KFZ Versicherung Akteneinsicht
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 6w einen KFZ Unfall in dem mir die Gegenseite beim Spurwechsel in die Seite gefahren ist. Die Person gab den Unfall soweit auch zu, bestritt aber dass die Schäden an der Felge von dem Zusammenprall stammen. Daraufhin rief ich die Polizei. Für diese war die Sache klar und die Beamten nahmen die Personalien und die Aussagen auf.
Am Nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte.
Diese erstellte bereits ein Gegengutachten welches meinem sehr ähnlich ist. Jedoch verzögert sich die Auszahlung da der Verursacher sich nicht meldet und auf keine Schreiben der Versicherung reagiert.
Jetzt liegt die polizeiliche Akte vor, in dieser steht:
"01 fur auf dem rechten Fahrstreifen neben 02.
01 wechselte den Fahrstreifen nach links und übersah den bereits neben sich befindlichen 02. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden."
"Dem betroffenen wurde die festgestellte Ordnungswidrigkeit mitgeteilt..."
zum Schluss noch "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu"
Ein Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit von 35€ wurde auch gegen den Verursacher veranlasst.
Meine Frage ist nun, wie stehen die Chancen, dass die Sache ohne Schwierigkeiten zu Ende geht? Hat es eine starke Auswirkung dass in dem einen Absatz steht: "Der betroffene gibt die Ordnungswidrigkeit nicht zu" ?
Reicht die polizeiliche Feststellung/ Meinung, damit die Versicherung die Summe auszahlt?
Vielen Dank Vorab! 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Chrisows schrieb am 12. Mai 2016 um 06:45:05 Uhr:
Und was sagt ihr so allgemein wie die Aussichten sind?
Hier liegt kein "Gegengutachten" vor, sondern ein standardisierter Kürzungsbericht eines externen Dienstleisters, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist.
Der Versicherer hat mit 6 Wochen genügend Zeit gehabt, den Schaden ordentlich zu regulieren.
Da er das offensichtlich nicht will, sollte der Anwalt unverzüglich die Klageschrift ausfertigen und sich nicht weiter auf die Rolle schieben lassen.
Alles Andere führt nur zu weiteren unnötigen Verzögerungen.
37 Antworten
Ich frage mich, wer hat ein Gegengutachten gemacht, der Versicherer des Unfallgegners oder der Unfallgegner selber ?
Der Versicherer sicherlich nicht, wenn noch nicht mal der Verursacher eine Schadenmeldung bei seinen Versicherer gemacht hat.
Wenn noch nicht mal eine Schadenmeldung des Verursachers bei seinem Versicherer vorliegt, reguliert dieser auch nicht.
Allerdings mahnt der Versicherer die Schadenmeldung bei seinen VN an und verweist auf die Nachteile, die dadurch entstehen können.
Der TE schreibt:
Am nächsten Tag erstellte ich ein Gutachten, dieses ging zum Anwalt, welcher die gegnerische Versicherung kontaktierte. Diese erstellte bereits ein Gegengutachten
Die Frage ist eben, ob der TE weiß, wer das GA erstellt hat.
Na, wie gehabt die Dekra oder Controlexpert im Auftrag der Versicherung und zwar doch immer nur auf Grundlage des ersten Gutachtens.
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Möglich, allerdings machen die das (ein Gegengutachten) i.d.R. ja nicht.
Wenn doch wohl erst nach dem die Schadenmeldung durch den Verursacher vorliegt.
Zitat:
@Chrisows schrieb am 12. Mai 2016 um 06:45:05 Uhr:
Und was sagt ihr so allgemein wie die Aussichten sind?
Hier liegt kein "Gegengutachten" vor, sondern ein standardisierter Kürzungsbericht eines externen Dienstleisters, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt ist.
Der Versicherer hat mit 6 Wochen genügend Zeit gehabt, den Schaden ordentlich zu regulieren.
Da er das offensichtlich nicht will, sollte der Anwalt unverzüglich die Klageschrift ausfertigen und sich nicht weiter auf die Rolle schieben lassen.
