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KFZ-Versicherung - Alterszuschlag

Themenstarteram 23. Dezember 2016 um 15:27

Hallo,

bin über 75 Jahre alt.

Habe mir letztes Jahr ein neues Auto (B-Klasse Mercedes) gekauft, da ich noch fit bin.

Zu meiner großen Überraschung kostet das neue Auto (trotz gleicher PS-Zahl) die doppelte

Versicherung bei gleicher Vollkasko usw.

Liegt an meinem Alter. Auch ein Vergleich im Internet brachte das gleiche Ergebnis. Die

Versicherungen haben sich wohl abgesprochen.

Nun meine Frage, gibt es durch neue Fahrstunden oder eine Prüfung die Möglichkieit,

diese Prämie zu drücken?

Habe höchste SB-Klasse 36.

Danke für Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2016 um 10:16:20 Uhr:

Man kann sich die Frage stellen, ob das überhaupt legitim ist.

Geschlechtsspezifische Einstufungen sind nicht (mehr) zulässig,

Das waren sie noch nie, s. Art. 3 GG, hat die Versicherungen aber nicht interessiert!

Zitat:

altersspezifische Einstufungen halte ich für genau so unzulässig.

Sind sie leider aber nicht. Von verbotener Diskriminierung wegen des Alters steht nichts im Grundgesetz.

Hier kann jeder nur selbst gegensteuern, indem er Versicherungen, die so etwas machen, meidet wie die Pest. Es gibt genügend andere, die das nicht praktizieren.

Und der Appell an die Jüngeren, die glauben, betrifft mich ja nicht, auch ihr werdet älter und seit irgendwann dran!

In diesem Sinne, Allen ein frohes Weihnachtsfest.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2016 um 10:16:20 Uhr:

Man kann sich die Frage stellen, ob das überhaupt legitim ist.

Geschlechtsspezifische Einstufungen sind nicht (mehr) zulässig, altersspezifische Einstufungen halte ich für genau so unzulässig.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Das ist keine Diskriminierung, sondern lediglich das Ergebnis des erhöhten Schadensaufwandes.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Dezember 2016 um 10:16:20 Uhr:

Man kann sich die Frage stellen, ob das überhaupt legitim ist.

Geschlechtsspezifische Einstufungen sind nicht (mehr) zulässig,

Das waren sie noch nie, s. Art. 3 GG, hat die Versicherungen aber nicht interessiert!

Zitat:

altersspezifische Einstufungen halte ich für genau so unzulässig.

Sind sie leider aber nicht. Von verbotener Diskriminierung wegen des Alters steht nichts im Grundgesetz.

Hier kann jeder nur selbst gegensteuern, indem er Versicherungen, die so etwas machen, meidet wie die Pest. Es gibt genügend andere, die das nicht praktizieren.

Und der Appell an die Jüngeren, die glauben, betrifft mich ja nicht, auch ihr werdet älter und seit irgendwann dran!

In diesem Sinne, Allen ein frohes Weihnachtsfest.

Art 3 GG verbietet nur die Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte nicht die Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Sonst würden wir alle egal wie alt wir sind, welche Autos wir fahren und wo wir wohnen eine Einheitsprämie zahlen ;-)

Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2016 um 11:33:21 Uhr:

 

Das ist keine Diskriminierung, sondern lediglich das Ergebnis des erhöhten Schadensaufwandes.

Das Ergebnis der Schadensaufwands spiegelt sich bereits in den schadenfreien Jahren.

Der Versicherung sollte es egal sein, ob einer mit 50 oder mit 80 schadenfrei fährt, denn tut er das nicht, wird er in eine schlechtere SF-Klasse eingestuft.

Das erinnert mich an die Praxis der Bausparkassen, die versuchen alte Verträge zu kündigen, an denen sie in guten Zeiten üppig verdient haben.

Art 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Selbst Ur­laubsanspruch nach Al­ter ist ei­ne Dis­kri­mi­nie­rung.

Ich kann dir jetzt keine komplette Vorlesung in Grundrechten halten. Nur soviel: Grundrechte sind in erster Linie Schutzrechte gegenüber staatlichen Organen. "Unmittelbare Drittwirkung" also für und gegen Private (wie Versicherungen) entfalten sie nur in den seltensten Fällen.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:23:33 Uhr:

Ich kann dir jetzt keine komplette Vorlesung in Grundrechten halten.

