is ja ein immenser Kosten da und verstehe nich wie das sein kann und ich solle bitte doch Fotos der Mauer usw. senden. Die Mauer so stabil wie sie ist blieb total ohne Schaden , nur mein Auto halt. Habs denen nun geschickt und warte auf die Antwort. Mein Auto ist Anfang nächster Woche fertig.

Meine Fragen jetzt: Was passiert nun? Audi repariert einfach ohne Freigabe weil sie der Meinung sind der Gutachter der Versicherung hat die Schäden ja bestätigt. Zu mir meinten die ohne Freigabe fangen die nich an und ich selbst habe auch keine Freigabe erteilt.

Der Versicherer stellt sich hier quasi quer weil sie nicht checken das ne S3 Karosserie eben arschteuer ist und den Sachverhalt nicht verstehen nöchten. Ich mein ich war ja allein Schuld, keine Beteiligten. Bin eben an ne Mauer gekommen.
Kann ich denn jetzt überhaupt mein Auto holen ohne das die Versicherung da die Zusage erteilt, ich mein das kann ja dauern und ich will das ja auf keinen Fall selbst zahlen, dafür hab ich ja ne teure Vollkasko.

Der Versicherer ist übrigens bekannt für Verzögerungstaktiken und monatelangen Schadensbeabeitungszeiten. Viele müssen sich dort sogar ihr Recht einklagen. Ihr wisst wen ich meine. Das ist für mich kein Problem mit dem Rechtsstreit aber ich würde sehr ungern nächste Woche hören das ich mein Auto nicht holen darf wegen des Versicherers. Die haben das FZ ja von sich aus mit falschen Schlussfolgerungen repariert. Was kommt da auf mich zu?

191 Antworten

Ok war das dann voreilig von mir ? Ich hätte nich gedacht das HUK mit AUDI verpartnert ist, die sind ddoch schweineteuer

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. August 2022 um 18:32:22 Uhr:


Vielleicht ist der Audi-Laden ja auch Partnerweekstatt der Versicherungen und er zahlt deshalb die 15% nicht.

Selbst wenn es eine Partnerwerkstatt wäre, so wird Audi den Auftrag nicht über die Partnervereinbarung abrechnen wollen, da der Kunde selber zur Werkstatt gekommen ist.

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 24. August 2022 um 19:01:08 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 24. August 2022 um 18:32:22 Uhr:


Vielleicht ist der Audi-Laden ja auch Partnerweekstatt der Versicherungen und er zahlt deshalb die 15% nicht.

Selbst wenn es eine Partnerwerkstatt wäre, so wird Audi den Auftrag nicht über die Partnervereinbarung abrechnen wollen, da der Kunde selber zur Werkstatt gekommen ist.

Interessant, worin besteht den der Unterschied?
Ich gehe als Kunde zur Werkstatt, diese ruft bei der Versicherung an und meldet einen Selectschaden oder der VN geht zur Versicherung, meldet den Schaden und die setzen sich mit der Werkstatt in Verbindung???

Mal gucken, bin froh das AUto zu haben erstmal. Ich berichte euch die Neuigkeiten.

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Zitat:

@germania47 schrieb am 24. August 2022 um 19:32:22 Uhr:


Interessant, worin besteht den der Unterschied?
Ich gehe als Kunde zur Werkstatt, diese ruft bei der Versicherung an und meldet einen Selectschaden oder der VN geht zur Versicherung, meldet den Schaden und die setzen sich mit der Werkstatt in Verbindung???

Hier kam der TE zu Audi und hat die Reparatur "selbst" beauftragt, also rechnet Audi die üblichen Stundensätze etc. ab.

Bei Beauftragung als Partnerwerkstatt wird an allen Enden gespart, geringere Stundensätze, geringere/keine Aufschläge auf Teilepreise etc., das ist ja gerade der Grund warum Versicherungsverträge mit Werkstattbindung billiger sind.

Dafür nimmt der TE ja in Kauf, daß ihm die Versicherung 15% weniger erstattet.