Alles Andere führt nur zu weiteren unnötigen Verzögerungen.
Nicht immer selber bedanken! 😉
Zitat:
@DrDumont schrieb am 12. Mai 2016 um 12:39:58 Uhr:
Nicht immer selber bedanken! 😉
Nicht in jedem Thread solche vollkommen überflüssigen, absolut dämlichen und pubertären Beiträge verfassen!
Also die Versicherung erstellte selbstständig die Kürzung des Gutachtens...
Mein Anwalt geht davon aus, dass die Versicherung ein 50/50 Angebot unterbreiten wird, da die Sachlage nicht eindeutig wird aus der Akte.
Da frag ich mich, wie kann es sein, dass der Verursacher einfach still schweigt und der geschädigte dann nur die Hälfte kriegen soll?
Dein Anwalt stellt eine Vermutung an, für die ich, ohne den Umfang der Kürzungen zu kennen, keinen Anhaltspunkt sehe.
Der Beschuldigte hat das Recht, die Aussage zu verweigern, ob das letztendlich gut für ihn ist, steht auf einem anderen Blatt.
Wie kommt der Anwalt zu der Aussage, dass der Sachverhalt nicht eindeutig ist?
Das kann er eigentlich nur, wenn der Unfallgegner eine andere Version des Geschehens beschrieben hat.
Ich denke, der Rechtsanwalt sollte dich beraten, denn hier kennt keiner die Akten.
Ist das überhaupt ein Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, oder einer der alles macht?
Gibt es Anwälte die alles machen?
Jeder hat doch irgendwo einen Schwerpunkt, oder?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 12. Mai 2016 um 16:26:14 Uhr:
Wie kommt der Anwalt zu der Aussage, dass der Sachverhalt nicht eindeutig ist?
Das kann er eigentlich nur, wenn der Unfallgegner eine andere Version des Geschehens beschrieben hat.
So falsch liegt der Anwalt mit seiner Vermutung vielleicht garnicht. Der Antragsteller hat den Beweis für seine Behauptung zu führen, der Unfallgegner hätte die Spur gewechselt. Wie macht er das?
Das bedeutet nicht, dass es letztlich so ausgeht, aber als Regulierungsangebot der Versicherung ist es denkbar (unklarer Unfallhergang: 50/50). Es kann natürlich auch sein, dass die Versicherung voll reguliert (also den gekürzten Betrag aus dem Gutachten), wenn die Polizeiakte vorliegt und sich der VN nicht meldet. Wenn nicht, wird nur eine Klage helfen. Da können dann z.B. die Polizeibeamten als Zeugen geladen werden und evtl. bestätigen, dass der Unfallgegner dern Spurwechsel vor Ort eingeräumt hat.
Ich hatte selbst mal den Fall, dass mir jemand im Kreisverkehr die Vorfahrt nahm und es gerade noch zur Kollision kam, weil ich nicht mehr bremsen konnte. Seinem Dodge Pickup ist kaum etwas sichtbares passiert, mein Popel war vorne ordentlich zerknittert. Behauptet der Kerl doch allen Ernstes seiner Versicherung gegenüber, ich hätte ihn hupend durch den Kreisverkehr verfolgt und gerammt. Ich hatte Fotos von der Endlage meines Fahrzeugs, dem Schaden am Pickup (er hat nie etwas geltend gemacht bei meiner Versicherung) etc. pp. Die Versicherung stellt sich auf stur, beharrt auf der Schilderung des VN und lässt sich verklagen bis hin zur Erstellung eines unfallanalytischen Gutachtens. Ausgang: 100 zu 0 für mich. Kosten für die Versicherung: locker das Doppelte dessen, was der Schaden alleine ausgemacht hätte. So kann es gehen, jede Versicherung ist da anders.
Es ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, mich nervt einfach nur dass der Gegner sich davor drückt, an sich hat er ja keine Schwierigkeiten, dafür gibt's ja die Versicherung