Solltest Du besser auch nicht machen. Mit Deinem Beitrag

Zitat:

Art 3 GG verbietet nur die Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte nicht die Ungleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Sonst würden wir alle egal wie alt wir sind, welche Autos wir fahren und wo wir wohnen eine Einheitsprämie zahlen ;-)

hast Du bewiesen, dass Du selbst einfache Sachzusammenhänge nicht auf die Reihe kriegst.:p

Oh Mann, ihr solltet euch echt mal in eine juristische Vorlesung setzen. Und nicht glauben, juristische Fragen mit Logik oder Menschenverstand lösen zu wollen. Ich (als Rechtsanwalt) kann dir versichern, dass das (leider) oft nicht hilft.

 

Selbst wenn Art. 3GG hier übrigens unmittelbar zwischen zwei Privaten (Versicherung und Kunde) gelten sollte, was eben in der Regel nicht der Fall ist (in Deutschland haben wir grundsätzlich Vertragsfreiheit), würde das nicht bedeuten, dass die Versicherung nicht unterschiedliche Beiträge von unterschiedlich alten Kunden verlangen dürfte.

 

Nur eine UNGERECHTFERTIGTE Ungleichbehandlung ist unzulässig. Ungleichbehandlungen für die es einen sachlichen Grund gibt sind sehr wohl zulässig. Sonst wäre es nach eurer tollen Logik z. B. auch eine ganz gemeine Ungleichbehandlung, dass man mit 15 noch keinen Führerschein machen kann und noch nicht wählen darf ;-)

 

Der sachliche Grund für ältere höhere Prämien zu verlangen liegt in der höheren Wahrscheinlichkeit dass sie einen Unfall haben..

 

Ich bin raus, frohe Weihnachten!

Den sachlichen Grund kann ich nicht erkennen.

In jeder Altersgruppe gibt es solche und solche und wie bereits geschrieben, gibt es das System der Schadenfreiheitsklassen, das genau das Problem der individuellen Schadenshäufigkeit berücksichtigt.

Wessen Rechtsauffassung richtig ist, müßte das Bundesverfassungsgericht klären.

Ich finde das Thema ehrlich gesagt sehr schwierig. Wo fängt die Diskriminierung an, wo hört sie auf. Wo darf ich mit unterschiedlichen Schadenaufwänden argumentieren, wo nicht. Ist es überhaupt statthaft mit unterschiedlichen Schadenaufwänden zu argumentieren schließlich ist doch jede Person individuell. Gibt es dann überhaupt ein Risikokollektiv? Spätestens bei Firmen wird es schwierig, denn da wird ja nicht mehr auf den VN abgestellt, sondern auf die Nutzer und die diskreminiert man ja nicht, weil es auf sie keine Auswirkungen hat.

Ich würde das pragmatisch handhaben.

Einfach schauen wo man unter sonst gleichen Bedingungen ein gutes Angebot bekommt. Macht man doch bei allen anderen auch.

Ansonsten kann man davon ausgehen, dass ein Unternehmen (ein Versicherer) die Beiträge nicht aus Spaß an der Freunde kalkuliert sondern tatsächlich so, das man mit den einzelnen Verträgen, also auch bei dem Vertrag mit einem 80 jährigen Fahrer, im Schnitt Gewinne erzielt. Ist der Schadenbedarf warum immer höher, muss man mehr Knete nehmen. So einfach ist das betriebswirtschaftlich gesehen. Der Versicherer denkt sich ja nicht: Ich mag keine alten Säcke, deswegen müssen die mehrzahlen. So ein quatsch.

Zitat:

Hier kann jeder nur selbst gegensteuern, indem er Versicherungen, die so etwas machen, meidet wie die Pest. Es gibt genügend andere, die das nicht praktizieren.

Versicherer, die keinen Zuschlag für ältere Verkehrsteilnehmer verlangen, kenne ich... Beim jungen Fahrerkreis kenne ich keinen, der bei Privattarifen auf zum Teil horrende Zuschläge verzichtet...

 

Das Meiden solcher Versicherer wird dadurch eher schwierig...

Zitat:

@Mimro schrieb am 26. Dezember 2016 um 12:37:59 Uhr:

 

Das Meiden solcher Versicherer wird dadurch eher schwierig...

Meine Aussage war auf den Threadtitel bezogen. Bei den jungen Fahrern hast Du natürlich Recht...

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