Würde Audi nun nach den Knebel-Bedingungen mit der Versicherung abrechnen, hätte die Versicherung gleich zwei Mal gespart

@nogel,
was ich geschrieben habe entspricht der Praxis.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. Aug. 2022 um 19:47:25 Uhr:


was ich geschrieben habe entspricht der Praxis.

Hast du den thread komplett gelesen?

Wie der TE vorgegangen ist, "entspricht ja gerade NICHT der Praxis"

Zitat:

@nogel schrieb am 24. August 2022 um 19:43:41 Uhr:


Hier kam der TE zu Audi und hat die Reparatur "selbst" beauftragt, also rechnet Audi die üblichen Stundensätze etc. ab.

So ist es üblich in der Praxis.

Ich habe selber noch keinen Fall erlebt, wo die Werkstatt dann sagt:
Moment lieber Kunde. Bitte sag zuerst deiner Versicherung Bescheid, damit sie uns einen Reperaturauftrag über die Partnervereinbarung schicken.

Die reiben sich alle die Hände, weil sie ihre normalen Stundensätze abrechnen können.

Dann muss deine berufliche Erfahrung ungleich höher sein als meine

Tut mir leid, dass sich meine aktuellen Erfahrungen, nicht mit deinen decken.

Zitat:

@germania47 schrieb am 24. August 2022 um 19:32:22 Uhr:



Zitat:

@BerndMaili schrieb am 24. August 2022 um 19:01:08 Uhr:


Selbst wenn es eine Partnerwerkstatt wäre, so wird Audi den Auftrag nicht über die Partnervereinbarung abrechnen wollen, da der Kunde selber zur Werkstatt gekommen ist.

Interessant, worin besteht den der Unterschied?

.

Der Unterschied besteht in den vertraglichen Vereinbarungen.

Bei den Altverträgen kann die Werkstatt mit den regulären Stundenverrechnungssätzen abrechnen wenn der Kunde von sich aus kam und der Auftrag nicht von der HUK vermittelt wurde.

Bei den Neuverträgen (glaube so ab 2016/2017) `sollten` alle Schäden zu den vertraglich vereinbarten Konditionen abgerechnet werden; egal ob von der HUK vermittelt oder nicht.

Ist aber nicht in Stein gemeiselt da man Verträge und deren Inhalt, wie jeder weiss, verhandeln kann.

PS: Interessant wie manche Hellseher offensichtlich die Verträge zw. der HUK und den Autohäusern kennen.😉

Zitat:

@hydrou schrieb am 24. Aug. 2022 um 13:45:49 Uhr:


Kann ich so nicht nachvollziehen, ich habe bisher immer direkt an die Werkstatt bezahlt und nur später im Nachgang von der Versicherung eine Aufstellung der Abrechnung erhalten.

Meistens ist das so. Das du die SB direkt an die Werkstatt bezahlst.

Es gibt oft die Möglichkeit das die Versicherung alles direkt bezahlt. Dann stellt die Versicherung eine Rechnung an seinen VN und fordert die SB etc.

Das mag sein, hier geht es um die HUK bzw. HUK24 und darauf beziehen sich meine Erfahrungen. Von daher würde es mich wundern, wenn die HUK im Fall des TE hier anders handeln sollte.

Alles andere wäre ja auch unwirtschaftlich.
Aus welchem Grunde sollte die Versicherung mehr als die vertragliche Leistung zahlen und dann beim VN die zu viel gezahlte Summe zurückfordern?

Zitat:

@DJ BlackEagle schrieb am 25. August 2022 um 08:44:00 Uhr:


Es gibt oft die Möglichkeit das die Versicherung alles direkt bezahlt. Dann stellt die Versicherung eine Rechnung an seinen VN und fordert die SB etc.

Habe ich in der Praxis noch nie erlebt.

Wie germania47 auch schreibt:

Warum sollte ein Versicherer diesen Verwaltungsakt auf sich nehmen?
Der muss dann eine zweite Rechnung an den VN stellen und überprüfen, ob dieser die Rechnung auch bezahlt hat. Ggf. dann auch auf seine Kosten das Mahnverfahren führen.
Macht aus Sicht vom Versicherer überhaupt keinen Sinn und ich glaube auch nicht, dass es Versicherer gibt, die so blöd sind und das so machen.

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